Studie zur Ermittlung der Beratungsbedarfe von Eltern vor, während und nach der Trennungsphase und Bestandsaufnahme zu Struktur und Inhalten der Beratungspraxis
Vielfältige Familienkonstellationen, veränderte Rollenbilder, der Wunsch nach guter Kinderbetreuung und nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf prägen die Erwartungen an eine moderne Familienpolitik. Für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stehen Familien und ihre Bedürfnisse im Mittelpunkt. Dazu gehören auch die Bedürfnisse von Trennungsfamilien. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beabsichtigt daher, einen Werkvertrag für die Studie „Ermittlung der Beratungsbedarfe von Eltern vor, während und nach der Trennungsphase und Bestandsaufnahme zu Struktur und Inhalten der Beratungspraxis“ zu vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-08-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
Referenznummer: BMFSFJ_2021_032
Kurze Beschreibung:
Vielfältige Familienkonstellationen, veränderte Rollenbilder, der Wunsch nach guter Kinderbetreuung und nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf prägen die Erwartungen an eine moderne Familienpolitik. Für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stehen Familien und ihre Bedürfnisse im Mittelpunkt. Dazu gehören auch die Bedürfnisse von Trennungsfamilien. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beabsichtigt daher, einen Werkvertrag für die Studie „Ermittlung der Beratungsbedarfe von Eltern vor, während und nach der Trennungsphase und Bestandsaufnahme zu Struktur und Inhalten der Beratungspraxis“ zu vergeben.
Vielfältige Familienkonstellationen, veränderte Rollenbilder, der Wunsch nach guter Kinderbetreuung und nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf prägen die Erwartungen an eine moderne Familienpolitik. Für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stehen Familien und ihre Bedürfnisse im Mittelpunkt. Dazu gehören auch die Bedürfnisse von Trennungsfamilien. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beabsichtigt daher, einen Werkvertrag für die Studie „Ermittlung der Beratungsbedarfe von Eltern vor, während und nach der Trennungsphase und Bestandsaufnahme zu Struktur und Inhalten der Beratungspraxis“ zu vergeben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt.
b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet.
c. Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich.
d. Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.1.1 bis III.1.3 der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist.
e. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden.
f. Fragen sind bis zum 09.09.2021 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerbern/Bewerberinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
g. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.
h. Die Bewerber/Bewerberinnen sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind.
i. Teilnahmeanträge können ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden.
j. Teilnahmeanträge, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
k. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bewerber / die Bewerberin bzw. den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.
l. Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerberinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt.
b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet.
c. Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich.
d. Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.1.1 bis III.1.3 der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist.
e. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden.
f. Fragen sind bis zum 09.09.2021 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerbern/Bewerberinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
g. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.
h. Die Bewerber/Bewerberinnen sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind.
i. Teilnahmeanträge können ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden.
j. Teilnahmeanträge, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
k. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bewerber / die Bewerberin bzw. den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.
l. Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerberinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Problemstellung und Ziele Studie
Mit dem Wandel der Familienformen und der Arbeitsteilung der Eltern haben sich die Optionen für die Ausgestaltung elterlicher Verantwortung auch in (Nach-)Trennungssituationen und den daraus erwachsenden haushaltsübergreifenden Eltern-Kind-Beziehungen erweitert. Damit wachsen die Anforderungen an eine Beratung von Familien in Trennungssituationen. Eine Beratung soll Trennungseltern dabei unterstützen, eine möglichst informierte und verantwortliche Entscheidung über das geeignete Betreuungsmodell unter Berücksichtigung des Kindeswohl sowie der individuellen Bedingungen fällen zu können. Zudem hat sich auch die Bedeutung der Beratungspraxis im Rahmen von umgangs- und sorgerechtlichen (Gerichts)Verfahren erhöht. Im Zusammenhang mit der Stärkung des Vorrang- und Beschleunigungsgebots in den Verfahren vor den Familiengerichten sollen auch die Gerichte auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinwirken, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Die empirische Erkenntnislage zu Beratungsanlässen, zur inhaltlichen Ausgestaltung der Beratung und zur Gestaltung der Zusammenarbeit mit dem Familiengericht, über die überwiegenden Fallkonstellationen von Elternkonflikten sowie darüber, welche Angebote für welche Zielgruppen wirksame Hilfeleistungen verschaffen, ist ungeachtet der steigenden Bedeutung der Beratungspraxis weiterhin gering.
