Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise zu machen, abzugeben bzw. einzureichen:
1.
Angabe zur Anzahl aller Mitarbeiter des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren für Herstellung und Lieferung von Schienenbahnfahrzeugen eingesetzt worden sind. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für jedes Mitglied zu machen.
2.
A-Referenzen: Nachweis über mindestens ein (1) abgeschlossenes Vorhaben (Referenz) über die Herstellung und Lieferung von mindestens zehn (10) baugleichen
Schienenbahnfahrzeugen zwischen 2005 und 2020, die mit den Eigenschaften der hier ausgeschriebenen Fahrzeuge vergleichbar sind. Mit den ausgeschriebenen Fahrzeugen vergleichbar sind Schienenbahnfahrzeuge,
Die sämtliche der nachfolgend aufgeführten technischen Eigenschaften erfüllen:
— Spurweite: Normalspur (1435 mm) oder Breitspur (größer als 1435 mm)
— Niederflur-Anteil: 30 Prozent
— elektrisches Antriebssystem
Der Nachweis mindestens einer A-Referenz, die die vorgenannten Kriterien erfüllt, ist eine Mindestanforderung. Der Nachweis einer weiteren A-Referenz, die sämtliche der vorgenannten technischen Eigenschaften erfüllt und die Herstellung und Lieferung von mindestens fünf (5) baugleichen Straßenbahnfahrzeugen zwischen 2005 und 2020 umfasst, führt zur besseren Bewertung der Eignung. Diese weitere A-Referenz kann anstelle der Herstellung und Lieferung auch den Umbau und die Lieferung von
Fahrzeugen betreffen. Voraussetzung ist in diesem Fall, dass die Fahrzeuge vor dem Umbau und der Lieferung nicht sämtliche der vorgenannten technischen Eigenschaften erfüllt haben und infolge des Umbaus und der Lieferung sämtliche der vorgenannten technischen Eigenschaften erfüllt sind bzw. waren.
Maßgeblich für sämtliche A-Referenzen ist die Anzahl der gelieferten und für den Einsatz im Fahrgastverkehr in Betrieb genommenen baugleichen Fahrzeuge zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung zu diesem Vergabeverfahren im Supplement des Amtsblattes der Europäischen Union. Zu jeder A-Referenz
Sind folgende Angaben zu machen:
a) Bezeichnung der Referenz und des Fahrzeugtyps
b) Name und Adresse des Auftraggebers
c) Bezeichnung des Auftragsnehmers in dem Projekt und/oder Name des Konsortiums oder Bietergemeinschaft d) Für Bewerbergemeinschaften: Name des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, das die referenzierte Leistung erbracht hat
e) Anzahl der beauftragten Fahrzeuge
f) Anzahl der gelieferten und für den Einsatz im Fahrgastverkehr in Betrieb genommenen baugleichen Fahrzeuge zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung zu diesem Vergabeverfahren im
Supplement des Amtsblattes der Europäischen Union.
g) Angaben zum Leistungszeitraum (in tt/mm/jjjj ab Zuschlag bzw. Beauftragung bis zur vertraglichen Abnahme des letzten Fahrzeugs in tt/mm/jjjj)
h) Angaben zu folgenden Eigenschaften des Fahrzeugs:
— Spurweite in Millimeter
— Niederflur-Anteil in Prozent
— Antrieb
— Anzahl der Türspuren auf derselben Fahrzeugseite
Für die Darstellung der Referenzen sind zwingend die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten
Vordrucke (Anlage A17) zu verwenden. Jeder Referenz ist zudem (a) ein aussagekräftiger Erläuterungsbericht (Text und/oder Bild) zu Art und Umfang der vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erbrachten Leistungen
Im Umfang von maximal zwei (2) DIN A-4-Seiten sowie (b) eine separate Anlage zur nachvollziehbaren Berechnung des Niederflur-Anteils und der Gesamtkapazität des Fahrzeugs beizufügen.
3.
B-Referenzen: Nachweis über bis zu zwei (2) Vorhaben (Referenzen) über die Herstellung und Lieferung von Schienenbahnfahrzeugen in geschweißter Stahlbauweise und zwischen 2015 und 2020, die sich im Fahrgastbetrieb befinden (maßgeblich ist das Datum der unbefristeten Zulassung [Monat/Jahr] des ersten baugleichen Fahrzeugs der Serie zum Einsatz im Fahrgastbetrieb). Der Nachweis von Referenzen, die die vorgenannten Kriterien erfüllen, führt zur besseren Bewertung der Eignung. Zu jeder Referenz sind
Folgende Angaben zu machen:
a) Bezeichnung der Referenz und des Fahrzeugtyps
b) Name und Adresse des Auftraggebers
c) Bezeichnung des Auftragsnehmers in dem Projekt und/oder Name des Konsortiums oder Bietergemeinschaft d) Für Bewerbergemeinschaften: Name des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, das die referenzierte Leistung erbracht hat
e) Anzahl der beauftragten Fahrzeuge
f) Angaben zum Leistungszeitraum (in tt/mm/jjjj ab Zuschlag bis zur vertraglichen Abnahme des ersten
Gelieferten Fahrzeugs in tt/mm/jjjj)
g) Datum (mm/jjjj) der unbefristeten Zulassung des ersten baugleichen Fahrzeugs der Serie zum Einsatz im
Fahrgastbetrieb
h) Angaben zu folgenden Eigenschaften des Fahrzeugs:
— Material des Wagenkastens
— Fügetechnik des Wagenkastens
— Niederflur-Anteil in Prozent
Für die Darstellung der Referenzen sind zwingend, die in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Vordrucke (Anlage A17) zu verwenden. Jeder Referenz ist zudem ein aussagekräftiger Erläuterungsbericht (Text und/oder Bild) zu Art und Umfang der vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erbrachten Leistungen im Umfang von maximal zwei (2) DIN A-4-Seiten beizufügen.
4.
Hinweise zu den Referenzen (A und B): Vorhaben, die sowohl die Anforderungen für die A-Referenz und für die B-Referenz erfüllen, sind zugelassen. Für die Prüfung und Wertung des Vorhabens als A-Referenz und B- Referenz sind zwingend beide Vordrucke (A-Referenz als auch B-Referenz) vollständig ausgefüllt einzureichen. Beruft sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf eine von einem anderen Unternehmen erbrachte
Referenz und ist dieses Unternehmen infolge von unternehmens- oder gruppeninternen Umstrukturierungen im Bewerber/oder einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft aufgegangen, ist vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft nachvollziehbar darzulegen, inwieweit das mit der Referenz erworbene Know-How und Erfahrungswissen vorhanden und gesichert ist. Der Auftraggeber behält sich vor, zu den angegebenen
Referenzen Nachforschungen anzustellen und/oder zusätzliche Informationen einzuholen. Stellt der Auftraggeber fest, dass Angaben falsch sind oder der Bewerber eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung des betreffenden früheren Auftrags erheblich und/oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, behält
Sich der Auftraggeber vor, die betreffende Referenz von der Wertung auszunehmen.
5.
Nachweis einer gültigen Zertifizierung durch ein unabhängiges Prüfinstitut über ein bestehen des Umweltmanagementsystem nach DIN ISO 14001 oder gleichwertig (Mindestanforderung) (Anlage A18);
6.
Nachweis einer gültigen Zertifizierung durch ein unabhängiges Prüfinstitut über ein bestehen des Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO 9001 oder gleichwertig (Mindestanforderung) (Anlage A19);
7.
Nachweis einer gültigen Zertifizierung durch ein unabhängiges Prüfinstitut nach DIN 6701 Klasse A1 (oder gleichwertig) zur Ausführung von Klebearbeiten und Schienenfahrzeugen (Mindestanforderung) (Anlage A20);
8.
Nachweis einer gültigen Zertifizierung durch ein unabhängiges Prüfinstitut nach DIN EN 15085 Zertifizierungsstufe CL1 (oder gleichwertig) zur Ausführung von Schweißarbeiten an Schienenfahrzeugen (Mindestanforderung) (Anlage A21);
9.
Nachweis über eine bestehende Zertifizierung gemäß IRIS (International Railway Industry Standard) oder gleichwertig (Anlage A22);
10.
Erklärung über die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Anlage A23)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: