Gegenstand der Ausschreibung sind Gleis-, Tief und Straßenbauleistungen für den Neubau der Stadtbahn Benjamin-Franklin-Village Mannheim. Im Bereich Franklin Mitte sind für den Endausbau des Straßenraumes Leistungen zu erbringen, die räumlich eng mit dem Bau der Stadtbahngleise verflochten sind. Die neue, 2-gleisige Stadtbahnstrecke wird eine Länge von ca. 1,8 km haben. An ihr werden 3 neue, barrierefreie Haltestellen entstehen. Der Ausbau des Haltepunkts Bensheimer Straße an der Stadtbahnstrecke Mannheim-Weinheim (Linie 5) ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-07-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gleisbauarbeiten
Referenznummer: 254-21-EK7
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Gleis-, Tief und Straßenbauleistungen für den Neubau der Stadtbahn Benjamin-Franklin-Village Mannheim. Im Bereich Franklin Mitte sind für den Endausbau des Straßenraumes Leistungen zu erbringen, die räumlich eng mit dem Bau der Stadtbahngleise verflochten sind.
Die neue, 2-gleisige Stadtbahnstrecke wird eine Länge von ca. 1,8 km haben. An ihr werden 3 neue, barrierefreie Haltestellen entstehen. Der Ausbau des Haltepunkts Bensheimer Straße an der Stadtbahnstrecke Mannheim-Weinheim (Linie 5) ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Gegenstand der Ausschreibung sind Gleis-, Tief und Straßenbauleistungen für den Neubau der Stadtbahn Benjamin-Franklin-Village Mannheim. Im Bereich Franklin Mitte sind für den Endausbau des Straßenraumes Leistungen zu erbringen, die räumlich eng mit dem Bau der Stadtbahngleise verflochten sind.
Die neue, 2-gleisige Stadtbahnstrecke wird eine Länge von ca. 1,8 km haben. An ihr werden 3 neue, barrierefreie Haltestellen entstehen. Der Ausbau des Haltepunkts Bensheimer Straße an der Stadtbahnstrecke Mannheim-Weinheim (Linie 5) ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gleisbauarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Mannheim, Stadtkreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-07-27 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-30 📅
Datum des Beginns: 2021-10-18 📅
Datum des Endes: 2023-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 146-384765
ABl. S-Ausgabe: 146
Zusätzliche Informationen
Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen haben Verpflichtungserklärungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz abzugeben.
Der AN muss bei Auftragserteilung eine Betriebs-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben mit einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden je Schadensfall. Auf Anforderung ist diese nachzuweisen.
Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen haben Verpflichtungserklärungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz abzugeben.
Der AN muss bei Auftragserteilung eine Betriebs-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben mit einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden je Schadensfall. Auf Anforderung ist diese nachzuweisen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Gleis-, Tief und Straßenbauleistungen für den Neubau der Stadtbahn Benjamin-Franklin-Village Mannheim. Im Bereich Franklin Mitte sind für den Endausbau des Straßenraumes Leistungen zu erbringen, die räumlich eng mit dem Bau der Stadtbahngleise verflochten sind.
Gegenstand der Ausschreibung sind Gleis-, Tief und Straßenbauleistungen für den Neubau der Stadtbahn Benjamin-Franklin-Village Mannheim. Im Bereich Franklin Mitte sind für den Endausbau des Straßenraumes Leistungen zu erbringen, die räumlich eng mit dem Bau der Stadtbahngleise verflochten sind.