Mit dem Wandel der Familienformen und der Arbeitsteilung der Eltern haben sich die Optionen für die Ausgestaltung elterlicher Verantwortung auch in (Nach-)Trennungssituationen und den daraus erwachsenden haushaltsübergreifenden Eltern-Kind-Beziehungen erweitert. Damit wachsen die Anforderungen an eine Beratung von Familien in Trennungssituationen. Eine Beratung soll Trennungseltern dabei unterstützen, eine möglichst informierte und verantwortliche Entscheidung über das geeignete Betreuungsmodell unter Berücksichtigung des Kindeswohl sowie der individuellen Bedingungen fällen zu können. Zudem hat sich auch die Bedeutung der Beratungspraxis im Rahmen von umgangs- und sorgerechtlichen (Gerichts)Verfahren erhöht. Im Zusammenhang mit der Stärkung des Vorrang- und Beschleunigungsgebots in den Verfahren vor den Familiengerichten sollen auch die Gerichte auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinwirken, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Die empirische Erkenntnislage zu Beratungsanlässen, zur inhaltlichen Ausgestaltung der Beratung und zur Gestaltung der Zusammenarbeit mit dem Familiengericht, über die überwiegenden Fallkonstellationen von Elternkonflikten sowie darüber, welche Angebote für welche Zielgruppen wirksame Hilfeleistungen verschaffen, ist ungeachtet der steigenden Bedeutung der Beratungspraxis weiterhin gering.
Ziele der Studie sind daher eine Bestandsaufnahme der Beratungsangebote für Trennungseltern (Modul 1), das Gewinnen von Erkenntnissen über die aktuelle Beratungspraxis (Modul 2) sowie das Erarbeiten von Empfehlungen für ein nachfrageorientiertes Beratungskonzept (Modul 3). Mit der Studie soll die Beratungspraxis als wichtiges Instrument der Konfliktlösung im Sinne des Kindeswohls, der Unterstützung der Eltern bei Entscheidungen insbesondere zum gewählten Betreuungsmodell nach einer Trennung und der Beschleunigung von Umgangs- und Sorgerechtsentscheidungen beleuchtet werden. Dabei sind folgende Leitfragen zu berücksichtigen:
Ziele der Studie sind daher eine Bestandsaufnahme der Beratungsangebote für Trennungseltern (Modul 1), das Gewinnen von Erkenntnissen über die aktuelle Beratungspraxis (Modul 2) sowie das Erarbeiten von Empfehlungen für ein nachfrageorientiertes Beratungskonzept (Modul 3). Mit der Studie soll die Beratungspraxis als wichtiges Instrument der Konfliktlösung im Sinne des Kindeswohls, der Unterstützung der Eltern bei Entscheidungen insbesondere zum gewählten Betreuungsmodell nach einer Trennung und der Beschleunigung von Umgangs- und Sorgerechtsentscheidungen beleuchtet werden. Dabei sind folgende Leitfragen zu berücksichtigen:
Welche Beratungsangebote existieren in Deutschland für Trennungsfamilien?
Wie nutzen und bewerten Eltern Beratungsangebote?
Wie bewerten die Beratungsakteure die Beratungsbedarfe?
Welche Rolle spielt die Perspektive des Kindes in der Beratung?
Diese dienen als Orientierung. Im Konzeptvorschlag können spezifischere und umfangreichere Fragen und Merkmale dargestellt und aufgegriffen werden.
Inhaltliche Ausgestaltung der Studie
1. Modul 1: Bestandsaufnahme und systematische Einordnung der Beratungsangebote, die Trennungsfamilien zur Verfügung stehen (für beide Eltern separat sowie für die Eltern als Paar)
Modul 1 soll für die Bestandsaufnahme der Beratungsangebote und -strukturen insgesamt folgende Aspekte berücksichtigen:
a. Rechtlicher Rahmen: Beratungsangebote nach dem SGB VIII (Träger der freien und der öffentlichen Jugendhilfe), Mediation (freiberufliche und gerichtsnahe), spezialisierte Beratung, Abgrenzung zur anwaltlichen Beratung; Anspruch auf Beratung, Kostentragung, usw.), Beratungsmöglichkeiten während eines gerichtlichen Verfahrens (vgl. § 156 FamFG)
a. Rechtlicher Rahmen: Beratungsangebote nach dem SGB VIII (Träger der freien und der öffentlichen Jugendhilfe), Mediation (freiberufliche und gerichtsnahe), spezialisierte Beratung, Abgrenzung zur anwaltlichen Beratung; Anspruch auf Beratung, Kostentragung, usw.), Beratungsmöglichkeiten während eines gerichtlichen Verfahrens (vgl. § 156 FamFG)
b. Tatsächlicher Rahmen: Wartezeiten bis zum Beginn der Beratung, Dauer, Zeitpunkt der Inanspruchnahme einer Beratung (vor, während oder nach der Trennung, erstmals im Rahmen eines familiengerichtlichen Verfahrens: formularmäßig mit der Ladung, im Termin etc.), Form der Beratung (z. B. konfliktregulierende Beratung, Erziehungsberatung, Trennungsberatung, spezialisierte Beratung, z. B. häusliche Gewalt, Diversitätsaspekte); Bedeutung und Berücksichtigung im Rahmen von Gerichtsverfahren Einbeziehung von Kindern, Beachtung von Kindeswohl.
