Beschreibung der Beschaffung
Mit dem wettbewerblichen Dialog gem. § 18 VgV für die Entwicklung der "Quartiere am Volkspark" sollen der städtebauliche Entwurf und die Überführung in eine städtebauliche Funktionsplanung gemeinsam mit der Freianlagenplanung in einem einheitlichen Los beschafft werden. Die Auftraggeberin legt großen Wert auf eine integrierte Perspektive, in der die beiden Disziplinen Städtebau und Freiraum gleichberechtigte Planungsparameter sind.
Die insgesamt zu vergebenden Leistungen umfassen:
- Städtebaulicher Entwurf und Funktionsplanung
- Nachfolgende Beratungsleistungen zum städtebaulichen Entwurf als optionale Beauftragung durch Abruf der AG
- Leistungsphasen 1-4 der Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI
- Leistungsphasen 5-9 der Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI als stufenweise und optionale Beauftragung durch Abruf der AG
- Weitere Planungs- und Beratungsleistungen als optionale Beauftragung durch Abruf der AG
- Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen der Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI als optionale Beauftragung durch Abruf der AG.
Ablauf des Vergabeverfahrens:
Der wettbewerbliche Dialog erfolgt gemeinsam für den städtebaulichen Entwurf (einschließlich Funktionsplanung) sowie die Freianlagenplanung. Nach Abschluss des Dialogs erfolgt die Angebotslegung gemeinschaftlich für die Leistungen des städtebaulichen Entwurfs und anschließender städtebaulicher Funktionsplanung sowie die Freianlagenplanung.
Ziel dieses gemeinsamen Verfahrens mit integrativer Bewertung und gemeinsamer Beauftragung ist es, einen möglichst hohen fachbezogenen Qualitätsgewinn für die jeweilige Querschnittsperspektive zu erreichen und dabei eine gesamtheitliche Lösung für den Standort zu erzeugen, die eine gleichermaßen hohe Qualität für Freiraum und Städtebau erzielt.
1. Teilnahmewettbewerb:
Zunächst werden in einem Teilnahmewettbewerb gemäß den bekanntgegebenen Eignungskriterien höchstens 6 Teilnehmer ausgewählt.
2. Wettbewerblicher Dialog:
Der Wettbewerbliche Dialog erfolgt in zwei aufeinanderfolgenden Dialogphasen: In beiden Dialogphasen (Auswahlphase und Vertiefungsphase) sind Überarbeitungen, Anpassungen und Fortschreibungen der Aufgabenstellung möglich.
a) Erste Dialogphase (Auswahlphase):
Im Rahmen der ersten Phase des Wettbewerblichen Dialogs (Auswahlphase) bearbeiten die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Teilnehmer jeweils separat die Aufgabenstellung und reichen zum Abschluss der Auswahlphase ihre vorläufigen Dialogbeiträge ein.
Am Ende der Auswahlphase erfolgt - vorbehaltlich der noch einzuholenden Zustimmung der jeweiligen Teilnehmer - eine öffentliche Präsentation der Konzepte. Im Anschluss hieran wählt die Auftraggeberin durch eine Jury in einer nicht öffentlichen Sitzung die besten Dialogbeiträge zur weiteren Bearbeitung in der sich anschließenden Vertiefungsphase aus. Die Auswahl der Dialogbeiträge erfolgt anhand der bekanntgegebenen Kriterien.
Die Jury setzt sich aus Vertretern der Vergabestelle, den Fachbehörden, politischen Vertreter:innen und externen Fachleuten zusammen.
b) Zweite Dialogphase (Vertiefungsphase):
Die zweite Dialogphase (Vertiefungsphase) findet mit der verringerten Zahl der ausgewählten Dialogbeiträge statt. Die Unternehmen, deren Lösungen nicht für die folgende Dialogphase vorgesehen sind, werden informiert. Die Auftraggeberin behält sich vor, auf Empfehlung der Jury aus den nicht ausgewählten Dialogbeiträgen auch Nachrücker zu benennen.
Die ausgewählten Dialogbeiträge werden in der zweiten Dialogphase von den verbliebenen Teilnehmern weiter vertieft, angepasst und fortgeschrieben. Der Dialog zwischen der Auftraggeberin und den jeweiligen Unternehmen ist unterteilt in städtebaulich-freiraumplanerische Fachgespräche und Verhandlungsgespräche über die Angebotsbestandteile 2-4 (Darstellung der Projektorganisation, indikatives Honorarangebot und Vertragskommentierung).
Sobald die Auftraggeberin in Bezug auf die Dialogbeiträge und die Angebotsteile 2-4 die Lösungen ermittelt hat, mit denen die Bedürfnisse und Anforderungen an die zu beschaffende Leistung befriedigt werden können, schließt die Auftraggeberin den Dialog ab. Die im Verfahren verbliebenen Teilnehmer werden hierüber informiert.
3. Angebotsphase:
Nach dem Abschluss des Dialogs fordert die Auftraggeberin die im Verfahren verbliebenen Teilnehmer auf, auf der Grundlage der eingereichten und in der Dialogphase näher ausgeführten Lösungen ihr endgültiges Angebot vorzulegen. Mit der Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe stellt die Auftraggeberin zugleich eine finale Vertragsfassung zur Verfügung, welche das Verhandlungsergebnis der mit allen verbliebenen Teilnehmern geführten Vertragsverhandlungen für alle Unternehmen in gleicher Weise abbildet.
Die finalen Angebote werden von der Auftraggeberin anhand der bekanntgegebenen Zuschlagskriterien bewertet. Die Bewertung der Entwürfe erfolgt durch die Jury für die Auftraggeberin anhand der bekanntgegebenen Kriterien.