Strecken Nr. 3600, 3810, 3900, 3901, Erneuerung Durchlässe und Stützmauer, vertragliche / fachtechnische Bauüberwachung, Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung Bauaufsichtliche Leistungen nach VV BAU des EBA, Leistungen nach Baustellenverordnung (SiGeko), Abfallmanagement, Geotechnische Bauüberwachung, Vermessungstechnische Leistungen der Bauüberwachung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-22.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Strecken Nr. 3600, 3810, 3900, 3901, Erneuerung Durchlässe und Stützmauer, Bauüberwachung
21FEI50107”
Produkte/Dienstleistungen: Baustellenüberwachung📦
Kurze Beschreibung:
“Strecken Nr. 3600, 3810, 3900, 3901, Erneuerung Durchlässe und Stützmauer, vertragliche / fachtechnische Bauüberwachung, Eisenbahnbetriebliche Leistungen...”
Kurze Beschreibung
Strecken Nr. 3600, 3810, 3900, 3901, Erneuerung Durchlässe und Stützmauer, vertragliche / fachtechnische Bauüberwachung, Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung Bauaufsichtliche Leistungen nach VV BAU des EBA, Leistungen nach Baustellenverordnung (SiGeko), Abfallmanagement, Geotechnische Bauüberwachung, Vermessungstechnische Leistungen der Bauüberwachung.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Erneuerung Durchlass Unterhaun, Bauüberwachung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Baustellenüberwachung📦
Ort der Leistung: Hersfeld-Rotenburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Unterhaun
Beschreibung der Beschaffung: Erneuerung Durchlass Unterhaun, Bauüberwachungsleistungen.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-06-01 📅
Datum des Endes: 2022-02-28 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Erneuerung Durchlass Niederaula I+II, Bauüberwachung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Niederaula
Beschreibung der Beschaffung: Erneuerung Durchlass Niederaula I+II, Bauüberwachungsleistungen.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Erneuerung Durchlass Neukirchen, Bauüberwachung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neukirchen
Beschreibung der Beschaffung: Erneuerung Durchlass Neukirchen, Bauüberwachungsleistungen.
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Erneuerung Durchlass Bürgeln, Bauüberwachung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bürgeln
Beschreibung der Beschaffung: Erneuerung Durchlass Bürgeln, Bauüberwachungsleistungen.
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Erneuerung Stützwand Kassel-Niederzwehren, Bauüberwachung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
Beschreibung
Ort der Leistung: Kassel, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kassel-Niederzwehren
Beschreibung der Beschaffung: Erneuerung Stützwand Kassel-Niederzwehren, Bauüberwachungsleistungen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“− Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
− Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
− Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
− Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln,
− Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten−, Kranken−, Pflege−, Unfall− und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer−Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahre n der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Diese Erklärung kann bei erfolgreicher Teilnahme...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Diese Erklärung kann bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Präqualifikationsurkunde Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau bzw,
— Nachweis / Vorlage Urkunde/Zertifikat SiGeKo – Sicherheits- und...”
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2)...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ−Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ−Anforderungen für Arch.−/Ing.-leistungen sind zu berücksichtigen und über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portal unter der Vergabenummer 21FEI20107 herunterzuladen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein:
Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-03-26
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-04-05 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-05-28 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“— Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hierausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
— Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hierausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zuerteilen oder das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen,
— Bei Abgabe eines Teilnahmeantrags oder eines Angebots in Form einer Bietergemeinschaft sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der Deutsche Bahn AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig,
— Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig. Auflistung nach o. g. und u. g. Reihenfolge in einer Anlage (eine pdf−Datei) kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 8 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 7 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
— Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 040-101061 (2021-02-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Strecken Nr. 3900, 3810, 3900, 3901, Erneuerung Durchlässe und Stützmauer, Bauüberwachung
21FEI50107” Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 040-101061
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Produkte/Leistungen
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Das ursprüngliche Los 1 (Erneuerung Durchlass Unterhaun) und die darauf entfallenden Bauüberwachungsleistungen wird aufgrund zu Verfahrensbeginn nicht...”
Das ursprüngliche Los 1 (Erneuerung Durchlass Unterhaun) und die darauf entfallenden Bauüberwachungsleistungen wird aufgrund zu Verfahrensbeginn nicht vorhersehbarer, kurzfristig aufgetretener Finanzierungslücken in der internen Projektzuteilung beim Auftraggeber bis auf weiteres verschoben, zumal auch eine Änderung der ursprünglichen Planung für das Bauverfahren erforderlich geworden ist. Ein neues Vergabeverfahren für diese Maßnahme Los 1 ist vom Auftraggeber zwar grundsätzlich vorgesehen, aber er kann auf unbestimmte Zeit noch keinen genauen Zeitpunkt hierfür benennen. Es wurde ein neues Vergabeverfahren für die bisherigen Lose 2 bis 5 dieser Vergabe bekanntgemacht mit der Vergabenr. 21FEI51226, in der diese verbleibenden 4 Lose jetzt als Lose 1 bis 4 bezeichnet werden.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2021/S 050-126914 (2021-03-08)