Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens
Basis für die Angebotserstellung sind die bereits mit der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen.
Das Angebot nebst geforderten Anlagen ist unter Verwendung des von der Auftraggeberin bereitgestellten Formblatts "Angebotsschreiben" bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen.
Das Angebot soll in folgende 3 Teile gegliedert sein, deren Bewertung unterschiedlich gewichtet werden:
1. Konzept (Gewichtung 55 %)
Vorlage eines konzeptionellen Angebots für den Betrieb des Stadtteil- und Familienzentrums Dornholzhausen auf Basis des SFZ-Rahmenkonzepts mit den übergeordneten 3 Zielen des sozialraum-orientierten Arbeitens gemeinsam mit den vorhandenen Akteuren im Sozialraum des SFZ (s. "SFZ-Rahmenkonzept" in Verbindung mit "Organisatorische Neu-Ausrichtung 2021", "SFZ-Leistungsbeschreibung" und "Auswertungs-Matrix").
Das konzeptionelle Angebot des Bieters darf 10 Seiten nicht überschreiten.
2. Kosten/Preis - Personal-, Verwaltungs-, Sachkosten (Gewichtung 30 %)
-gem. Leistungsverzeichnis-
3. Qualifikation (Gewichtung 15 %)
Fachliche Qualifikation der geplanten Leitungskraft für das Stadtteil- und Familienzentrum Dornholzhausen (SFZ).
Die drei am höchsten bewerteten Bieter werden zur Vorstellung Ihrer Angebote eingeladen. Die Vorstellung des Angebots soll die o.g. 3 Teile enthalten.
Für die Vorstellung sind für jeden Bieter 60 Minuten vorgesehen.
Diese Vorstellung kann in einer persönlichen Besprechung oder in einem Videokonferenz-Meeting erfolgen.
Der Termin wird rechtzeitig vorher bekannt gegeben werden.
Im Nachgang zur Vorstellung werden alle Informationen ausgewertet und in der zur Verfügung gestellten Auswertungs-Matrix zusammengeführt, die auch die Grundlage für die Vergabeentscheidung sein wird. Die Auftraggeberin wird eine vergleichende Bewertung der Angebote vornehmen. Die Bewertungen / Beurteilungen werden im Einzelnen von einem eigens hierfür eingerichteten Bewertungsgremium vorgenommen.
Nach der ersten Verhandlungsrunde erhalten die Bieter ggf. die Gelegenheit, ihr Angebot nochmals zu überarbeiten und werden dann zur Abgabe des letztverbindlichen Angebots aufgefordert. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, den Zuschlag auf Basis der Erstangebote zu erteilen.