Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Stadt Kyritz,
— Liefermenge: ca. 771 832 kWh/Jahr,
— Lieferzeitraum: 2022 (mit 1-maliger Vertragsverlängerungsoption um 1 weiteres Jahr).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stromausschreibung Stadt Kyritz 2022
2021CF000013
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Stadt Kyritz,
— Liefermenge: ca. 771 832 kWh/Jahr,
— Lieferzeitraum: 2022 (mit...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Stadt Kyritz,
— Liefermenge: ca. 771 832 kWh/Jahr,
— Lieferzeitraum: 2022 (mit 1-maliger Vertragsverlängerungsoption um 1 weiteres Jahr).
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los Stadt Kyritz
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Ort der Leistung: Prignitz🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Stadt Kyritz,
— Liefermenge: ca. 771 832 kWh/Jahr,
— Lieferzeitraum: 2022 (Es besteht...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Stadt Kyritz,
— Liefermenge: ca. 771 832 kWh/Jahr,
— Lieferzeitraum: 2022 (Es besteht die Möglichkeit einer 1-maligen Vertragsverlängerung um 1 weiteres Jahr).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Es besteht die Möglichkeit einer 1-maligen Vertragsverlängerung um 1 weiteres Jahr. Weitere Angaben sind im Stromliefervertrag unter § 11 zu finden.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Nachweis der Eintragung in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedsstaates.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die letzten 3 Geschäftsjahre.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in Euro, der Daten (Anzahl der Abnahmestellen, Liefermenge/Jahr), des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers,
— Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurückliegen,
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen im Falle der Unterauftragsvergabe zu vergeben beabsichtigt.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Erklärung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (Teil IV der Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer – Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Erklärung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (Teil IV der Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer – Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz in der jeweils gültigen Fassung,
— Erklärung im Fall der Übertragung von Leistungen auf Unterauftragnehmer – Vereinbarung zwischen dem Bieter / Auftragnehmer / Nachunternehmer / Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz in der jeweils gültigen Fassung,
— Vertragsbedingungen Lohngleit- und Preisanpassungsklausel.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur elektronischen Auktion
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Beschreibung
Informationen zur elektronischen Auktion: Siehe Vergabeunterlagen.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-08-24
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-11-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-08-24
13:00 📅
“Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über „Deutsche-eVergabe“ durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des Angebots in Tagen: 14 Kalendertage nach...”
Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über „Deutsche-eVergabe“ durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des Angebots in Tagen: 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion, mithin spätestens 29.11.2021
Angaben zu:
— zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a GewO (wird durch den Auftraggeber angefordert) von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert. Vor der Entscheidung über die Vergabe des Auftrages fragt der Auftraggeber gem. § 12 BbgVergG bei der zentralen Informationsstelle ab, inwieweit Eintragungen in der Sperrliste zu Bietern bzw. Nachunternehmern mit einem für den Zuschlag in Betracht kommenden Angebot vorliegen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661719📞
Fax: +49 3318661652 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 143-379702 (2021-07-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Stadt Kyritz,
Liefermenge: ca. 771.832 kWh/Jahr
Lieferzeitraum: 2022 (mit einmaliger...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Stadt Kyritz,
Liefermenge: ca. 771.832 kWh/Jahr
Lieferzeitraum: 2022 (mit einmaliger Vertragsverlängerungsoption um ein weiteres Jahr)
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Stadt Kyritz,
Liefermenge: ca. 771.832 kWh/Jahr
Lieferzeitraum: 2022 (Es besteht die...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Stadt Kyritz,
Liefermenge: ca. 771.832 kWh/Jahr
Lieferzeitraum: 2022 (Es besteht die Möglichkeit einer einmaligen Vertragsverlängerung um 1 weiteres Jahr.)
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 143-379702
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Los Stadt Kyritz
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Stadtwerke, Altmärkische Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke GmbH Stendal
Postort: Stendal
Postleitzahl: 39576
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Stendal🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über "Deutsche-eVergabe" durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des Angebots in Tagen: 14 Kalendertage nach...”
Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über "Deutsche-eVergabe" durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des Angebots in Tagen: 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion, mithin spätestens 29.11.2021
Angaben zu:
— zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a GewO (wird durch den Auftraggeber angefordert) von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert. Vor der Entscheidung über die Vergabe des Auftrages fragt der Auftraggeber gem. § 12 BbgVergG bei der zentralen Informationsstelle ab, inwieweit Eintragungen in der Sperrliste zu Bietern bzw. Nachunternehmern mit einem für den Zuschlag in Betracht kommenden Angebot vorliegen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 211-551431 (2021-10-25)