Studie zur Ermittling der Grundlagen einer Integration in einen Verkehrs- und Tarifverbund für die Landkreise Ostallgäu und Oberallgäu sowie die kreisfreien Städte Kempten und Kaufbeuren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Studie Integration in einen Verkehrs- und Tarifverbund
Produkte/Dienstleistungen: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse📦
Kurze Beschreibung:
“Studie zur Ermittling der Grundlagen einer Integration in einen Verkehrs- und Tarifverbund für die Landkreise Ostallgäu und Oberallgäu sowie die kreisfreien...”
Kurze Beschreibung
Studie zur Ermittling der Grundlagen einer Integration in einen Verkehrs- und Tarifverbund für die Landkreise Ostallgäu und Oberallgäu sowie die kreisfreien Städte Kempten und Kaufbeuren.
Erstellung einer Studie zur Ermittlung der Grundlagen einer Integration in einen Verkehrs- und Tarifverbund für die Landkreise Ostallgäu und Oberallgäu sowie die kreisfreien Städte Kempten und Kaufbeuren mit Leistungsdpaketen und Vorgaben gemäß Leistungsbeschreibung und Verfahrensbeschreibung, die unter folgender URL heruntergeladen werden können:
https://www.kanzlei-zuck.de/ausschreibungsunterlagen
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Gemäß Leistungsbeschreibung und Verfahrensbeschreibung, due unter folgender URL heruntergeladen werden können:
https://www.kanzlei-zuck.de/ausschreibungsunterlagen”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Gemäß Ausschreibungsunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Gemäß Ausschreibungsunterlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Gemäß Ausschreibungsunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-03-22
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-04-06 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Absatz 2 GWB lautet:
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Studie Integration in einen Verkehrs- und Tarifverbund
2021/S 032-079943
Kurze Beschreibung:
“Studie zur Ermittlung der Grundlagen einer Integration in einen Verkehrs- und Tarifverbund für die Landkreise Ostallgäu und Oberallgäu sowie die kreisfreien...”
Kurze Beschreibung
Studie zur Ermittlung der Grundlagen einer Integration in einen Verkehrs- und Tarifverbund für die Landkreise Ostallgäu und Oberallgäu sowie die kreisfreien Städte Kempten (Allgäu) und Kaufbeuren
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 618 750 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Gebiete der Landkreise Ostallgäu und Oberallgäu sowie der kreisfreien Städte Kempten (Allgäu) und Kaufbeuren”
Beschreibung der Beschaffung:
“Erstellung einer Studie zur Ermittlung der Grundlagen einer Integration in einen Verkehrs- und Tarifverbund für die Landkreise Ostallgäu und Oberallgäu...”
Beschreibung der Beschaffung
Erstellung einer Studie zur Ermittlung der Grundlagen einer Integration in einen Verkehrs- und Tarifverbund für die Landkreise Ostallgäu und Oberallgäu sowie die kreisfreien Städte Kempten (Allgäu) und Kaufbeuren
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 25
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Verkehrserhebung nach Abstimmung mit den Auftraggebern und Kostenübernahme durch diese.
Der Auftrag kann zweimal um jeweils bis zu sechs Monate verlängert werden.”
Beschreibung der Optionen
Verkehrserhebung nach Abstimmung mit den Auftraggebern und Kostenübernahme durch diese.
Der Auftrag kann zweimal um jeweils bis zu sechs Monate verlängert werden.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 032-079943
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2021/S 032-079943
Titel:
“Studie zur Ermittlung der Grundlagen einer Integration in einen Verkehrs- und Tarifverbund für die Landkreise Ostallgäu und Oberallgäu sowie die kreisfreien...”
Titel
Studie zur Ermittlung der Grundlagen einer Integration in einen Verkehrs- und Tarifverbund für die Landkreise Ostallgäu und Oberallgäu sowie die kreisfreien Städte Kempten (Allgäu) und Kaufbeuren
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Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: PTV Transport Consult GmbH
Postanschrift: Stumpfstraße 1
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 72196510📞
E-Mail: info@consult.ptvgroup.com📧
Fax: +49 7219651299 📠
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
URL: http://consult.ptvgroup.com🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 618 750 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Durchführung einer Verkehrserhebung
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Absatz 2 GWB lautet:
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2021/S 206-538844 (2021-10-19)