Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sukzessivleistungsvertrag Recyclingpapier
10023774
Produkte/Dienstleistungen: Fotokopierpapier📦
Kurze Beschreibung:
“Sukzessivleistungsvertrag über DIN-A-4 und DIN-A-3 Recyclingpapier inkl. Kostenstellenbelieferung”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Druckpapier📦
Ort der Leistung: Städteregion Aachen🏙️
Ort der Leistung: Düren🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“RWTH Aachen University Wüllnerstr. 5 52062 Aachen Lieferung von Recyclingpapier für alle Einrichtungen der RWTH, verteilt auf 500 Standorte und der FH,...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
RWTH Aachen University Wüllnerstr. 5 52062 Aachen Lieferung von Recyclingpapier für alle Einrichtungen der RWTH, verteilt auf 500 Standorte und der FH, verteilt auf 13 Standorte in Aachen (Leistungs- und Erfüllungsorte)., Fachhochschule Aachen - University of Applied Sciences Bayernallee 11 52066 Aachen
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Beschreibung der Beschaffung:
“Schätzbedarfe (nicht verbindlich)
pro Jahr: 16.166.000,00 Blatt DIN-A-4, 665.500,00 Blatt DIN-A3” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-02-01 📅
Datum des Endes: 2024-01-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die RWTH hat die Option, bis zum 31.10.2023 den SL-Vertrag um ein weiteres Jahr bis zum 31.01.2025 zu verlängern.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-11-17
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-01-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-11-17
11:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅ Zusätzliche Informationen
“Die Vergabe unterliegt der Nachprüfung durch die zuständige Nachprüfungsbehörde Vergabekammer Rheinland (vgl. §§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein...”
Die Vergabe unterliegt der Nachprüfung durch die zuständige Nachprüfungsbehörde Vergabekammer Rheinland (vgl. §§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit (Nr. 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, (Nr. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (Nr. 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD8YRDU
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-03) Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 203-529400
Auftragsvergabe
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Titel: Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt