Rahmenvertrag für Standardmöblierung von 32 Wohnheimen im gesamten Stadtgebiet Berlin Die Serie besteht im Regelfall aus: 1 x Schreibtisch, 1 x Kleiderschrank, 1 x Buchregal, 1 x Sideboard, 1 x Bett, und 1 x Garderobe, zum Teil in Verschiedenen Abmessungen. Kommoden, offene Schränke etc. sind optional je nach Möblierungsplanung. Die einzelnen Möbel sind in den beigefügten Planunterlagen zeichnerisch dargestellt. Innerhalb der Serie sind Sondermaße möglich. Grundsätzliche werden die Möbel in weiß beschichteter Platte ausgeführt. Alternativ können weitere farbige Dekore abgefragt werden. Zusätzlich werden je nach Wohnheim Sonderanpassungen und – arbeiten anfallen. Wenn in ergänzenden Positionen nichts anderes beschrieben ist, so gilt, dass die ausgeschriebenen Möbel und Ausstattungen fertig montiert in den einzelnen Zimmern aufzustellen sind. Verpackungsmaterial hat der AN auf eigen Kosten fachgerecht zu entsorgen. Minimalausstattung eines Standardzimmers: Je nach Raumgröße sind in den Standardzimmern folgende Möbel je Zimmer enthalten und anzunehmen: — Bett mit Bettkasten, — Schreibtisch mit Container (wahlweise rechts oder links unter Schreibtisch), — Kleiderschrank, — Buchregal, — Kommode, — Garderobe.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-04-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Möbel
Referenznummer: 13-21
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag für Standardmöblierung von 32 Wohnheimen im gesamten Stadtgebiet Berlin
Die Serie besteht im Regelfall aus:
1 x Schreibtisch, 1 x Kleiderschrank, 1 x Buchregal, 1 x Sideboard, 1 x Bett, und 1 x Garderobe, zum Teil in Verschiedenen Abmessungen. Kommoden, offene Schränke etc. sind optional je nach Möblierungsplanung.
Die einzelnen Möbel sind in den beigefügten Planunterlagen zeichnerisch dargestellt.
Innerhalb der Serie sind Sondermaße möglich.
Grundsätzliche werden die Möbel in weiß beschichteter Platte ausgeführt. Alternativ können weitere farbige Dekore abgefragt werden.
Zusätzlich werden je nach Wohnheim Sonderanpassungen und – arbeiten anfallen.
Wenn in ergänzenden Positionen nichts anderes beschrieben ist, so gilt, dass die ausgeschriebenen Möbel und Ausstattungen fertig montiert in den einzelnen Zimmern aufzustellen sind. Verpackungsmaterial hat der AN auf eigen Kosten fachgerecht zu entsorgen.
Minimalausstattung eines Standardzimmers:
Je nach Raumgröße sind in den Standardzimmern folgende Möbel je Zimmer enthalten und anzunehmen:
— Bett mit Bettkasten,
— Schreibtisch mit Container (wahlweise rechts oder links unter Schreibtisch),
— Kleiderschrank,
— Buchregal,
— Kommode,
— Garderobe.
Rahmenvertrag für Standardmöblierung von 32 Wohnheimen im gesamten Stadtgebiet Berlin
Die Serie besteht im Regelfall aus:
1 x Schreibtisch, 1 x Kleiderschrank, 1 x Buchregal, 1 x Sideboard, 1 x Bett, und 1 x Garderobe, zum Teil in Verschiedenen Abmessungen. Kommoden, offene Schränke etc. sind optional je nach Möblierungsplanung.
Die einzelnen Möbel sind in den beigefügten Planunterlagen zeichnerisch dargestellt.
Innerhalb der Serie sind Sondermaße möglich.
Grundsätzliche werden die Möbel in weiß beschichteter Platte ausgeführt. Alternativ können weitere farbige Dekore abgefragt werden.
Zusätzlich werden je nach Wohnheim Sonderanpassungen und – arbeiten anfallen.
