— Erneuerung von 2 EÜen jeweils li W=23 m, li H≥5,25 m, B zw. Gel.=25,30 m bzw. 20,90 m, — Erneuerung von 3 Stützwänden: L=52,66 m, H=3,80 m / L=19,25 m, H=6,00 m / L=41,75 m, H=3,85 m, — Verbau: ca. 5 300 m (sichtbare Fläche), — Aushub / Abbruch: ca. 42 700 m, — Verfüllung: ca. 34 400 m. Oberbau (Stoffe werden vom AG beigestellt): Erneuerung 11 Weichen und ca. 1 050 m Gleis Zusammenhangsarbeiten: Kabeltiefbau, LST- und 50 Hz-Kabelverlegungen Kampfmittelsondierung Verkehrssicherung /-lenkung Straßenbau: L=207 m, B=23 m Kanalbau: ca. 200 m (Verrohrung „Angersbach“) LBP-Ausgleichsmaßnahmen Abbruch Dienstgebäude Erneuerung von 2 Trinkwaseranschlussschächten Entsorgung aller Ausbau-/Abbruchstoffe Ausführungsplanung für alle Gewerke (außer LST und 50 Hz, Beistellung durch AG).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-01-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stahlbetonkonstruktionen
Referenznummer: 20FEI46553
Kurze Beschreibung:
— Erneuerung von 2 EÜen jeweils li W=23 m, li H≥5,25 m, B zw. Gel.=25,30 m bzw. 20,90 m,
— Erneuerung von 3 Stützwänden: L=52,66 m, H=3,80 m / L=19,25 m, H=6,00 m / L=41,75 m, H=3,85 m,
— Verbau: ca. 5 300 m
— Aushub / Abbruch: ca. 42 700 m
— Verfüllung: ca. 34 400 m
Oberbau (Stoffe werden vom AG beigestellt): Erneuerung 11 Weichen und ca. 1 050 m Gleis
Zusammenhangsarbeiten: Kabeltiefbau, LST- und 50 Hz-Kabelverlegungen
Kampfmittelsondierung
Verkehrssicherung /-lenkung
Straßenbau: L=207 m, B=23 m
Kanalbau: ca. 200 m (Verrohrung „Angersbach“)
LBP-Ausgleichsmaßnahmen
Abbruch Dienstgebäude
Erneuerung von 2 Trinkwaseranschlussschächten
Entsorgung aller Ausbau-/Abbruchstoffe
Ausführungsplanung für alle Gewerke (außer LST und 50 Hz, Beistellung durch AG).
— Erneuerung von 2 EÜen jeweils li W=23 m, li H≥5,25 m, B zw. Gel.=25,30 m bzw. 20,90 m,
— Erneuerung von 3 Stützwänden: L=52,66 m, H=3,80 m / L=19,25 m, H=6,00 m / L=41,75 m, H=3,85 m,
— Verbau: ca. 5 300 m
— Aushub / Abbruch: ca. 42 700 m
— Verfüllung: ca. 34 400 m
Oberbau (Stoffe werden vom AG beigestellt): Erneuerung 11 Weichen und ca. 1 050 m Gleis
Zusammenhangsarbeiten: Kabeltiefbau, LST- und 50 Hz-Kabelverlegungen
Kampfmittelsondierung
Verkehrssicherung /-lenkung
Straßenbau: L=207 m, B=23 m
Kanalbau: ca. 200 m (Verrohrung „Angersbach“)
LBP-Ausgleichsmaßnahmen
Abbruch Dienstgebäude
Erneuerung von 2 Trinkwaseranschlussschächten
Entsorgung aller Ausbau-/Abbruchstoffe
Ausführungsplanung für alle Gewerke (außer LST und 50 Hz, Beistellung durch AG).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stahlbetonkonstruktionen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Straßenbauarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Kassel, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-01-29 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-03 📅
Datum des Beginns: 2021-09-13 📅
Datum des Endes: 2024-12-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 023-056649
ABl. S-Ausgabe: 23
Zusätzliche Informationen
Es müssen Referenzen für den Straßen. – u Kanalbau vorgelegt werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Erneuerung von 2 EÜen jeweils li W=23 m, li H≥5,25 m, B zw. Gel.=25,30 m bzw. 20,90 m,
— Erneuerung von 3 Stützwänden: L=52,66 m, H=3,80 m / L=19,25 m, H=6,00 m / L=41,75 m, H=3,85 m,
— Verbau: ca. 5 300 m
— Aushub / Abbruch: ca. 42 700 m
— Verfüllung: ca. 34 400 m
Oberbau (Stoffe werden vom AG beigestellt): Erneuerung 11 Weichen und ca. 1 050 m Gleis
Zusammenhangsarbeiten: Kabeltiefbau, LST- und 50 Hz-Kabelverlegungen
Kampfmittelsondierung
Verkehrssicherung /-lenkung
Straßenbau: L=207 m, B=23 m
Kanalbau: ca. 200 m (Verrohrung „Angersbach“)
LBP-Ausgleichsmaßnahmen
Abbruch Dienstgebäude
Erneuerung von 2 Trinkwaseranschlussschächten
Entsorgung aller Ausbau-/Abbruchstoffe
Ausführungsplanung für alle Gewerke (außer LST und 50 Hz, Beistellung durch AG).
Erneuerung EÜ
Zusätzliche Informationen: Es müssen Referenzen für den Straßen. – u Kanalbau vorgelegt werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 34127 Kassel
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten
Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.
Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat.
Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister
Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) / PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft
In Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
In Höhe von 3 v. H. der Abrechnungssumme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Oberbau konventionell–Schotter:
— -Gleise;Strecken II; Mischverkehr 121-160 km/h,
— -Weichen;Strecken II; Mischverkehr 121-160 km/h.
Konstruktiver Ingenieurbau:
— Erweiterungsvorhaben für Betonbrücken, Teilnahmekriterien siehe Bewerbungsbedingungen (BWB)!,
— Stahlbetonbrücken,
— Konstruktiver Ingenieurbau – Bauen unter Eisenbahnbetrieb,
Allgemeiner Erd- und Tiefbau:
— Erdbauwerke-Bauen unter Eisenbahnbetrieb.
Bauleistung für Kabel:
— Bauleistungen für Kabel–Bauen unter Eisenbahnbetrieb.
