Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Für alle Lose gilt:
Sind mehr als fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften je Los geeignet, werden entsprechend nachfolgender Kriterien Punkte vergeben. Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die Mindestanforderungen an die Eignung unter Ziff. III.1.2 und III.1.3 nicht erfüllen, werden nicht zur Wertung zugelassen. Nur die fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Es können maximal 85 Punkte erreicht werden. Erreichen mehrere Bewerber/Bewerbergemeinschaften die gleiche Punktzahl und sind dadurch mehr als fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften auf den ersten fünf Plätzen, so erhöht sich die Anzahl der Bewerber/Bewerbergemeinschaften entsprechend.
Für Los 1 gilt:
Die Teilnehmerbegrenzung erfolgt anhand einer Bepunktung der eingereichten und im Rahmen der Eignungsprüfung als vergleichbar anerkannten Referenzen (siehe hierzu Ziff. III.1.3 der Bekanntmachung).
Unterkriterium 1: "Anzahl der Referenzen" (max. 15 Punkte)
Gewertet wird die Anzahl der eingereichten vergleichbaren Referenzen der letzten drei Jahre,
- Für die Vorlage von 3 bis 4 Referenzen erhält ein Bewerber 5 Punkte.
- Für die Vorlage von 5 bis 6 Referenzen erhält ein Bewerber 10 Punkte.
- Für die Vorlage von 7 oder mehr Referenzen erhält ein Bewerber 15 Punkte.
Unterkriterium 2: "Referenzinhalte" (max. 70 Punkte)
Für jedes der nachfolgend genannten Unterkriterien gilt:
Gewertet werden bis zu fünf vergleichbare Referenzen, Reicht der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mehr als 5 vergleichbare wertungsrelevante Referenzen ein, werden in der Auswertung nur die 5 Referenzen zugrunde gelegt, mit denen der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die höchstmögliche Punktzahl in dieser Unterkategorie erzielen kann.
2.1 Fachlicher Inhalt der Referenzen" (max. 30 Punkte)
Bewertet wird der Umfang der fachlichen Nutzung der angebotenen Software durch den Referenzkunden.
Ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft erhält nach folgenden Maßgaben Punkte:
- Es werden vergleichbare Referenzen der letzten 3 Jahre vorgelegt, aus denen sich ergibt, dass der (jeweilige) Referenzauftraggeber die Software für mindestens 5 der in Ziffer II.2.4 für Los 1 aufgeführten Themenfelder nutzt.
- Ist diese Grundvoraussetzung erfüllt, kann der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft je abgedecktem Themenfeld pro Referenz 0,5 Punkte erhalten d.h. max. 30 Punkte.
Unterkriterium 2.2: "Abbildung von Konzernstrukturen" (max. 15 Punkte)
Gewertet wird die Nutzung der angebotenen Software-Produkte für das Rechnungswesen in Konzernen oder konzernähnlichen Strukturen.
Ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft erhält nach folgenden Maßgaben Punkte:
- Der Referenzauftraggeber nutzt die angebotene Software für 3 einem Konzern oder einer konzernähnlichen Struktur (i. B. Kooperationen) zugehörigen Gesellschaften: 2 Punkte je Referenz, d.h. max. 10 Punkte
- Der Referenzauftraggeber nutzt die angebotene Software für 4 oder mehr einem Konzern oder einer konzernähnlichen Struktur (z.B. Kooperationen) zugehörigen Gesellschaften: 3 Punkte je Referenz, d.h. max. 15 Punkte
Unterkriterium 2.3: "Dienstleistungen für Energieunternehmen" (max. 15 Punkte)
Bewertet wird die Verwendung vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft angebotener Lösungskomponenten zur Erbringung von Dienstleistungen, die den unter II.2.4 für Los 1 beschriebenen Leistungen entsprechen, für die Energiewirtschaft.
Ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft erhält nach folgenden Maßgaben Punkte:
- Es werden vergleichbare Referenzen der letzten 3 Jahre aus dem Bereich der Energiewirtschaft vorgelegt, aus denen sich ergibt, dass der (jeweilige) Referenzauftraggeber die Software für mindestens 5 der in Ziffer II.2.4 für Los 1 aufgeführten Themenfelder nutzt.
- Ist diese Grundvoraussetzung erfüllt, kann der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft je abgedecktem Themenfeld pro (Energiewirtschafts-)Referenz 0,25 Punkte erhalten d.h. max. 15 Punkte.
Unterkriterium 2.4: "Größenordnung der Referenzkunden" (max. 10 Punkte)
Gewertet wird die Unternehmensgröße der Referenz-Auftraggeber, wobei die Unternehmensgröße besonders gut bewertet wird, die derjenigen der SH möglichst nahe kommt, da hier von einer hohen Vergleichbarkeit der vorgelegten Referenz ausgegangen wird.
Ein Bewerber erhält nach folgenden Maßgaben Punkte:
- Die Referenz hat die Nutzung der Software für Energieunternehmen mit weniger als 30.000 Kunden oder weniger als 100.000 Verträgen zum Gegenstand: 0 Punkte je Referenz
- Die Referenz hat die Nutzung der Software für Energieunternehmen mit mehr als 30.000 und weniger als 60.000 Kunden oder mehr als 100.000 und weniger als 200.000 Verträgen zum Gegenstand: 1 Punkt je Referenz, d.h. max. 5 Punkte
- Die Referenz hat die Nutzung der Software für Energieunternehmen mit mehr als 60.000 Kunden und weniger als 200.000 Kunden oder mehr als 200.000 und weniger als 400.000 Verträgen zum Gegenstand: 2 Punkte je Referenz, d.h. max. 10 Punkte
- Die Referenz hat die Nutzung der Software für Energieunternehmen mit mehr als 200.000 und weniger als 400.000 Kunden oder mehr als 400.000 und weniger als 800.000 Verträgen zum Gegenstand: 1 Punkt je Referenz, d.h. max. 5 Punkte
- Die Referenz hat die Nutzung der Software für Energieunternehmen mit mehr 400.000 Kunden und weniger als 600.000 Kunden oder mehr als 800.000 und weniger als 1 Mio. Verträgen zum Gegenstand: 0,5 Punkte je Referenz, d.h. max. 2,5 Punkte
- Die Referenz hat die Nutzung der Software für Energieunternehmen mit mehr 600.000 Kunden oder mehr als 1 Mio. Verträgen zum Gegenstand: 0 Punkte je Referenz