Wenn in ergänzenden Positionen nichts anderes beschrieben ist, so gilt, dass die ausgeschriebenen Möbel und Ausstattungen fertig montiert in den einzelnen Zimmern aufzustellen sind. Verpackungsmaterial hat der AN auf eigen Kosten fachgerecht zu entsorgen.
Minimalausstattung eines Standardzimmers:
Je nach Raumgröße sind in den Standardzimmern folgende Möbel je Zimmer enthalten und anzunehmen:
— Bett mit Bettkasten,
— Schreibtisch mit Container (wahlweise rechts oder links unter Schreibtisch),
— Kleiderschrank,
— Buchregal,
— Kommode,
— Garderobe.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Möbel📦
Zusätzlicher CPV-Code: Stühle📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Rahmenvertrag für Standardmöblierung von 32 Wohnheimen im gesamten Stadtgebiet Berlin
Die Serie besteht im Regelfall aus:
1 x Schreibtisch, 1 x Kleiderschrank, 1 x Buchregal, 1 x Sideboard, 1 x Bett, und 1 x Garderobe, zum Teil in Verschiedenen Abmessungen. Kommoden, offene Schränke etc. sind optional je nach Möblierungsplanung.
Die einzelnen Möbel sind in den beigefügten Planunterlagen zeichnerisch dargestellt.
Innerhalb der Serie sind Sondermaße möglich.
Grundsätzliche werden die Möbel in weiß beschichteter Platte ausgeführt. Alternativ können weitere farbige Dekore abgefragt werden.
Zusätzlich werden je nach Wohnheim Sonderanpassungen und – arbeiten anfallen.
Wenn in ergänzenden Positionen nichts anderes beschrieben ist, so gilt, dass die ausgeschriebenen Möbel und Ausstattungen fertig montiert in den einzelnen Zimmern aufzustellen sind. Verpackungsmaterial hat der AN auf eigen Kosten fachgerecht zu entsorgen.
Wenn in ergänzenden Positionen nichts anderes beschrieben ist, so gilt, dass die ausgeschriebenen Möbel und Ausstattungen fertig montiert in den einzelnen Zimmern aufzustellen sind. Verpackungsmaterial hat der AN auf eigen Kosten fachgerecht zu entsorgen.
Minimalausstattung eines Standardzimmers:
Je nach Raumgröße sind in den Standardzimmern folgende Möbel je Zimmer enthalten und anzunehmen:
— Bett mit Bettkasten,
— Schreibtisch mit Container (wahlweise rechts oder links unter Schreibtisch),
— Kleiderschrank,
— Buchregal,
— Kommode,
— Garderobe.
Rahmenvertrag für Standardmöblierung von 32 Wohnheimen im gesamten Stadtgebiet Berlin.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: 1 Jahr Option Vertragsverlängerung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
StudierendenWERK Berlin Hardenbergstr. 34 10623 Berlin 32 Wohnheime im gesamten Stadtgebiet Berlin
