Stuttgart-Marketing GmbH - Europaweite Vergabe von Rückbau-, Abbruch- und Entsorgungsarbeiten für Sanierung und Umbau der Liegenschaft "Haus Breitling" zum "Haus des Tourismus" in Stuttgart

Stuttgart-Marketing GmbH

Für Sanierung und Umbau der Liegenschaft "Haus Breitling" zum "Haus des Tourismus" in Stuttgart sind in dem vorliegend ausgeschriebenen Gewerk "Rückbau-, Abbruch- und Entsorgungsarbeiten" zu erbringen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-30.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-08-30 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2021-08-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Referenznummer: 2021/1906
Kurze Beschreibung:
Für Sanierung und Umbau der Liegenschaft "Haus Breitling" zum "Haus des Tourismus" in Stuttgart sind in dem vorliegend ausgeschriebenen Gewerk "Rückbau-, Abbruch- und Entsorgungsarbeiten" zu erbringen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stuttgart-Marketing GmbH
Postanschrift: Rotebühlplatz 25
Postleitzahl: 70178
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: https://www.stuttgart-tourist.de/ 🌏
E-Mail: stuttgart-marketing-rueckbau@menoldbezler.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZRBJR/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZRBJR 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-30 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-03 📅
Datum des Beginns: 2021-10-18 📅
Datum des Endes: 2022-09-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 171-443624
ABl. S-Ausgabe: 171
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZRBJR

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1. Gegenstand der Gesamtbaumaßnahme:
Die Stuttgart-Marketing GmbH, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt Stuttgart, hat das zentral am Marktplatz gelegene Gebäude des ehemaligen Herrenausstatters Breitling in der Marktstraße 2 in 70173 Stuttgart langfristig angemietet. Das Gebäude soll zukünftig als neues und repräsentatives "Haus des Tourismus" für die Landeshauptstadt Stuttgart genutzt werden.
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Gemäß den Absprachen mit dem Eigentümer wird die Stuttgart-Marketing GmbH das Gebäude generalsanieren und entsprechend der neuen Anforderungen weitreichend umbauen.
Hierzu zählt neben der neuen Funktion insbesondere auch eine Neugestaltung der Fassade und des Erscheinungsbildes, die auch die bereits in der Umsetzung befindliche neue Marktplatzgestaltung ergänzt und wechselseitig unterstützt.
Das Gebäude, bestehend aus Untergeschoss, Erdgeschoss und drei Obergeschossen, soll in den oberen Etagen Büroflächen für die Unternehmen Stuttgart-Marketing GmbH, Regio Stuttgart Marketing- und Tourismus GmbH sowie der Tourismus-Marketing GmbH Baden-Württemberg bieten, einschließlich entsprechender Besprechungs-und Konferenzmöglichkeiten, die ggf. auch extern nutzbar gemacht werden könnten.
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Die Erdgeschosszone soll sich insgesamt zum Marktplatz hin öffnen und teilt sich in zwei Hauptnutzungen: Zum einen der neue I-Punkt, der sich zum Marktplatz und zur Marktstraße orientiert. Dieser I-Punkt soll insbesondere als Ausstellungs- und Informationsfläche genutzt werden. Zum anderen soll, zum Marktplatz und zur Rathausseite orientiert, ein neues gastronomisches Angebot geschaffen werden, welches den Marktplatz weiter belebt und aufwertet.
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Im Untergeschoß sind entsprechende Neben- und Funktionsflächen für die erdgeschossigen Nutzungen vorgesehen. Darüber hinaus ist angedacht, Teile der Dachfläche für Veranstaltungs- oder Gastronomiezwecke zu nutzen, die in prominenter Lage innerhalb der Stadt und neben dem Rathaus eine zusätzliche Attraktivierung bieten könnte und als Teil der Planungsaufgabe näher zu prüfen ist.
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Insbesondere die folgenden Sanierungs- und Umbaumaßnahmen für das Gebäude vorgesehen:
- Umfassender Rückbau des Bestandes bis auf die Tragstruktur des Gebäudes, unter Berücksichtigung der im Gebäude existierenden und zu entsorgenden Schadstoffe.
- Generalsanierung auf Basis eines zu erstellenden neuen architektonischen Gesamtkonzeptes inklusive einer neuen Gebäudehülle.
- Entsprechende notwendige und sinnvolle statische, brandschutztechnische, energetische und/oder sonstige Ertüchtigungen oder Anpassungen am Gebäude.
- Integration von Fachplanungsleistungen Dritter in die Gesamtplanung des Hauses im Rahmen des Mieterausbaus, insbesondere zum Ausstellungskonzept des I-Punktes (im EG und ggf. UG) durch einen gesondert beauftragten Planer, sowie zum Gastronomiekonzept (im EG und ggf. UG) durch einen weiteren gesondert beauftragten Planer.
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Der Rückbau und die Schadstoffsanierung sollen im Zeitraum 18. Oktober 2021 bis 21. September 2022 ausgeführt werden. Im Anschluss beginnt die bauliche Umsetzung der Sanierung. Als Beginn wird der 22. September 2022 angestrebt. Die Sanierungsmaßnahme soll bis spätestens 11. Dezember 2023 abgeschlossen werden.
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2. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung
Für Sanierung und Umbau der Liegenschaft "Haus Breitling" zum "Haus des Tourismus" in Stuttgart sind in dem vorliegend ausgeschriebenen Gewerk "Rückbau-, Abbruch- und Entsorgungsarbeiten" insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:
- Vorbereitende Arbeiten, Räumung des Gebäudes und Baustelleneinrichtung;
- Schadstoffsanierung inkl. Freimessung;
- Entkernung und Gebäuderückbau und teilw. Abbruch;
- Rückbau haustechnischer Anlagen;
- Reinigungsarbeiten;
- Ordnungsgemäße Entsorgung inkl. Transport und Dokumentation.
Nähere Informationen sind dem Leistungsverzeichnis nebst Anhängen (Anlage 3) zu entnehmen. Mit Abschluss des Vertrags kommt der als Anlage 2 beigefügte Vertrag zustande.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Vorbemerkung
a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
b) Ist ein Unternehmen - sei es als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder im Wege der Eignungsleihe - an mehreren Bewerbungen beteiligt, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bieter/Bietergemeinschaft, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. im Wege der Eignungsleihe einbezogen ist, führen.
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c) Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe, vgl. § 6d EU VOB/A). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Angebots nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A und § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 4 VOB/A vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bieter das Unternehmen ersetzt.
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Vorstehende Ausführungen unter 1. gelten für die Nachweise nach III.1.2 und III.1.3 entsprechend.
2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen;
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A;
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einzureichen:
(1) Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
(2) Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 5.000.000,00 oder Eigenerklärung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
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Hinweis der Vergabestelle: Die geforderte Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist von Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte sowie Angabe der Anzahl der technischen Fachkräfte (Polier/Meister, Facharbeiter, Vorarbeiter, Maschinisten), über die der Unternehmer für die Erbringung der Leistung verfügt.
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(2) Nachweis der Fachkunde gem. TRGS 519 (Asbest) Hinweis: Dieser Nachweis ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
(3) Nachweis der Fachkunde bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen gem. TRGS 521 (Mineralwolle) Hinweis: Dieser Nachweis ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
(4) Nachweis der Fachkunde gem. TRGS 524 (Schutzmaßnahmen) Hinweis: Dieser Nachweis ist bei Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
(5) Vorlage von Referenzen
Mindeststandards:
zu (5) Vorlage von Referenzen:
- Eigenerklärung über das Vorliegen einer Referenz über die Ausführung von Rückbauarbeiten in einem mehrgeschossigen Gebäude unter Erhalt des Rohbaus (Entkernung) mit einem Auftragswert in Höhe von mindestens EUR 800.000,00 netto in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (Abnahme frühestens am 01.01.2016).
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Hinweis: Die geforderte Mindestreferenz ist von Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Die Erklärungen über das Referenzprojekt muss folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Leistungsumfang / -gegenstand
- Auftragswert in EUR netto
- Zeitraum der Bauarbeiten
- Fertigstellung der Bauarbeiten (Abnahme)

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2021-09-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunal beherrschte GmbH
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZRBJR/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
Postanschrift: Stresemannstr. 79
Postleitzahl: 70191
Kontaktperson: Rechtsanwalt Dr. Karsten Kayser | Rechtsanwalt Dr. Florian Krumenaker, LL.M.
Land: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Internetadresse: www.menoldbezler.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: OJS 2021/S 171-443624 (2021-08-30)