Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Leistungen in der Tragwerksplanung gemäß Teil 4 Abschnitt 1 HOAI 2021, die erforderlich sind im Zusammenhang mit dem Erweiterungsbau der Freiwilligen Ganztagsschule Lockweiler.
Die Stadt Wadern beabsichtigt einen Erweiterungsbau für die Freiwillige Ganztagsschule (FGTS) an der Grundschule Lockweiler.
Der Schulbezirk der Grundschule Lockweiler erstreckt sich auf die Stadtteile Lockweiler, Krettnich, Wadern, Noswendel, Dagstuhl und Wedern. Derzeit werden ca. 180 Schüler in 8 Klassen unterrichtet.
Da die Betreuung der Grundschüler auch am Nachmittag gewährleistet werden muss, ist an der Grundschule Lockweiler eine freiwillige Betreuung (FGTS-Träger IdeeON) eingerichtet.
Die Freiwillige Ganztagsschule ist zurzeit auf mehrere Gebäude verteilt. Die Kinder sind im „Haus Brust“ und einer angemieteten Raummodulanlage untergebracht. Die Raummodulanlage wurde 2019 als kurzfristige Übergangslösung eingerichtet.
Derzeit kann maximal 80 Kindern ein Betreuungsplatz angeboten werden. Durch die zu erwartende weiter steigende Nachfrage nach Betreuungsplätzen und den künftigen gesetzlichen Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich besteht der Bedarf, die FGTS auf ca. 130 Betreuungsplätze auszubauen.
Die Stadt Wadern plant daher einen Erweiterungsbau für die FGTS Lockweiler in unmittelbarer Nachbarschaft der Grundschule, auf der Fläche, die von Michaelstraße, Ringstraße und dem Verbindungsweg entlang der Mehrzweckhalle eingeschlossen wird. Das Jugendhaus soll zurückgebaut werden.
Die derzeit von der FGTS genutzte Raummodulanlage muss bis zum Bezug des Erweiterungsbaus in Betrieb bleiben, kann bei Bedarf aber an einen anderen Standort versetzt werden, z. B. auf den Schulhof.
Der Erweiterungsbau muss neben Betreuungs-, Funktions- Verwaltungs- und Wirtschaftsräumen auch eine Mensa mit Verteilküche umfassen. Das Raumprogramm für den Erweiterungsbau kann der Anlage B1 entnommen werden.
Die Lage des Erweiterungsbaus auf dem Grundstück ist unter Berücksichtigung der Wegebeziehungen zwischen Grundschule und FGTS, der Gestaltung der Freianlagen mit u. a. Spiel- und Sportmöglichkeiten, der Erschließung des Erweiterungsbaus sowie der Infrastruktur im Rahmen der Planung zu untersuchen. Dabei sind auch die Feuerwehrzufahrtsmöglichkeiten und die logistische Erschließung der Mehrzweckhalle zu berücksichtigen.
Einer nachhaltigen Entwicklung des Gesamtquartiers „Grundschule, Freiwillige Ganztagsschule, Mehrzweckhalle“ kommt besondere Bedeutung zu.
Es wird ein verkehrsberuhigter, schwellenfreier Ausbau des gesamten Außengeländes, insbesondere auch des Verbindungswegs zwischen Michaelstraße und Ringstraße angestrebt. Durchgangsverkehr soll vermieden werden, z. B. durch Poller, die für Feuerwehr sowie An- und Ablieferverkehr versenkbar sind.
In der Nähe der Mehrzweckhalle sollen Behindertenparkplätze entstehen. Weitere Parkflächen stehen an der Einmündung Pappelweg/Michaelstraße zur Verfügung. Im Bereich zwischen Mehrzweckhalle und jetziger Raummodulanlage soll ein Außenraum entstehen, der für Freiluftveranstaltungen nutzbar ist.
In einem separaten Projekt ist derzeit der Bau einer barrierefreien Bushaltestelle an der Michaelstraße im Bereich des derzeitigen Jugendhauses in Vorbereitung.
Für den Erweiterungsbau wird eine Zertifizierung nach den Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) angestrebt.
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie aus dem Januar 2021 (Anlage B5) wurden bereits erste Überlegungen zum Erweiterungsbau für die Freiwillige Ganztagsschule angestellt. Einige Planungsgrundlagen haben sich jedoch zwischenzeitlich geändert, dazu gehören u. a.:
- Der Erweiterungsbau soll auf dem Raumprogramm, Stand 30.06.2021 (Anlage B1), für ca. 130 Schüler in der Nachmittagsbetreuung basieren.
- Räumlichkeiten als Ersatz für das Jugendhaus oder als Ersatz für die „Alte Grundschule“ sind in dem Erweiterungsbau nicht vorzusehen.
- Es wird davon ausgegangen, dass das Raumprogramm in einem, höchstens zwei Geschossen untergebracht wird.
- Auf ein Untergeschoss soll nach Möglichkeit verzichtet werden.
- Die in der Studie angedachte Heizzentrale für alle Gebäude der Grundschule und für die Mehrzweckhalle ist nicht Projektinhalt. Der Erweiterungsbau für die Freiwillige Ganztagsschule soll eine autarke Energieversorgung erhalten.
Die Beauftragung der Planungsleistungen wird stufenweise erfolgen:
- Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1, 2, 3
- Leistungsstufe 2: Leistungsphase 4
- Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5, 6
Die in den einzelnen Leistungsstufen bzw. Leistungsphasen jeweils zu erbringenden Teilleistungen können der Anlage „Spezifische Leistungspflichten“ zum Vertragsentwurf (Anlage A9) entnommen werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf einzelne Leistungsstufen, auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen einzeln oder im Ganzen abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Bearbeitungszeiten:
Zwischen den einzelnen Leistungsstufen können aufgrund von Prüfungen und erforderlichen Freigaben Pausen entstehen.
Die Leistungsstufe 1 ist bis Juli 2022 abzuschließen.
Die Planungsleistungen der Leistungsstufe 2 sind voraussichtlich im August 2022 zu erbringen.
Die Planungsleistungen der Leistungsstufe 3 sind voraussichtlich ab September 2022 zu erbringen.
Die Veröffentlichung von Ausschreibungen für Bauleistungen soll ab Februar 2023 erfolgen.
Der Baubeginn ist im Juni 2023 geplant. Für die Bauausführung (inkl. Infrastruktur und Freianlagen) ist ein Zeitraum von ca. 16 Monaten vorgesehen.
Mehrfachangebote im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag sind nicht zulässig. Mehrfachangebote im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bieter oder einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bieter, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.