Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stromlieferung Stadt Südliches Anhalt 2022/2023
2021KA000205
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung: Stromausschreibung Stadt Südliches Anhalt 2022/2023
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 739 482 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Teillos 1 Stadt Südliches Anhalt SB
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Ort der Leistung: Anhalt-Bitterfeld🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis des Auftraggebers
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von elektrischer Energie für die Straßenbeleuchtung der Stadt Südliches Anhalt für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2023, ca. 790.161 kWh/Jahr” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Teillos 2 Stadt Südliches Anhalt
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen der Stadt Südliches Anhalt für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2023, ca. 658.686 kWh/Jahr”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Nachweis der Eintragung in dem einschlägigen Berufs-oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedsstaates” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre
- Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre
- Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich für die letzten drei Geschäftsjahre
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Beträge in Euro, der Daten (Anzahl der Abnahmestellen, Liefermenge/Jahr), des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
- Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurückliegen.
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen im Falle der Unterauftragsvergabe zu vergeben beabsichtigt.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“- Eigenerklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (Teil V der Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer)
- Erklärung zu den...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
- Eigenerklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (Teil V der Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer)
- Erklärung zu den Ergänzenden Vertragsbedingungen zum Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz - LVG LSA)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-09-27
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-09-27
13:01 📅
“Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über „Deutsche-eVergabe“ durchgeführt.
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen...”
Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über „Deutsche-eVergabe“ durchgeführt.
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=5BBUY98MN8s%253d
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off
IV.1.9)
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt.
Nähere Information sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
IV.2.6)
Die Bindefrist endet maximal 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion und damit spätestens am 29.11.2021. Das Ende der Bindefrist wird durch Angabe der
Kalendertages mit der Aufforderung, neue Preise vorzulegen, bezeichnet. Der Auftraggeber behält sich vor, die elektronischen Auktion im Zeitraum
vom 30.09.2021-15.11.2021 durchzuführen.
Angaben zu:
- Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB
- Fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß §150 a GewO (wird durch den Auftraggeber angefordert)
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§ 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 168-439212 (2021-08-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-30) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Anders, Katrin
Telefon: +49 385/3031253📞
Fax: +49 3853031255 📠
URL: www.kubus-mv.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stromausschreibung Stadt Südliches Anhalt 2022/2023
2021KA000015
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen der Stadt Südliches Anhalt,
Lieferzeitraum: 01.01.2022 - 31.12.2023,
Liefermenge: ca. 1.478.964 kWh/Jahr”
Kurze Beschreibung
Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen der Stadt Südliches Anhalt,
Lieferzeitraum: 01.01.2022 - 31.12.2023,
Liefermenge: ca. 1.478.964 kWh/Jahr
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel: Teillos 1 Stadt Südliches Anhalt (SB)
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von elektrischer Energie für die Straßenbeleuchtung der Stadt Südliches Anhalt
Lieferzeitraum: 01.01.2022 - 31.12.2023
Liefermenge: ca. 783.451 kWh/Jahr”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von elektrischer Energie für die Straßenbeleuchtung der Stadt Südliches Anhalt
Lieferzeitraum: 01.01.2022 - 31.12.2023
Liefermenge: ca. 783.451 kWh/Jahr
Mehr anzeigen
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen der Stadt Südliches Anhalt
Lieferzeitraum: 01.01.2022 - 31.12.2023
Liefermenge: ca. 695.513 kWh/Jahr”
Verfahren Informationen zur elektronischen Auktion
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 168-439212
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Teillos 1 Stadt Südliches Anhalt (SB)
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: envia Mitteldeutsche Energie AG
Postort: Chemnitz
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Chemnitz, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Teillos 2 Stadt Südliches Anhalt
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 3455141529📞
Fax: +49 3455141115 📠
URL: https://lvwa.sachsen-anhalt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134
Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 235-617271 (2021-11-30)