Die neue, 2-gleisige Stadtbahnstrecke wird eine Länge von ca. 1,8 km haben. An ihr werden 3 neue, barrierefreie Haltestellen entstehen. Der Ausbau des Haltepunkts Bensheimer Straße an der Stadtbahnstrecke Mannheim-Weinheim (Linie 5) ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Die neue, 2-gleisige Stadtbahnstrecke wird eine Länge von ca. 1,8 km haben. An ihr werden 3 neue, barrierefreie Haltestellen entstehen. Der Ausbau des Haltepunkts Bensheimer Straße an der Stadtbahnstrecke Mannheim-Weinheim (Linie 5) ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Folgende Leistungen sind u. a. auszuführen:
— Rückbau der bestehenden Verkehrsflächen im Zwischenausbau (Fahrbahn, Gehweg),
— Erdbau im Bereich der neu herzustellenden Verkehrsflächen,
— Neubau von Gleisanlagen für Stadtbahnen:
Feste Fahrbahn (System RhedaCity) mit Asphalt- und Raseneindeckung
— Öffnen und Wiederherstellen der Oberfläche für das Stellen von Fahrleitungsmasten (das Stellen erfolgt durch Dritte im Auftrag des AG),
— Herstellung von sieben Bahnsteigen (Stadtbahn) an insgesamt 3 Haltestellen einschließlich Leerrohrinfrastruktur,
— Herstellung von Leerrohrinfrastruktur einschließlich Kontrollschächte für Telekommunikationsleitungen (Lichtsignaltechnik),
— Vorbereitende Arbeiten für die Herstellung der Straßenbeleuchtung,
— Erneuerung / Anpassung der Straßen- und Gleisentwässerung einschließlich der dazugehörenden Anschlussleitungen,
— Herstellen von 4 Seiteneinstiegen am Mischwasserkanal,
— Herstellung von Fundamenten für die Haltestellenausstattung,
— Herstellen eines Geländers im Bereich der freien Strecke, Vorbereitende Arbeiten für das Geländer in den Haltestellenbereichen,
— Aufstellen, Vorhalten, Umsetzen von Beschilderungen für bauzeitliche Verkehrsführung und Baustellensicherungen,
— Aufbringen der endgültigen Fahrbahnmarkierung und Anbringen der endgültigen Beschilderung.
Zusätzliche Informationen:
Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen haben Verpflichtungserklärungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz abzugeben.
Der AN muss bei Auftragserteilung eine Betriebs-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben mit einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden je Schadensfall. Auf Anforderung ist diese nachzuweisen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mannheim
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formular 124) vorzulegen.
Diese beinhaltet:
— Eintragung in das Berufsregister,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber / Bieter in Frage stellt.
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte)
Bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Die in diesem Abschnitt III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde / Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Die in diesem Abschnitt III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde / Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formular 124) vorzulegen.
Diese beinhaltet:
— Umsätze des Unternehmens, die Bauleistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen, aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Umsätze des Unternehmens, die Bauleistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen, aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern:
— rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
— Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommensteuergesetz,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Die in diesem Abschnitt III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde / Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die in diesem Abschnitt III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde / Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formular 124) vorzulegen.
Dieses beinhaltet:
— Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Angaben zu Arbeitskräften.
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern:
— Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
— Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben.
Die in diesem Abschnitt III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde / Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Die in diesem Abschnitt III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde / Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bietern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-27 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-09-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Möhlstraße 27
68165 Mannheim
Zusätzliche Informationen:
Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Gem. § 14 EU VOB / A Abs. 1, 3 und 6 werden den Bietern die in Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a bis d genannten Informationen unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt.
Den Bietern und ihren Bevollmächtigten wird die Einsicht in die Niederschrift und ihre Nachträge (Absätze 4 und 5 sowie § 16 c EU Absatz 3 VOB / A) gestattet.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Siehe Punkt I.3) Kommunikation dieser Bekanntmachung.
Die Angebotsabgabe sowie jeglicher Schriftverkehr mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich in elektronisch Form über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de
Fristende zur Stellung von Bieterfragen ist der 6.9.2021, 10 Uhr.
Später eingehende Fragen können als verspätet zurück gewiesen werden.
Ergänzende Angaben (2021-09-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Gleis-, Tief und Straßenbauleistungen für den Neubau der Stadtbahn Benjamin-Franklin-Village Mannheim. Im Bereich Franklin Mitte sind für den Endausbau des Straßenraumes Leistungen zu erbringen, die räumlich eng mit dem Bau der Stadtbahngleise verflochten sind.
Die neue, zweigleisige Stadtbahnstrecke wird eine Länge von ca. 1,8 km haben. An ihr werden drei neue, barrierefreie Haltestellen entstehen. Der Ausbau des Haltepunkts Bensheimer Straße an der Stadtbahnstrecke Mannheim-Weinheim (Linie 5) ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Gegenstand der Ausschreibung sind Gleis-, Tief und Straßenbauleistungen für den Neubau der Stadtbahn Benjamin-Franklin-Village Mannheim. Im Bereich Franklin Mitte sind für den Endausbau des Straßenraumes Leistungen zu erbringen, die räumlich eng mit dem Bau der Stadtbahngleise verflochten sind.
