Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge“ als treuhänderischer Sanierungsträger der Gemeinde Lensahn im Sinne von § 157, 160 BauGB für diese Gesamtmaßnahme im Maßnahmengebiet „Ortsmitte“ (förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet „östliche Ortsmitte“ und westlich anschließendes Fördergebiet) im Rahmen des mit Bundes- und Landesfördermitteln durchgeführten Städtebauförderungsprogramms „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke".
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-01-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung
Referenznummer: 2021-001
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge“ als treuhänderischer
Sanierungsträger der Gemeinde Lensahn im Sinne von § 157, 160 BauGB für diese Gesamtmaßnahme im Maßnahmengebiet „Ortsmitte“ (förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet „östliche Ortsmitte“ und westlich anschließendes Fördergebiet) im Rahmen des mit Bundes- und Landesfördermitteln durchgeführten Städtebauförderungsprogramms „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke".
Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge“ als treuhänderischer
Sanierungsträger der Gemeinde Lensahn im Sinne von § 157, 160 BauGB für diese Gesamtmaßnahme im Maßnahmengebiet „Ortsmitte“ (förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet „östliche Ortsmitte“ und westlich anschließendes Fördergebiet) im Rahmen des mit Bundes- und Landesfördermitteln durchgeführten Städtebauförderungsprogramms „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke".
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Ostholstein
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge“ als treuhänderischer
Sanierungsträger der Gemeinde Lensahn im Sinne von § 157, 160 BauGB für diese Gesamtmaßnahme im Maßnahmengebiet „Ortsmitte“ (förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet „östliche Ortsmitte“ und westlich anschließendes Fördergebiet) im Rahmen des mit Bundes- und Landesfördermitteln durchgeführten Städtebauförderungsprogramms „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke".
Sanierungsträger der Gemeinde Lensahn im Sinne von § 157, 160 BauGB für diese Gesamtmaßnahme im Maßnahmengebiet „Ortsmitte“ (förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet „östliche Ortsmitte“ und westlich anschließendes Fördergebiet) im Rahmen des mit Bundes- und Landesfördermitteln durchgeführten Städtebauförderungsprogramms „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke".
Geschätzter Gesamtwert: 220 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung: Vgl. II.1.4 und öffentlich bereitgestellte Vergabeunterlagen.
Dauer: 120 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Erläuterung: Der Auftrag soll für die Laufzeit der o. a. städtebaulichen Gesamtmaßnahme vergeben werden (vorbehaltlich einer Kündigung aus wichtigem Grund). Deren Laufzeit ist derzeit nicht zuverlässig absehbar. Die Angabe zur zehnjährigen Laufzeit ist daher nur eine unverbindliche Schätzung aufgrund des IEK, die über- oder
Erläuterung: Der Auftrag soll für die Laufzeit der o. a. städtebaulichen Gesamtmaßnahme vergeben werden (vorbehaltlich einer Kündigung aus wichtigem Grund). Deren Laufzeit ist derzeit nicht zuverlässig absehbar. Die Angabe zur zehnjährigen Laufzeit ist daher nur eine unverbindliche Schätzung aufgrund des IEK, die über- oder
Unterschritten werden kann.
Beschreibung der Optionen: Leistungsanpassungsvorbehalte gemäß Vertrag und VOL/B.
Zusätzliche Informationen: Vgl. die öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 23738 Lensahn
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— PL 4.2: Eigenerklärung Keine Geldbuße AEntG, MiLoG,
— PL 5: Eigenerklärung keine Insolvenz o.Ä,
— PL 6: Eigenerklärung keine schweren Verfehlungen,
— PL 7: Eigenerklärung Keine sanktionierten Vertragsverletzungen,
Bedingungen: EK-I. Wirksame Gründung, EK-II Erlaubnis zur Berufsausübung, EK-III Voraussetzungen für Sanierungsträger-Beauftragung, EK-IV Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Konkretisierungen zu Kriterien und Nachweisen sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument „Bewerbungsbedingungen“), Abschnitt V, dargestellt. Auf die bereitgestellten Formulare wird hingewiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— WL 1: Haftpflichtversicherung (1,5 Mio. EUR für Personen-/Sach-/Vermögensschäden),
EK-VIII Hinreichende Größenordnung Umsätze mit geförderten vergleichbaren Sanierungsträgerleistungen.
Konkretisierungen sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument „Bewerbungsbedingungen“), Abschnitt V, dargestellt. Auf die bereitgestellten Formulare wird hingewiesen.
