Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3: Schließlich wird unter den Bewerbern anhand der nachfolgend bekannt gemachten Wertungskriterien für Los 1 (lit. a) bis lit. ä)) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Hierbei werden je Bewerber lediglich die drei durch den Bewerber als priorisiert gekennzeichneten Wertungsreferenzen (die drei Wertungsreferenzen können die Mindestreferenz beinhalten, es können jedoch auch drei gesonderte Referenzen angegeben werden) bewertet.
Für die Wertungsreferenzen gelten folgende zwingenden Vorgaben:
Referenzen des Bewerbers bei vergleichbaren Projekten zur Erbringung der BPO-Dienstleistung für die Abrechnung, Marktkommunikation und Bilanzierung (VNB, MSB, wMSB oder LIEF):
- die Implementierung muss abgeschlossen sein.
- die Leistungserbringung für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens einem Jahr innerhalb der letzten 5 Jahre (Beginn der Leistungserbringung nicht vor dem 01.10.2016) erfolgt sein.
- die Leistung muss für einen Marktteilnehmer, der dem deutschen Regulierungsrahmen unterliegt, erbracht worden sein.
- die Kontaktdaten des Referenzgebers sind anzugeben.
Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen.
Die Vorlage von mehr als drei Wertungsreferenzen ist nicht erwünscht.
Dabei wird wie folgt bewertet:
Los 1:
a) durchschnittlichen Jahresumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich Abrechnung, Marktkommunikation und Bilanzierung (VNB, MSB, wMSB oder LIEF):
< 3 Mio. EUR = 0 Punkte; >= 3 Mio. EUR - < 10 Mio. EUR = 150 Punkte; >= 10 Mio. EUR - < 20 Mio. EUR = 350 Punkte; >= 20 Mio. EUR = 500 Punkte.
b) Anzahl der durchschnittlich abgerechneten Zählpunkte in den letzten drei Jahren 2018-2020 (spartenübergreifend):
< 400.000 = 0 Punkte; >= 400.000 - 800.000 = 300 Punkte; >= 800.000 - 1.500.000 = 700 Punkte; >= 1.500.000 = 1.000 Punkte.
c) Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren 2018-2020 betreuten Kunden, für welche die ausgeschriebenen Leistungen der Abrechnung und/oder des Energiedatenmanagements erbracht wurden:
< 2 Kunden= 0 Punkte; >= 2 - < 4 Kunden = 150 Punkte; >= 4 - <8 Kunden = 350 Punkte; >= 8 Kunden= 500 Punkte.
d) je Referenz: Erbringung der Dienstleistung für die Abrechnung und Marktkommunikation für die jeweilige Marktrolle:
LIEF = 0 Punkte; wMSB =60 Punkte; MSB oder VBN = 140 Punkte; MSB und VNB = 200 Punkte.
e) je Referenz: gleichzeitige Abwicklung des Energiedatenmanagements für die Rolle VNB:
Nein = 0 Punkte; ja = 200 Punkte.
f) je Referenz: Anzahl der Abrechnungspunkte:
< 50.000 = 0 Punkte; >= 50.000 - 100.000 = 75 Punkte; > 100.000 - < 300.000 = 175 Punkte; >= 300.000 = 250 Punkte.
g) je Referenz: Migration aus externen Datenquellen wurde durchgeführt:
Nein = 0 Punkte, ja = 200 Punkte.
h) je Referenz: Integration mit einem externen System des Kunden mittels Schnittstellen:
Nein = 0 Punkte, ja = 200 Punkte.
i) je Referenz: Leistungserbringung erfolgte auf den IT-Systemen des Bewerbers:
Nein = 0 Punkte, ja = 100 Punkte.
j) je Referenz: für die Dienstleistungserbringung wurden schriftlich vereinbarte Service-Level-Agreements sowie eine kontinuierliche Zielberichterstattung vereinbart und umgesetzt:
Nein = 0 Punkte, ja = 100 Punkte.
k) je Referenz: Quote der fristgerecht fakturierten Verträge zum geplanten Fakturierungsdatum:
>= 0 - < 90 % = 0 Punkte; >= 90 - < 94 % = 15 Punkte; >= 94 - < 98 % = 35 Punkte; >= 98% = 50 Punkte.
l) je Referenz: Quote der innerhalb der festgelegten Fristen abschließend bearbeiteten Geschäftsvorgänge aus der elektronischen Marktkommunikation:
>= 0 - < 90 % = 0 Punkte; >= 90 - < 94 % = 15 Punkte; >= 94 - < 98 % = 35 Punkte; >= 98% = 50 Punkte.
m) je Referenz: Quote der innerhalb der festgelegten Fristen abschließend bearbeiteten Geschäftsvorgänge aus der elektronischen Marktkommunikation zum Messstellenbetreiberwechsel:
>= 0 - < 90 % = 0 Punkte; >= 90 - < 94 % = 15 Punkte; >= 94 - < 98 % = 35 Punkte; >= 98% = 50 Punkte.
n) je Referenz: Quote der innerhalb der festgelegten Fristen abschließend bearbeiteten Geschäftsvorgänge aus der elektronischen Marktkommunikation für die Einspeiseanmeldung:
>= 0 - < 90 % = 0 Punkte; >= 90 - < 94 % = 15 Punkte; >= 94 - < 98 % = 35 Punkte; >= 98% = 50 Punkte.
o) je Referenz: Quote der innerhalb der festgelegten Fristen versendeten Zählerdaten:
>= 0 - < 90 % = 0 Punkte; >= 90 - < 94 % = 15 Punkte; >= 94 - < 98 % = 35 Punkte; >= 98% = 50 Punkte.
p) durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft der letzten drei Jahre (2018-2020):
<30 = 0 Punkte; >= 30 - < 100 = 75 Punkte; >= 100 - < 200 = 175 Punkte; >= 200 = 250 Punkte.
q) durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft der letzten drei Jahre (2018-2020), die Prozessdienstleistungen in den ausgeschriebenen Leistungen der Abrechnung und des Energiedatenmanagements erbringen:
< 10 = 0 Punkte; >= 10 - < 20 = 150 Punkte; >= 20 - 50 = 350 Punkte; >= 50 = 500 Punkte.
Fortsetzung der Wertungskriterien unter Ziffer II.2.14 (Zusätzliche Angaben).