Stromlieferung - Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom)

Landkreis Regensburg

Der Landkreis Regensburg schreibt für seine eigenen Entnahmestellen (Los 1, voraussichtlich 2.267.884 kWh pro Jahr), für die Entnahmestellen des Zweckverbandes Bayerische Musikakademie Alteglofsheim (Los 2, voraussichtlich 348.782 kWh pro Jahr) und die Entnahmestellen des Eigenbetriebs Kreisklinik Wörth an der Donau (Los 3, voraussichtlich 1.732.578 kWh pro Jahr) (nachfolgend 3 Auftraggeber genannt) die Lieferung elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) europaweit im offenen Verfahren aus. Der gelieferte Strom muss während des gesamten Lieferzeitraums zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen. Ausgeschrieben und vergeben wird die Stromlieferung inklusive Netznutzung (so genannter All-inclusive-Stromliefervertrag). Fortführung bei Punkt VI.3) Zusätzliche Angaben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-10-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-09-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-09-23 Auftragsbekanntmachung
2021-11-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-09-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Referenznummer: 21 E 201/1690
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Regensburg schreibt für seine eigenen Entnahmestellen (Los 1, voraussichtlich 2.267.884 kWh pro Jahr), für die Entnahmestellen des Zweckverbandes Bayerische Musikakademie Alteglofsheim (Los 2, voraussichtlich 348.782 kWh pro Jahr) und die Entnahmestellen des Eigenbetriebs Kreisklinik Wörth an der Donau (Los 3, voraussichtlich 1.732.578 kWh pro Jahr) (nachfolgend 3 Auftraggeber genannt) die Lieferung elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) europaweit im offenen Verfahren aus. Der gelieferte Strom muss während des gesamten Lieferzeitraums zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen. Ausgeschrieben und vergeben wird die Stromlieferung inklusive Netznutzung (so genannter All-inclusive-Stromliefervertrag). Fortführung bei Punkt VI.3) Zusätzliche Angaben.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrizität 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Regensburg, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Regensburg
Postanschrift: Altmühlstraße 3
Postleitzahl: 93059
Postort: Regensburg
Kontakt
Internetadresse: https://www.landkreis-regensburg.de/landratsamt/ausschreibungen 🌏
E-Mail: vergabe@lra-regensburg.de 📧
Telefon: +49 941/4009-274 📞
URL der Dokumente: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av161b5a-eu 🌏
URL der Teilnahme: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av161b5a-eu 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-09-23 📅
Einreichungsfrist: 2021-10-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-28 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 188-488369
ABl. S-Ausgabe: 188
Zusätzliche Informationen
Es sind keine Bewerber zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für Liegenschaften des Landkreises Regensburg
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Voraussichtliche Liefermenge 2.267.884 kWh pro Jahr; Der gelieferte Strom muss während des gesamten Lieferzeitraums zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen. Ausgeschrieben und vergeben wird die Stromlieferung inklusive Netznutzung (so genannter All-inclusive-Stromliefervertrag). Der Ökostrom muss für Los 1 (Liegenschaften des Landkreises Regensburg) während des gesamten Lieferzeitraums zu einem Anteil von mindestens 30 % des gelieferten Stroms pro Kalenderjahr aus Neuanlagen stammen. Im Übrigen (70%) kann der Auftragnehmer auch Ökostrom aus Altanlagen liefern.
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Bezeichnung des Loses: Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für Liegenschaften des Zweckverbands Bayerische Musikakademie Alteglofsheim
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Voraussichtliche Liefermenge 348.782 kWh pro Jahr; Der gelieferte Strom muss während des gesamten Lieferzeitraums zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen. Ausgeschrieben und vergeben wird die Stromlieferung inklusive Netznutzung (so genannter All-inclusive-Stromliefervertrag).
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Bezeichnung des Loses: Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für Liegenschaften des Eigenbetriebs „Kreisklinik Wörth a. d. Donau des Landkreises Regensburg“
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Voraussichtliche Liefermenge 1.732.578 kWh pro Jahr; Der gelieferte Strom muss während des gesamten Lieferzeitraums zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen. Ausgeschrieben und vergeben wird die Stromlieferung inklusive Netznutzung (so genannter All-inclusive-Stromliefervertrag).