1 WH „Victor Jara“, Oberfeldstraße 111-132, 12683 Berlin
2 WH Sewanstraße, Sewanstraße 173-179 und 209-219 (jeweils ungerade), 10319 Berlin
3 WH Franz-Mehring-Platz, Franz-Mehring-Platz 2/3, 10243 Berlin
4 WH „Hans und Hilde Coppi“, Coppistraße 14-24, 10365 Berlin
5 WH „Ferdinand Thomas“, Storkower Straße 219-225, 10367 Berlin
6 WH Hochstraße, Neue Hochstraße 49, 13347 Berlin
7 WH Wassertorplatz, Kohlfurter Straße 2/4, Erkelenzdamm 45/47/49,10999 Berlin
8 WH „Haus Unger“, Derfflinger Straße 21, 10785 Berlin
9 WH ISB, Theodor-Heuss-Platz 5, 14052 Berlin
10 WH Pfalzburger Straße, Pfalzburger Straße 29, 10717 Berlin
11 WH Juliusstraße, Juliusstraße 33, 12051 Berlin
12 WH Hoppestraße, Hoppestraße 17, 13409 Berlin
13 WH Spandauer Damm, Spandauer Damm 134/136/138/140/142, 14050 Berlin
14 WH Augustenburger Platz, Luxemburger Straße 20 b/c, ...
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Vergabeunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Einzureichende Unterlagen:
— Nachweis der Präqualifikation oder Angaben über Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— Nachweis der Präqualifikation oder Angaben…
… zu Insolvenzverfahren und Liquidation (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),
… zum Umsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Einzureichende Unterlagen:
— Angaben zu Referenzen, die über eine Präqualifikation hinausgehen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— Nachweis der Präqualifikation oder Angaben zu…
… Arbeitskräften (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),
… Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— Schriftliche Bestätigung des Auftraggebers zu den benannten Referenzen, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden. (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen),
— Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:10
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-08-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-06-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:10
Ort des Eröffnungstermins: StudierendenWERK Berlin, Vergabestelle
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.
Die hier aufgestellten Möbel sind unter dem Gesichtspunkt der Serienfertigung zu kalkulieren.
Je nach Wohnheim werden aus der Serie die für die dortigen Räume passenden Möbel abgerufen (Rahmenvertrag).
Die jeweils abgerufenen Stückzahlen beginnen bei Einzelzimmern bis zur Möblierung ganzer Wohnheime.
Bei Abrufung hat der AN die Örtlichkeiten zu prüfen, evtl. erforderliche Anpassung der Möbel an räumliche Gegebenheiten anzuzeigen und einen entsprechenden Nachtrag zu stellen.
Dies wird gesondert vergütet (siehe Titel 1.1)
Die Baustelleneinrichtung/ Montage ist immer Teil der Leistung des AN und wird nicht gesondert vergütet.
Voraussichtliche Abnahmemenge
Stück= Minimalausstattung Standardzimmer
(s. o.), ca. und ohne Gewähr,
Jahr 2021: ca. 150
Jahr 2022: ca. 150
Jahr 2023: ca. 200
D er Abruf der Leistungen erfolgt nach Bedarf über Einzelbeauftragung oder nach Lieferabruf. Der Rahmenvertrag begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Jahresmenge .
E s besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich der Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe der Europäischen Union (§135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich der Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe der Europäischen Union (§135 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 085-219220 (2021-04-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2021/S 085-219220
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag für Standardmöblierung von 32 Wohnheimen im gesamten
Stadtgebiet Berlin
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: studierendenWERK BERLIN
Postleitzahl: 12623
Kontakt
Internetadresse: http://www.stw.berlin🌏
Telefon: +49 30939397286/7287📞
Rahmenvertrag für Standardmöblierung von 32 Wohnheimen im gesamten
Stadtgebiet Berlin
Die Serie besteht im Regelfall aus :
1 x Schreibtisch, 1 x Kleiderschrank, 1 x Buchregal, 1 x Sideboard , 1 x Bett , und 1 x Garderobe , zum Teil in
verschiedenen Abmessungen. Kommoden, offene Schränke etc . sind optional je nach Möblierungsplanung .
Innerhalb der Serie
sind Sondermaße möglich .
Grundsätzliche werden die Möbel in weiß beschichteter Platte ausgeführt. Alternativ können weitere farbige
Dekore abgefragt werden.
Zusätzlich werden je nach Wohnheim Sonderanpassungen und - arbeiten anfallen .
Wenn in ergänzenden Positionen nichts anderes beschrieben ist, so gilt, dass die ausgeschriebenen Möbel
und Ausstattungen fertig montiert in den einzelnen Zimmern aufzustellen sind . Verpackungsmaterial hat der
AN auf eigen Kosten fachgerecht zu entsorgen .
Je nach Raumgröße sind in den Standardzimmern folgende Möbel je Zimmer enthalten und anzunehmen :
-Bett mit Bettkasten
- Schreibtisch mit Container ( wahlweise rechts oder links unter Schreibtisch )
-Kleiderschrank
-Buchregal
-Kommode
-Garderobe
Beschreibung der Optionen: 1 Jahr Option Vertragsverlängerung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 32 Wohnheime im gesamten Stadtgebiet Berlin
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Internetadresse: www.stw.berlin🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 03090138316📞
Fax: +49 03090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im
Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund des
Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich der Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informationsund
Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe der
Europäischen Union (§135 GWB).
