Die drei abgängigen Sporthallen im Schulzentrum Barne sind in den 60er bzw. 70er Jahren in Stahlbetonskelettbau errichtet worden. An den Sporthallen wurden im Rahmen der Bauunterhaltung zwar immer wieder Instandsetzungen durchgeführt, aber nach 45 Jahren Nutzungsdauer ist eine Grundsanierung der Bausubstanz unumgänglich. Das Schul- und Sportzentrum Barne liegt am südlichen Ortsrand der Kernstadt Wunstorf. Die beschriebenen Sporthallen liegen auf dem Campus des Schulzentrums und stehen den Schulen sowie ortsansässigen Vereinen und öffentlichen Einrichtungen zur Nutzung zur Verfügung. Durch den Neubau der Sporthalle soll der Schul- und Sportstandort Barne langfristig und nachhaltig gesichert werden, um sowohl den Verpflichtungen als Schulträger, insbesondere mit Blick auf Inklusion und Ganztagsschule, als auch der Förderung des Breitensports und sozialintegrativer Projekte gerecht werden zu können. Dabei soll vor allem den besonderen sozialen Strukturen des Stadtteils Barne Rechnung getragen werden. Die Kosten (1. und 2. Ebene) werden auf rd. netto 7,2 Mio. EUR geschätzt (KG 300 und 400 gemäß DIN 276). Der Auftraggeber strebt eine Fertigstellung und Nutzungsaufnahme des Neubaus zum 2. Quartal 2024 an. Die Fertigstellung des 2. Abbruches der Sporthallen Fröbelschule und OHS I soll bis zum 4. Quartal 2024 erfolgen. Weitere Einzelheiten zum Projektvorhaben können den nachfolgenden Projektunterlagen entnommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-12-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-11-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-11-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: CXP4Y6JRL27
Kurze Beschreibung:
Die drei abgängigen Sporthallen im Schulzentrum Barne sind in den 60er bzw. 70er Jahren in Stahlbetonskelettbau errichtet worden. An den Sporthallen wurden im Rahmen der Bauunterhaltung zwar immer wieder Instandsetzungen durchgeführt, aber nach 45 Jahren Nutzungsdauer ist eine Grundsanierung der Bausubstanz unumgänglich.
Das Schul- und Sportzentrum Barne liegt am südlichen Ortsrand der Kernstadt Wunstorf. Die beschriebenen Sporthallen liegen auf dem Campus des Schulzentrums und stehen den Schulen sowie ortsansässigen Vereinen und öffentlichen Einrichtungen zur Nutzung zur Verfügung.
Durch den Neubau der Sporthalle soll der Schul- und Sportstandort Barne langfristig und nachhaltig gesichert werden, um sowohl den Verpflichtungen als Schulträger, insbesondere mit Blick auf Inklusion und Ganztagsschule, als auch der Förderung des Breitensports und sozialintegrativer Projekte gerecht werden zu können. Dabei soll vor allem den besonderen sozialen Strukturen des Stadtteils Barne Rechnung getragen werden.
Die Kosten (1. und 2. Ebene) werden auf rd. netto 7,2 Mio. EUR geschätzt (KG 300 und 400 gemäß DIN 276).
Der Auftraggeber strebt eine Fertigstellung und Nutzungsaufnahme des Neubaus zum 2. Quartal 2024 an. Die Fertigstellung des 2. Abbruches der Sporthallen Fröbelschule und OHS I soll bis zum 4. Quartal 2024 erfolgen.
Weitere Einzelheiten zum Projektvorhaben können den nachfolgenden Projektunterlagen entnommen werden.
Die drei abgängigen Sporthallen im Schulzentrum Barne sind in den 60er bzw. 70er Jahren in Stahlbetonskelettbau errichtet worden. An den Sporthallen wurden im Rahmen der Bauunterhaltung zwar immer wieder Instandsetzungen durchgeführt, aber nach 45 Jahren Nutzungsdauer ist eine Grundsanierung der Bausubstanz unumgänglich.
Das Schul- und Sportzentrum Barne liegt am südlichen Ortsrand der Kernstadt Wunstorf. Die beschriebenen Sporthallen liegen auf dem Campus des Schulzentrums und stehen den Schulen sowie ortsansässigen Vereinen und öffentlichen Einrichtungen zur Nutzung zur Verfügung.
Durch den Neubau der Sporthalle soll der Schul- und Sportstandort Barne langfristig und nachhaltig gesichert werden, um sowohl den Verpflichtungen als Schulträger, insbesondere mit Blick auf Inklusion und Ganztagsschule, als auch der Förderung des Breitensports und sozialintegrativer Projekte gerecht werden zu können. Dabei soll vor allem den besonderen sozialen Strukturen des Stadtteils Barne Rechnung getragen werden.
Die Kosten (1. und 2. Ebene) werden auf rd. netto 7,2 Mio. EUR geschätzt (KG 300 und 400 gemäß DIN 276).
Der Auftraggeber strebt eine Fertigstellung und Nutzungsaufnahme des Neubaus zum 2. Quartal 2024 an. Die Fertigstellung des 2. Abbruches der Sporthallen Fröbelschule und OHS I soll bis zum 4. Quartal 2024 erfolgen.
Weitere Einzelheiten zum Projektvorhaben können den nachfolgenden Projektunterlagen entnommen werden.
Die drei abgängigen Sporthallen im Schulzentrum Barne sind in den 60er bzw. 70er Jahren in Stahlbetonskelettbau errichtet worden. An den Sporthallen wurden im Rahmen der Bauunterhaltung zwar immer wieder Instandsetzungen durchgeführt, aber nach 45 Jahren Nutzungsdauer ist eine Grundsanierung der Bausubstanz unumgänglich.
