Beschreibung der Beschaffung
Problemstellung und Ziele Studie
Mit dem Wandel der Familienformen und der Arbeitsteilung der Eltern haben sich die Optionen für die Ausgestaltung elterlicher Verantwortung auch in (Nach-)Trennungssituationen und den daraus erwachsenden haushaltsübergreifenden Eltern-Kind-Beziehungen erweitert. Damit wachsen die Anforderungen an eine Beratung von Familien in Trennungssituationen. Eine Beratung soll Trennungseltern dabei unterstützen, eine möglichst informierte und verantwortliche Entscheidung über das geeignete Betreuungsmodell unter Berücksichtigung des Kindeswohl sowie der individuellen Bedingungen fällen zu können. Zudem hat sich auch die Bedeutung der Beratungspraxis im Rahmen von umgangs- und sorgerechtlichen (Gerichts)Verfahren erhöht. Im Zusammenhang mit der Stärkung des Vorrang- und Beschleunigungsgebots in den Verfahren vor den Familiengerichten sollen auch die Gerichte auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinwirken, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Die empirische Erkenntnislage zu Beratungsanlässen, zur inhaltlichen Ausgestaltung der Beratung und zur Gestaltung der Zusammenarbeit mit dem Familiengericht, über die überwiegenden Fallkonstellationen von Elternkonflikten sowie darüber, welche Angebote für welche Zielgruppen wirksame Hilfeleistungen verschaffen, ist ungeachtet der steigenden Bedeutung der Beratungspraxis weiterhin gering.
Ziele der Studie sind daher eine Bestandsaufnahme der Beratungsangebote für Trennungseltern (Modul 1), das Gewinnen von Erkenntnissen über die aktuelle Beratungspraxis (Modul 2) sowie das Erarbeiten von Empfehlungen für ein nachfrageorientiertes Beratungskonzept (Modul 3). Mit der Studie soll die Beratungspraxis als wichtiges Instrument der Konfliktlösung im Sinne des Kindeswohls, der Unterstützung der Eltern bei Entscheidungen insbesondere zum gewählten Betreuungsmodell nach einer Trennung und der Beschleunigung von Umgangs- und Sorgerechtsentscheidungen beleuchtet werden. Dabei sind folgende Leitfragen zu berücksichtigen:
Welche Beratungsangebote existieren in Deutschland für Trennungsfamilien?
Wie nutzen und bewerten Eltern Beratungsangebote?
Wie bewerten die Beratungsakteure die Beratungsbedarfe?
Welche Rolle spielt die Perspektive des Kindes in der Beratung?
Diese dienen als Orientierung. Im Konzeptvorschlag können spezifischere und umfangreichere Fragen und Merkmale dargestellt und aufgegriffen werden.
Inhaltliche Ausgestaltung der Studie
1. Modul 1: Bestandsaufnahme und systematische Einordnung der Beratungsangebote, die Trennungsfamilien zur Verfügung stehen (für beide Eltern separat sowie für die Eltern als Paar)
Modul 1 soll für die Bestandsaufnahme der Beratungsangebote und -strukturen insgesamt folgende Aspekte berücksichtigen:
a. Rechtlicher Rahmen: Beratungsangebote nach dem SGB VIII (Träger der freien und der öffentlichen Jugendhilfe), Mediation (freiberufliche und gerichtsnahe), spezialisierte Beratung, Abgrenzung zur anwaltlichen Beratung; Anspruch auf Beratung, Kostentragung, usw.), Beratungsmöglichkeiten während eines gerichtlichen Verfahrens (vgl. § 156 FamFG)
b. Tatsächlicher Rahmen: Wartezeiten bis zum Beginn der Beratung, Dauer, Zeitpunkt der Inanspruchnahme einer Beratung (vor, während oder nach der Trennung, erstmals im Rahmen eines familiengerichtlichen Verfahrens: formularmäßig mit der Ladung, im Termin etc.), Form der Beratung (z. B. konfliktregulierende Beratung, Erziehungsberatung, Trennungsberatung, spezialisierte Beratung, z. B. häusliche Gewalt, Diversitätsaspekte); Bedeutung und Berücksichtigung im Rahmen von Gerichtsverfahren Einbeziehung von Kindern, Beachtung von Kindeswohl.
Das Modul basiert auf Recherche zu bestehenden Beratungsangeboten, der Auswertung von Rechtlage und Fachliteratur sowie ggf. bestehender Befragungen. Ggf. kann, sofern für die Gesamtschau gewinnbringend, ergänzende Recherche von internationalen und nationalen Beispielen/Studien erfolgen.
2. Modul 2: Repräsentative Befragung
Dieses Modul basiert auf der Durchführung von zwei repräsentativen Befragungen, die u.a. folgende Aspekte berücksichtigen sollen:
a. Elternbefragung zur Trennungssituation im Hinblick auf Beratungsbedarf: Beratungsbedarf eines Elternteils oder beider Eltern, Motivation für die Inanspruchnahme einer Beratung, Gründe für die Wahl der Beratungsstelle/des Mediators oder der Mediatorin, Einschätzung der wahrgenommenen und ggf. abgelehnten oder abgebrochenen Angebote , Umfang, Art und Einschätzung des Einbeziehens von Kindern in den Beratungsprozess, Beachtung von Kindeswohl.
b. Befragung von Beschäftigten in Jugendämtern, Beratungsstellen, Mediator/-innen und Familienrichter/-innen im Hinblick auf das Beratungsangebot (Initiator:innen der Beratung, Auswahlentscheidung, Qualifikation der Beratenden, inhaltliche Ausrichtung der Beratung, Vernetzung mit anderen Stellen, Einbeziehen von Kindern in den Beratungsprozess, Beachtung des Kindeswohls Verhältnis von gelungenen zu gescheiterten Beratungen, Gründe für den Abbruch einer Beratung und Zeitpunkt) und Einschätzung der Beratungsbedarfe von Trennungseltern
Erwartet wird ein Konzept zur Durchführung einer quantitativen Befragung der Eltern, der Beratungsakteure und der Richter/-innen (Zeitraum zu definieren; Auswahl der Befragten präzisieren).
3. Modul 3: Empfehlungen für ein nachfrageorientiertes Beratungskonzept
Dises Modul erfasst die Ausarbeitung von Empfehlungen auf der Basis von Modul 1 und 2. Folgende Leitfragen sollen dabei u. a.Berücksichtgung finden:
Wie kann die vorhandene Vielfalt an Beratungsangeboten für Eltern noch besser nutzbar gemacht werden?
Welche Anforderungen an die Beratung ergeben sich durch den Wunsch von Eltern nach geteilter Betreuung?
Decken die vorhandenen Angebote den Bedarf bereits vollständig ab? Sind noch andere als die vorhandenen Angebote notwendig? Welche der vorhandenen Angebote sollten besonders gestärkt werden?
Sollten Beratungsangebote noch stärker auf Spezialfragen zugeschnitten werden, etwa den Umzug mit/ohne Kind, die Gesundheitssorge für das Kind, Fragen mit Religionsbezug, Eltern mit Migrationshintergrund, Familienkonflikte mit internationalem Bezug
Inwieweit müssen Kinder stärker als bisher in den Blick genommen und in die Beratung einbezogen werden?
Erwartet wird, dass die Erkenntnisse und Ergebnisse aus den Modulen 1 und 2 zusammengeführt werden und anhand der Leitfragen und aufgeschlüsselt nach Zielgruppen (Beratungsakteure, Politik, Eltern etc.) Empfehlungen ausgearbeitet werden in kurzer, prägnanter als auch in ausführlicher Form.