Studie Integration in einen Verkehrs- und Tarifverbund

Stadt Kempten (Allgäu)

Studie zur Ermittling der Grundlagen einer Integration in einen Verkehrs- und Tarifverbund für die Landkreise Ostallgäu und Oberallgäu sowie die kreisfreien Städte Kempten und Kaufbeuren.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-02-11 Auftragsbekanntmachung
2021-10-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-02-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
Kurze Beschreibung:
Studie zur Ermittling der Grundlagen einer Integration in einen Verkehrs- und Tarifverbund für die Landkreise Ostallgäu und Oberallgäu sowie die kreisfreien Städte Kempten und Kaufbeuren.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Kempten (Allgäu)
Postanschrift: Rathausplatz 22
Postleitzahl: 87435
Postort: Kempten (Allgäu)
Kontakt
Internetadresse: http://www.kanzlei-zuck.de 🌏
E-Mail: kempten@kanzlei-zuck.de 📧
Telefon: +49 7117824280 📞
Fax: +49 71178242899 📠
URL der Dokumente: https://www.kanzlei-zuck.de/ausschreibungsunterlagen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-11 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 032-079943
ABl. S-Ausgabe: 32

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erstellung einer Studie zur Ermittlung der Grundlagen einer Integration in einen Verkehrs- und Tarifverbund für die Landkreise Ostallgäu und Oberallgäu sowie die kreisfreien Städte Kempten und Kaufbeuren mit Leistungsdpaketen und Vorgaben gemäß Leistungsbeschreibung und Verfahrensbeschreibung, die unter folgender URL heruntergeladen werden können:
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Dauer: 24 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gebiete der Landkreise Ostallgäu und Oberallgäu sowie der kreisfreien Städte Kempten und Kaufbeuren

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Gemäß Ausschreibungsunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Gemäß Ausschreibungsunterlagen
Technische und berufliche Fähigkeiten: Gemäß Ausschreibungsunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Gemäß Leistungsbeschreibung und Verfahrensbeschreibung, due unter folgender URL heruntergeladen werden können:
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-04-06 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 6 Monate

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Ostallgäu
Postanschrift: Schwabenstraße 11
Postort: Marktoberdorf
Postleitzahl: 87616
Land: Ostallgäu 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Oberallgäu
Postanschrift: Oberallgäuer Platz 2
Postort: Sonthofen
Postleitzahl: 87527
Land: Oberallgäu 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Kaufbeuren
Postanschrift: Kaiser-Max-Straße 1
Postort: Kaufbeuren
Postleitzahl: 87600
Land: Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt 🏙️
Kontakt
Kontaktperson: Anwaltskanzlei Zuck, RA Prof. Dr. Holger Zuck, Vaihinger Markt 3, 70563 Stuttgart
Internetadresse: www.kanzlei-zuck.de 🌏
Dokumente URL: https://www.kanzlei-zuck.de/ausschreibungsunterlagen 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Anwaltskanzlei Zuck
Postanschrift: Vaihinger Markt 3
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70563
Kontaktperson: Rechtsanwalt Prof. Dr. Holger Zuck
Land: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Absatz 2 GWB lautet:
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 032-079943 (2021-02-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2021/S 032-079943
Kurze Beschreibung:
Studie zur Ermittlung der Grundlagen einer Integration in einen Verkehrs- und Tarifverbund für die Landkreise Ostallgäu und Oberallgäu sowie die kreisfreien Städte Kempten (Allgäu) und Kaufbeuren
Gesamtwert des Auftrags: 618 750 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-10-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-10-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 206-538844
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 032-079943
ABl. S-Ausgabe: 206

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erstellung einer Studie zur Ermittlung der Grundlagen einer Integration in einen Verkehrs- und Tarifverbund für die Landkreise Ostallgäu und Oberallgäu sowie die kreisfreien Städte Kempten (Allgäu) und Kaufbeuren
Beschreibung der Optionen:
Verkehrserhebung nach Abstimmung mit den Auftraggebern und Kostenübernahme durch diese.
Der Auftrag kann zweimal um jeweils bis zu sechs Monate verlängert werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gebiete der Landkreise Ostallgäu und Oberallgäu sowie der kreisfreien Städte Kempten (Allgäu) und Kaufbeuren

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 25

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-18 📅
Name: PTV Transport Consult GmbH
Postanschrift: Stumpfstraße 1
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 72196510 📞
E-Mail: info@consult.ptvgroup.com 📧
Land: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Internetadresse: http://consult.ptvgroup.com 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 618 750 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2021/S 206-538844 (2021-10-19)