Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Durchführung einer Studie zur Entwicklung des Wohnverhaltes und der Wohnpräferenzen in Hamburg. Ziel dieser Studie ist es zu erforschen, wie sich aufgrund welcher Ursachen und Zusammenhänge das Wohnverhalten und die Wohnpräferenzen verschiedener Zielgruppen und Haushaltstypen auf dem Hamburger Wohnungsmarkt in den vergangenen Jahren entwickelt haben, welche gegenwärtigen und zukünftigen Auswirkungen diese Entwicklungen auf den Wohnungsmarkt, die Wohnungswirtschaft und Quartiere haben und welche Chancen, Risiken, Handlungserfordernisse und Handlungsmöglichkeiten sich für die Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik Hamburgs aus der Gesamtschau aller betreffenden Zusammenhänge und in Anbetracht der speziellen Hamburger Rahmenbedingungen ergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Studie zur Entwicklung des Wohnverhaltens in Hamburg
FB 2021000995
Produkte/Dienstleistungen: Gutachterische Tätigkeit📦
Kurze Beschreibung:
“Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages...”
Kurze Beschreibung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Durchführung einer Studie zur Entwicklung des Wohnverhaltes und der Wohnpräferenzen in Hamburg. Ziel dieser Studie ist es zu erforschen, wie sich aufgrund welcher Ursachen und Zusammenhänge das Wohnverhalten und die Wohnpräferenzen verschiedener Zielgruppen und Haushaltstypen auf dem Hamburger Wohnungsmarkt in den vergangenen Jahren entwickelt haben, welche gegenwärtigen und zukünftigen Auswirkungen diese Entwicklungen auf den Wohnungsmarkt, die Wohnungswirtschaft und Quartiere haben und welche Chancen, Risiken, Handlungserfordernisse und Handlungsmöglichkeiten sich für die Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik Hamburgs aus der Gesamtschau aller betreffenden Zusammenhänge und in Anbetracht der speziellen Hamburger Rahmenbedingungen ergeben.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Wohnungswesen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Sozialforschung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Durchführung einer Studie zur Entwicklung des Wohnverhaltes und der Wohnpräferenzen in Hamburg. Ziel dieser Studie ist es zu erforschen, wie sich aufgrund welcher Ursachen und Zusammenhänge das Wohnverhalten und die Wohnpräferenzen verschiedener Zielgruppen und Haushaltstypen auf dem Hamburger Wohnungsmarkt in den vergangenen Jahren entwickelt haben, welche gegenwärtigen und zukünftigen Auswirkungen diese Entwicklungen auf den Wohnungsmarkt, die Wohnungswirtschaft, Quartiere und andere Bereiche haben und welche Chancen, Risiken, Handlungserfordernisse und Handlungsmöglichkeiten sich für die Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik Hamburgs aus der Gesamtschau aller betreffenden Zusammenhänge und in Anbetracht der speziellen Hamburger Rahmenbedingungen ergeben. Dabei sollen pandemiebedingte und nicht-pandemiebedingte Entwicklungen gleichermaßen Berücksichtigung finden.
Unter Wohnverhalten wird dabei das beobachtbare Handeln von Menschen auf dem Wohnungsmarkt verstanden (z. B. Wahl des Wohnstandortes). Unter Wohnpräferenzen werden Wünsche, Interessen oder Idealvorstellungen in Bezug auf den Lebensbereich Wohnen begriffen, auch wenn diese sich nicht in konkretes Handeln übersetzen. In der Anwendung dieser Begriffe soll die Studie dem Paradigma der „verstehenden Soziologie“ folgen, wonach es das Ziel ist, „erklärend zu verstehen“, also neben quantitativer Beschreibung und Nachweisführung von Entwicklungen und Tatsachen zugleich den Sinnzusammenhang zu erfassen, in dem diese jeweils stehen. Damit sollen auch die hinter einem Verhalten oder Präferenzen liegenden Motive, wie etwa Werte, Bedürfnisse, Ängste, Problemlösungsstrategien oder Lebensentwürfe, verstanden werden (z. B. die Priorität klima- oder familienfreundlichen Wohnens, zu- oder abnehmender Individualismus, soziale und wohnbezogene Ängste).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2022-02-01 📅
Datum des Endes: 2022-09-30 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Auswahl der Bewerber, die die Anforderungen an die in den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) genannten Bedingungen erfüllen, wird anhand der...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber, die die Anforderungen an die in den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) genannten Bedingungen erfüllen, wird anhand der wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers vorgenommen. Maßgebend für die Auswahl ist neben der Erfüllung aller formalen Anforderungen und Kriterien und der grundsätzlichen Eignung für die ausgeschriebene Leistung die erreichte Bewertung der hier aufgeführten Aspekte. Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formalen Kriterien sowie alle Mindestanforderungen erfüllen, sind für die Wertung zugelassen.
Der AG wählt anhand der erteilten Auskünfte unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden die max. 5 geeigneten Bewerber mit den höchsten Bewertungen (Punkten). Maximal können 100 Punkte erreicht werden.
