Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird 1. geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird 2. beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Schließlich wird 3. – sofern mehr als maximal 5 geeignete Bewerber sich am Verfahren beteiligt haben – unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3) der EU-Auftragsbekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Für die Auswahl wird jeweils nur die als priorisiert gekennzeichnete Referenz für „Schlüsselfertige Bauleistung“ sowie die als priorisiert gekennzeichnete Referenz für „Planungsleistungen Bildungsbau“ berücksichtigt. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die Vorlage von mehr als jeweils drei Referenzen „Schlüsselfertige Bauleistung“ und „Planungsleistungen Bildungsbau“ ist nicht erwünscht.
Dabei wird die als priorisiert gekennzeichnete Referenz „Schlüsselfertige Bauleistung“ wie folgt bewertet:
Kriterium „Zeitpunkt Inbetriebnahme“:
— Inbetriebnahme vor dem 1.1.2017 – 1 Punkt,
— Inbetriebnahme zwischen dem 1.1.2017 bis 31.12.2017 – 2 Punkte,
— Inbetriebnahme ab 1.1.2018 – 3 Punkte.
Kriterium „Bauvolumen“:
— 5 Mio. EUR bis 7 Mio. EUR brutto (KG 200-500 nach DIN 276) Bauvolumen – 1 Punkt,
— 7 EUR bis 12 Mio. EUR brutto Bauvolumen (KG 200-500 nach DIN 276) – 2 Punkte,
— über 12 Mio. EUR brutto Bauvolumen (KG 200-500 nach DIN 276) – 3 Punkte.
Kriterium „Gebäudeart“:
— Büro-/Gewerbegebäude o. ä. – 1 Punkt,
— Wohnungsbau – 2 Punkte,
— Wohnungsbau mit Kindertagesstätte – 3 Punkte.
Weiterhin wird die als priorisiert gekennzeichnete Referenz „Planungsleistungen Bildungsbau“ wie folgt bewertet:
Kriterium „Anrechenbare Herstellkosten“:
— 1 Mio. EUR bis 2 Mio. brutto (KG 200-500 nach DIN 276) Bauvolumen – 1 Punkt,
— 2 EUR bis 3 Mio. EUR brutto Bauvolumen (KG 200-500 nach DIN 276) – 2 Punkte,
— über 3 Mio. EUR brutto Bauvolumen (KG 200-500 nach DIN 276) – 3 Punkte.
Kriterium „Gebäudeart“:
— Schulbau o. anderer vergleichbarer Bildungsbau (Universität/Erwachsenenbildung) – 1 Punkt
— Kindertagesstätte – 3 Punkte
Kriterium „KfW-Standard“:
— KfW 55 – 3 Punkte.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, führen jüngere Referenzen (späterer Inbetriebnahmezeitpunkt) zur Bevorzugung eines Bewerbers. Bei gleichen Abnahmezeitpunkten entscheidet ggf. das Los.