Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Hierbei wird lediglich je Bewerber die jeweils als priorisiert gekennzeichnete Referenz für die Bereiche „Umbau bzw. die Sanierung eines Gebäudes für einen öffentlichen Auftraggeber“ sowie „Umbau bzw. die Sanierung eines Verwaltungs- oder Bürogebäudes“ herangezogen.
Dabei werden diese Referenzen wie folgt bewertet:
a) Referenz „Umbau bzw. die Sanierung eines Gebäudes für einen öffentlichen Auftraggeber“:
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung die Anzahl der geplanten Anlagengruppen nach § 53 Abs. 2 HOAI nach folgender Maßgabe:
— 5 Anlagengruppen: 1 Punkt,
— 6 Anlagengruppen: 2 Punkte,
— 7 Anlagengruppen: 3 Punkte,
— 8 Anlagengruppen: 4 Punkte.
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Bauvolumen netto (KG 400 gem. DIN 276) nach folgender Maßgabe:
— 2 Mio. EUR bis 3 Mio. EUR: 1 Punkt,
— größer 3 Mio. EUR bis 4 Mio. EUR: 2 Punkte,
— größer 4 Mio. EUR: 3 Punkte.
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe:
— zwischen dem 1.1.2017 und dem 31.12.2017: 1 Punkt,
— zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.12.2019: 2 Punkte,
— ab dem 1.1.2020: 3 Punkte.
b) Referenz „Umbau bzw. die Sanierung eines Verwaltungs- oder Bürogebäudes“.
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung die Anzahl der geplanten Anlagengruppen nach § 53 Abs. 2 HOAI nach folgender Maßgabe:
— 5 Anlagengruppen: 1 Punkt,
— 6 Anlagengruppen: 2 Punkte,
— 7 Anlagengruppen: 3 Punkte,
— 8 Anlagengruppen: 4 Punkte.
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Bauvolumen netto (KG 400 gem. DIN 276) nach folgender Maßgabe:
— 2 Mio. EUR bis 3 Mio. EUR: 1 Punkt,
— größer 3 Mio. EUR bis 4 Mio. EUR: 2 Punkte,
— größer 4 Mio. EUR: 3 Punkte.
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Inbetriebnahme) nach folgender Maßgabe:
— zwischen dem 1.1.2017 und dem 31.12.2017: 1 Punkt,
— zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.12.2019: 2 Punkte,
— ab dem 1.1.2020: 3 Punkte.
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Für die Auswahl wird lediglich je Bewerber die jeweils als priorisiert gekennzeichnete Referenz für die Bereiche „Umbau bzw. die Sanierung eines Gebäudes für einen öffentlichen Auftraggeber“ sowie „Umbau bzw. die Sanierung eines Verwaltungs- oder Bürogebäudes“ berücksichtigt. Die Vorlage von mehr als 2 Referenzen ist nicht gewünscht. Nimmt der Bewerber, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung der Referenzen vor, so wird die Vergabestelle die Referenzen für die Bereiche „Umbau bzw. die Sanierung eines Gebäudes für einen öffentlichen Auftraggeber“ sowie „Umbau bzw. die Sanierung eines Verwaltungs- oder Bürogebäudes“ priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.