Zur Bewertung werden herangezogen:
Referenzen (nicht älter als 10 Jahre) (2 Referenzen zu je max. 15 Punkte)
Bewertet werden die Qualität und Vergleichbarkeit der Aufgabenstellung hinsichtlich
— Bedeutung und Organisationsform des Auftraggebers,
— Umfang und Komplexität der Studie / des Gutachtens,
— Inhaltliche Nähe zum Ausschreibungsgegenstand (Wohnungsmarktbezogen, Aspekte der empirischen Sozialforschung),
— Ausgangslage, Aufgabenbeschreibung,
— Qualität und Umsetzung des Studiendesigns.
Fachliche Qualifizierungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, welche für die Erfüllung des Auftrags eingesetzt werden sollen: (max. 70 Punkte)
— Planung, Konzeption und Durchführung wohnungsmarktbezogener Studien, Gutachten oder sonstiger wissenschaftlicher Untersuchungen mit Wohnungsmarktbezug,
— Kompetenzen auf dem Gebiet der empirischen Sozialforschung verfügen,
— Anzahl der am Projekt mitarbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Hinweise zur Laufzeit: Der Vertrag beginnt zum frühestmöglichen Zeitpunkt, d.h. mit Zuschlagserteilung und nach Ablauf der Frist zur Veröffentlichung im...”
Zusätzliche Informationen
Hinweise zur Laufzeit: Der Vertrag beginnt zum frühestmöglichen Zeitpunkt, d.h. mit Zuschlagserteilung und nach Ablauf der Frist zur Veröffentlichung im HmbTG. Der Vertrag endet mit der Erbringung der vollständigen Leistung.
Die unter II.2.7) genannten Daten dienen lediglich als Richtwerte, es gilt die unter II.2.14) erläuterte Vertragslaufzeit.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die nachstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem Teilnahmeantrag beizufügen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die nachstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem Teilnahmeantrag beizufügen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter III.1.2) und III.1.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
Einzureichen sind:
1) ausgefüllter Fragenkatalog (im Bieterportal auszufüllen),
2) ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Eignungsvordruck - E 1),
3) aktueller Handelsregisterauszug,
4) Falls zutreffend: - Unterschriebene Erklärung Bietergemeinschaft.
Insbesondere bei Bietergemeinschaften sind die näheren Hinweise im Vordruck Eignung zu beachten. Teilnahmeanträge, die keine vollständigen Erklärungen enthalten, können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“5) Bestätigung, dass die gemäß Vergabeunterlagen geforderten Versicherungen vorliegen oder bei einer Zuschlagserteilung zum Vertragsbeginn vorliegen werden...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
5) Bestätigung, dass die gemäß Vergabeunterlagen geforderten Versicherungen vorliegen oder bei einer Zuschlagserteilung zum Vertragsbeginn vorliegen werden (einzutragen in dem Fragekatalog der eVergabe),
6) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (einzutragen im Vordruck Eignung - E 1).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“7)schriftliche Darstellung des Unternehmens nach folgenden Gesichtspunkten (E 2):
— Name, Adresse Hauptsitz,
— grobe Unternehmenshistorie,
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
7)schriftliche Darstellung des Unternehmens nach folgenden Gesichtspunkten (E 2):
— Name, Adresse Hauptsitz,
— grobe Unternehmenshistorie,
— organisatorischer Aufbau,
— Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter/innen.
8)Referenzliste (E 3): 3 Referenznachweise aus den letzten 3 Jahren, die mindestens die Art der Leistung, die Auftragssumme, den Zeitraum der Auftragsdurchführung und den Ansprechpartner enthalten. (siehe Vordruck Eignung - E 1)
9)2 detaillierte Referenzen (nicht älter als 10 Jahre, diese Referenzen können auch schon in der Referenzliste enthalten sein) mit jeweils folgenden Angaben (E 4):
— Auftraggeber und Hintergrund der Studie / des Gutachtens,
— Aufgaben- und Problemstellung,
— Herangehensweise, Ansätze, Umsetzungsschritte und Konzept des Bieters zur Lösung der Aufgabe,
— Falls zutreffend: Besondere Herausforderungen bei der Umsetzung oder Konzeptionsarbeit,
— Darstellung und Begründung der gewählten Methoden und empirischen und / oder statistischen Verfahren,
— Falls vorhanden: Darstellung der Anteile empirischer Sozialforschung am Projekt,
— Ergebnisse der Studie / des Gut-achtens bzw. vom Bieter gefundene Lösung,
— Umfang und Auftragswert.
