Die Stadtwerke Achim AG (SWA) hat in mehreren Schritten die Bestandsgebäude erneuert und erweitert. Aktuell ist die Erweiterung in 3 weiteren Bauabschnitten geplant. Die Baumaßnahme der Erweiterung des Verwaltungsgebäudes wird nachfolgend mit "Bauabschnitt 1 (=BA 1 Erweiterung), die Baumaßnahme zur Erweiterung des Lager- und Werkstattgebäudes wird mit Bauabschnitt 2 (=BA 2) erfasst und benannt. Als dritten Bauabschnitt (=BA 3) wird die Errichtung der Außenanlagen inkl. Herstellung der Einfriedung des Werksgeländes und der vollständige Rückbau des Altbaus erfasst und benannt. Die Gebäude der Stadtwerke Achim AG befinden sich innerhalb eines Bebauungsplans sowie einer Sanierungssatzung der Stadt Achim, deren Vorgaben im Rahmen der Planung zu beachten sind. Für die Baumaßnahmen der Bauabschnitte 1 bis 3 der SWA wird ein Generalplaner für die Planungsleistungen Gebäude und Innenräume, Freianlagen, die Tragwerksplanung, die Technische Gebäudeausrüstung, die Bauphysik sowie für den Brandschutz und die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) gesucht. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Für die Planung und Realisierung ist ein maximales Budget 6 950 000,00 EUR vorgegeben, das zwingend einzuhalten ist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-25.
Auftragsbekanntmachung (2021-05-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: Stadtwerke Achim AG - Ausschreibung Generalplanungsleistungen Erweiterungsbau SWA
Kurze Beschreibung:
Die Stadtwerke Achim AG (SWA) hat in mehreren Schritten die Bestandsgebäude erneuert und erweitert. Aktuell ist die Erweiterung in 3 weiteren Bauabschnitten geplant.
Die Baumaßnahme der Erweiterung des Verwaltungsgebäudes wird nachfolgend mit "Bauabschnitt 1 (=BA 1 Erweiterung), die Baumaßnahme zur Erweiterung des Lager- und Werkstattgebäudes wird mit Bauabschnitt 2 (=BA 2) erfasst und benannt. Als dritten Bauabschnitt (=BA 3) wird die Errichtung der Außenanlagen inkl. Herstellung der Einfriedung des Werksgeländes und der vollständige Rückbau des Altbaus erfasst und benannt. Die Gebäude der Stadtwerke Achim AG befinden sich innerhalb eines Bebauungsplans sowie einer Sanierungssatzung der Stadt Achim, deren Vorgaben im Rahmen der Planung zu beachten sind.
Für die Baumaßnahmen der Bauabschnitte 1 bis 3 der SWA wird ein Generalplaner für die Planungsleistungen Gebäude und Innenräume, Freianlagen, die Tragwerksplanung, die Technische Gebäudeausrüstung, die Bauphysik sowie für den Brandschutz und die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) gesucht. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Für die Planung und Realisierung ist ein maximales Budget 6 950 000,00 EUR vorgegeben, das zwingend einzuhalten ist.
Die Stadtwerke Achim AG (SWA) hat in mehreren Schritten die Bestandsgebäude erneuert und erweitert. Aktuell ist die Erweiterung in 3 weiteren Bauabschnitten geplant.
Die Baumaßnahme der Erweiterung des Verwaltungsgebäudes wird nachfolgend mit "Bauabschnitt 1 (=BA 1 Erweiterung), die Baumaßnahme zur Erweiterung des Lager- und Werkstattgebäudes wird mit Bauabschnitt 2 (=BA 2) erfasst und benannt. Als dritten Bauabschnitt (=BA 3) wird die Errichtung der Außenanlagen inkl. Herstellung der Einfriedung des Werksgeländes und der vollständige Rückbau des Altbaus erfasst und benannt. Die Gebäude der Stadtwerke Achim AG befinden sich innerhalb eines Bebauungsplans sowie einer Sanierungssatzung der Stadt Achim, deren Vorgaben im Rahmen der Planung zu beachten sind.
