Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis (jeweils in nicht beglaubigter Kopie genügt): Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder alternativer Nachweis pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft)
— Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z. B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
— Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
— Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt. Mindestanforderung: Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder eines alternativen Nachweises, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate ist. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
2. Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie genügt) über das Bestehen einer zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages gültigen Unternehmensgenehmigung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 AEG oder Beleg darüber, dass diese nach § 6f Abs. 1 AEG nicht benötigt wird. Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages gültige Unternehmensgenehmigung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 AEG oder nach § 6f Abs. 1 AEG vorzulegen. Soll nur ein Mitglied/sollen nicht alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein, müssen die für die Prüfung der Befähigung zur Berufsausübung erforderlichen Unterlagen nur für dasjenige Mitglied/diejenigen Mitglieder vorgelegt werden, das/die für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll/sollen. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
3. Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie genügt) über das Bestehen einer zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages gültige Sicherheitsbescheinigung im Sinne von § 7a Abs. 1 AEG. Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages gültige Sicherheitsbescheinigung gemäß § 7a Abs. 1 AEG vorzulegen. Soll nur ein Mitglied/sollen nicht alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein, müssen die für die Prüfung der Befähigung zur Berufsausübung erforderlichen Unterlagen nur für dasjenige Mitglied/diejenigen Mitglieder vorgelegt werden, das/die für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll/sollen. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
4. Abgabe einer Eigenerklärung pro teilnehmenden Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft), dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen. Einem Verstoß gegen die in § 123 GWB genannten Vorschriften stehen Verstöße gegen vergleichbare Straftatbestände anderer Staaten gleich. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
5. Abgabe einer Eigenerklärung pro teilnehmenden Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft), dass keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
6. Abgabe einer Eigenerklärung pro teilnehmenden Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft), dass für das Unternehmen die Voraussetzungen eines Ausschlusses vom Vergabeverfahren nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) nicht vorliegen. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
7. Abgabe einer Eigenerklärung zur Bewerberstruktur: Eigenerklärung zur Bewerberstruktur, das heißt, ob sich der Bewerber als Einzelbewerber, Bewerbergemeinschaft, unter Berufung auf Unterauftragnehmer oder unter Berufung auf eignungsverleihende andere Unternehmen am Vergabeverfahren beteiligt. Die Erklärung ist von jedem Bewerber und jeder Bewerbergemeinschaft einzureichen. Mehrere Bewerber können sich unter Beachtung der Ausführungen unter III.1.8 zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit der Einreichung des Teilnahmeantrags (I) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen, (II) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung der Verträge zu bezeichnen (III) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer selbst erstellten Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.