Für die Sanierung und den Umbau des neuen Hauptsitzes der Stadtwerke Stuttgart GmbH und der Stuttgart Netze GmbH sind in dem vorliegend ausgeschriebenen Gewerk „Rückbauarbeiten“ Leistungen der Schadstoff- und Asbestsanierung und die Ausführung von Abbrucharbeiten des auf dem Grundstück Kesselstraße 23, Stuttgart-Wangen befindlichen Gebäudes vom Untergeschoss bis zum 7. Obergeschoss sowie die Separation und Entsorgung sämtlichen anfallenden Schadstoff- und Abbruchmaterials inkl. der Überwachung und Dokumentation vorgenannter Leistungen zuzüglich Abdichtung der verbleibenden Gebäudeteile zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-05-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Referenznummer: 2021/1242
Kurze Beschreibung:
Für die Sanierung und den Umbau des neuen Hauptsitzes der Stadtwerke Stuttgart GmbH und der Stuttgart Netze GmbH sind in dem vorliegend ausgeschriebenen Gewerk „Rückbauarbeiten“ Leistungen der Schadstoff- und Asbestsanierung und die Ausführung von Abbrucharbeiten des auf dem Grundstück Kesselstraße 23, Stuttgart-Wangen befindlichen Gebäudes vom Untergeschoss bis zum 7. Obergeschoss sowie die Separation und Entsorgung sämtlichen anfallenden Schadstoff- und Abbruchmaterials inkl. der Überwachung und Dokumentation vorgenannter Leistungen zuzüglich Abdichtung der verbleibenden Gebäudeteile zu erbringen.
Für die Sanierung und den Umbau des neuen Hauptsitzes der Stadtwerke Stuttgart GmbH und der Stuttgart Netze GmbH sind in dem vorliegend ausgeschriebenen Gewerk „Rückbauarbeiten“ Leistungen der Schadstoff- und Asbestsanierung und die Ausführung von Abbrucharbeiten des auf dem Grundstück Kesselstraße 23, Stuttgart-Wangen befindlichen Gebäudes vom Untergeschoss bis zum 7. Obergeschoss sowie die Separation und Entsorgung sämtlichen anfallenden Schadstoff- und Abbruchmaterials inkl. der Überwachung und Dokumentation vorgenannter Leistungen zuzüglich Abdichtung der verbleibenden Gebäudeteile zu erbringen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-05-21 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-26 📅
Datum des Beginns: 2021-07-19 📅
Datum des Endes: 2021-12-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 100-265131
ABl. S-Ausgabe: 100
Zusätzliche Informationen
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZRRDJ
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZRRDJ
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadtwerke Stuttgart GmbH und die Stuttgarter Netze GmbH planen, ihren jeweiligen Hauptsitz, bestehend aus Verwaltung und technischen Bereichen mit Werkstätten, künftig an einen gemeinsamen Standort zu verlagern. Hierfür wurde als Ergebnis einer Standortsuche das Objekt „Kesselstraße 23 in Stuttgart-Wangen“ als geeignetes Bestandsobjekt identifiziert, welches nun langfristig angemietet und entsprechend der Anforderungen saniert und umgebaut werden soll.
Die Stadtwerke Stuttgart GmbH und die Stuttgarter Netze GmbH planen, ihren jeweiligen Hauptsitz, bestehend aus Verwaltung und technischen Bereichen mit Werkstätten, künftig an einen gemeinsamen Standort zu verlagern. Hierfür wurde als Ergebnis einer Standortsuche das Objekt „Kesselstraße 23 in Stuttgart-Wangen“ als geeignetes Bestandsobjekt identifiziert, welches nun langfristig angemietet und entsprechend der Anforderungen saniert und umgebaut werden soll.
Beim Objekt Kesselstraße 23 handelt es sich um ein großes, zusammenhängendes Gebäude mit angrenzendem Außenbereich, welches in mehreren Bauabschnitten geplant und errichtet wurde und sich in 3 Bauteile gliedert:
1. Der Bauteil „Büro“ mit acht oberirdischen Geschossen und einem Kellergeschoß muss brandschutztechnisch ertüchtigt werden. Zusätzlich sollen die Büroflächen unter dem Aspekt moderner Arbeitswelten und nach den spezifischen Anforderungen der späteren Nutzer umgebaut werden.
1. Der Bauteil „Büro“ mit acht oberirdischen Geschossen und einem Kellergeschoß muss brandschutztechnisch ertüchtigt werden. Zusätzlich sollen die Büroflächen unter dem Aspekt moderner Arbeitswelten und nach den spezifischen Anforderungen der späteren Nutzer umgebaut werden.