Für die Baumaßnahmen der Bauabschnitte 1 bis 3 der SWA wird ein Generalplaner für die Planungsleistungen Gebäude und Innenräume, Freianlagen, die Tragwerksplanung, die Technische Gebäudeausrüstung, die Bauphysik sowie für den Brandschutz und die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) gesucht. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Für die Planung und Realisierung ist ein maximales Budget 6 950 000,00 EUR vorgegeben, das zwingend einzuhalten ist.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-05-25 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-28 📅
Datum des Beginns: 2022-02-01 📅
Datum des Endes: 2028-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 102-269553
ABl. S-Ausgabe: 102
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHSRR59
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadtwerke Achim AG (SWA) hat in mehreren Schritten die Bestandsgebäude erneuert und erweitert. Aktuell ist die Erweiterung in 3 weiteren Bauabschnitten geplant.
Die Baumaßnahme der Erweiterung des Verwaltungsgebäudes wird nachfolgend mit "Bauabschnitt 1 (=BA 1 Erweiterung), die Baumaßnahme zur Erweiterung des Lager- und Werkstattgebäudes wird mit Bauabschnitt 2 (=BA 2) erfasst und benannt. Als dritten Bauabschnitt (=BA 3) wird die Errichtung der Außenanlagen inkl. Herstellung der Einfriedung des Werksgeländes und der vollständige Rückbau des Altbaus erfasst und benannt. Die Gebäude der Stadtwerke Achim AG befinden sich innerhalb eines Bebauungsplans sowie einer Sanierungssatzung der Stadt Achim, deren Vorgaben im Rahmen der Planung zu beachten sind.
Die Baumaßnahme der Erweiterung des Verwaltungsgebäudes wird nachfolgend mit "Bauabschnitt 1 (=BA 1 Erweiterung), die Baumaßnahme zur Erweiterung des Lager- und Werkstattgebäudes wird mit Bauabschnitt 2 (=BA 2) erfasst und benannt. Als dritten Bauabschnitt (=BA 3) wird die Errichtung der Außenanlagen inkl. Herstellung der Einfriedung des Werksgeländes und der vollständige Rückbau des Altbaus erfasst und benannt. Die Gebäude der Stadtwerke Achim AG befinden sich innerhalb eines Bebauungsplans sowie einer Sanierungssatzung der Stadt Achim, deren Vorgaben im Rahmen der Planung zu beachten sind.
Für die Baumaßnahmen der Bauabschnitte 1 bis 3 der SWA wird ein Generalplaner für die Planungsleistungen Gebäude und Innenräume, Freianlagen, die Tragwerksplanung, die Technische Gebäudeausrüstung, die Bauphysik sowie für den Brandschutz und die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) gesucht. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Für die Planung und Realisierung ist ein maximales Budget 6 950 000,00 EUR vorgegeben, das zwingend einzuhalten ist.
Für die Baumaßnahmen der Bauabschnitte 1 bis 3 der SWA wird ein Generalplaner für die Planungsleistungen Gebäude und Innenräume, Freianlagen, die Tragwerksplanung, die Technische Gebäudeausrüstung, die Bauphysik sowie für den Brandschutz und die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) gesucht. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Für die Planung und Realisierung ist ein maximales Budget 6 950 000,00 EUR vorgegeben, das zwingend einzuhalten ist.
Ausschreibungsgegenstand sind die Generalplanungsleistungen zur umfassenden Erweiterung der Bestandsgebäude, eines Neubaus sowie Außenanlagen in 3 Bauabschnitten.
Die ausgeschriebenen Leistungsinhalte sind in der als Anlage beigefügten Leistungsbeschreibung dargestellt.
Gegenstand der Ausschreibung sind insbesondere Planungsleistungen der
— Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI),
— Freianlagen (§ 39 HOAI),
— Technischen Gebäudeausrüstung (§ 55 HOAI),
— Tragwerksplanung (§ 51 HOAI)
Sowie die zur funktionsfähigen Planung erforderlichen Fachplanungsleistungen wie
— Brandschutzplanung,
— Bauphysik,
— die Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators (SiGeKo) gem. Baustellenverordnung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadtwerke Achim AG
Gaswerkstr. 7
28832 Achim
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert, die Vergabestelle behält sich vor, die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert, die Vergabestelle behält sich vor, die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
Vom Bewerber und, sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaften sind neben dem Teilnahmeantrag gemäß den Formblättern F1 ff. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nachfolgende Unterlagen, Erklärungen und Nachweise zu erbringen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
Vom Bewerber und, sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaften sind neben dem Teilnahmeantrag gemäß den Formblättern F1 ff. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nachfolgende Unterlagen, Erklärungen und Nachweise zu erbringen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
a) Aktueller Handelsregisterauszug, nicht älter als 6 Monate zum Stichtag der Bewerbungsfrist oder soweit dieser nicht existiert, eine Gewerbeanmeldung.