Quelle: OJS 2021/S 163-428637 (2021-08-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag für Standardmöblierung von 32 Wohnheimen im gesamten Stadtgebiet Berlin
Die Serie besteht im Regelfall aus :
1 x Schreibtisch, 1 x Kleiderschrank, 1 x Buchregal, 1 x Sideboard , 1 x Bett , und 1 x Garderobe , zum Teil in
verschiedenen Abmessungen. Kommoden, offene Schränke etc . sind optional je nach Möblierungsplanung .
Die einzelnen Möbel sind in den beigefügten Planunterlagen zeichnerisch dargestellt.
Innerhalb der Serie
sind Sondermaße möglich .
Grundsätzliche werden die Möbel in weiß beschichteter Platte ausgeführt. Alternativ können weitere farbige
Dekore abgefragt werden.
Zusätzlich werden je nach Wohnheim Sonderanpassungen und - arbeiten anfallen .
Wenn in ergänzenden Positionen nichts anderes beschrieben ist, so gilt, dass die ausgeschriebenen Möbel
und Ausstattungen fertig montiert in den einzelnen Zimmern aufzustellen sind . Verpackungsmaterial hat der
AN auf eigen Kosten fachgerecht zu entsorgen .
Minimalausstattung eines Standardzimmers:
Je nach Raumgröße sind in den Standardzimmern folgende Möbel je Zimmer enthalten und anzunehmen :
-Bett mit Bettkasten
- Schreibtisch mit Container ( wahlweise rechts oder links unter Schreibtisch )
-Kleiderschrank
-Buchregal
-Kommode
-Garderobe
verschiedenen Abmessungen. Kommoden, offene Schränke etc . sind optional je nach Möblierungsplanung .
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
studierendenWERK BERLIN Hardenbergstr. 34 10623 Berlin 32 Wohnheime im gesamten Stadtgebiet Berlin
1 WH "Victor Jara", Oberfeldstraße 111 - 132, 12683 Berlin
2 WH Sewanstraße, Sewanstraße 173 - 179 und 209 - 219 (jeweils ungerade), 10319 Berlin
3 WH Franz-Mehring-Platz, Franz-Mehring-Platz 2/3, 10243 Berlin
4 WH "Hans und Hilde Coppi", Coppistraße 14 - 24, 10365 Berlin
5 WH "Ferdinand Thomas", Storkower Straße 219 - 225, 10367 Berlin
6 WH Hochstraße, Neue Hochstraße 49, 13347 Berlin
7 WH Wassertorplatz, Kohlfurter Straße 2/4, Erkelenzdamm 45/47/49,10999 Berlin
8 WH "Haus Unger", Derfflinger Straße 21, 10785 Berlin
9 WH ISB, Theodor-Heuss-Platz 5, 14052 Berlin
10 WH Pfalzburger Straße, Pfalzburger Straße 29, 10717 Berlin
11 WH Juliusstraße, Juliusstraße 33, 12051 Berlin
12 WH Hoppestraße, Hoppestraße 17, 13409 Berlin
13 WH Spandauer Damm, Spandauer Damm 134/136/138/140/142, 14050 Berlin
14 WH Augustenburger Platz, Luxemburger Straße 20 b/c, ...
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-19 📅
Name: Euro-Max s.c. Małgorzata Sobolewska, Adam Sobolewski
Postanschrift: ul. Topolowa 13
Postort: Szczecin
Postleitzahl: 70-892
Land: Polen 🇵🇱
Telefon: +48 500393446📞
E-Mail: marekaniszewski@euro-maxsc.pl📧
Land: Szczeciński
🏙️
Internetadresse: http://www.euro-maxsc.pl/de/🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich der Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe der Europäischen Union (§135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich der Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe der Europäischen Union (§135 GWB).