Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Hierbei wird lediglich je Bewerber die jeweils als priorisiert gekennzeichnete Referenz für die Bereiche „Umbau bzw. Sanierung eines Verwaltungs- oder Bürogebäudes“ sowie „Umbau bzw. Sanierung eines Gebäudes für einen öffentlichen Auftraggeber“ herangezogen.
Dabei werden diese Referenzen wie folgt bewertet:
a) Referenz „Umbau bzw. Sanierung eines Verwaltungs- oder Bürogebäudes“
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Bauvolumen netto (KG 300 bis 400 gem. DIN 276) nach folgender Maßgabe:
> 5 Mio. EUR:1 Punkt
> 8 Mio. EUR: 2 Punkte
> 11 Mio. EUR: 3 Punkte
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe:
Vor dem 1.1.2018: 1 Punkt
Zwischen dem 1.1.2018 und dem 1.1.2020: 2 Punkte
Ab dem 1.1.2020: 3 Punkte
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung weiterhin eine besondere Vergleichbarkeit mit der vorliegend ausgeschriebenen Planungsleistung. Für jedes nachfolgend aufgeführte Kriterium, das das vorgelegte Referenzprojekt erfüllt, wird jeweils ein Punkt vergeben. Es können maximal 5 Punkte erreicht werden. Folgende Kriterien werden bewertet:
— Planung von Besprechungs- oder Konferenzräumlichkeiten nach der Versammlungsstättenverordnung (1 Punkt)
— Umsetzung eines Bürokonzepts nach den Maßgaben im Sinne moderner Arbeitswelten (1 Punkt)
Hinweis: Unter modernen Arbeitswelten versteht man ein auf den Nutzer zugeschnittenes und erarbeitetes heterogenes Angebot verschiedener Bürotypologien und -bereiche.
— Schadstoffsanierung (1 Punkt)
— Brandschutzsanierung (1 Punkt)
— Gastronomische Nutzung (1 Punkt)
b) Referenz „Umbau bzw. Sanierung eines Gebäudes für einen öffentlichen Auftraggeber“
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Bauvolumen netto (KG 300 bis 400 gem. DIN 276) nach folgender Maßgabe:
> 5 Mio. EUR: 1 Punkt
> 8 Mio. EUR: 2 Punkte
> 11 Mio. EUR: 3 Punkte
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe:
Vor dem 1.1.2018: 1 Punkt
Zwischen dem 1.1.2018 und dem 1.1.2020: 2 Punkte
Ab dem 1.1.2020: 3 Punkte
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung weiterhin eine besondere Vergleichbarkeit mit der vorliegend ausgeschriebenen Planungsleistung. Für jedes nachfolgend aufgeführte Kriterium, das das vorgelegte Referenzprojekt erfüllt, wird jeweils ein Punkt vergeben. Es können maximal 5 Punkte erreicht werden. Folgende Kriterien werden bewertet:
— Planung von Besprechungs- oder Konferenzräumlichkeiten nach der Versammlungsstättenverordnung (1 Punkt)
— Umsetzung eines Bürokonzepts nach den Maßgaben im Sinne moderner Arbeitswelten (1 Punkt)
Hinweis: Unter modernen Arbeitswelten versteht man ein auf den Nutzer zugeschnittenes und erarbeitetes heterogenes Angebot verschiedener Bürotypologien und -bereiche.
— Schadstoffsanierung (1 Punkt),
— Brandschutzsanierung (1 Punkt),
— Gastronomische Nutzung (1 Punkt).
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Für die Auswahl werden jeweils nur die zwei besten Referenzen eines Bewerbers berücksichtigt. Die Vorlage von mehr als zwei Referenzen ist nicht gewünscht. Für die Bewertung sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Nimmt der Bewerber, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.