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neutraubling

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters; Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Nachweis;
Ggf. Eignungsnachweise des Nachunternehmers, analog des Bieters (sofern zutreffend)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Stromlieferung) unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
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- Eigenerklärung zur Höhe der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden);
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
- Eigenerklärung dass nachweislich keine schwere Verfehlungen begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellten; Der Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewebezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern;
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-Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung;
- Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft;
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
-Ggf. Eignungsnachweise des Nachunternehmers, analog des Bieters (sofern zutreffend)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Eigenerklärung über durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens;
-Mind. 3 Referenznachweise über die Lieferung von Ökostrom (Strom aus erneuerbaren Energiequellen) mit oder ohne Netznutzung an öffentliche, industrielle oder gewerbliche Auftraggeber in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit dem zu vergebenden Stromlieferauftrag vergleichbar sind;
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- Eigenerklärung über erteilte Zertifikate für Qualitätsmanagement und Umweltmanagement und Auditsystem (E-MAS);
- Eigenerklärung über erteilte Zertifikate/Gütesiegel für die Lieferung an andere Kunden;
-zum geplanten Strombezug aus den Erzeugungsanlagen (Stammdatenblatt zur Anlagenkategorie)
- Ggf. Erklärung, welche Teile des Auftrags der Bieter als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt.
- Ggf. Eignungsnachweise des Nachunternehmers, analog des Bieters (sofern zutreffend)
Mindeststandards:
Referenzen über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-11-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-10-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zusätzliche Informationen: Es sind keine Bewerber zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Landratsamt Regensburg, Vergabestelle, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg
Dokumente URL: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av161b5a-eu 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Fortführung zu Punkt II.1.4) Kurze Beschreibung: Der Ökostrom muss für Los 1 (Liegenschaften des Landkreises Regensburg) während des gesamten Lieferzeitraums zu einem Anteil von mindestens 30 % des gelieferten Stroms pro Kalenderjahr aus Neuanlagen stammen. Im Übrigen (70%) kann der Auftragnehmer auch Ökostrom aus Altanlagen liefern. Für Los 2 (Liegenschaft Zweckverband Bayerische Musikakademie Alteglofsheim) und Los 3 (Liegenschaften des Eigenbetriebs „Kreisklinik Wörth a. d. Donau des Landkreises Regensburg“) ist Ökostrom ohne einem Mindestanteil von 30 % aus Neuanlagen zu liefern.
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Strom aus erneuerbaren Energien ist
a) Strom, der in Anlagen erzeugt wird, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen, einschließlich Strom aus Speicherkraftwerken abzüglich des Eigenverbrauches und der Verluste (ohne Pumpstrom) sowie abzüglich des nicht erneuerbaren Anteils am Pumpstrom,
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b) der Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien in Hybridanlagen, die auch konventionelle Energieträger einsetzen,
c) der Anteil von Strom aus der Mitverbrennung von Biomasse in thermischen Kraftwerken, in denen auch konventionelle Energieträger verbrannt werden, wenn der Anteil von Strom aus der Mitverbrennung von Biomasse durch die Feststellung und Erfassung der jeweiligen Menge und Heizwerte der eingesetzten Brennstoffe rechnerisch bei der Stromerzeugung ermittelt und nachgewiesen wird.
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Erneuerbare Energien sind Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse im Sinne der deutschen Biomasseverordnung einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas. Energie, die aus flüssiger Biomasse erzeugt wird, wird nur dann als erneuerbare Energie anerkannt, wenn die Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe und flüssige Brennstoffe der EU-Richtlinie 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung) eingehalten werden.
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Neuanlagen sind Stromerzeugungsanlagen, die bis zu vier Jahre vor dem 1. Januar 2022 bei Einsatz der erneuerbaren Energien Windenergie, Energie aus Biomasse, solare Strahlungsenergie bzw. bis zu sechs Jahre vor dem 1. Januar 2022 bei Einsatz der erneuerbaren Energien Wasserkraft und Geothermie in Betrieb genommen wurden. Als Strom aus einer Neuanlage gilt auch die Ökostrommenge, die einer nach den genannten Zeitpunkten erstmalig in Betrieb genommenen Erhöhung des elektrischen Arbeitsvermögens einer ansonsten älteren Stromerzeugungsanlage zuzurechnen ist. Eine Ökostrommenge aus der Mitverbrennung von Biomasse in einem mehr als 4 Jahre vor dem 1. Januar 2022 in Betrieb genommenen thermischen Kraftwerk gilt als Strom aus einer Neuanlage, wenn die öffentlich-rechtliche Änderungsgenehmigung zur Umstellung auf die Mitverbrennung von Biomasse maximal 4 Jahre vor dem 1. Januar 2022 bestandskräftig geworden ist. Die Definition von Neuanlagen orientiert sich an der angenommenen Nutzungsdauer der Erzeugungsanlagen (unter Berücksichtigung der Afa-Tabellen).