b. Tatsächlicher Rahmen: Wartezeiten bis zum Beginn der Beratung, Dauer, Zeitpunkt der Inanspruchnahme einer Beratung (vor, während oder nach der Trennung, erstmals im Rahmen eines familiengerichtlichen Verfahrens: formularmäßig mit der Ladung, im Termin etc.), Form der Beratung (z. B. konfliktregulierende Beratung, Erziehungsberatung, Trennungsberatung, spezialisierte Beratung, z. B. häusliche Gewalt, Diversitätsaspekte); Bedeutung und Berücksichtigung im Rahmen von Gerichtsverfahren Einbeziehung von Kindern, Beachtung von Kindeswohl.
Das Modul basiert auf Recherche zu bestehenden Beratungsangeboten, der Auswertung von Rechtlage und Fachliteratur sowie ggf. bestehender Befragungen. Ggf. kann, sofern für die Gesamtschau gewinnbringend, ergänzende Recherche von internationalen und nationalen Beispielen/Studien erfolgen.
Das Modul basiert auf Recherche zu bestehenden Beratungsangeboten, der Auswertung von Rechtlage und Fachliteratur sowie ggf. bestehender Befragungen. Ggf. kann, sofern für die Gesamtschau gewinnbringend, ergänzende Recherche von internationalen und nationalen Beispielen/Studien erfolgen.
2. Modul 2: Repräsentative Befragung
Dieses Modul basiert auf der Durchführung von zwei repräsentativen Befragungen, die u.a. folgende Aspekte berücksichtigen sollen:
a. Elternbefragung zur Trennungssituation im Hinblick auf Beratungsbedarf: Beratungsbedarf eines Elternteils oder beider Eltern, Motivation für die Inanspruchnahme einer Beratung, Gründe für die Wahl der Beratungsstelle/des Mediators oder der Mediatorin, Einschätzung der wahrgenommenen und ggf. abgelehnten oder abgebrochenen Angebote , Umfang, Art und Einschätzung des Einbeziehens von Kindern in den Beratungsprozess, Beachtung von Kindeswohl.
a. Elternbefragung zur Trennungssituation im Hinblick auf Beratungsbedarf: Beratungsbedarf eines Elternteils oder beider Eltern, Motivation für die Inanspruchnahme einer Beratung, Gründe für die Wahl der Beratungsstelle/des Mediators oder der Mediatorin, Einschätzung der wahrgenommenen und ggf. abgelehnten oder abgebrochenen Angebote , Umfang, Art und Einschätzung des Einbeziehens von Kindern in den Beratungsprozess, Beachtung von Kindeswohl.
b. Befragung von Beschäftigten in Jugendämtern, Beratungsstellen, Mediator/-innen und Familienrichter/-innen im Hinblick auf das Beratungsangebot (Initiator:innen der Beratung, Auswahlentscheidung, Qualifikation der Beratenden, inhaltliche Ausrichtung der Beratung, Vernetzung mit anderen Stellen, Einbeziehen von Kindern in den Beratungsprozess, Beachtung des Kindeswohls Verhältnis von gelungenen zu gescheiterten Beratungen, Gründe für den Abbruch einer Beratung und Zeitpunkt) und Einschätzung der Beratungsbedarfe von Trennungseltern
b. Befragung von Beschäftigten in Jugendämtern, Beratungsstellen, Mediator/-innen und Familienrichter/-innen im Hinblick auf das Beratungsangebot (Initiator:innen der Beratung, Auswahlentscheidung, Qualifikation der Beratenden, inhaltliche Ausrichtung der Beratung, Vernetzung mit anderen Stellen, Einbeziehen von Kindern in den Beratungsprozess, Beachtung des Kindeswohls Verhältnis von gelungenen zu gescheiterten Beratungen, Gründe für den Abbruch einer Beratung und Zeitpunkt) und Einschätzung der Beratungsbedarfe von Trennungseltern
Erwartet wird ein Konzept zur Durchführung einer quantitativen Befragung der Eltern, der Beratungsakteure und der Richter/-innen (Zeitraum zu definieren; Auswahl der Befragten präzisieren).
3. Modul 3: Empfehlungen für ein nachfrageorientiertes Beratungskonzept
Dises Modul erfasst die Ausarbeitung von Empfehlungen auf der Basis von Modul 1 und 2. Folgende Leitfragen sollen dabei u. a.Berücksichtgung finden:
Wie kann die vorhandene Vielfalt an Beratungsangeboten für Eltern noch besser nutzbar gemacht werden?
