Die Straßenreinigungsleistungen und Straßenkehrichtsentsorgung der Stadt Rheda-Wiedenbrück soll zum 01.01.2022 neu vergeben werden. Die zu erbringenden Straßenreinigungsleistungen bestehen aus der Kehrleistung und der Kehrgutentsorgung. Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von 3 Jahren (Laufzeit: 01.01.2022 - 31.12.2024) mit einer Verlängerungsoption um drei weitere Jahre. Nach Ablauf der dreijährigen Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag somit um jeweils 1 weiteres Jahr, jedoch maximal bis zum 31.12.2027, sofern er nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit durch einen der beiden Vertragspartner gekündigt wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-08-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenreinigung
Referenznummer: 2021-VgV-07
Kurze Beschreibung:
Die Straßenreinigungsleistungen und Straßenkehrichtsentsorgung der Stadt Rheda-Wiedenbrück soll zum 01.01.2022 neu vergeben werden. Die zu erbringenden Straßenreinigungsleistungen bestehen aus der Kehrleistung und der Kehrgutentsorgung. Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von 3 Jahren (Laufzeit: 01.01.2022 - 31.12.2024) mit einer Verlängerungsoption um drei weitere Jahre. Nach Ablauf der dreijährigen Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag somit um jeweils 1 weiteres Jahr, jedoch maximal bis zum 31.12.2027, sofern er nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit durch einen der beiden Vertragspartner gekündigt wird.
Die Straßenreinigungsleistungen und Straßenkehrichtsentsorgung der Stadt Rheda-Wiedenbrück soll zum 01.01.2022 neu vergeben werden. Die zu erbringenden Straßenreinigungsleistungen bestehen aus der Kehrleistung und der Kehrgutentsorgung. Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von 3 Jahren (Laufzeit: 01.01.2022 - 31.12.2024) mit einer Verlängerungsoption um drei weitere Jahre. Nach Ablauf der dreijährigen Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag somit um jeweils 1 weiteres Jahr, jedoch maximal bis zum 31.12.2027, sofern er nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit durch einen der beiden Vertragspartner gekündigt wird.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenreinigung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Gütersloh
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-08-09 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-13 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 156-413259
ABl. S-Ausgabe: 156
Zusätzliche Informationen
s. Vergabeunterlagen
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe von Straßenreinigungs- und Straßenkehrichtsentsorgungsleistungen. Die Aufteilung der zu reinigenden Straßen ist im Detail den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Geschlossen werden soll demzufolge ein Vertrag zur Straßenreinigung und Straßenkehrichtsentsorgung mit der Stadt Rheda-Wiedenbrück (Laufzeit: 01.01.2022 - 31.12.2024; er verlängert sich um jeweils 1 weiteres Jahr, jedoch maximal bis zum 31.12.2027, sofern er nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit durch einen der beiden Vertragspartner gekündigt wird).
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe von Straßenreinigungs- und Straßenkehrichtsentsorgungsleistungen. Die Aufteilung der zu reinigenden Straßen ist im Detail den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Geschlossen werden soll demzufolge ein Vertrag zur Straßenreinigung und Straßenkehrichtsentsorgung mit der Stadt Rheda-Wiedenbrück (Laufzeit: 01.01.2022 - 31.12.2024; er verlängert sich um jeweils 1 weiteres Jahr, jedoch maximal bis zum 31.12.2027, sofern er nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit durch einen der beiden Vertragspartner gekündigt wird).
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich um jeweils 1 weiteres Jahr, jedoch maximal bis zum 31.12.2027, sofern er nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit durch einen der beiden Vertragspartner gekündigt wird.
Zusätzliche Informationen: s. Vergabeunterlagen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rheda-Wiedenbrück
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung des Bieters, dass keine der in §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbe-werbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen, die die Zuverlässig-keit des Bieters in Frage stellen. Erklärung zu den Ausschlussgründen (Formblatt 521): die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden Unterauftragnehmer gesondert als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen.