2. Der Bauteil „Lager“ mit 3 oberirdischen Geschossen und einem Kellergeschoß soll auf allen Geschoßen innenräumlich durch partielle Einbauten den Anforderungen der Nutzer angepasst werden.
3. Der eingeschossige und nicht unterkellerte Bauteil „Werkstatt“ muss den umfangreichen Anforderungen des neuen Nutzers entsprechend umgebaut und ertüchtigt werden.
Der Innenausbau umfasst für den Bauteil „Büro“ den Rückbau der nichttragenden Bestandswände und Oberflächen, sowie den Ausbau zu modernen Arbeitswelten mit geschlossenen und offenen Arbeitsbereichen, Rückzugs- und Kollaborationsflächen sowie Besprechungs- und Nebenräumen. Hierbei ist die aktive Einbindung des Nutzers mit sämtlichen abteilungsspezifischen Anforderungen zu berücksichtigen.
Der Innenausbau umfasst für den Bauteil „Büro“ den Rückbau der nichttragenden Bestandswände und Oberflächen, sowie den Ausbau zu modernen Arbeitswelten mit geschlossenen und offenen Arbeitsbereichen, Rückzugs- und Kollaborationsflächen sowie Besprechungs- und Nebenräumen. Hierbei ist die aktive Einbindung des Nutzers mit sämtlichen abteilungsspezifischen Anforderungen zu berücksichtigen.
Als Beginn für die bauliche Umsetzung wird der 19. Juli 2021 angestrebt. Die Sanierungsmaßnahme soll bis spätestens 3. Dezember 2021 abgeschlossen werden. Die Rückbauarbeiten der Geschosse sind bis zum 27. Oktober 2021 zu erbringen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kesselstraße 23
70327 Stuttgart
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaften vorzulegen.
Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmenbestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmenbestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegenden Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
1) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
2) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
3. Vorzulegenden Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind,
2. Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 5 000 000,00 EUR oder Eigenerklärung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 5 000 000,00 EUR oder Eigenerklärung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte sowie Angabe der Anzahl der technischen Fachkräfte (Polier/Meister, Facharbeiter, Vorarbeiter, Maschinisten), über die der Unternehmer für die Erbringung der Leistung verfügt,
1. Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte sowie Angabe der Anzahl der technischen Fachkräfte (Polier/Meister, Facharbeiter, Vorarbeiter, Maschinisten), über die der Unternehmer für die Erbringung der Leistung verfügt,
2. Nachweis der Fachkunde gem. TRGS 519 (Asbest) Hinweis: Dieser Nachweis ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen,
3. Nachweis der Fachkunde bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen gem. TRGS 521 (Mineralwolle) Hinweis: Dieser Nachweis ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen,
4. Nachweis der Fachkunde gem. TRGS 524 (Schutzmaßnahmen) Hinweis: Dieser Nachweis ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen,
5. Vorlage von Referenzen.
Mindeststandards:
Zu 5. Vorlage von Referenzen:
Eigenerklärung über das Vorliegen einer Referenz über die Ausführung von Rückbauarbeiten in einem mehrgeschossigen Gebäude unter Erhalt des Rohbaus und der Fassade (Entkernung) mit einem Auftragswert in Höhe von mindestens 800 000,00 EUR netto in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren (Abnahme frühestens am 1.1.2016).
Eigenerklärung über das Vorliegen einer Referenz über die Ausführung von Rückbauarbeiten in einem mehrgeschossigen Gebäude unter Erhalt des Rohbaus und der Fassade (Entkernung) mit einem Auftragswert in Höhe von mindestens 800 000,00 EUR netto in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren (Abnahme frühestens am 1.1.2016).
Hinweis: Die geforderte Mindestreferenz ist von Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Die Erklärungen über das Referenzprojekt muss folgende Angaben enthalten:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2021-06-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZRRDJ/documents🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
Postanschrift: Stresemannstr. 79
Postleitzahl: 70191
Kontaktperson: Herr Rechtsanwalt Dr. Karsten Kayser | Herr Rechtsanwalt Florian Krumenaker, LL.M.
Land: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Internetadresse: www.menoldbezler.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZRRDJ
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: OJS 2021/S 100-265131 (2021-05-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Sanierung und den Umbau des neuen Hauptsitzes der Stadtwerke Stuttgart GmbH und der Stuttgart Netze GmbH waren in dem vorliegend ausgeschriebenen Gewerk "Rückbauarbeiten" Leistungen der Schadstoff- und Asbestsanierung und die Ausführung von Abbrucharbeiten des auf dem Grundstück Kesselstraße 23, Stuttgart-Wangen befindlichen Gebäudes vom Untergeschoss bis zum 7. Obergeschoss sowie die Separation und Entsorgung sämtlichen anfallenden Schadstoff- und Abbruchmaterials inkl. der Überwachung und Dokumentation vorgenannter Leistungen zuzüglich Abdichtung der verbleibenden Gebäudeteile zu erbringen.