Mindeststandards:
Zu EK-V: Deckung von 1,5 Mio. EUR muss mind. für Auftragsfall durch Versicherer zugesagt sein.
EK-VII jedenfalls erfüllt bei Gesamtumsätzen in den letzten 3 Jahren, die im jährlichen Mittel mit 440 000 EUR doppelt so hoch sind wie der Auftragswert, aber keine fixe Grenze, Einzelfallbetrachtung entscheidet.
EK-VIII jedenfalls bei spezifischen Umsätzen von im Mittel 92 436 EUR (also doppelt so hoch wie die erwartete jährliche Trägervergütung) in den letzten 3 Jahren, aber keine fixe Grenze, Einzelfallbetrachtung entscheidet.
Konkretisierungen sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen Teil A (Dokument „Bewerbungsbedingungen“), Abschnitt V, dargestellt. Auf die bereitgestellten Formulare wird hingewiesen.
Mindeststandards:
Zu EK-XI: Aufgaben nach § 157 Abs. 1 S. 2 Nr.1-3 BauGB dürfen nur vom Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft durchgeführt werden (kritische Aufgaben iSv § 48 Abs. 5 VgV).
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Voraussetzungen für Aufgabenübertragung als Sanierungsträger gem. § 158 BauGB; u.a. darf Unternehmen kein Bauunternehmen sein oder von einem solchen abhängig sein.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Beachtung der Pflicht zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns nach § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) – auch für Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften -, Einräumung der Vertragsstrafen, Kündigungsrechte und Prüfungsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Zu (erst) mit dem Angebot abzugebenden Verpflichtungserklärungen vgl. unten.
Beachtung der Pflicht zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns nach § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) – auch für Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften -, Einräumung der Vertragsstrafen, Kündigungsrechte und Prüfungsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Zu (erst) mit dem Angebot abzugebenden Verpflichtungserklärungen vgl. unten.
Ferner Beachtung der Vorschriften des Städtebaurechts, insbes. Besonderes Städtebaurecht und hier der Regelungen und Bindungen für treuhänderischen Sanierungsträger. Ferner Beachtung der Zuwendungsvoraussetzungen und sonstigen Maßgaben der Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein.
Ferner Beachtung der Vorschriften des Städtebaurechts, insbes. Besonderes Städtebaurecht und hier der Regelungen und Bindungen für treuhänderischen Sanierungsträger. Ferner Beachtung der Zuwendungsvoraussetzungen und sonstigen Maßgaben der Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein.
Aufgaben nach § 157 Abs. 1 S. 2 Nr.1-3 BauGB dürfen nur vom Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft durchgeführt werden (kritische Aufgaben iSv § 48 Abs. 5 VgV).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
— AK 1: Qualität der Referenzen gem. EK-IX auf der Basis der Angaben zu TL1 (50 %),
— AK 2: Größe der jährlichen Umsätze mit Städtebaufördermitteln (EK-VIII) auf der Basis der Angaben zu WL4 (30 %),
— AK 3: Größe der jährlichen Gesamtumsätze des Unternehmens (EK-VII) auf der Basis der Angaben zu WL3 (20 %).
Konkretisierende Festlegungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen, Teil A, Abschnitt V.6).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-03-16 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-08-31 📅
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 2 und 5 GWB, § 14 Abs. 3 VgV, § 17 VgV geführt.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen/Nachweise zur Eignung beizufügen sind (vgl. oben III.1 sowie die öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen). In den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen sind auch Einzelheiten zum Teilnahmewettbewerb beschrieben.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen/Nachweise zur Eignung beizufügen sind (vgl. oben III.1 sowie die öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen). In den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen sind auch Einzelheiten zum Teilnahmewettbewerb beschrieben.
Mit den Vergabeunterlagen stellt der Auftraggeber unter derselben Internetadresse auch Formulare für den Teilnahmeantrag bereit, die zu verwenden sind, soweit keine nachgewiesene Zertifizierung oder eine EEE vorgelegt wird.
Teilnahmeantrag (Bewerbung) nur in elektronischer Fassung:
Für die elektronische Einreichung des Teilnahmeantrags ist die Registrierung im B_I eVergabeSystem erforderlich. Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
Für die Kommunikation ist zu beachten, dass einfache E-Mails nicht den Anforderungen von § 11 Abs. 2 VgV an Vertraulichkeit und Sicherheit genügen.
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur Bewerbung in elektronischer Form als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt – Meine Vergaben – unter dem B_I code D442162560 im Bereich – Mitteilungen – bzw. – Bewerbung.
Die im Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der Eignung und ggf. der Auswahlkriterien (s. oben II.2.9) ausgewählten Teilnehmer werden danach gesondert elektronisch zur Angebotsabgabe aufgefordert. Auch Angebote sind elektronisch abzugeben.
Die aufgeforderten Bieter haben mit der Angebotsabgabe (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) für sich und ihre Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit bei Angebotsabgabe bereits bekannt, die gemäß § 4 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen (insbes. Zahlung des schleswig-holsteinischen vergabespezifischen Mindestlohns von 9,99 EUR/h) abzugeben. Das entsprechende VGSH-Formblatt wird mit den
Die aufgeforderten Bieter haben mit der Angebotsabgabe (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) für sich und ihre Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit bei Angebotsabgabe bereits bekannt, die gemäß § 4 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen (insbes. Zahlung des schleswig-holsteinischen vergabespezifischen Mindestlohns von 9,99 EUR/h) abzugeben. Das entsprechende VGSH-Formblatt wird mit den
Vergabeunterlagen öffentlich bereitgestellt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2021/S 018-041599 (2021-01-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge“ als treuhänderischer
Sanierungsträger der Gemeinde Lensahn im Sinne von § 157, 160 BauGB für diese Gesamtmaßnahme im Maßnahmengebiet „Ortsmitte“ (förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet "östliche Ortsmitte" und westlich anschließendes Fördergebiet) im Rahmen des mit Bundes- und Landesfördermitteln durchgeführten Städtebauförderungsprogramms „Kleinere Städte und Gemeinden - überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke".
Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung und Abwicklung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge“ als treuhänderischer
Sanierungsträger der Gemeinde Lensahn im Sinne von § 157, 160 BauGB für diese Gesamtmaßnahme im Maßnahmengebiet „Ortsmitte“ (förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet "östliche Ortsmitte" und westlich anschließendes Fördergebiet) im Rahmen des mit Bundes- und Landesfördermitteln durchgeführten Städtebauförderungsprogramms „Kleinere Städte und Gemeinden - überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke".
Gesamtwert des Auftrags: 220 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Zu II.1.7.: Der Betrag ist eine Übernahme des geschätzten Auftragswerts, da die Abrechnung auf der Grundlage des tatsächlichen Zeitaufwands nach Unternehmensstundensätzen erfolgt.
Zu II.2.5: Es waren zu den Honorar- und Qualitätskriterien Unterkriterien definiert, die aus den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen ersichtlich waren.
Zu II.1.7.: Der Betrag ist eine Übernahme des geschätzten Auftragswerts, da die Abrechnung auf der Grundlage des tatsächlichen Zeitaufwands nach Unternehmensstundensätzen erfolgt.
Zu II.2.5: Es waren zu den Honorar- und Qualitätskriterien Unterkriterien definiert, die aus den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen ersichtlich waren.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Sanierungsträger der Gemeinde Lensahn im Sinne von § 157, 160 BauGB für diese Gesamtmaßnahme im Maßnahmengebiet „Ortsmitte“ (förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet "östliche Ortsmitte" und westlich anschließendes Fördergebiet) im Rahmen des mit Bundes- und Landesfördermitteln durchgeführten Städtebauförderungsprogramms „Kleinere Städte und Gemeinden - überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke".
Sanierungsträger der Gemeinde Lensahn im Sinne von § 157, 160 BauGB für diese Gesamtmaßnahme im Maßnahmengebiet „Ortsmitte“ (förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet "östliche Ortsmitte" und westlich anschließendes Fördergebiet) im Rahmen des mit Bundes- und Landesfördermitteln durchgeführten Städtebauförderungsprogramms „Kleinere Städte und Gemeinden - überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke".
Vgl. II.1.4
Zusätzliche Informationen:
Zu II.1.7.: Der Betrag ist eine Übernahme des geschätzten Auftragswerts, da die Abrechnung auf der Grundlage des tatsächlichen Zeitaufwands nach Unternehmensstundensätzen erfolgt.
Zu II.2.5: Es waren zu den Honorar- und Qualitätskriterien Unterkriterien definiert, die aus den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen ersichtlich waren.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektverständnis und Methodik
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Organisation des konkret für die Durchführung des Auftrags vorgesehenen Personals / Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität Vertragsmanagement
Kostenkriterium (Name): Honorar
Kostenkriterium (Gewichtung): 35%
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-31 📅
Name: GOS Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung GmbH
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland 🇩🇪 Kiel, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 220 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.