Spezialtiefbau:
— Gründungen Untergrundverbesserung,
— Stützbauwerke,
— Verankerungen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-06 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-03-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1.DB Engineering & Consulting GmbH
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2021/S 023-056649 (2021-01-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erneuerung von 2 EÜen jeweils li W = 23 m, li H ≥ 5,25 m, Bzw. Gel. = 25,30 m bzw. 20,90 m
Erneuerung von 3 Stützwänden: L = 52,66 m, H = 3,80 m / L = 19,25 m, H = 6,00 m / L = 41,75 m, H = 3,85 m
— Verbau: ca. 5 300 m
— Aushub / Abbruch: ca. 42 700 m
— Verfüllung: ca. 34 400 m
Oberbau (Stoffe werden vom AG beigestellt): Erneuerung 11 Weichen und ca. 1 050 m Gleis
Zusammenhangsarbeiten: Kabeltiefbau, LST- und 50 Hz-Kabelverlegungen
Kampfmittelsondierung
Verkehrssicherung /-lenkung
Straßenbau: L = 207 m, B = 23 m
Kanalbau: ca. 200 m (Verrohrung „Angersbach“)
LBP-Ausgleichsmaßnahmen
Abbruch Dienstgebäude
Erneuerung von 2 Trinkwaseranschlussschächten
Entsorgung aller Ausbau-/Abbruchstoffe
Ausführungsplanung für alle Gewerke (außer LST und 50 Hz, Beistellung durch AG).
Erneuerung von 2 EÜen jeweils li W = 23 m, li H ≥ 5,25 m, Bzw. Gel. = 25,30 m bzw. 20,90 m
Erneuerung von 3 Stützwänden: L = 52,66 m, H = 3,80 m / L = 19,25 m, H = 6,00 m / L = 41,75 m, H = 3,85 m
Straßenbau: L = 207 m, B = 23 m
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-04 📅
Name: Glass Ingenieurbau Leipzig GmbH
Postanschrift: Südring 16
Postort: Markkleeberg
Postleitzahl: 04416
Land: Deutschland 🇩🇪 Leipzig
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Referenz Zusätzliche Informationen
1. DB Engineering & Consulting GmbH
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: OJS 2021/S 089-231327 (2021-05-04)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-03-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1.DB Engineering & Consulting GmbH
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1.DB Engineering & Consulting GmbH
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Rolf Kühlborn
Referenz Zusätzliche Informationen
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Str. 3912 und 3910 2 EÜ Wolfhager Str. Kassel Rbf
Referenznummer: 20FEI46553
Kurze Beschreibung:
Erneuerung von 2 EÜen jeweils li W=23m, li H≥5,25m, B zw. Gel.=25,30m bzw. 20,90m
Erneuerung von 3 Stützwänden: L=52,66m, H=3,80m / L=19,25m, H=6,00m / L=41,75m, H=3,85m
Verbau: ca. 5.300 m² (sichtbare Fläche)
Aushub / Abbruch: ca. 42.700 m³
Verfüllung: ca. 34.400 m³
Oberbau (Stoffe werden vom AG beigestellt): Erneuerung 11 Weichen und ca. 1.050m Gleis
Zusammenhangsarbeiten: Kabeltiefbau, LST- und 50 Hz-Kabelverlegungen
Kampfmittelsondierung
Verkehrssicherung /-lenkung
Straßenbau: L=207 m, B=23m
Kanalbau: ca. 200m (Verrohrung „Angersbach“)
LBP-Ausgleichsmaßnahmen
Abbruch Dienstgebäude
Erneuerung von 2 Trinkwaseranschlussschächten
Entsorgung aller Ausbau-/Abbruchstoffe
Ausführungsplanung für alle Gewerke (außer LST und 50 Hz, Beistellung durch AG)
Erneuerung von 2 EÜen jeweils li W=23m, li H≥5,25m, B zw. Gel.=25,30m bzw. 20,90m
Erneuerung von 3 Stützwänden: L=52,66m, H=3,80m / L=19,25m, H=6,00m / L=41,75m, H=3,85m
Verbau: ca. 5.300 m² (sichtbare Fläche)
Aushub / Abbruch: ca. 42.700 m³
Verfüllung: ca. 34.400 m³
Oberbau (Stoffe werden vom AG beigestellt): Erneuerung 11 Weichen und ca. 1.050m Gleis
Zusammenhangsarbeiten: Kabeltiefbau, LST- und 50 Hz-Kabelverlegungen
Kampfmittelsondierung
Verkehrssicherung /-lenkung
Straßenbau: L=207 m, B=23m
Kanalbau: ca. 200m (Verrohrung „Angersbach“)
LBP-Ausgleichsmaßnahmen
Abbruch Dienstgebäude
Erneuerung von 2 Trinkwaseranschlussschächten
Entsorgung aller Ausbau-/Abbruchstoffe
Ausführungsplanung für alle Gewerke (außer LST und 50 Hz, Beistellung durch AG)
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Stahlbetonkonstruktionen📦 Beschreibung
Interne Kennung: c8203cba-bd45-40fe-bdc6-70ed6b02ae6b
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Straßenbauarbeiten📦 Dauer
Datum des Beginns: 2021-09-13 📅
Datum des Endes: 2024-12-12 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: Trier, Kreisfreie Stadt
🏙️
Postleitzahl: 54293
Stadt: Kassel Rbf
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - Glass Ingenieurbau Leipzig GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-04 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2021716532
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Glass Ingenieurbau Leipzig GmbH
Nationale Registrierungsnummer: a57d6162-5394-465d-bb12-87ce6c57ab96
Postanschrift: Südring 16
Postleitzahl: 04416
Postort: Markkleeberg
Region: Leipzig
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Sekretariat
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com📧
Telefon: +49📞
Fax: +49 34297641125 📠
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Entfällt
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht:
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1.
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht:
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1.
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-15+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Der AN ist mit dem Projekt und den Örtlichkeiten bereits vertraut. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen stehen in
direktem Zusammenhang mit der Herstellung des Anschlusses der neuen Bachverrohrung an den Bestand sowie der Erneuerung der darüberliegenden Straße, welches durch den AN ausgeführt wird und durch das HLV beim AN beauftragt ist. Ein neuer AN hätte in die Thematik eingearbeitet werden müssen, einhergehend mit einem relevanten Zeitverlust.
