Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Städtisches Klinikum Braunschweig S2UWN: VE 854 Medienversorgungseinheiten
S2UWN_1.6_VE 854”
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Krankenhauseinrichtungen📦
Kurze Beschreibung: Medienversorgungseinheiten.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bau von Kliniken📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Medizinische Geräte📦
Ort der Leistung: Braunschweig, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Beschreibung der Beschaffung:
“Medienversorgungseinheiten Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von 8 Deckenversorgungeinheiten
— 1 Deckenbalkenversorgungssystem für 4 Betten,
— 164...”
Beschreibung der Beschaffung
Medienversorgungseinheiten Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von 8 Deckenversorgungeinheiten
— 1 Deckenbalkenversorgungssystem für 4 Betten,
— 164 vertikalen Wandversorgungseinheiten für 82 IMC/ICU-Betten,
— 17 horizontale Wandversorgungseinheiten unterschiedlicher Länge,
— 59 Gerätenormschienen in unterschiedlicher Länge.
Diverses Zubehör zur Befestigung an Medienversorgungseinheiten und Gerätenormschienen. Die Leistung wird in verschieden Bauteilen und Etagen erbracht.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-08-03 📅
Datum des Endes: 2023-05-29 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Eigenerklärung zur Eignung oder Präqualifikationsnummer EFB 124,
2) EFB 234 Erklärung Bieter/Arbeitsgemeinschaft,
3) Verzeichnis der Leistung anderer...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Eigenerklärung zur Eignung oder Präqualifikationsnummer EFB 124,
2) EFB 234 Erklärung Bieter/Arbeitsgemeinschaft,
3) Verzeichnis der Leistung anderer Unternehmen EFB 235,
4) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 124 GWB,
5) Eigenerklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG,
6) Referenzen ähnlicher Leistung mit Ansprechpartner und Telefonnummer der letzten 5 Jahre,
7) Leistungsnachweis nach DIN EN 1090.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe EU III.1.1).
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe EU III.1.1).
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung 5 % der Auftragssumme,
— Sicherheitsleistung für Mangelansprüche 3 % der Abrechnungssumme.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-03-25
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-05-24 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-03-25
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131153306📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2021/S 035-084063 (2021-02-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-16) Objekt Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Medienversorgungseinheiten Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von:
— 8 Deckenversorgungeinheiten,
— 1 Deckenbalkenversorgungssystem für 4 Betten,
— 164...”
Beschreibung der Beschaffung
Medienversorgungseinheiten Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von:
— 8 Deckenversorgungeinheiten,
— 1 Deckenbalkenversorgungssystem für 4 Betten,
— 164 vertikalen Wandversorgungseinheiten für 82 IMC/ICU-Betten,
— 17 horizontale Wandversorgungseinheiten unterschiedlicher Länge,
— 59 Gerätenormschienen in unterschiedlicher Länge.
Diverses Zubehör zur Befestigung an Medienversorgungseinheiten und Gerätenormschienen Die Leistung wird in verschieden Bauteilen und Etagen erbracht.
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2021/S 077-196214 (2021-04-16)