Im Rahmen der Erschließung Neubau Gymnasium und Sanierung der Ortsdurchfahrt Herrsching a. Ammersee werden Bauleistungen für Straßen-, Kanal und Trinkwasserleitungsbau benötigt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Straßen-, Kanal- und Trinkwasserleitungsbau
Produkte/Dienstleistungen: Straßenbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen der Erschließung Neubau Gymnasium und Sanierung der Ortsdurchfahrt Herrsching a. Ammersee werden Bauleistungen für Straßen-, Kanal und...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen der Erschließung Neubau Gymnasium und Sanierung der Ortsdurchfahrt Herrsching a. Ammersee werden Bauleistungen für Straßen-, Kanal und Trinkwasserleitungsbau benötigt.
Mehr anzeigen
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 3 000 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Straßenbauarbeiten📦
Ort der Leistung: Starnberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Herrsching
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen der Erschließung Neubau Gymnasium und Sanierung der Ortsdurchfahrt Herrsching a. Ammersee werden Bauleistungen für Straßen-, Kanal und...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der Erschließung Neubau Gymnasium und Sanierung der Ortsdurchfahrt Herrsching a. Ammersee werden Bauleistungen für Straßen-, Kanal und Trinkwasserleitungsbau benötigt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 3 000 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-06-21 📅
Datum des Endes: 2023-08-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“— Ausführungsbeginn: Leistungsbereiche 01 bis einschließlich 05: spätestens am 21.6.2021,
— Leistungsbereich 06: 1.6.2023; spätestens am 3.7.2023,
—...”
Zusätzliche Informationen
— Ausführungsbeginn: Leistungsbereiche 01 bis einschließlich 05: spätestens am 21.6.2021,
— Leistungsbereich 06: 1.6.2023; spätestens am 3.7.2023,
— Fertigstellung: Leistungsbereiche 01 bis einschließlich 05: spätestens 30.11.2021,
— Leistungsbereich 06: spätestens 31.8.2023.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 a Abs. 3 VOB / A zu machen:
Siehe Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
“Gem. § 10 a Abs. 3 VOB / A-EU wurde ein beschleunigtes Verfahren wegen Dringlichkeit gewählt. So wurde die Angebotsfrist auf 15 Kalendertage verkürzt. Die...”
Beschleunigtes Verfahren
Gem. § 10 a Abs. 3 VOB / A-EU wurde ein beschleunigtes Verfahren wegen Dringlichkeit gewählt. So wurde die Angebotsfrist auf 15 Kalendertage verkürzt. Die Dringlichkeit ergibt sich aus tatsächlichen Umständen. Da kurzfristig entschieden wurde, ein EU-weites verfahren zu wählen, um noch mehr Wettbewerb zu schaffen, durch die Komplexität des Verfahrens mit 4 Projektbeteiligten aber ein enormer Zeitdruck besteht, da die Baumaßnahme Mitte Juni beginnen muss, da sonst auch die Folgemaßnahmen nicht fristgemäß anlaufen können, kann die besondere Dringlichkeit begründet werden.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-05-06
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-07-05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-05-06
11:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter...”
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 S. 1 oder S. 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz,
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz bzw.,
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz,
Mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder mit einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500,00 EUR belegt worden ist.
Die Einreichung von Angeboten ist nur elektronisch in Textform möglich.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. §134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landkreis Starnberg
Postanschrift: Strandbadstraße 2
Postort: Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibungen.finanzen@lra-starnberg.de📧
Quelle: OJS 2021/S 079-199300 (2021-04-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 2828166.00
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 3984548.00
Verfahren Art des Verfahrens
Beschleunigtes Verfahren:
“Gem. § 10 a Abs. 3 VOB/A-EU wurde ein beschleunigtes Verfahren wegen Dringlichkeit gewählt. So wurde die Angebotsfrist auf 15 Kalendertage verkürzt. Die...”
Beschleunigtes Verfahren
Gem. § 10 a Abs. 3 VOB/A-EU wurde ein beschleunigtes Verfahren wegen Dringlichkeit gewählt. So wurde die Angebotsfrist auf 15 Kalendertage verkürzt. Die Dringlichkeit ergibt sich aus tatsächlichen Umständen. Da kurzfristig entschieden wurde, ein EU-weites verfahren zu wählen, um noch mehr Wettbewerb zu schaffen, durch die Komplexität des Verfahrens mit 4 Projektbeteiligten aber ein enormer Zeitdruck besteht, da die Baumaßnahme Mitte Juni beginnen muss, da sonst auch die Folgemaßnahmen nicht fristgemäß anlaufen können, kann die besondere Dringlichkeit begründet werden.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 079-199300
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Straßen-, Kanal- und Trinkwasserleitungsbau
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kutter GmbH & Co. KG
Postanschrift: Kirchdorfer Straße 87
Postort: Bad Wörishofen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Unterallgäu🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 3 395 852 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2828166.74 💰
“Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter...”
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren – gem. § 21 Abs. 1 S. 1 oder S. 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz bzw.
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder mit einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500,00 EUR belegt worden ist.
Die Einreichung von Angeboten ist nur elektronisch in Textform möglich.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß §160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. §134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 131-344842 (2021-07-06)