Der AN ist mit dem Projekt und den Örtlichkeiten bereits vertraut. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen stehen in
direktem Zusammenhang mit der Herstellung des Anschlusses der neuen Bachverrohrung an den Bestand sowie der Erneuerung der darüberliegenden Straße, welches durch den AN ausgeführt wird und durch das HLV beim AN beauftragt ist. Ein neuer AN hätte in die Thematik eingearbeitet werden müssen, einhergehend mit einem relevanten Zeitverlust.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
20FEI46553_92297490_MKA63: Aufgrund des vorgefundenen unzureichenden Zustands der Bestandsverrohrung des Angersbaches am östlichen Ausbauende der Straße sowie der Abweichung der tatsächlichen Lage der Altverrohrung gegenüber den Bestandsdaten soll der Rohrquerschnitt dort ersetzt werden. Da im mittleren Bereich des Baufeldes bereits die Bachverrohrung erneuert wird, kann die Ausbaulänge bis in diesen Bereich erweitert werden. Für diese Verlängerung sind zusätzliche Fertigteile und Kraneinsätze notwendig. Der Ersatz der Altverrohung für diesen Bereich ist nicht im HLV enthalten. Dieser Mehraufwand ist eine zusätzliche Leistung.
20FEI46553_92297490_MKA63: Aufgrund des vorgefundenen unzureichenden Zustands der Bestandsverrohrung des Angersbaches am östlichen Ausbauende der Straße sowie der Abweichung der tatsächlichen Lage der Altverrohrung gegenüber den Bestandsdaten soll der Rohrquerschnitt dort ersetzt werden. Da im mittleren Bereich des Baufeldes bereits die Bachverrohrung erneuert wird, kann die Ausbaulänge bis in diesen Bereich erweitert werden. Für diese Verlängerung sind zusätzliche Fertigteile und Kraneinsätze notwendig. Der Ersatz der Altverrohung für diesen Bereich ist nicht im HLV enthalten. Dieser Mehraufwand ist eine zusätzliche Leistung.
Quelle: OJS 2024/S 076-228003 (2024-04-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-15) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Der AN ist mit dem Projekt und den Örtlichkeiten bereits vertraut. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen stehen in
direktem Zusammenhang mit dem Errichten/Vorhalten/Betreiben einer Pumpenanlage entlang des Angersbaches im Baufeld der Gesamtmaßnahme, welches durch den AN ausgeführt wird und durch das HLV beim AN beauftragt ist. Ein neuer AN hätte in die Thematik eingearbeitet werden müssen, einhergehend mit einem relevanten Zeitverlust.
Der AN ist mit dem Projekt und den Örtlichkeiten bereits vertraut. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen stehen in
direktem Zusammenhang mit dem Errichten/Vorhalten/Betreiben einer Pumpenanlage entlang des Angersbaches im Baufeld der Gesamtmaßnahme, welches durch den AN ausgeführt wird und durch das HLV beim AN beauftragt ist. Ein neuer AN hätte in die Thematik eingearbeitet werden müssen, einhergehend mit einem relevanten Zeitverlust.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
20FEI46553_92297490_MKA62: Um die bei Starkregenereignissen auftretenden Wassermengen des Angersbaches sicher abführen zu können und damit die Baugruben frei von Wasser zu halten, ist in den Bauzuständen während der Sperrpausen zur Brückenerneuerung ein Pumpenbetrieb mit höherer Pumpenleistung erforderlich. Die geänderte Pumpenleistung wird ebenfalls für den Anschluss der Angersbachverrohrung an den Bestand vorzuhalten bzw. einzusetzen sein. Diese zusätzliche Pumpenleistung ist nicht im HLV enthalten. Dieser Mehraufwand ist eine zusätzliche Leistung.
20FEI46553_92297490_MKA62: Um die bei Starkregenereignissen auftretenden Wassermengen des Angersbaches sicher abführen zu können und damit die Baugruben frei von Wasser zu halten, ist in den Bauzuständen während der Sperrpausen zur Brückenerneuerung ein Pumpenbetrieb mit höherer Pumpenleistung erforderlich. Die geänderte Pumpenleistung wird ebenfalls für den Anschluss der Angersbachverrohrung an den Bestand vorzuhalten bzw. einzusetzen sein. Diese zusätzliche Pumpenleistung ist nicht im HLV enthalten. Dieser Mehraufwand ist eine zusätzliche Leistung.
Quelle: OJS 2024/S 076-228036 (2024-04-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-06-03) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Telefon: +49 6926545604📞
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-03+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Der AN ist mit dem Projekt und den Örtlichkeiten bereits vertraut. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Herstellung der neuen Bachverrohrung und dem Straßenneubau, welches durch den AN ausgeführt wird und durch das HLV beim AN beauftragt ist. Ein neuer AN hätte in die Thematik eingearbeitet werden müssen, einhergehend mit einem relevanten Zeitverlust.
Der AN ist mit dem Projekt und den Örtlichkeiten bereits vertraut. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Herstellung der neuen Bachverrohrung und dem Straßenneubau, welches durch den AN ausgeführt wird und durch das HLV beim AN beauftragt ist. Ein neuer AN hätte in die Thematik eingearbeitet werden müssen, einhergehend mit einem relevanten Zeitverlust.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
20FEI46553_92297490_MKA64: Der für den Straßenneubau notwendig gewordene Ersatz der bestehenden Angersbachverrohrung unter dem östlichen Ausbauende der Straße, erfordert eine Anpassung des Übergabebauwerkes II sowie die Herstellung eines weiteren Übergabebauwerkes, das den Anschluss zwischen neuer Verrohrung an den Bestand sicherstellt. Diese Leistungen sind nicht im Vertrag enthalten. Hierbei handelt es sich um zusätzliche Leistungen.
20FEI46553_92297490_MKA64: Der für den Straßenneubau notwendig gewordene Ersatz der bestehenden Angersbachverrohrung unter dem östlichen Ausbauende der Straße, erfordert eine Anpassung des Übergabebauwerkes II sowie die Herstellung eines weiteren Übergabebauwerkes, das den Anschluss zwischen neuer Verrohrung an den Bestand sicherstellt. Diese Leistungen sind nicht im Vertrag enthalten. Hierbei handelt es sich um zusätzliche Leistungen.
Quelle: OJS 2024/S 108-330972 (2024-06-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-06-03) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Der AN ist mit dem Projekt und den Örtlichkeiten bereits vertraut. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Herstellung der Übergangsbauwerke zur Bestandsverrohrung des Baches, welches durch den AN ausgeführt wird und durch das HLV beim AN beauftragt ist. Ein neuer AN hätte in die Thematik eingearbeitet werden müssen, einhergehend mit einem relevanten Zeitverlust.