Eigenerklärung des Bieters, dass keine der in §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbe-werbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen, die die Zuverlässig-keit des Bieters in Frage stellen. Erklärung zu den Ausschlussgründen (Formblatt 521): die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden Unterauftragnehmer gesondert als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Anstelle der Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifizierung kann ein gleichwertiger PQ-Nachweis einer anderen anerkannten Präqualifizierungsstelle eingereicht werden. In jedem Fall benötigt die Vergabestelle einen Nachweis zur Präqualifizierung, wobei die kenntliche Benennung der PQ-Nummer in Form eines Zertifikats o.ä. als Anlage ausreichend ist. Im Formblatt 124 sind gefordert, u.a.:
Anstelle der Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifizierung kann ein gleichwertiger PQ-Nachweis einer anderen anerkannten Präqualifizierungsstelle eingereicht werden. In jedem Fall benötigt die Vergabestelle einen Nachweis zur Präqualifizierung, wobei die kenntliche Benennung der PQ-Nummer in Form eines Zertifikats o.ä. als Anlage ausreichend ist. Im Formblatt 124 sind gefordert, u.a.:
- Angaben zur Eintragung in das Berufsregister;
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin Frage stellt;
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist;
- Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es sind im Formblatt 124 unter Kenntnisnahme von III.1.1) gefordert:
- Angabe zum Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
- Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet
Auf besonderes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters sowie ein Nachweis der KfZ-Haftpflichtversicherung unter Berücksichtigung der Deckungssummen abzugeben. Die Deckungssummen dieser Versicherungen müssen mindestens je Einzelfall betragen für: Personenschäden 5 Mio. €, Vermögens- und Sachschäden 3 Mio. €. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auf besonderes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters sowie ein Nachweis der KfZ-Haftpflichtversicherung unter Berücksichtigung der Deckungssummen abzugeben. Die Deckungssummen dieser Versicherungen müssen mindestens je Einzelfall betragen für: Personenschäden 5 Mio. €, Vermögens- und Sachschäden 3 Mio. €. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Im Formblatt 124 sind unter Kenntnisnahme von III.1.1) gefordert:
- Mindestens 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Lieferaufträge, die mit der zu vergebenden Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind
- Auf die Mindestanforderungen im Leistungsverzeichnis und den Vergabeunterlagen (u.a. zusätzliche Vertragsbedingungen, etc.) wird ausdrücklich hingewiesen; diese sind zu beachten!
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue-und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG-NRW), — Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. Formblatt 521, — Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) — Information DSGVO (Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27.4.2016)).
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue-und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG-NRW), — Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. Formblatt 521, — Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) — Information DSGVO (Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27.4.2016)).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-11-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-09-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Vergabeplattform RIB
Zusätzliche Informationen:
§ 55 Abs 2 VgV.
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.
Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag stellt das Unternehmen, welches den Zuschlag erhält, zum Vertragsbeginn eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 4% der Bruttoauftragssumme (errechnet aus dem Gesamtangebotspreis für drei Jahre).
Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag stellt das Unternehmen, welches den Zuschlag erhält, zum Vertragsbeginn eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 4% der Bruttoauftragssumme (errechnet aus dem Gesamtangebotspreis für drei Jahre).
Die vollständigen Vergabeunterlagen werden in elektronischer Form auf der Vergabeplattform www.vergabe.rib.de unentgeltlich, uneingeschränkt und direkt zum Download bereitgestellt.
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie Informationen über nachträgliche Änderungen an den Vergabeunterlagen oder weitere Bieterinformationen nur nach einer erfolgten Registrierung erhalten können. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform wird daher dringend empfohlen.
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie Informationen über nachträgliche Änderungen an den Vergabeunterlagen oder weitere Bieterinformationen nur nach einer erfolgten Registrierung erhalten können. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform wird daher dringend empfohlen.
