Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachfolgend folgen zunächst Hinweise für die Einreichung sämtlicher Eignungsnachweise: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit UND Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Sofern eine Beteiligung von Bewerbern bzw. Bietern am vorliegenden Verfahren als Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, muss mit dem Teilnahmeantrag die in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument, siehe hhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH7YYYU/documents) enthaltene Bewerber- bzw. Bietergemeinschaftserklärung vorgelegt werden, in der für den Fall einer Beauftragung eine gesamtschuldnerische Haftung gegenüber dem Auftraggeber erklärt wird. Für jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft müssen darüber hinaus die weiteren Eignungsnachweise gemäß dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument, siehe
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH7YYYU/documents) nebst den geforderten Anlagen vorgelegt werden. Im Zuge der Eignungsprüfung werden die Mitglieder der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft insgesamt mit der jeweiligen Summe ihrer Beiträge zur Eignung beurteilt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB bzw. die Selbstreinigung nach § 125 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft einzeln nachweisen.
Im Falle einer Eignungsleihe hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, hat der Bewerber für jedes eignungsbeliehene Unternehmen eine Verpflichtungserklärung des eignungsbeliehenen Unternehmens vorzulegen, welche in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument, siehe
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH7YYYU/documents) aufgeführt ist. Zudem sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument, siehe
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH7YYYU/documents) für das eignungsbeliehene Unternehmen insoweit vorzulegen, als sich der Eignung dieses Unternehmens bedient wird. Dies bedeutet, dass - sofern sich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird - die geforderten Eignungsnachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß nachfolgender Aufstellung bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument, siehe
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH7YYYU/documents) vorzulegen sind. Sofern sich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, sind die geforderten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß nachfolgender Aufstellung bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument, siehe
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH7YYYU/documents) vorzulegen.
Sofern der Bieter beabsichtigt Nachunternehmer zu beauftragen, sind die Teile der Leistung, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen, im Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument, siehe
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH7YYYU/documents) zu benennen und eine wie in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument, siehe
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH7YYYU/documents) geforderte "Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers" vorzulegen. Der konkrete Nachunternehmer ist nur dann zu benennen, wenn dieser bereits feststeht bzw. es sich um einen wesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll. In einem solchen Fall sind für diesen Nachunternehmer auch die Eignungsnachweise zur "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich der Auflagen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" gemäß nachfolgender Aufstellung bzw. dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument, siehe
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH7YYYU/documents) sowie die entsprechenden in diesem Formular geforderten Eignungsnachweise vorzulegen, die seine konkrete Leistungserbringung betreffen.
Der Auftraggeber wird die Ersetzung von Nachunternehmern verlangen, die zwingend nach § 123 GWB auszuschließen sind und behält sich vor, auch die Ersetzung von Nachunternehmern zu verlangen, die nach § 124 GWB fakultativ ausgeschlossen werden können, sofern keine Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB nachgewiesen wurden.
Eine Änderung an den im Teilnahmeantrag getroffenen Aussagen und Festlegungen zu Bewerber-/Bietergemeinschaften und/oder hinsichtlich der eignungsbeliehenen Unternehmen und Nachunternehmern durch den Bewerber/Bieter bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft im weiteren Verfahren kommt nur aus wichtigem Grund und in den Grenzen, die von der Rechtsprechung hierfür anerkannt sind, in Betracht. Unabhängig hiervon ist jede beabsichtigte Änderung dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Die weitere Teilnahme am Verfahren nach einer solchen Änderung bedarf der Zustimmung des Auftraggebers in Textform.
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) und ggf. seiner dort geforderten Anlage
- Nachweis der Berechtigung, die Berufsbezeichnung "Architekt" / "Ingenieur" zu tragen bzw. in der Bundesrepublik entsprechend tätig zu werden sowie Angabe der Registernummer und des Registergerichts/Berufsregisters in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. Kopie an-derer geeigneter Nachweis über die erlaubte Berufsausübung
- Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgabe sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1)
- Bei Bewerber-bzw. Bietergemeinschaften: Erklärung der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft gemäß den Anforderungen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1)
- Bei Nachunternehmern bzw. Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers/eignungsbeliehenen Unternehmens gemäß den Anforderungen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1)
- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)" durch entsprechende Erklärung in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1)