10) Darstellung der Eignung und Leistungsfähigkeit des einzusetzenden Personals (E 5): Die Benennung, der im Falle der Zuschlagserteilung vorgesehenen verantwortlichen Mitarbeiter/innen mit Namen, Funktion im Projektteam, berufliche Qualifikationen, Berufserfahrung in der Planung, Konzeption und Durchführung wohnungsmarktbezogener Studien, Gutachten oder sonstiger wissenschaftlicher Untersuchungen mit Wohnungsmarktbezug, Kompetenzen auf dem Gebiet der empirischen Sozialforschung (Die Darstellung soll eine Richtlänge von 1-5 DIN A 4 Seiten, Schriftart Arial, Schriftgröße 11 oder vergleichbar, nicht überschreiten).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Die Referenzliste muss mindestens 3 Referenzen enthalten.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen,...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten haftet der AN für sämtliche Pflichtverletzungen so, als wenn er selbst tätig geworden wäre.
Außerdem hat der AN den AG von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung der vom AN nach dieser Leistungsbeschreibung übernommenen Pflichten gegen den AG geltend gemacht werden sollten.
Der AN verpflichtet sich, eine diese Haftung abdeckende Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-08-03
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-01-31 📅
“Es handelt sich vorliegend zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur die in dieser Bekanntmachung...”
Es handelt sich vorliegend zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen. Nur die gemäß Ziffer II.2.9) ausgewählten Teilnehmer werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
— Die Teilnahmeanträge sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar,
— Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern,
— Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unterwww.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen,
— Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Hinsichtlich einzureichender Unterlagen der Mitglieder einer Bietergemeinschaften wird auf den Hinweis im Vordruck Eignung verwiesen,
— Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Die finale Bindefrist wird erst mit der Aufforderung zur Abgabe eines finalen Angebotes festgelegt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231690📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧
Fax: +49 40427923080 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen / Bewerber / Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen / Bewerber / Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 128-339703 (2021-07-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-01-28) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
URL: https://hamburg.de/fb/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 190000
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 220000
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Durchführung einer Studie zur Entwicklung des Wohnverhaltes und der Wohnpräferenzen in Hamburg. Ziel dieser Studie ist es zu erforschen, wie sich aufgrund welcher Ursachen und Zusammenhänge das Wohnverhalten und die Wohnpräferenzen verschiedener Zielgruppen und Haushaltstypen auf dem Hamburger Wohnungsmarkt in den vergangenen Jahren entwickelt haben, welche gegenwärtigen und zukünftigen Auswirkungen diese Entwicklungen auf den Wohnungsmarkt, die Wohnungswirtschaft, Quartiere und andere Bereiche haben und welche Chancen, Risiken, Handlungserfordernisse und Handlungsmöglichkeiten sich für die Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik Hamburgs aus der Gesamtschau aller betreffenden Zusammenhänge und in Anbetracht der speziellen Hamburger Rahmenbedingungen ergeben. Dabei sollen pandemiebedingte und nicht-pandemiebedingte Entwicklungen gleichermaßen Berücksichtigung finden.
Unter Wohnverhalten wird dabei das beobachtbare Handeln von Menschen auf dem Wohnungsmarkt verstanden (z.B. Wahl des Wohnstandortes). Unter Wohnpräferenzen werden Wünsche, Interessen oder Idealvorstellungen in Bezug auf den Lebensbereich Wohnen begriffen, auch wenn diese sich nicht in konkretes Handeln übersetzen. In der Anwendung dieser Begriffe soll die Studie dem Paradigma der „verstehenden Soziologie“ folgen, wonach es das Ziel ist, „erklärend zu verstehen“, also neben quantitativer Beschreibung und Nachweisführung von Entwicklungen und Tatsachen zugleich den Sinnzusammenhang zu erfassen, in dem diese jeweils stehen. Damit sollen auch die hinter einem Verhalten oder Präferenzen liegenden Motive, wie etwa Werte, Bedürfnisse, Ängste, Problemlösungsstrategien oder Lebensentwürfe, verstanden werden (z.B. die Priorität klima- oder familienfreundlichen Wohnens, zu- oder abnehmender Individualismus, soziale und wohnbezogene Ängste).
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 128-339703
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Studie zur Entwicklung des Wohnverhaltens in Hamburg
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-01-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 190000
Höchstes Angebot: 220000
“Es handelte sich zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen war, sondern nur die in dieser Bekanntmachung geforderten...”
Es handelte sich zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen war, sondern nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen. Nur die gemäß Ziffer II.2.9) ausgewählten Teilnehmer wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
- Die Teilnahmeanträge waren ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen waren ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
- Die Finanzbehörde hat sich vorbehalten, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
- Fragen von Bewerbern waren ausschließlich über die Bieterkommunikation unterwww.bieterportal.hamburg.dezu stellen. Die dazugehörigen Antworten wurden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern war den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen wurden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behielt sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
- Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters war nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften war ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Hinsichtlich einzureichender Unterlagen der Mitglieder einer Bietergemeinschaften wurde auf den Hinweis im Vordruck Eignung verwiesen.
- Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge lag beim Auftragnehmer.
Die finale Bindefrist wurde erst mit der Aufforderung zur Abgabe eines finalen Angebotes festgelegt.
Die angegebenen Auftragswerte sind nach den üblichen Regeln gerundet.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2022/S 023-058559 (2022-01-28)