Die neue, zweigleisige Stadtbahnstrecke wird eine Länge von ca. 1,8 km haben. An ihr werden drei neue, barrierefreie Haltestellen entstehen. Der Ausbau des Haltepunkts Bensheimer Straße an der Stadtbahnstrecke Mannheim-Weinheim (Linie 5) ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Auf Grund eines Cyberangriffes wurde die Vergabeplattform für einige Zeit gesperrt. Aus diesem Grund wurde die Angebotsabgabefrist, die Ausführungsfristen und die Angebotsbindefrist verlängert bzw. abgeändert.Außerdem wurde das Leistungsverzeichnis überarbeitet.
Auf Grund eines Cyberangriffes wurde die Vergabeplattform für einige Zeit gesperrt. Aus diesem Grund wurde die Angebotsabgabefrist, die Ausführungsfristen und die Angebotsbindefrist verlängert bzw. abgeändert.Außerdem wurde das Leistungsverzeichnis überarbeitet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die neue, zweigleisige Stadtbahnstrecke wird eine Länge von ca. 1,8 km haben. An ihr werden drei neue, barrierefreie Haltestellen entstehen. Der Ausbau des Haltepunkts Bensheimer Straße an der Stadtbahnstrecke Mannheim-Weinheim (Linie 5) ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Die neue, zweigleisige Stadtbahnstrecke wird eine Länge von ca. 1,8 km haben. An ihr werden drei neue, barrierefreie Haltestellen entstehen. Der Ausbau des Haltepunkts Bensheimer Straße an der Stadtbahnstrecke Mannheim-Weinheim (Linie 5) ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Auf Grund von Beantwortung weiterer Bieterfragen wurde die Angebotsabgabefrist verlängert.
Quelle: OJS 2021/S 187-485698 (2021-09-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-02-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 9306646.08 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
• Öffnen und Wiederherstellen der Oberfläche für das Stellen von Fahrleitungsmasten (das Stellen erfolgt durch Dritte im Auftrag des AG)
• Herstellung von sieben Bahnsteigen (Stadtbahn) an insgesamt drei Haltestellen ein-schließlich Leerrohrinfrastruktur
• Herstellung von Leerrohrinfrastruktur einschließlich Kontrollschächte für Telekommunikationsleitungen (Lichtsignaltechnik)
• Vorbereitende Arbeiten für die Herstellung der Straßenbeleuchtung
• Erneuerung / Anpassung der Straßen- und Gleisentwässerung einschließlich der dazugehörenden Anschlussleitungen
• Herstellen von vier Seiteneinstiegen am Mischwasserkanal
• Herstellung von Fundamenten für die Haltestellenausstattung
• Herstellen eines Geländers im Bereich der freien Strecke, Vorbereitende Arbeiten für das Geländer in den Haltestellenbereichen
• Aufstellen, Vorhalten, Umsetzen von Beschilderungen für bauzeitliche Verkehrsführung und Baustellensicherungen
• Aufbringen der endgültigen Fahrbahnmarkierung und Anbringen der endgültigen Beschilderung
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-22 📅
Name: Schnorpfeil Rhein-Main GmbH & Co. KG
Postanschrift: Waldecker Straße 11
Postort: Mörfelden-Waldorf
Postleitzahl: 64546
Land: Deutschland 🇩🇪 Groß-Gerau🏙️
Name: Allgemeine Gleis- und Tiefbau Bauunternehmung GmbH
Postanschrift: Adam-Opel-Straße 6
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55129
Land: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 9306646.08 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Quelle: OJS 2022/S 030-073565 (2022-02-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Auftragserweiterungen Stadtbahn Benjamin-Franklin-Village Gleis-, Tief- und Straßenbau
Referenznummer: 254-21-EK7
Kurze Beschreibung:
Auftragserweiterungen aufgrund von Massenmehrungen und zusätzlichen Anforderungen für das Projekt Stadtbahn Benjamin-Franklin-Village Gleis-, Tief- und Straßenbau
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Gleisbauarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: 254-21-EK7
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber kommt mit dieser Bekanntmachung seiner Bekanntmachungspflicht gemäß § 132 Absatz 5 GWB nach.
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: BWE
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-03-04 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1739700.57 EUR 💰
Kennung des Angebots: BWE_ARGE_1
Leiter der anbietenden Partei ✅
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Informationen über Ausschreibungen
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Schnorpfeil Rhein-Main GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE301713511
Postleitzahl: 64546
Postort: Mörfelden-Walldorf
Region: Groß-Gerau🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: rhein-main@schnorpfeil.com📧
Name: Allgemeine Gleis- und Tiefbau Bauunternehmung GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE149045384
Postleitzahl: 55129
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
E-Mail: info@agt-mainz.de📧
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: MV Mannheimer Verkehr GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE811244559
Postleitzahl: 68165
Postort: Mannheim
Region: Mannheim, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
E-Mail: vergabe@rnv-online.de📧
Telefon: +49 621 465-0📞
Fax: +49 621 465-3111 📠
Der Auftraggeber kommt mit dieser Bekanntmachung seiner Bekanntmachungspflicht gemäß § 132 Absatz 5 GWB nach.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +497219268730📞
Fax: +497219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nach § 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionveröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nach § 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionveröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-04+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hierbei handelt es sich um eine Auftragsänderung gemäß § 132 GWB.