Die drei abgängigen Sporthallen im Schulzentrum Barne sind in den 60er bzw. 70er Jahren in Stahlbetonskelettbau errichtet worden. An den Sporthallen wurden im Rahmen der Bauunterhaltung zwar immer wieder Instandsetzungen durchgeführt, aber nach 45 Jahren Nutzungsdauer ist eine Grundsanierung der Bausubstanz unumgänglich.
Das Schul- und Sportzentrum Barne liegt am südlichen Ortsrand der Kernstadt Wunstorf. Die beschriebenen Sporthallen liegen auf dem Campus des Schulzentrums und stehen den Schulen sowie ortsansässigen Vereinen und öffentlichen Einrichtungen zur Nutzung zur Verfügung.
Das Schul- und Sportzentrum Barne liegt am südlichen Ortsrand der Kernstadt Wunstorf. Die beschriebenen Sporthallen liegen auf dem Campus des Schulzentrums und stehen den Schulen sowie ortsansässigen Vereinen und öffentlichen Einrichtungen zur Nutzung zur Verfügung.
Durch den Neubau der Sporthalle soll der Schul- und Sportstandort Barne langfristig und nachhaltig gesichert werden, um sowohl den Verpflichtungen als Schulträger, insbesondere mit Blick auf Inklusion und Ganztagsschule, als auch der Förderung des Breitensports und sozialintegrativer Projekte gerecht werden zu können. Dabei soll vor allem den besonderen sozialen Strukturen des Stadtteils Barne Rechnung getragen werden.
Durch den Neubau der Sporthalle soll der Schul- und Sportstandort Barne langfristig und nachhaltig gesichert werden, um sowohl den Verpflichtungen als Schulträger, insbesondere mit Blick auf Inklusion und Ganztagsschule, als auch der Förderung des Breitensports und sozialintegrativer Projekte gerecht werden zu können. Dabei soll vor allem den besonderen sozialen Strukturen des Stadtteils Barne Rechnung getragen werden.
Die Kosten (1. und 2. Ebene) werden auf rd. netto 7,2 Mio. EUR geschätzt (KG 300 und 400 gemäß DIN 276).
Der Auftraggeber strebt eine Fertigstellung und Nutzungsaufnahme des Neubaus zum 2. Quartal 2024 an. Die Fertigstellung des 2. Abbruches der Sporthallen Fröbelschule und OHS I soll bis zum 4. Quartal 2024 erfolgen.
Weitere Einzelheiten zum Projektvorhaben können den nachfolgenden Projektunterlagen entnommen werden.
Bezeichnung des Loses: Technische Ausrüstung HLS
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Los 1
Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI:
- Technische Ausrüstung HLS (§§ 53 ff. HOAI),
Leistungsphasen 1 bis 9, für:
o Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen)
o Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen)
o Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen)
o Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation)
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Bezeichnung des Loses: Technische Ausrüstung ELT
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2
- Technische Ausrüstung ELT (§§ 53 ff. HOAI),
o Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen)
o Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen)
o Anlagengruppe 6 (Förderanlagen)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 31515 Wunstorf
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1 Angabe des Bieters (Einzelbieter) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3 Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die*der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter*in bezeichnet ist,
c) dass die*der bevollmächtigte Vertreter*in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
1.9 Der Bieter oder im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Angebots zu erklären,
- dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann;
- dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können;
- dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Vergabeverfahren einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für eine Angebotsabgabe erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
- dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Vergabeverfahren einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für eine Angebotsabgabe erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Nachweise/Erklärungen auch von den Nachunternehmern beizubringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen:
- mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden,
- mindestens 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) jahresdurchschnittlich sowie aktuell (2021) im auftragsrelevanten Bereich (Planungsleistungen) beschäftigten Personen, gegliedert nach:
a) Geschäftsführer*innen / Inhaber*innen
b) Architekten*innen / Ingenieur*innen
c) Technische Zeichner*innen
d) Sonstige Mitarbeiter*innen
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
3.2 Benennung einer*eines Projektleiters*in (mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung) und einer*eines stellvertretenden Projektleiters*in (mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung) für den Auftragsfall mit
a) Nachweis der Qualifikation/Berufszulassung sowie
b) Angaben zur Berufserfahrung in Jahren.
3.3 Erfahrungsnachweis des Bieters (des/der Büros) in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten fünf Jahre (ab 01.01.2016), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind.
Es sind mindestens drei Referenzprojekte zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen.
Vergleichbar sind nur Referenzprojekte, bei den mindestens die Planungsleistungen mit dem Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1 - 3 (HLS) erbracht wurden. Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein, d. h. die Bauleistungen müssen abgenommen und das Objekt vom Nutzer in Betrieb genommen sein.
Vergleichbar sind nur Referenzprojekte, bei den mindestens die Planungsleistungen mit dem Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1 - 3 (HLS) erbracht wurden. Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein, d. h. die Bauleistungen müssen abgenommen und das Objekt vom Nutzer in Betrieb genommen sein.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
- Angabe der erbrachten Planungsleistungen (Leistungsphasen/Anlagengruppen)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-02-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-12-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität, Kosten und Termine
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Kostenkriterium (Name): Honorarangebot
Kostenkriterium (Gewichtung): 40
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131-153306📞
Fax: +49 4131-152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 221-583004 (2021-11-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-02-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: CXP4Y6JRXSQ
Gesamtwert des Auftrags: 290372.41 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge