Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als 3 grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht gewünscht.
Nimmt der Bewerber, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung der Referenzen vor, so wird die Vergabestelle die Referenzen für die Bereiche „Sanierung/Umbau eines Verwaltungs- oder Bürogebäudes“, „Sanierung und/oder Umbau eines Gebäudes für einen öffentlichen Auftraggeber“ und „Realisierung in gewerkeweiser Vergabe“ priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Hierbei wird lediglich je Bewerber die jeweils als priorisiert gekennzeichnete Referenz für die Bereiche „Sanierung/Umbau eines Verwaltungs- oder Bürogebäudes“, „Sanierung und/oder Umbau eines Gebäudes für einen öffentlichen Auftraggeber“ und „Realisierung in gewerkeweiser Vergabe“ herangezogen.
Dabei werden diese Referenzen wie folgt bewertet:
a) Referenz „Sanierung und/oder Umbau eines Verwaltungs- oder Bürogebäude“
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Bauvolumen netto (KG 200 bis 700 gem. DIN 276) nach folgender Maßgabe:
— mindestens 7,0 Mio. EUR: 1 Punkt,
— über 8,0 Mio. EUR bis unter 9,0 Mio. EUR: 2 Punkte,
— mindestens 9,0 Mio. EUR: 3 Punkte.
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe:
— vor dem 1.1.2018: 1 Punkt,
— ab dem 1.1.2018 und vor dem 1.1.2020: 2 Punkte,
— ab dem 1.1.2020: 3 Punkte.
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung die Anzahl der Handlungsbereiche nach AHO nach folgender Maßgabe:
— Erbringung von 5 Handlungsbereichen nach AHO: 5 Punkte,
— Erbringung von 4 Handlungsbereichen nach AHO: 4 Punkte,
— Erbringung von 3 Handlungsbereichen nach AHO: 3 Punkte,
— Erbringung von 2 Handlungsbereichen nach AHO: 2 Punkte,
— Erbringung von 1 Handlungsbereich nach AHO: 1 Punkt.
b) Referenz „Sanierung und/oder Umbau eines Gebäudes für einen öffentlichen Auftraggeber“
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Bauvolumen netto (KG 200 bis 700 gem. DIN 276) nach folgender Maßgabe:
— mindestens 7,0 Mio. EUR: 1 Punkt,
— über 8,0 Mio. EUR bis unter 9,0 Mio. EUR: 2 Punkte,
— mindestens 9,0 Mio. EUR: 3 Punkte.
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe:
— vor dem 1.1.2018: 1 Punkt,
— ab dem 1.1.2018 und vor dem 1.1.2020: 2 Punkte,
— ab dem 1.1.2020: 3 Punkte.
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung die Anzahl der Handlungsbereiche nach AHO nach folgender Maßgabe:
— Erbringung von 5 Handlungsbereichen nach AHO: 5 Punkte,
— Erbringung von 4 Handlungsbereichen nach AHO: 4 Punkte,
— Erbringung von 3 Handlungsbereichen nach AHO: 3 Punkte,
— Erbringung von 2 Handlungsbereichen nach AHO: 2 Punkte,
— Erbringung von 1 Handlungsbereich nach AHO: 1 Punkt.
c) Referenz „Realisierung in gewerkeweiser Vergabe“
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Bauvolumen netto (KG 200 bis 700 gem. DIN 276) nach folgender Maßgabe:
— mindestens 7,0 Mio. EUR: 1 Punkt,
— über 8,0 Mio. EUR bis unter 9,0 Mio. EUR: 2 Punkte,
— mindestens 9,0 Mio. EUR: 3 Punkte.
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe:
— vor dem 1.1.2018: 1 Punkt,
— ab dem 1.1.2018 und vor dem 1.1.2020: 2 Punkte,
— ab dem 1.1.2020: 3 Punkte.
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung die Anzahl der Handlungsbereiche nach AHO nach folgender Maßgabe:
— Erbringung von 5 Handlungsbereichen nach AHO: 5 Punkte,
— Erbringung von 4 Handlungsbereichen nach AHO: 4 Punkte,
— Erbringung von 3 Handlungsbereichen nach AHO: 3 Punkte,
— Erbringung von 2 Handlungsbereichen nach AHO: 2 Punkte,
— Erbringung von 1 Handlungsbereich nach AHO: 1 Punkt.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.