Der AN ist mit dem Projekt und den Örtlichkeiten bereits vertraut. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Herstellung der Übergangsbauwerke zur Bestandsverrohrung des Baches, welches durch den AN ausgeführt wird und durch das HLV beim AN beauftragt ist. Ein neuer AN hätte in die Thematik eingearbeitet werden müssen, einhergehend mit einem relevanten Zeitverlust.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
: 20FEI46553_92297490_MKA71: Wegen abweichenden Abmessungen und Durchflussmengen der Angersbachverrohrung im Bestand, sind Änderungen am Übergabebauwerk I zwischen Neu- und Altverrohrung erforderlich. Wegen größeren Abmessungen ist der Boden zusätzlich mit Gerinnesohle und Treppe und die Decke mittels Filigrandeckenplatten herzustellen. Diese Leistungen sind nicht im Vertrag enthalten. Hierbei handelt es sich um zusätzliche Leistungen.
: 20FEI46553_92297490_MKA71: Wegen abweichenden Abmessungen und Durchflussmengen der Angersbachverrohrung im Bestand, sind Änderungen am Übergabebauwerk I zwischen Neu- und Altverrohrung erforderlich. Wegen größeren Abmessungen ist der Boden zusätzlich mit Gerinnesohle und Treppe und die Decke mittels Filigrandeckenplatten herzustellen. Diese Leistungen sind nicht im Vertrag enthalten. Hierbei handelt es sich um zusätzliche Leistungen.
Quelle: OJS 2024/S 108-331088 (2024-06-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-06-03) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Der AN ist mit dem Projekt und den Örtlichkeiten bereits vertraut. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit dem Straßenabbruch und -Neubau, welches durch den AN ausgeführt wird und durch das HLV beim AN beauftragt ist. Ein neuer AN hätte in die Thematik eingearbeitet werden müssen, einhergehend mit einem relevanten Zeitverlust.
Der AN ist mit dem Projekt und den Örtlichkeiten bereits vertraut. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit dem Straßenabbruch und -Neubau, welches durch den AN ausgeführt wird und durch das HLV beim AN beauftragt ist. Ein neuer AN hätte in die Thematik eingearbeitet werden müssen, einhergehend mit einem relevanten Zeitverlust.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
20FEI46553_92297490_MKA70: Für den Straßenausbau und für die umfangreichen Entwässerungs-Kanalarbeiten unterhalb des Straßenniveaus ist eine längere, durchgehende Vollsperrung der Straße erforderlich. Während der Sperrung soll die Durchgängigkeit für Fuß- und Radverkehr über ein Provisorium sichergestellt werden. Bei der Herstellung des provisorischen Fuß-/Radwegs handelt es sich um eine zusätzliche Leistung.
20FEI46553_92297490_MKA70: Für den Straßenausbau und für die umfangreichen Entwässerungs-Kanalarbeiten unterhalb des Straßenniveaus ist eine längere, durchgehende Vollsperrung der Straße erforderlich. Während der Sperrung soll die Durchgängigkeit für Fuß- und Radverkehr über ein Provisorium sichergestellt werden. Bei der Herstellung des provisorischen Fuß-/Radwegs handelt es sich um eine zusätzliche Leistung.
Quelle: OJS 2024/S 108-331104 (2024-06-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-23) Objekt Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
SektVO
Zusätzliche Informationen: Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. 2. 3. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
SektVO
Verfahren Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-23+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Der AN ist mit dem Projekt und den Örtlichkeiten bereits vertraut. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit den Verbau- und Erdarbeiten zur Herstellung der nördlichen Baugruben, welche durch den AN ausgeführt werden und durch das HLV beim AN beauftragt ist. Ein neuer AN hätte in die Thematik eingearbeitet werden müssen, einhergehend mit einem relevanten Zeitverlust.
Der AN ist mit dem Projekt und den Örtlichkeiten bereits vertraut. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit den Verbau- und Erdarbeiten zur Herstellung der nördlichen Baugruben, welche durch den AN ausgeführt werden und durch das HLV beim AN beauftragt ist. Ein neuer AN hätte in die Thematik eingearbeitet werden müssen, einhergehend mit einem relevanten Zeitverlust.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
20FEI46553_92297490_MKA24: Ergänzung des Gleislängsverbaus um Fußverstärkungen/Vorwände wegen nicht erreichter Absetztiefen der Verbauträger. Die Fußverstärkungen sind nicht im HLV enthalten, statisch jedoch für die Herstellung der nördlichen Baugruben und der Vorfertigungs- sowie Verschubflächen der EÜ 3910 und EÜ 3912 notwendig.
20FEI46553_92297490_MKA24: Ergänzung des Gleislängsverbaus um Fußverstärkungen/Vorwände wegen nicht erreichter Absetztiefen der Verbauträger. Die Fußverstärkungen sind nicht im HLV enthalten, statisch jedoch für die Herstellung der nördlichen Baugruben und der Vorfertigungs- sowie Verschubflächen der EÜ 3910 und EÜ 3912 notwendig.
Quelle: OJS 2024/S 186-571815 (2024-09-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-23) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Der AN ist mit dem Projekt und den Örtlichkeiten bereits vertraut. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit den Verbau- und Erdarbeiten zur Herstellung der südlichen Baugruben, welche durch den AN ausgeführt werden und durch das HLV beim AN beauftragt ist. Ein neuer AN hätte in die Thematik eingearbeitet werden müssen, einhergehend mit einem relevanten Zeitverlust.
Der AN ist mit dem Projekt und den Örtlichkeiten bereits vertraut. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit den Verbau- und Erdarbeiten zur Herstellung der südlichen Baugruben, welche durch den AN ausgeführt werden und durch das HLV beim AN beauftragt ist. Ein neuer AN hätte in die Thematik eingearbeitet werden müssen, einhergehend mit einem relevanten Zeitverlust.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
20FEI46553_92297490_MKA57: Ergänzung des Gleislängsverbaus um Fußverstärkungen/Vorwände wegen nicht erreichter Absetztiefen der Verbauträger. Die Fußverstärkungen sind nicht im HLV enthalten, statisch jedoch für die Herstellung der südlichen Baugruben und der Vorfertigungs- sowie Verschubflächen der EÜ 3910 und EÜ 3912 notwendig.