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Altanlagen sind Stromerzeugungsanlagen, deren Inbetriebnahmezeitpunkt 4 Jahre oder länger vor dem 1. Januar 2022 bei Einsatz der erneuerbaren Energien Windenergie, Energie aus Biomasse, solare Strahlungsenergie bzw. 6 Jahre oder länger vor dem 1. Januar 2022 bei Einsatz der erneuerbaren Energien Wasserkraft und Geothermie lag.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981/53-1277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 981/53-1837 📠
Internetadresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landratsamt Regensburg
Postanschrift: Altmühlstraße 3
Postort: Regensburg
Postleitzahl: 93059
Telefon: +49 941/4009-274 📞
E-Mail: vergabe@lra-regensburg.de 📧
Internetadresse: http://www.landkreis-regensburg.de/ 🌏
Quelle: OJS 2021/S 188-488369 (2021-09-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-11-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-11-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 222-584780
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 188-488369
ABl. S-Ausgabe: 222
Zusätzliche Informationen
Fortführung zu Punkt II.1.4) Kurze Beschreibung: Der Ökostrom muss für Los 1 (Liegenschaften des Landkreises Regensburg) während des gesamten Lieferzeitraums zu einem Anteil von mindestens 30 % des gelieferten Stroms pro Kalenderjahr aus Neuanlagen stammen. Im Übrigen (70%) kann der Auftragnehmer auch Ökostrom aus Altanlagen liefern. Für Los 2 (Liegenschaft Zweckverband Bayerische Musikakademie Alteglofsheim) und Los 3 (Liegenschaften des Eigenbetriebs „Kreisklinik Wörth a. d. Donau des Landkreises Regensburg“) ist Ökostrom ohne einem Mindestanteil von 30 % aus Neuanlagen zu liefern. Strom aus erneuerbaren Energien ist a) Strom, der in Anlagen erzeugt wird, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen, einschließlich Strom aus Speicherkraftwerken abzüglich des Eigenverbrauches und der Verluste (ohne Pumpstrom) sowie abzüglich des nicht erneuerbaren Anteils am Pumpstrom, b) der Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien in Hybridanlagen, die auch konventionelle Energieträger einsetzen, c) der Anteil von Strom aus der Mitverbrennung von Biomasse in thermischen Kraftwerken, in denen auch konventionelle Energieträger verbrannt werden, wenn der Anteil von Strom aus der Mitverbrennung von Biomasse durch die Feststellung und Erfassung der jeweiligen Menge und Heizwerte der eingesetzten Brennstoffe rechnerisch bei der Stromerzeugung ermittelt und nachgewiesen wird. Erneuerbare Energien sind Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse im Sinne der deutschen Biomasseverordnung einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas. Energie, die aus flüssiger Biomasse erzeugt wird, wird nur dann als erneuerbare Energie anerkannt, wenn die Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe und flüssige Brennstoffe der EU-Richtlinie 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung) eingehalten werden. Neuanlagen sind Stromerzeugungsanlagen, die bis zu vier Jahre vor dem 1. Januar 2022 bei Einsatz der erneuerbaren Energien Windenergie, Energie aus Biomasse, solare Strahlungsenergie bzw. bis zu sechs Jahre vor dem 1. Januar 2022 bei Einsatz der erneuerbaren Energien Wasserkraft und Geothermie in Betrieb genommen wurden. Als Strom aus einer Neuanlage gilt auch die Ökostrommenge, die einer nach den genannten Zeitpunkten erstmalig in Betrieb genommenen Erhöhung des elektrischen Arbeitsvermögens einer ansonsten älteren Stromerzeugungsanlage zuzurechnen ist. Eine Ökostrommenge aus der Mitverbrennung von Biomasse in einem mehr als 4 Jahre vor dem 1. Januar 2022 in Betrieb genommenen thermischen Kraftwerk gilt als Strom aus einer Neuanlage, wenn die öffentlich-rechtliche Änderungsgenehmigung zur Umstellung auf die Mitverbrennung von Biomasse maximal 4 Jahre vor dem 1. Januar 2022 bestandskräftig geworden ist. Die Definition von Neuanlagen orientiert sich an der angenommenen Nutzungsdauer der Erzeugungsanlagen (unter Berücksichtigung der Afa-Tabellen). Altanlagen sind Stromerzeugungsanlagen, deren Inbetriebnahmezeitpunkt 4 Jahre oder länger vor dem 1. Januar 2022 bei Einsatz der erneuerbaren Energien Windenergie, Energie aus Biomasse, solare Strahlungsenergie bzw. 6 Jahre oder länger vor dem 1. Januar 2022 bei Einsatz der erneuerbaren Energien Wasserkraft und Geothermie lag.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-04 📅
Name: Rewag kg
Postort: Regensburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Regensburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2021/S 222-584780 (2021-11-11)