Gemäß § 132 Absatz 2 Nr. 2 wurden die zusätzliche Bauleitungen erforderlich, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren und ein Wechsel des Auftragnehmers war aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich.
Hierbei handelt es sich um eine Auftragsänderung gemäß § 132 GWB.
Gemäß § 132 Absatz 2 Nr. 2 wurden die zusätzliche Bauleitungen erforderlich, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren und ein Wechsel des Auftragnehmers war aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Bestellwerterhöhung auf Grund von Massenmehrungen in diversen Aushub- und Entsorgungspositionen, welche während der Ausführungsplanung und Ausschreibung in dieser Höhe nicht bekannt waren.
Ebenso wurden Leistungen aufgrund zusätzlicher Anforderungen externer Dritter während der Bauphase geändert. Diese waren in den Vergabeunterlagen nicht in dieser Ausführung vorgesehen und erforderten Anpassungen im Bauablauf. Einen Wechsel des Auftragnehmers hätte eine erhebliche Unterbrechung der Bauleistung und somit auch Bauzeitunterbrechung und damit deutliche Mehrkosten verursacht.
Des weiteren sind zusätzliche Leistungen angefallen, welche nicht in den Vergabeunterlagen in diesem Umfang vorgesehen waren. Diese waren bedingt durch örtliche Gegebenheiten (z.B. Kampfmittelverdachtspunkte, ehemalige Stromkabel der früheren US-Liegenschaften inkl. Entsorgung), Änderungen in der Bauausführung sowie Anforderungen Dritter (z.B. Forderungen von zusätzlichen Baustellen-LSA, provisorische Feuerwerkzufahren). Einen Wechsel des Auftragnehmers hätte eine erhebliche Unterbrechung der Bauleistung und somit auch Bauzeitunterbrechung und damit deutliche Mehrkosten verursacht.
Forderung von externen Dritten den zu überbauenden Bestandskanal im Zuge der Maßnahme zu erneuern . Dies ist ebenfalls eine zusätzlichen Leistung, welche bei Wechsel des Auftragnehmers eine erhebliche Unterbrechung der Bauleistung und somit auch Bauzeitunterbrechung und damit deutliche Mehrkosten verursacht hätte.
Bestellwerterhöhung auf Grund von Massenmehrungen in diversen Aushub- und Entsorgungspositionen, welche während der Ausführungsplanung und Ausschreibung in dieser Höhe nicht bekannt waren.
Ebenso wurden Leistungen aufgrund zusätzlicher Anforderungen externer Dritter während der Bauphase geändert. Diese waren in den Vergabeunterlagen nicht in dieser Ausführung vorgesehen und erforderten Anpassungen im Bauablauf. Einen Wechsel des Auftragnehmers hätte eine erhebliche Unterbrechung der Bauleistung und somit auch Bauzeitunterbrechung und damit deutliche Mehrkosten verursacht.
Des weiteren sind zusätzliche Leistungen angefallen, welche nicht in den Vergabeunterlagen in diesem Umfang vorgesehen waren. Diese waren bedingt durch örtliche Gegebenheiten (z.B. Kampfmittelverdachtspunkte, ehemalige Stromkabel der früheren US-Liegenschaften inkl. Entsorgung), Änderungen in der Bauausführung sowie Anforderungen Dritter (z.B. Forderungen von zusätzlichen Baustellen-LSA, provisorische Feuerwerkzufahren). Einen Wechsel des Auftragnehmers hätte eine erhebliche Unterbrechung der Bauleistung und somit auch Bauzeitunterbrechung und damit deutliche Mehrkosten verursacht.
Forderung von externen Dritten den zu überbauenden Bestandskanal im Zuge der Maßnahme zu erneuern . Dies ist ebenfalls eine zusätzlichen Leistung, welche bei Wechsel des Auftragnehmers eine erhebliche Unterbrechung der Bauleistung und somit auch Bauzeitunterbrechung und damit deutliche Mehrkosten verursacht hätte.