Sollte der Bewerber in einem EU-Mitgliedsland ansässig sein, sind die vergleichbaren Bescheinigungen des EU-Mitgliedslandes vorzulegen;
b) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 f. GWB gemäß Formblatt Bewerbungsbogen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert, die Vergabestelle behält sich vor, die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert, die Vergabestelle behält sich vor, die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
Vom Bewerber und, sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaften sind neben dem Teilnahmeantrag gemäß den Formblättern F1 ff. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nachfolgende Unterlagen, Erklärungen und Nachweise zu erbringen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Vom Bewerber und, sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaften sind neben dem Teilnahmeantrag gemäß den Formblättern F1 ff. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nachfolgende Unterlagen, Erklärungen und Nachweise zu erbringen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
a) Eigenerklärung über die Gesamtumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre und der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (vgl. Formblatt Bewerbungsbogen);
b) Vorlage von Jahresabschlüssen oder Bilanzen des Unternehmens letzten 3 Geschäftsjahre, soweit vorhanden;
c) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden sowie für sonstige Schäden je Schadensfall, welche bei einem in der EU zugelassenen Versicherer abgeschlossen ist. Die Mindestdeckungssumme für Personenschäden muss 5,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden mindestens 3,0 Mio. EUR betragen. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Es genügt eine verbindliche Erklärung, dass eine entsprechende Versicherung für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall abgeschlossen wird und ein in der EU zugelassenes Versicherungsunternehmen die Bereitschaft zum Abschluss des Versicherungsvertrages schriftlich bestätigt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
c) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden sowie für sonstige Schäden je Schadensfall, welche bei einem in der EU zugelassenen Versicherer abgeschlossen ist. Die Mindestdeckungssumme für Personenschäden muss 5,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden mindestens 3,0 Mio. EUR betragen. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Es genügt eine verbindliche Erklärung, dass eine entsprechende Versicherung für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall abgeschlossen wird und ein in der EU zugelassenes Versicherungsunternehmen die Bereitschaft zum Abschluss des Versicherungsvertrages schriftlich bestätigt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert, die Vergabestelle behält sich vor, die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert, die Vergabestelle behält sich vor, die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
Vom Bewerber und, sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaften sind neben dem Teilnahmeantrag gemäß den Formblättern F1 ff. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nachfolgende Unterlagen, Erklärungen und Nachweise zu erbringen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
Vom Bewerber und, sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaften sind neben dem Teilnahmeantrag gemäß den Formblättern F1 ff. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nachfolgende Unterlagen, Erklärungen und Nachweise zu erbringen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
a) Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personalbestand etc., zu Verbindungen zu anderen Unternehmen, hierzu hat die Vergabestelle das Formblatt Muster Bewerbungsbogen erstellt;
b) Nachweis der beruflichen Qualifikation der im Auftragsfall verantwortlichen Person für die ausgeschriebenen Leistungsbilder und die Brandschutzplanung;
c) Eigenerklärung über die Zahl der im Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter unter Berücksichtigung der Anzahl der Führungskräfte;
d) Nachweis der beruflichen Qualifikation des Projektteams gemäß Formblatt Berufliche Befähigung;
e) Liste (Eigenerklärung) über abgeschlossene Referenzprojekte der letzten 5 Jahre mit vergleichbaren Leistungen. Vergleichbar sind Leistungen als Generalplaner über einen Neubau oder eine Erweiterung in den Leistungsbilder Objektplanung, Tragwerksplanung, technische Gebäudeausrüstung und Brandschutzplanung über die Leistungsphasen 1-8:
e) Liste (Eigenerklärung) über abgeschlossene Referenzprojekte der letzten 5 Jahre mit vergleichbaren Leistungen. Vergleichbar sind Leistungen als Generalplaner über einen Neubau oder eine Erweiterung in den Leistungsbilder Objektplanung, Tragwerksplanung, technische Gebäudeausrüstung und Brandschutzplanung über die Leistungsphasen 1-8:
— Projektinhalt mit Angaben zu Zeitdauer, Auftragsvolumen und Einhaltung des Budgets, Charakteristik, Projektziel,
— Auftraggeber inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer,
— Leistungszeitraum,
— Kurzbeschreibung der durchgeführten Leistungen, insbesondere mit Angaben der Leistungsbilder und Leistungsphasen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Einzureichen ist ein Teilnahmeantrag. Die formellen Anforderungen sind den Bewerberinformationen zu entnehmen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Der Auftragnehmer muss bauvorlageberechtigt im Sinn der Niedersächsischen Landesbauprdnung sein.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Im Teilnahmewettbewerb werden jeweils los bezogen diejenigen geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Angebotsabgabe und damit zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden.
Die Auswahl erfolgt im Anschluss an die Eignungsprüfung. Die Anzahl der Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird auf
4 Bieter
Beschränkt.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand der Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Pro Bewerber/ Bietergemeinschaft können maximal 6 Referenzen zur Wertung eingereicht werden.
Für die Auswahl entscheidend ist zu 100 % die nachgewiesene Kompetenz und Erfahrung anhand der eingereichten Referenzen über die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren, erbrachten Leistungen. Die Vergabestelle wird anhand der eingereichten Referenzen jeweils anhand jeder Referenz die Kompetenz und Erfahrung des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft durch Vergabe von Punkten 1-10 bewerten. Positiv berücksichtigt werden Erfahrungen und Kompetenzen anhand der nachgewiesenen Referenzprojekte mit einem hohen Grad der Vergleichbarkeit der Aufgabenstellung mit der ausgeschriebenen Leistung.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Für die Auswahl entscheidend ist zu 100 % die nachgewiesene Kompetenz und Erfahrung anhand der eingereichten Referenzen über die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren, erbrachten Leistungen. Die Vergabestelle wird anhand der eingereichten Referenzen jeweils anhand jeder Referenz die Kompetenz und Erfahrung des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft durch Vergabe von Punkten 1-10 bewerten. Positiv berücksichtigt werden Erfahrungen und Kompetenzen anhand der nachgewiesenen Referenzprojekte mit einem hohen Grad der Vergleichbarkeit der Aufgabenstellung mit der ausgeschriebenen Leistung.
Im höchsten Grad vergleichbar sind abgeschlossene Referenzen der letzten 5 Jahre über Leistungen der Generalplanung für alle ausgeschriebenen Leistungsbilder (Objektplanung, Freianlagenplanung, Technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung und Brandschutzplanung inkl. Bauphysik und SiGeKO) mit den Leistungsphasen 1-8 über eine Erweiterung in mehreren Bauabschnitte von öffentlich zugänglichen Funktionsgebäuden im laufenden Betrieb, die einen Umzug kritischer Infrastruktur umfassen und zudem das vorgegebene Budget eingehalten wurde.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Im höchsten Grad vergleichbar sind abgeschlossene Referenzen der letzten 5 Jahre über Leistungen der Generalplanung für alle ausgeschriebenen Leistungsbilder (Objektplanung, Freianlagenplanung, Technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung und Brandschutzplanung inkl. Bauphysik und SiGeKO) mit den Leistungsphasen 1-8 über eine Erweiterung in mehreren Bauabschnitte von öffentlich zugänglichen Funktionsgebäuden im laufenden Betrieb, die einen Umzug kritischer Infrastruktur umfassen und zudem das vorgegebene Budget eingehalten wurde.
Unter „kritischer Infrastruktur“ versteht die Vergabestelle eine elektronische Datenverarbeitungsanlage (EDV), deren Betrieb nicht unterbrochen werden darf, d.h. ihre Verfügbarkeit 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr sichergestellt sein muss.