Die Angebote können elektronisch in Textform nach § 126b BGB abgegeben werden. Bieteranfragen sind über die Vergabeplattform zu stellen. Die Abgabe einer Bieteranfrage ist gestattet bis zum 08.09.2021, 10:00 Uhr.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691📞
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2, Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2, Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 156-413259 (2021-08-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Straßenreinigungsleistungen und Straßenkehrichtsentsorgung der Stadt Rheda-Wiedenbrück soll zum 01.01.2022 neu vergeben werden. Die zu erbringenden Straßenreinigungsleistungen bestehen aus der Kehrleistung und der Kehrgutentsorgung.
Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von 3 Jahren, Laufzeit 01.01.2022 - 31.12.2024, mit
einer Verlängerungsoption um drei weitere Jahre. Nach Ablauf der dreijährigen
Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag somit um jeweils 1 weiteres Jahr, jedoch
maximal bis zum 31.12.2027, sofern er nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen
Laufzeit durch einen der beiden Vertragspartner gekündigt wird.
Die Straßenreinigungsleistungen und Straßenkehrichtsentsorgung der Stadt Rheda-Wiedenbrück soll zum 01.01.2022 neu vergeben werden. Die zu erbringenden Straßenreinigungsleistungen bestehen aus der Kehrleistung und der Kehrgutentsorgung.
Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von 3 Jahren, Laufzeit 01.01.2022 - 31.12.2024, mit
einer Verlängerungsoption um drei weitere Jahre. Nach Ablauf der dreijährigen
Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag somit um jeweils 1 weiteres Jahr, jedoch
maximal bis zum 31.12.2027, sofern er nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen
Laufzeit durch einen der beiden Vertragspartner gekündigt wird.
Gesamtwert des Auftrags: 485 974 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Straßenreinigungsleistungen und Straßenkehrichtsentsorgung der Stadt Rheda-Wiedenbrück soll zum 01.01.2022 neu vergeben werden. Die zu erbringenden Straßenreinigungsleistungen bestehen aus der Kehrleistung und der Kehrgutentsorgung.
Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit von 3 Jahren, Laufzeit 01.01.2022 - 31.12.2024, mit
einer Verlängerungsoption um drei weitere Jahre. Nach Ablauf der dreijährigen
Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag somit um jeweils 1 weiteres Jahr, jedoch
maximal bis zum 31.12.2027, sofern er nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen
Laufzeit durch einen der beiden Vertragspartner gekündigt wird.
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe von Straßenreinigungs- und Straßenkehrichtsentsorgungsleistungen. Die Aufteilung der zu reinigenden Straßen ist im Detail den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Geschlossen werden soll demzufolge ein Vertrag zur Straßenreinigung und Straßenkehrichtsentsorgung mit der Stadt Rheda-Wiedenbrück, Laufzeit 01.01.2022 - 31.12.2024, er verlängert sich um jeweils 1 weiteres Jahr, jedoch maximal bis zum 31.12.2027, sofern er nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit durch einen der beiden Vertragspartner gekündigt wird).
Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe von Straßenreinigungs- und Straßenkehrichtsentsorgungsleistungen. Die Aufteilung der zu reinigenden Straßen ist im Detail den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Geschlossen werden soll demzufolge ein Vertrag zur Straßenreinigung und Straßenkehrichtsentsorgung mit der Stadt Rheda-Wiedenbrück, Laufzeit 01.01.2022 - 31.12.2024, er verlängert sich um jeweils 1 weiteres Jahr, jedoch maximal bis zum 31.12.2027, sofern er nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit durch einen der beiden Vertragspartner gekündigt wird).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Rheda-Wiedenbrück
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-22 📅
Name: Graflage GmbH
Postanschrift: Südring 104
Postort: Rheda-Wiedenbrück
Postleitzahl: 33378
Land: Deutschland 🇩🇪 Gütersloh
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 485 974 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2, Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134Abs.
1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadtverwaltung Rheda-Wiedenbrück
Postanschrift: Rathausplatz 13
Postort: Rheda-Wiedenbrück
Postleitzahl: 33378
Telefon: +49 5242963345📞
Fax: +49 5242963222 📠
Quelle: OJS 2021/S 212-559590 (2021-10-28)