20FEI46553_92297490_MKA57: Ergänzung des Gleislängsverbaus um Fußverstärkungen/Vorwände wegen nicht erreichter Absetztiefen der Verbauträger. Die Fußverstärkungen sind nicht im HLV enthalten, statisch jedoch für die Herstellung der südlichen Baugruben und der Vorfertigungs- sowie Verschubflächen der EÜ 3910 und EÜ 3912 notwendig.
Quelle: OJS 2024/S 186-572227 (2024-09-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-23) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Der AN ist mit dem Projekt und den Örtlichkeiten bereits vertraut. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit dem Straßenabbruch und -neubau sowie der Erneuerung der Bachverrohrung, die durch den AN ausgeführt werden und durch das HLV beim AN beauftragt sind. Ein neuer AN hätte in die Thematik eingearbeitet werden müssen, einhergehend mit einem relevanten Zeitverlust.
Der AN ist mit dem Projekt und den Örtlichkeiten bereits vertraut. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit dem Straßenabbruch und -neubau sowie der Erneuerung der Bachverrohrung, die durch den AN ausgeführt werden und durch das HLV beim AN beauftragt sind. Ein neuer AN hätte in die Thematik eingearbeitet werden müssen, einhergehend mit einem relevanten Zeitverlust.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
20FEI46553_92297490_MKA82: Für den Ausbau der Wolfhager Str. ist es notwendig ein Teilstück der Angersbachverrohrung zu erneuern, das parallel zu einer Bestands-Stützwand sowie einem Bestands-Brückenfundament liegt. Durch die örtliche Lage in unmittelbarer Nähe zum Bestand ist im Vorlauf zum Straßenbau ein Gleitschienenverbau erforderlich, der diese Teilerneuerung ermöglicht. Der Verbau stellt eine zusätzliche Leistung dar, die nicht im Hauptvertrag enthalten ist.
20FEI46553_92297490_MKA82: Für den Ausbau der Wolfhager Str. ist es notwendig ein Teilstück der Angersbachverrohrung zu erneuern, das parallel zu einer Bestands-Stützwand sowie einem Bestands-Brückenfundament liegt. Durch die örtliche Lage in unmittelbarer Nähe zum Bestand ist im Vorlauf zum Straßenbau ein Gleitschienenverbau erforderlich, der diese Teilerneuerung ermöglicht. Der Verbau stellt eine zusätzliche Leistung dar, die nicht im Hauptvertrag enthalten ist.
Quelle: OJS 2024/S 186-572366 (2024-09-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-18) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-18+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Der AN ist mit den Projekten und den Örtlichkeiten bereits vertraut. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Herstellung des Gleislängsverbaus, der durch den AN ausgeführt wird und durch das HLV beim AN beauftragt ist. Ein neuer AN hätte in die Thematik eingearbeitet werden müssen, einhergehend mit einem relevanten Zeitverlust.
Der AN ist mit den Projekten und den Örtlichkeiten bereits vertraut. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Herstellung des Gleislängsverbaus, der durch den AN ausgeführt wird und durch das HLV beim AN beauftragt ist. Ein neuer AN hätte in die Thematik eingearbeitet werden müssen, einhergehend mit einem relevanten Zeitverlust.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-07) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-07+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
MKA56: Der AN ist mit dem Projekt und den Örtlichkeiten bereits vertraut. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Renaturierung des Angersbaches, welche durch den AN ausgeführt werden und durch das HLV beim AN beauftragt ist. Ein neuer AN hätte in die Thematik eingearbeitet werden müssen, einhergehend mit einem relevanten Zeitverlust.
MKA80: Der AN ist mit dem Projekt und den Örtlichkeiten bereits vertraut. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Renaturierung des Angersbaches sowie mit den bachbegleitenden Pflanzungen, welche durch den AN ausgeführt werden und durch das HLV beim AN beauftragt ist. Ein neuer AN hätte in die Thematik eingearbeitet werden müssen, einhergehend mit einem relevanten Zeitverlust.
MKA56: Der AN ist mit dem Projekt und den Örtlichkeiten bereits vertraut. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Renaturierung des Angersbaches, welche durch den AN ausgeführt werden und durch das HLV beim AN beauftragt ist. Ein neuer AN hätte in die Thematik eingearbeitet werden müssen, einhergehend mit einem relevanten Zeitverlust.
MKA80: Der AN ist mit dem Projekt und den Örtlichkeiten bereits vertraut. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Renaturierung des Angersbaches sowie mit den bachbegleitenden Pflanzungen, welche durch den AN ausgeführt werden und durch das HLV beim AN beauftragt ist. Ein neuer AN hätte in die Thematik eingearbeitet werden müssen, einhergehend mit einem relevanten Zeitverlust.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
MKA56: Sicherung der Böschungsbereiche des künftigen Bachgerinnes nach Ausbau der Betonsohle und Zugabe des Sohlsubstrats. Als Erosionsschutz sind am Angersbach zusätzliche gewässerbegleitende Pflanzungen durchzuführen, die nicht im Hauptvertrag enthalten sind. Es handelt sich hierbei um zusätzliche Leistungen.
MKA80: Örtliche Anpassungen des Renaturierungsbereichs infolge Abstimmung mit Naturschutzbehörde erfordern zusätzliches Material (Bachsohle) und Untergrund-schonenden Maschineneinsatz. Es handelt sich hierbei um zusätzliche Leistungen.
MKA56: Sicherung der Böschungsbereiche des künftigen Bachgerinnes nach Ausbau der Betonsohle und Zugabe des Sohlsubstrats. Als Erosionsschutz sind am Angersbach zusätzliche gewässerbegleitende Pflanzungen durchzuführen, die nicht im Hauptvertrag enthalten sind. Es handelt sich hierbei um zusätzliche Leistungen.
MKA80: Örtliche Anpassungen des Renaturierungsbereichs infolge Abstimmung mit Naturschutzbehörde erfordern zusätzliches Material (Bachsohle) und Untergrund-schonenden Maschineneinsatz. Es handelt sich hierbei um zusätzliche Leistungen.
Quelle: OJS 2025/S 006-011741 (2025-01-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-11)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-11+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
MKA020: Der AN ist mit den Projekten und den Örtlichkeiten bereits vertraut. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Herstellung des Trägerbohlverbaus, der durch den AN ausgeführt wird und durch das HLV beim AN beauftragt ist. Ein neuer AN hätte in die Thematik eingearbeitet werden müssen, einhergehend mit einem relevanten Zeitverlust. //
MKA025: Der AN ist mit den Projekten und den Örtlichkeiten bereits vertraut. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Herstellung des Trägerbohlverbaus, der durch den AN ausgeführt wird und durch das HLV beim AN beauftragt ist. Ein neuer AN hätte in die Thematik eingearbeitet werden müssen, einhergehend mit einem relevanten Zeitverlust. //
MKA026: Der AN ist mit den Projekten und den Örtlichkeiten bereits vertraut. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Herstellung des Baugrubenverbaus, der durch den AN ausgeführt wird und durch das HLV beim AN beauftragt ist. Ein neuer AN hätte in die Thematik eingearbeitet werden müssen, einhergehend mit einem relevanten Zeitverlust. //
MKA095: Der AN ist mit den Projekten und den Örtlichkeiten bereits vertraut. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Erneuerung des Dienstweges, der durch den AN ausgeführt wird und durch das HLV beim AN beauftragt ist. Ein neuer AN hätte in die Thematik eingearbeitet werden müssen, einhergehend mit einem relevanten Zeitverlust.
MKA020: Der AN ist mit den Projekten und den Örtlichkeiten bereits vertraut. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Herstellung des Trägerbohlverbaus, der durch den AN ausgeführt wird und durch das HLV beim AN beauftragt ist. Ein neuer AN hätte in die Thematik eingearbeitet werden müssen, einhergehend mit einem relevanten Zeitverlust. //
MKA025: Der AN ist mit den Projekten und den Örtlichkeiten bereits vertraut. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Herstellung des Trägerbohlverbaus, der durch den AN ausgeführt wird und durch das HLV beim AN beauftragt ist. Ein neuer AN hätte in die Thematik eingearbeitet werden müssen, einhergehend mit einem relevanten Zeitverlust. //
MKA026: Der AN ist mit den Projekten und den Örtlichkeiten bereits vertraut. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Herstellung des Baugrubenverbaus, der durch den AN ausgeführt wird und durch das HLV beim AN beauftragt ist. Ein neuer AN hätte in die Thematik eingearbeitet werden müssen, einhergehend mit einem relevanten Zeitverlust. //
MKA095: Der AN ist mit den Projekten und den Örtlichkeiten bereits vertraut. Die erforderlichen zusätzlichen Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit der Erneuerung des Dienstweges, der durch den AN ausgeführt wird und durch das HLV beim AN beauftragt ist. Ein neuer AN hätte in die Thematik eingearbeitet werden müssen, einhergehend mit einem relevanten Zeitverlust.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
MKA020: Im Bereich der Bunkeranlage ist eine Anpassung der Ankerherstellung des Verbaus Nord-Ost aus statischen Gründen notwendig, aus der zusätzliche Gurtungsarbeiten und ein erhöhten Bohraufwand entsteht. Diese Leistungen sind nicht im HLV enthalten. Dieser Mehraufwand ist eine zusätzliche Leistung. //
MKA025: Zur Herstellung der neuen Böschungs-Stützwand wird die hierfür notwendige Baugrube mittels Trägerbohlverbau realisiert. Wegen der angrenzenden Widerlagerflügel sowie Oberleitungsanlagen im Bestand lässt sich der Lückenschluss von Verbauwand Nord-Ost zur vorhandenen Alt-Stützwand nur mit zusätzlichen Ankern bzw. Trägern realisieren, die für diesen Bereich des Verbaus nicht vorgesehen waren. Es handelt sich um eine zusätzliche Leistung, die nicht im HLV enthalten ist. //
MKA026: Im Baugrubenbereich der neuen Brückenbauwerke kreuzt eine in der Böschung liegende Bachverrohrung die Verbau-Achse des herzustellenden Baugrubenverbaus Süd-Mitte. Aufgrund der großen Wandstärken der Bachverrohrung ist eine umfassende Anpassung des Verbaus für diesen Bereich notwendig. Aus statischen Gründen sind zusätzliche Träger, Ausfachungen mittels Spritzbeton und zusätzliche Anker notwendig. Die Leistungen sind nicht im HLV enthalten. Bei dem Mehraufwand handelt es sich um eine zusätzliche Leistung. //
MKA095: Im Bereich der Brückenbauwerke wird die asphaltierte Zuwegung im Rbf mit erneuert. Der Alt-Asphalt ist nach Probennahme einer anderen Verwertungsklasse zuzuordnen. Der für die Entsorgung notwendige Mehraufwand ist nicht im HLV enthalten.
MKA020: Im Bereich der Bunkeranlage ist eine Anpassung der Ankerherstellung des Verbaus Nord-Ost aus statischen Gründen notwendig, aus der zusätzliche Gurtungsarbeiten und ein erhöhten Bohraufwand entsteht. Diese Leistungen sind nicht im HLV enthalten. Dieser Mehraufwand ist eine zusätzliche Leistung. //
MKA025: Zur Herstellung der neuen Böschungs-Stützwand wird die hierfür notwendige Baugrube mittels Trägerbohlverbau realisiert. Wegen der angrenzenden Widerlagerflügel sowie Oberleitungsanlagen im Bestand lässt sich der Lückenschluss von Verbauwand Nord-Ost zur vorhandenen Alt-Stützwand nur mit zusätzlichen Ankern bzw. Trägern realisieren, die für diesen Bereich des Verbaus nicht vorgesehen waren. Es handelt sich um eine zusätzliche Leistung, die nicht im HLV enthalten ist. //
MKA026: Im Baugrubenbereich der neuen Brückenbauwerke kreuzt eine in der Böschung liegende Bachverrohrung die Verbau-Achse des herzustellenden Baugrubenverbaus Süd-Mitte. Aufgrund der großen Wandstärken der Bachverrohrung ist eine umfassende Anpassung des Verbaus für diesen Bereich notwendig. Aus statischen Gründen sind zusätzliche Träger, Ausfachungen mittels Spritzbeton und zusätzliche Anker notwendig. Die Leistungen sind nicht im HLV enthalten. Bei dem Mehraufwand handelt es sich um eine zusätzliche Leistung. //
MKA095: Im Bereich der Brückenbauwerke wird die asphaltierte Zuwegung im Rbf mit erneuert. Der Alt-Asphalt ist nach Probennahme einer anderen Verwertungsklasse zuzuordnen. Der für die Entsorgung notwendige Mehraufwand ist nicht im HLV enthalten.
Quelle: OJS 2025/S 153-528913 (2025-08-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-24)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-24+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
33 - Da die zusätzlich geforderten Leistungen zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind und der AN aufgrund seiner Beteiligung im Projekt eingearbeitet ist, entstand kein zeitlicher Verlust und kein zusätzlicher Aufwand zu Einarbeitung/Koordinaten eines AN.