Es werden alle Referenzen bewertet. Jede Referenz wird nach den folgenden Kriterien anhand des vorgenannten Grades der Vergleichbarkeit bewertet:
9-10 Punkte: Referenzen eines Bewerbers, die alle Merkmale des definierten Grades höchster Vergleichbarkeit aufweisen, werden 10 Punkten bewertet.
Referenzen, die alle Merkmale des definierten Grades höchster Vergleichbarkeit das Leistungsbild der Freianlagenplanung nicht enthalten, werden mit 9 Punkten bewertet.
7-8 Punkte: Referenzen über nur einen Bauabschnitt und über Generalplanungsleistungen inkl. der Leistungsbilder Objektplanung, Technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung und Brandschutz in den Leistungsphasen 1-8 ohne den Umzug kritischer Infrastruktur, die im Übrigen die Kriterien der mit höchsten Grad vergleichbaren Referenzen erfüllen, werden mit 7 oder 8 Punkten bewertet. Die Spannbreite bemißt sich nach dem Grad der Vergleichbarkeit.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
7-8 Punkte: Referenzen über nur einen Bauabschnitt und über Generalplanungsleistungen inkl. der Leistungsbilder Objektplanung, Technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung und Brandschutz in den Leistungsphasen 1-8 ohne den Umzug kritischer Infrastruktur, die im Übrigen die Kriterien der mit höchsten Grad vergleichbaren Referenzen erfüllen, werden mit 7 oder 8 Punkten bewertet. Die Spannbreite bemißt sich nach dem Grad der Vergleichbarkeit.
5-6 Punkte: Referenzen eines Bewerbers, die alle Merkmale des definierten Grades höchster Vergleichbarkeit mit Ausnahme dessen, dass es sich um einen Neubau handelt und kein Umzug kritischer Infrastruktur stattfand und kein Budget vorgegeben/eingehalten wurde, werden mit 6 Punkten bewertet.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
5-6 Punkte: Referenzen eines Bewerbers, die alle Merkmale des definierten Grades höchster Vergleichbarkeit mit Ausnahme dessen, dass es sich um einen Neubau handelt und kein Umzug kritischer Infrastruktur stattfand und kein Budget vorgegeben/eingehalten wurde, werden mit 6 Punkten bewertet.
Referenzen eines Bewerbers, die alle Merkmale des definierten Grades höchster Vergleichbarkeit mit Ausnahme dessen, dass es sich um einen Neubau handelt, nicht alle ausgeschriebenen Leistungsbilder umfasst waren, kein Budget vorgegeben/eingehalten wurde und kein Umzug kritischer Infrastruktur stattfand, werden mit 5 Punkten bewertet.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Referenzen eines Bewerbers, die alle Merkmale des definierten Grades höchster Vergleichbarkeit mit Ausnahme dessen, dass es sich um einen Neubau handelt, nicht alle ausgeschriebenen Leistungsbilder umfasst waren, kein Budget vorgegeben/eingehalten wurde und kein Umzug kritischer Infrastruktur stattfand, werden mit 5 Punkten bewertet.
3-4 Punkte: Die Referenz des Bewerbers umfasst nur Objektplanungsleistungen in den Leistungsbildern, Technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung und Brandschutz in den Leistungsphasen 1-8 für einen Bauabschnitt eines Neubaus ohne den Umzug einer kritischen Infrastruktur und kein Budget vorgegeben/eingehalten wurde. Im Übrigen werden die Kriterien für den höchsten Grad der Vergleichbarkeit erfüllt. Liegt nur ein Teil der vorgenannten Abweichungen von den mit dem höchsten Grad vergleichbaren Referenzen vor, erhält der Bewerber 4 Punkte.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
3-4 Punkte: Die Referenz des Bewerbers umfasst nur Objektplanungsleistungen in den Leistungsbildern, Technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung und Brandschutz in den Leistungsphasen 1-8 für einen Bauabschnitt eines Neubaus ohne den Umzug einer kritischen Infrastruktur und kein Budget vorgegeben/eingehalten wurde. Im Übrigen werden die Kriterien für den höchsten Grad der Vergleichbarkeit erfüllt. Liegt nur ein Teil der vorgenannten Abweichungen von den mit dem höchsten Grad vergleichbaren Referenzen vor, erhält der Bewerber 4 Punkte.
