Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Im Teilnahmewettbewerb werden jeweils losbezogen diejenigen geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Angebotsabgabe und damit zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden.
Die Auswahl erfolgt im Anschluss an die Eignungsprüfung. Die Anzahl der Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird auf
vier (4) Bieter
beschränkt.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand der Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Pro Bewerber/ Bietergemeinschaft können maximal 6 Referenzen zur Wertung eingereicht werden.
Für die Auswahl entscheidend ist zu 100 % die nachgewiesene Kompetenz und Erfahrung anhand der eingereichten Referenzen über die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren, erbrachten Leistungen. Die Vergabestelle wird anhand der eingereichten Referenzen jeweils anhand jeder Referenz die Kompetenz und Erfahrung des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft durch Vergabe von Punkten 1-10 bewerten. Positiv berücksichtigt werden Erfahrungen und Kompetenzen anhand der nachgewiesenen Referenzprojekte mit einem hohen Grad der Vergleichbarkeit der Aufgabenstellung mit der ausgeschriebenen Leistung.
Im höchsten Grad vergleichbar sind abgeschlossene Referenzen der letzten fünf (5) Jahre über Leistungen der Generalplanung für alle ausgeschriebenen Leistungsbilder (Objektplanung, Freianlagenplanung, Technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung und Brandschutzplanung inkl. Bauphysik und SiGeKO) mit den Leistungsphasen 1-8 über eine Erweiterung in mehreren Bauabschnitte von öffentlich zugänglichen Funktionsgebäuden im laufenden Betrieb, die einen Umzug kritischer Infrastruktur umfassen und zudem das vorgegebene Budget eingehalten wurde.
Unter "kritischer Infrastruktur" versteht die Vergabestelle eine elektronische Datenverarbeitungsanlage (EDV), deren Betrieb nicht unterbrochen werden darf, d.h. ihre Verfügbarkeit 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr sichergestellt sein muss.
Es werden alle Referenzen bewertet. Jede Referenz wird nach den folgenden Kriterien anhand des vorgenannten Grades der Vergleichbarkeit bewertet:
9 - 10 Punkte: Referenzen eines Bewerbers, die alle Merkmale des definierten Grades höchster Vergleichbarkeit aufweisen, werden 10 Punkten bewertet.
Referenzen, die alle Merkmale des definierten Grades höchster Vergleichbarkeit das Leistungsbild der Freianlagenplanung nicht enthalten, werden mit 9 Punkten bewertet.
7 - 8 Punkte: Referenzen über nur einen Bauabschnitt und über Generalplanungsleistungen inkl. der Leistungsbilder Objektplanung, Technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung und Brandschutz in den Leistungsphasen 1-8 ohne den Umzug kritischer Infrastruktur, die im Übrigen die Kriterien der mit höchsten Grad vergleichbaren Referenzen erfüllen, werden mit 7 oder 8 Punkten bewertet. Die Spannbreite bemißt sich nach dem Grad der Vergleichbarkeit.
5 - 6 Punkte: Referenzen eines Bewerbers, die alle Merkmale des definierten Grades höchster Vergleichbarkeit mit Ausnahme dessen, dass es sich um einen Neubau handelt und kein Umzug kritischer Infrastruktur stattfand und kein Budget vorgegeben/eingehalten wurde, werden mit 6 Punkten bewertet.
Referenzen eines Bewerbers, die alle Merkmale des definierten Grades höchster Vergleichbarkeit mit Ausnahme dessen, dass es sich um einen Neubau handelt, nicht alle ausgeschriebenen Leistungsbilder umfasst waren, kein Budget vorgegeben/eingehalten wurde und kein Umzug kritischer Infrastruktur stattfand, werden mit 5 Punkten bewertet.
3 - 4 Punkte: Die Referenz des Bewerbers umfasst nur Objektplanungsleistungen in den Leistungsbildern, Technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung und Brandschutz in den Leistungsphasen 1-8 für einen Bauabschnitt eines Neubaus ohne den Umzug einer kritischen Infrastruktur und kein Budget vorgegeben/eingehalten wurde. Im Übrigen werden die Kriterien für den höchsten Grad der Vergleichbarkeit erfüllt. Liegt nur ein Teil der vorgenannten Abweichungen von den mit dem höchsten Grad vergleichbaren Referenzen vor, erhält der Bewerber 4 Punkte.
1 - 2 Punkte: Die Referenz des Bewerbers umfasst nur Generalplanungsleistungen für zwei Leistungsbilder in den Leistungsphasen 1-8 über einen Bauabschnitt eines Neubaus ohne den Umzug einer kritischen Infrastruktur und kein Budget vorgegeben/eingehalten wurde. Im Übrigen werden die Kriterien für den höchsten Grad der Vergleichbarkeit erfüllt. Liegt nur ein Teil der vorgenannten Abweichungen von den mit dem höchsten Grad vergleichbaren Referenzen vor, erhält der Bewerber 2 Punkte.
Jede Referenz wird entsprechend der Tabelle gewertet und die Punktzahlen addiert. Ein Bewerber kann somit maximal 60 Punkte erhalten. Die vier (4) Bewerber mit den insgesamt höchsten Punktzahlen werden zur Angebotsabgabe ausgewählt.
Sofern Punktegleichstand zwischen Bewerbern besteht, entscheidet das Losverfahren.