34 - Da die zusätzlich geforderten Leistungen zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind und der AN aufgrund seiner Beteiligung im Projekt eingearbeitet ist, entstand kein zeitlicher Verlust und kein zusätzlicher Aufwand zu Einarbeitung/Koordinaten eines AN.
33 - Da die zusätzlich geforderten Leistungen zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind und der AN aufgrund seiner Beteiligung im Projekt eingearbeitet ist, entstand kein zeitlicher Verlust und kein zusätzlicher Aufwand zu Einarbeitung/Koordinaten eines AN.
34 - Da die zusätzlich geforderten Leistungen zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind und der AN aufgrund seiner Beteiligung im Projekt eingearbeitet ist, entstand kein zeitlicher Verlust und kein zusätzlicher Aufwand zu Einarbeitung/Koordinaten eines AN.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
33 - a Im Bereich der Brückenbauwerke wird die asphaltierte Zuwegung im Rbf mit erneuert. Während des Planprüflaufs wurden dieverse Änderungen gefordert, welche nicht im ursprünglichen HLV enthalten waren und für den Werkerfolg zwingend notwendig
34 - Im Bereich der Brückenbauwerke wird die asphaltierte Zuwegung im Rbf mit erneuert. Während des Planprüflaufs wurden diverse Änderungen gefordert, welche nicht im ursprünglichen HLV enthalten waren und für den Werkerfolg zwingend notwendig sind. Hierfür ist die Neuplanung des oberen Wrtschaftsweges erforderlich.
33 - a Im Bereich der Brückenbauwerke wird die asphaltierte Zuwegung im Rbf mit erneuert. Während des Planprüflaufs wurden dieverse Änderungen gefordert, welche nicht im ursprünglichen HLV enthalten waren und für den Werkerfolg zwingend notwendig
34 - Im Bereich der Brückenbauwerke wird die asphaltierte Zuwegung im Rbf mit erneuert. Während des Planprüflaufs wurden diverse Änderungen gefordert, welche nicht im ursprünglichen HLV enthalten waren und für den Werkerfolg zwingend notwendig sind. Hierfür ist die Neuplanung des oberen Wrtschaftsweges erforderlich.
Quelle: OJS 2025/S 185-632378 (2025-09-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-10-01) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-01+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
MKA 038
Da die zusätzlich geforderten Leistungen zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind und der AN aufgrund seiner Beteiligung im Projekt eingearbeitet ist, entstand kein zeitlicher Verlust und kein zusätzlicher Aufwand zu Einarbeitung/Koordinaten eines AN.
MKA 040
Da die zusätzlich geforderten Leistungen zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind und der AN aufgrund seiner Beteiligung im Projekt eingearbeitet ist, entstand kein zeitlicher Verlust und kein zusätzlicher Aufwand zu Einarbeitung/Koordinaten eines AN.
MKA 042
Da die zusätzlich geforderten Leistungen zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind und der AN aufgrund seiner Beteiligung im Projekt eingearbeitet ist, entstand kein zeitlicher Verlust und kein zusätzlicher Aufwand zu Einarbeitung/Koordinaten eines AN.
MKA 043
Aufgrund Verzögerungen in der Lieferung der AG-seitig gestellten Oberbaustoffen (Weichen), mussten Kran- bzw. Lokeinsätze kurzfristig abgesagt werden. Die Geräte müssen für einen erneuten Einsatz bestellt werden um die Terminkette der Sperrpause nicht zu gefährden. Eine erneute Gerätezuführung ist vertraglich nicht vorgesehen. Es handelt sich um eine zusätzliche Leistung.
MKA 038
Da die zusätzlich geforderten Leistungen zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind und der AN aufgrund seiner Beteiligung im Projekt eingearbeitet ist, entstand kein zeitlicher Verlust und kein zusätzlicher Aufwand zu Einarbeitung/Koordinaten eines AN.
MKA 040
Da die zusätzlich geforderten Leistungen zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind und der AN aufgrund seiner Beteiligung im Projekt eingearbeitet ist, entstand kein zeitlicher Verlust und kein zusätzlicher Aufwand zu Einarbeitung/Koordinaten eines AN.
MKA 042
Da die zusätzlich geforderten Leistungen zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind und der AN aufgrund seiner Beteiligung im Projekt eingearbeitet ist, entstand kein zeitlicher Verlust und kein zusätzlicher Aufwand zu Einarbeitung/Koordinaten eines AN.
MKA 043
Aufgrund Verzögerungen in der Lieferung der AG-seitig gestellten Oberbaustoffen (Weichen), mussten Kran- bzw. Lokeinsätze kurzfristig abgesagt werden. Die Geräte müssen für einen erneuten Einsatz bestellt werden um die Terminkette der Sperrpause nicht zu gefährden. Eine erneute Gerätezuführung ist vertraglich nicht vorgesehen. Es handelt sich um eine zusätzliche Leistung.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
MKA 038 inkl. Ergänzung 1 und 2: zusätzliche Leistungen Oberbau, zusätzliche Aufwendung entstehend aus der Sperrpausenaufweitung.
MKA 040: Aussteifungen Gleislängsverbau EÜ3910
Aufgrund statischer Erfordernisse für die Herstellung der Hinterfüll-Baugrube während der Sperrpause sind die Verbauwände der Baugruben Nord+Süd der EÜ3910 zusätzliche gegeneinander auszusteifen.
MKA 042: Aussteifungen Gleislängsverbau EÜ3910 Aufgrund statischer Erfordernisse für die Herstellung der Hinterfüll-Baugrube während der Sperrpause sind die Verbauwände der EÜ3910 zusätzliche gegeneinander auszusteifen.
MKA 043: Ausfall Weichenbaukran und Az-Lok
MKA 038 inkl. Ergänzung 1 und 2: zusätzliche Leistungen Oberbau, zusätzliche Aufwendung entstehend aus der Sperrpausenaufweitung.
MKA 040: Aussteifungen Gleislängsverbau EÜ3910
Aufgrund statischer Erfordernisse für die Herstellung der Hinterfüll-Baugrube während der Sperrpause sind die Verbauwände der Baugruben Nord+Süd der EÜ3910 zusätzliche gegeneinander auszusteifen.
MKA 042: Aussteifungen Gleislängsverbau EÜ3910 Aufgrund statischer Erfordernisse für die Herstellung der Hinterfüll-Baugrube während der Sperrpause sind die Verbauwände der EÜ3910 zusätzliche gegeneinander auszusteifen.