Für die Sanierung und den Umbau des neuen Hauptsitzes der Stadtwerke Stuttgart GmbH und der Stuttgart Netze GmbH waren in dem vorliegend ausgeschriebenen Gewerk "Rückbauarbeiten" Leistungen der Schadstoff- und Asbestsanierung und die Ausführung von Abbrucharbeiten des auf dem Grundstück Kesselstraße 23, Stuttgart-Wangen befindlichen Gebäudes vom Untergeschoss bis zum 7. Obergeschoss sowie die Separation und Entsorgung sämtlichen anfallenden Schadstoff- und Abbruchmaterials inkl. der Überwachung und Dokumentation vorgenannter Leistungen zuzüglich Abdichtung der verbleibenden Gebäudeteile zu erbringen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZR5QE
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZR5QE
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadtwerke Stuttgart GmbH und die Stuttgarter Netze GmbH planen, ihren jeweiligen Hauptsitz, bestehend aus Verwaltung und technischen Bereichen mit Werkstätten, künftig an einen gemeinsamen Standort zu verlagern. Hierfür wurde als Ergebnis einer Standortsuche das Objekt "Kesselstraße 23 in Stuttgart-Wangen" als geeignetes Bestandsobjekt identifiziert, welches nun langfristig angemietet und entsprechend der Anforderungen saniert und umgebaut werden soll.
Die Stadtwerke Stuttgart GmbH und die Stuttgarter Netze GmbH planen, ihren jeweiligen Hauptsitz, bestehend aus Verwaltung und technischen Bereichen mit Werkstätten, künftig an einen gemeinsamen Standort zu verlagern. Hierfür wurde als Ergebnis einer Standortsuche das Objekt "Kesselstraße 23 in Stuttgart-Wangen" als geeignetes Bestandsobjekt identifiziert, welches nun langfristig angemietet und entsprechend der Anforderungen saniert und umgebaut werden soll.
Beim Objekt Kesselstraße 23 handelt es sich um ein großes, zusammenhängendes Gebäude mit angrenzendem Außenbereich, welches in mehreren Bauabschnitten geplant und errichtet wurde und sich in drei Bauteile gliedert:
1. Der Bauteil "Büro" mit acht oberirdischen Geschossen und einem Kellergeschoß muss brandschutztechnisch ertüchtigt werden. Zusätzlich sollen die Büroflächen unter dem Aspekt moderner Arbeitswelten und nach den spezifischen Anforderungen der späteren Nutzer umgebaut werden.
1. Der Bauteil "Büro" mit acht oberirdischen Geschossen und einem Kellergeschoß muss brandschutztechnisch ertüchtigt werden. Zusätzlich sollen die Büroflächen unter dem Aspekt moderner Arbeitswelten und nach den spezifischen Anforderungen der späteren Nutzer umgebaut werden.
2. Der Bauteil "Lager" mit drei oberirdischen Geschossen und einem Kellergeschoß soll auf allen Geschoßen innenräumlich durch partielle Einbauten den Anforderungen der Nutzer angepasst werden.
3. Der eingeschossige und nicht unterkellerte Bauteil "Werkstatt" muss den umfangreichen Anforderungen des neuen Nutzers entsprechend umgebaut und ertüchtigt werden.
Der Innenausbau umfasst für den Bauteil "Büro" den Rückbau der nichttragenden Bestandswände und Oberflächen, sowie den Ausbau zu modernen Arbeitswelten mit geschlossenen und offenen Arbeitsbereichen, Rückzugs- und Kollaborationsflächen sowie Besprechungs- und Nebenräumen. Hierbei ist die aktive Einbindung des Nutzers mit sämtlichen abteilungsspezifischen Anforderungen zu berücksichtigen.
Der Innenausbau umfasst für den Bauteil "Büro" den Rückbau der nichttragenden Bestandswände und Oberflächen, sowie den Ausbau zu modernen Arbeitswelten mit geschlossenen und offenen Arbeitsbereichen, Rückzugs- und Kollaborationsflächen sowie Besprechungs- und Nebenräumen. Hierbei ist die aktive Einbindung des Nutzers mit sämtlichen abteilungsspezifischen Anforderungen zu berücksichtigen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kesselstraße 23 70327 Stuttgart
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-09 📅
Name: BW-Abbruch GmbH
Postort: Stuttgart
Land: Deutschland 🇩🇪 Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.