Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung:
Der mit der Sanierung verbundene Teilneubau von Nebengebäuden erfordert einen vorauslaufenden Teilrückbau des nördlichen Treppenhauses sowie der südöstlich gelegenen, überdachten Pausenhalle mit Sanitärbereich.
Die rückzubauenden überbauten Grundflächen betragen ca. 70 m2 für das Treppenhaus und ca. 280 m2 für die Pausenhalle mit Sanitärbereich.
Die Grundstückshöhen liegen im Bereich der Pausenhalle bei 110,9 m NHN und fallen nördlich des Anschlussbereichs zum Hauptgebäude auf etwa 109,9 m NHN ab. Im Bereich des Treppenhauses liegt das Schulhofniveau bei ca. 110,2 bis 110,3 m NHN. Das untersuchte Grundstück ist weitgehend eben. Die Zuwegung erfolgt über die Brigittastraße und Klarastraße.
Die Fläche soll für die vorgesehene Bebauung baureif gemacht werden. Hierzu sind ca. 800 m2 Fläche zu entsiegeln und eine etwa 1.000 m3 fassende Baugrube auszuheben, welche anteilig wieder qualifiziert zu verfüllen ist.
Das Baufeld liegt innerhalb eines Wohngebiets.
Lärmimissionen sind nach dem Stand der Lärmschutztechnik gemäß der Regelungen der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschemissionen (VVBaulärmG, MABI 1/1970 vom 19.08.1970) zu begrenzen. Beispielsweise dürfen Meißel nur eingesetzt werden, wenn immissionsärmere Verfahren (z.B. Betonzange, Beton schneiden) nicht möglich sind.
Folgende Arbeiten zum Teilrückbau und zur Baureifmachung sind durchzuführen:
- bestehende Umzäunung prüfen und ggf. wiederherstellen, wenn notwendig ergänzen
- Baufeld reinigen, Demontage von Klettergerüsten/Spielgeräten/Zaunelementen
- Sicherung (Demontage, geeignete Schutzverpackung, Lagerort in Abstimmung mit AG) der Werbeplane der französischen Bibliothek zum Verbleib auf dem Schulgelände
- Sicherung der Fassadenklinker der rückgebauten Außenwand des Treppenhauses zur Nachbarbebauung der Klarastraße 46 zum Verbleib auf dem Schulgelände inkl. Grobreinigung, auf Europoolpaletten gestaptelt und mit Folie für den Transport innerhalb der Baustelle verpackt sowie Aussortierung/Entsorgung unbrauchbarer Klinker
- Kennzeichung und Schutzmaßnahmen für Erhalt vorhandener Entwässerungsleitungen
- bauliche Trennung der abzubrechenden Gebäudeteile
- Sanierung und vollständiger Rückbau abgängiger Gebäudeteile
- Teilrückbau Grund- und Entwässerungsleitungen
- Aufnehmen und Beseitigen der Oberflächenversiegelung (Betonsteinpflaster, Schwarzdecken)
- Lösen, Aufnehmen und Beseitigen der Tragschicht
- Aushub alter Auffüllungen und des gewachsenen Bodens, Grobplanum auf Baugrubensohle herstellen
- Qualifizierte Rückverfüllung der Baugrube
- Herstellen des frostsicheren Unterbaus (kapillarbrechende Schicht, Frostschutzschicht) und
- Herstellung Grobplanum für künftige Gebäudeaufstandsfläche
- Beseitigung/Entsorgung der Abbruchabfälle
- Unter Berücksichtigung sämtlicher Vorbemerkungen, den gesetzlichen Bestimmungen, des Konzepts für Sanierung, Rückbau und Entsorgung (vgl. Anlage 2) und des Rückbaukonzeptes der Tragwerksplanung (Anlage 7) ist die Wahl des Abbruchverfahrens und -ablaufs Sache des Auftragnehmers. Vor Ausführungsbeginn sind gebäudebezogene Abbruch-/Rückbauanweisungen und Arbeitsanweisungen zu erstellen, die der Baubehörde vor Beginn der Arbeiten zur Prüfung vorzulegen sind. Es müssen folgende Angaben enthalten sein:
- Art, Umfang und Reihenfolge der Arbeiten
- Abbruch-/Rückbauverfahren
- Hilfskonstruktionen, erforderliche Gerüste und Aufstiege
- Absturzsicherungen
- Abbruchtiefe und mögliche Auswirkungen auf angrenzende Gebäude
- Sicherungsmaßnahmen wie z. B. das Absperren von Gefahrenbereichen
- Schutzmaßnahmen gegen auftretende Gefahrstoffe
(Gefährdungsbeurteilung, Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen)
- Die Abbruch-/Rückbauarbeiten sind durch den Aufsichtsführenden ständig
zu beobachten. Er darf gleichzeitig keine anderen Arbeiten ausführen.
Vor dem eigentlichen Abbruch sind aus den Gebäuden:
- alle losen Materialien zu entfernen (Beräumung / Entrümpelung),
- alle Schad- und Gefahrstoffe zu entfernen,
- alle festen Anlagen und Anlagenteile zu demontieren
Bei den vorgenannten Tätigkeiten und dem eigentlichen Abbruch sind die anfallenden Materialien entsprechend den Entsorgungskriterien zu trennen bzw. getrennt zu halten.
Abbruch / Rückbauarbeiten dürfen nur von erfahrenen und fachlich geeigneten Personen ausgeführt werden.
Der Abbruch der Gebäudeteile ist vollständig einschließlich Keller und Fundamenten durchzuführen, soweit möglich (vgl. Anlage 7).
Zusätzlich sind die vorhandenen Oberflächenbefestigungen aus Asphalt und Betonplatten sowie die Einfassung von Beeten (Kantensteine, Streifenfundamte, Gewegplatten) zu entfernen. Die Grundleitung (Entwässerung) ist bis zu festgelegter Stelle zu beseitigen und die Anschlüsse an Übergabeschächten durch fachgerechte Abmauerung/Verdämmung zu verschließen. Die vorhandene Hofentwässerung ist teilweise zu entfernen und am zu erhaltenden Schacht fachgerecht zu verschließen. Im Anschlussbereich von Pausenhalle zum Hauptgebäude verläuft parallel zum Hauptgebäude eine Entwässerungsrinne, die erhalten bleiben soll. Zum Erhalt dieser Rinne und zum Schutz des Bestandsgebäudes ist ein Schutzstreifen von etwa 1,5 m zum Bestandsgebäude einzuhalten. Die Grenze wird mit dem AG oder dessen Vertreter und der Bauüberwachung bei Ausführung festgelegt und dokumentiert.