MKA 043: Ausfall Weichenbaukran und Az-Lok
Quelle: OJS 2025/S 190-648960 (2025-10-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-10-02) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-02+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
MKA 22
Da die zusätzlich geforderten Leistungen zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind und der AN aufgrund seiner Beteiligung im Projekt eingearbeitet ist, entstand kein zeitlicher Verlust und kein zusätzlicher Aufwand zu Einarbeitung/Koordinaten eines AN.
MKA 86
Der Regenwasserschacht S II 03 R sowie der Straßeneinlauf soll neu hergestellt werden. Die Herstellung dieser würde bedeuten, dass die einzige Zuwegung zum nördlichen Rbf, aufgrund der Tiefe der Baugrube, nicht zur Verfügung steht. Die der nördliche Rbf andienbar bleiben muss, ist eine temproräre und provisorische Straßenbehelfsbrücke unabdingbar. Durch die
notwendige Behelfsbrücke kann die Herstellung des Schachtes nur unter erschwerten und aufwendigeren Umständen erfolgen (Herstellung und Sicherung von Rampen, etc.). Der vorhandene AN ist vertraut mit den örtlichen Gegebenheiten. Ein neuer AN hätte aufwendig in die Örtlichkeit eingewiesen werden müssen, was einen zeitlich relevanten und somit auch wirtschaftlichen Verlust bedeuten würde.
MKA 22
Da die zusätzlich geforderten Leistungen zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind und der AN aufgrund seiner Beteiligung im Projekt eingearbeitet ist, entstand kein zeitlicher Verlust und kein zusätzlicher Aufwand zu Einarbeitung/Koordinaten eines AN.
MKA 86
Der Regenwasserschacht S II 03 R sowie der Straßeneinlauf soll neu hergestellt werden. Die Herstellung dieser würde bedeuten, dass die einzige Zuwegung zum nördlichen Rbf, aufgrund der Tiefe der Baugrube, nicht zur Verfügung steht. Die der nördliche Rbf andienbar bleiben muss, ist eine temproräre und provisorische Straßenbehelfsbrücke unabdingbar. Durch die
notwendige Behelfsbrücke kann die Herstellung des Schachtes nur unter erschwerten und aufwendigeren Umständen erfolgen (Herstellung und Sicherung von Rampen, etc.). Der vorhandene AN ist vertraut mit den örtlichen Gegebenheiten. Ein neuer AN hätte aufwendig in die Örtlichkeit eingewiesen werden müssen, was einen zeitlich relevanten und somit auch wirtschaftlichen Verlust bedeuten würde.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
MKA 22: Zusätzlicher Aufwand zur Überprüfung der Standsicherheit, welche Ankerlagen trotz der nicht erreichten Einbringtiefen der Spundwände des Gleislängsverbaus ohne weitere Maßnahmen eingebracht werden können.
MKA 86: Straßenbehelfsbrücke zur Sicherung Schachtneubau
MKA 22: Zusätzlicher Aufwand zur Überprüfung der Standsicherheit, welche Ankerlagen trotz der nicht erreichten Einbringtiefen der Spundwände des Gleislängsverbaus ohne weitere Maßnahmen eingebracht werden können.
MKA 86: Straßenbehelfsbrücke zur Sicherung Schachtneubau
Quelle: OJS 2025/S 190-649793 (2025-10-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-10-07) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-07+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
MKA 023
Da die zusätzlich geforderten Leistungen zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind und der AN aufgrund seiner Beteiligung im Projekt eingearbeitet ist, entstand kein zeitlicher Verlust und kein zusätzlicher Aufwand zu Einarbeitung/Koordinaten eines AN.
MKA 024
Da die zusätzlich geforderten Leistungen zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind und der AN aufgrund seiner Beteiligung im Projekt eingearbeitet ist, entstand kein zeitlicher Verlust und kein zusätzlicher Aufwand zu Einarbeitung/Koordinaten eines AN.
MKA 079
Durch die Sperrpause der EÜ1 musste die KM-Stehle sowie der Post-Kescher von DB Cargo, welcher für Frachtbriefe vorgesehen ist, zurückgebaut und im Anschluss an die Sperrpause wieder gesetzt werden. Durch den zeitlichen Druck in der eng bemessenen Sperrpause muss hierfür auf den vorhandenen AN zurückgegriffen werden.
MKA 023
Da die zusätzlich geforderten Leistungen zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind und der AN aufgrund seiner Beteiligung im Projekt eingearbeitet ist, entstand kein zeitlicher Verlust und kein zusätzlicher Aufwand zu Einarbeitung/Koordinaten eines AN.
MKA 024
Da die zusätzlich geforderten Leistungen zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind und der AN aufgrund seiner Beteiligung im Projekt eingearbeitet ist, entstand kein zeitlicher Verlust und kein zusätzlicher Aufwand zu Einarbeitung/Koordinaten eines AN.
MKA 079
Durch die Sperrpause der EÜ1 musste die KM-Stehle sowie der Post-Kescher von DB Cargo, welcher für Frachtbriefe vorgesehen ist, zurückgebaut und im Anschluss an die Sperrpause wieder gesetzt werden. Durch den zeitlichen Druck in der eng bemessenen Sperrpause muss hierfür auf den vorhandenen AN zurückgegriffen werden.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
MKA 023
MKA23: Diverse Änderungen im Entwurf an den straßenparallelen Trägerbohlverbauten in den Bereichen Nord-West, Nord-Mitte, Nord-Ost, Süd-Ost und Süd-Mitte.
MKA 024
MKA24: Planung von Sonderverbauten zum Anschluss der Trägerbohlverbauten an Bestandsbauteile im Bereich Nord-Ost und Süd-Mitte.
MKA 079
MKA79: Rückbau Stehle 342, Kescher DB Cargo, prov. Unterstützung
MKA 023
MKA23: Diverse Änderungen im Entwurf an den straßenparallelen Trägerbohlverbauten in den Bereichen Nord-West, Nord-Mitte, Nord-Ost, Süd-Ost und Süd-Mitte.
MKA 024
MKA24: Planung von Sonderverbauten zum Anschluss der Trägerbohlverbauten an Bestandsbauteile im Bereich Nord-Ost und Süd-Mitte.
MKA 079
MKA79: Rückbau Stehle 342, Kescher DB Cargo, prov. Unterstützung