Welche Anforderungen an die Beratung ergeben sich durch den Wunsch von Eltern nach geteilter Betreuung?
Decken die vorhandenen Angebote den Bedarf bereits vollständig ab? Sind noch andere als die vorhandenen Angebote notwendig? Welche der vorhandenen Angebote sollten besonders gestärkt werden?
Sollten Beratungsangebote noch stärker auf Spezialfragen zugeschnitten werden, etwa den Umzug mit/ohne Kind, die Gesundheitssorge für das Kind, Fragen mit Religionsbezug, Eltern mit Migrationshintergrund, Familienkonflikte mit internationalem Bezug
Inwieweit müssen Kinder stärker als bisher in den Blick genommen und in die Beratung einbezogen werden?
Erwartet wird, dass die Erkenntnisse und Ergebnisse aus den Modulen 1 und 2 zusammengeführt werden und anhand der Leitfragen und aufgeschlüsselt nach Zielgruppen (Beratungsakteure, Politik, Eltern etc.) Empfehlungen ausgearbeitet werden in kurzer, prägnanter als auch in ausführlicher Form.
Erwartet wird, dass die Erkenntnisse und Ergebnisse aus den Modulen 1 und 2 zusammengeführt werden und anhand der Leitfragen und aufgeschlüsselt nach Zielgruppen (Beratungsakteure, Politik, Eltern etc.) Empfehlungen ausgearbeitet werden in kurzer, prägnanter als auch in ausführlicher Form.
Dauer: 12 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin, Deutschlandweit
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für
das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/ der sich bewerbenden Institution (max. eine DIN A4 Seite)
b) Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen Personen
c) Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB. Der Bewerber/ Die Bewerberin hat nachzuweisen, dass auf ihn/sie keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe zutreffen. Hierzu ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u.a. beinhaltet, dass der Bewerber/die Bewerberin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage „Eigener-klärung_123_124“ ist hierfür zu nutzen.
c) Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB. Der Bewerber/ Die Bewerberin hat nachzuweisen, dass auf ihn/sie keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe zutreffen. Hierzu ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u.a. beinhaltet, dass der Bewerber/die Bewerberin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage „Eigener-klärung_123_124“ ist hierfür zu nutzen.
d) Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage Eigenerklärung „MiLoG“ kann genutzt werden.
d) Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage Eigenerklärung „MiLoG“ kann genutzt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die unter Punkt a) geforderten
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die unter Punkt a) geforderten
Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
b) Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen
walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
a) Der Bewerber/Die Bewerberin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer/innen übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen.
b) Angabe bei Bewerbergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert
c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen
d) Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber
d) Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber
e) Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden
f) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen
g) Expertise in Familienrecht (mit Fokus auf Kindschaftsrecht, FamFG, Umgangs- und sorgerechtliche Verfahren, Familienmediation im Bereich Fam)
h) Expertise im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe
i) Expertise in empirischer Sozialforschung ggf. im Themenfeld der Ausschreibung, insbesondere Erfahrungen im Bereich von Erhebungsmethoden (quantitativ/qualitative/mixed), Datenauswertung
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Bewertung der Eignung der Bewerber/Bewerberinnen erfolgt anhand der im Bewertungsraster genannten Kriterien. Die Angaben der Bewerber/Bewerberinnen werden differenziert bewertet und eine Rangfolge der Teilnahmeanträge ermittelt. Das Bewertungsraster ist den zum Download bereitgestellten Unterlagen beigefügt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Eignung der Bewerber/Bewerberinnen erfolgt anhand der im Bewertungsraster genannten Kriterien. Die Angaben der Bewerber/Bewerberinnen werden differenziert bewertet und eine Rangfolge der Teilnahmeanträge ermittelt. Das Bewertungsraster ist den zum Download bereitgestellten Unterlagen beigefügt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, 50964 Köln
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=408747🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ
Postanschrift: An den Gelenkbogenhallen 2-6
Postort: Köln
Postleitzahl: 50679
Land: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Internetadresse: http://www.bafza.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt.
b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet.
c. Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich.
d. Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.1.1 bis III.1.3 der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist.
e. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden.
f. Fragen sind bis zum 09.09.2021 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerbern/Bewerberinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
f. Fragen sind bis zum 09.09.2021 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerbern/Bewerberinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
g. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.
g. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.
h. Die Bewerber/Bewerberinnen sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind.
i. Teilnahmeanträge können ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden.
j. Teilnahmeanträge, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
k. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bewerber / die Bewerberin bzw. den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.
l. Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerberinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Quelle: OJS 2021/S 161-423885 (2021-08-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-04-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge