Erbringung der Architektenleistungen der Objektplanung iSv §§ 33 ff HOAI (2013) für den Umbau und die Erweiterung der Kindertagesstätte „Angela Merici" im Stadtteil Issel. Die Beauftragung erfolgt in 2 Stufen. Stufe 1, Leistungsphasen 1-4 und Stufe 2, Leistungsphasen 5-9. Es liegt eine Machbarkeitsstudie vor.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-04.
Auftragsbekanntmachung (2021-01-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Kurze Beschreibung:
“Erbringung der Architektenleistungen der Objektplanung iSv §§ 33 ff HOAI (2013) für den Umbau und die Erweiterung der Kindertagesstätte „Angela Merici" im...”
Kurze Beschreibung
Erbringung der Architektenleistungen der Objektplanung iSv §§ 33 ff HOAI (2013) für den Umbau und die Erweiterung der Kindertagesstätte „Angela Merici" im Stadtteil Issel. Die Beauftragung erfolgt in 2 Stufen. Stufe 1, Leistungsphasen 1-4 und Stufe 2, Leistungsphasen 5-9. Es liegt eine Machbarkeitsstudie vor.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Trier-Saarburg🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße
Postanschrift: Brückenstr. 26
Postleitzahl: 54338
Postort: Schweich
Kontakt
Internetadresse: http://www.schweich.de🌏
E-Mail: eberhard.g@schweich.de📧
Telefon: +49 6502 / 407-120📞
Fax: +49 6502 / 9390-120 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E61739931🌏
“Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung auch über die Auflösung der ARGE hinaus und die Angabe der...”
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung auch über die Auflösung der ARGE hinaus und die Angabe der kaufmännischen und technischen Federführung ist durch eine verbindliche Erklärung nachzuweisen.
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Quelle: OJS 2021/S 005-005992 (2021-01-04)