Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Verbleiben nach Anwendung von Ausschlussgründen mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl die folgenden Kriterien:
1) Durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Tätigkeitsbereich (Freianlagenplanung für Garten- und Hallenschauen, Parkanlagen, Schulgärten und naturkundliche Lehrpfade und -gebiete sowie innerörtliche Grünzüge und Grünverbindungen mit besonderer Ausstattung) des Auftrags / 500.000 (Gewichtung = 10 %, Höchstpunktzahl = 5 Punkte).
2) Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter insgesamt der letzten 3 Geschäftsjahre (Gewichtung = 5 %; Höchstpunktzahl = 5 Punkte mit 5 Punkte für durchschnittliche Mitarbeiteranzahl ? 7 Mitarbeiter, 4 Punkte ? 6 Mitarbeiter, 3 Punkte ? 5 Mitarbeiter, 2 Punkte ? 4 Mitarbeiter, 1 Punkt ? 3 Mitarbeiter, sonst 0 Punkte).
3) Büroreferenzen über früher ausgeführte Aufträge in den letzten 5 Jahren (Stichtag 01.12.2016; Gewichtung = 85 %; Höchstpunktzahl = 10 Punkte, aufgeteilt auf 2 Referenzen zu je max. 5 Punkte mit folgenden Kriterien:
a) Objekt, max. 1,25 Punkte: 1,25 Punkte für Referenz ist ein(e) Garten- oder Hallenschau, Parkanlage, Schulgarten oder naturkundlicher Lehrpfad bzw. -gebiet; 0,625 Punkte für Referenz ist kein(e) Garten- oder Hallenschau, Parkanlage, Schulgarten oder naturkundlicher Lehrpfad bzw. -gebiet, jedoch ein Objekt aus dem Bereich der innerörtlichen Grünzüge oder Grünverbindungen mit besonderer Ausstattung.
b) Erbrachte Leistungsphasen, max. 1,25 Punkte: 1,25 Punkte für Gegenstand der Referenz sind erbrachte Leistungen der Leistungsphasen 1-8 gemäß § 39 HOAI. Die Leistungen sind bereits vollständig erbracht; 0,625 Punkte für Gegenstand der Referenz sind beauftragte Leistungen der Leistungsphasen 1-8 gemäß § 39 HOAI. Die Leistungen sind noch nicht vollständig erbracht.
c) Anrechenbare Kosten, max. 1,25 Punkte: 1,25 Punkte für Gegenstand der Referenz sind Leistungen mit anrechenbaren Kosten gemäß § 38 Abs. 1 HOAI i.H.v. 400.000 EUR netto oder mehr; 0,625 Punkte für Gegenstand der Referenz sind Leistungen mit anrechenbaren Kosten gemäß § 38 Abs. 1 HOAI i.H.v. mehr als 250.000 EUR netto, jedoch weniger als 400.000 EUR netto.
d) Honorarzone, max. 1,25 Punkte: 1,25 Punkte für Gegenstand der Referenz sind Leistungen, welche mind. der Honorarzone V gemäß § 40 HOAI zuzuordnen sind; 0,625 Punkte für Gegenstand der Referenz sind Leistungen, welche der Honorarzone IV gemäß § 40 HOAI zuzuordnen sind.
Die Referenzen müssen vergleichbar sein. Darunter fällt insbesondere die Freianlagenplanung für Garten- und Hallenschauen, Parkanlagen, Schulgärten und naturkundliche Lehrpfade und -gebiete sowie innerörtliche Grünzüge und Grünverbindungen mit besonderer Ausstattung. Ebenfalls fällt hierunter hinblicklich des Leistungsumfangs die Erbringung der Leistungsphasen 1-8 gemäß § 39 HOAI, hinblicklich der Größenordnung anrechenbare Kosten gemäß § 38 Abs. 1 HOAI ab 250.000 EUR netto und hinsichtlich der Schwierigkeit Honorarzone IV oder höher.