1-2 Punkte: Die Referenz des Bewerbers umfasst nur Generalplanungsleistungen für 2 Leistungsbilder in den Leistungsphasen 1-8 über einen Bauabschnitt eines Neubaus ohne den Umzug einer kritischen Infrastruktur und kein Budget vorgegeben/eingehalten wurde. Im Übrigen werden die Kriterien für den höchsten Grad der Vergleichbarkeit erfüllt. Liegt nur ein Teil der vorgenannten Abweichungen von den mit dem höchsten Grad vergleichbaren Referenzen vor, erhält der Bewerber 2 Punkte.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1-2 Punkte: Die Referenz des Bewerbers umfasst nur Generalplanungsleistungen für 2 Leistungsbilder in den Leistungsphasen 1-8 über einen Bauabschnitt eines Neubaus ohne den Umzug einer kritischen Infrastruktur und kein Budget vorgegeben/eingehalten wurde. Im Übrigen werden die Kriterien für den höchsten Grad der Vergleichbarkeit erfüllt. Liegt nur ein Teil der vorgenannten Abweichungen von den mit dem höchsten Grad vergleichbaren Referenzen vor, erhält der Bewerber 2 Punkte.
Jede Referenz wird entsprechend der Tabelle gewertet und die Punktzahlen addiert. Ein Bewerber kann somit maximal 60 Punkte erhalten. Die 4 Bewerber mit den insgesamt höchsten Punktzahlen werden zur Angebotsabgabe ausgewählt.
Sofern Punktegleichstand zwischen Bewerbern besteht, entscheidet das Losverfahren.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: D-21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 413115-2340📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 413115-2943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antrags befugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antrags befugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB lautet:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnenbeeinträchtigen könnte.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnenbeeinträchtigen könnte.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 102-269553 (2021-05-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: Stadtwerke Achim AG - Ausschreibung Generalplanungsleistungen Erweiterungsbau SWA_Aufhebung
Kurze Beschreibung:
Die Stadtwerke Achim AG (SWA) hat in mehreren Schritten die Bestandsgebäude erneuert und erweitert. Aktuell ist die Erweiterung in drei weiteren Bauabschnitten geplant.
Die Baumaßnahme der Erweiterung des Verwaltungsgebäudes wird nachfolgend mit "Bauabschnitt 1 (=BA 1 Erweiterung), die Baumaßnahme zur Erweiterung des Lager- und Werkstattgebäudes wird mit Bauabschnitt 2 (=BA 2) erfasst und benannt. Als dritten Bauabschnitt (=BA 3) wird die Errichtung der Außenanlagen inkl. Herstellung der Einfriedung des Werksgeländes und der vollständige Rückbau des Altbaus erfasst und benannt. Die Gebäude der Stadtwerke Achim AG befinden sich innerhalb eines Bebauungsplans sowie einer Sanierungssatzung der Stadt Achim, deren Vorgaben im Rahmen der Planung zu beachten sind.
Für die Baumaßnahmen der Bauabschnitte 1 bis 3 der SWA wird ein Generalplaner für die Planungsleistungen Gebäude und Innenräume, Freianlagen, die Tragwerksplanung, die Technische Gebäudeausrüstung, die Bauphysik sowie für den Brandschutz und die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) gesucht. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Für die Planung und Realisierung ist ein maximales Budget 6.950.000,00 EUR vorgegeben, das zwingend einzuhalten ist.
Die Stadtwerke Achim AG (SWA) hat in mehreren Schritten die Bestandsgebäude erneuert und erweitert. Aktuell ist die Erweiterung in drei weiteren Bauabschnitten geplant.
Die Baumaßnahme der Erweiterung des Verwaltungsgebäudes wird nachfolgend mit "Bauabschnitt 1 (=BA 1 Erweiterung), die Baumaßnahme zur Erweiterung des Lager- und Werkstattgebäudes wird mit Bauabschnitt 2 (=BA 2) erfasst und benannt. Als dritten Bauabschnitt (=BA 3) wird die Errichtung der Außenanlagen inkl. Herstellung der Einfriedung des Werksgeländes und der vollständige Rückbau des Altbaus erfasst und benannt. Die Gebäude der Stadtwerke Achim AG befinden sich innerhalb eines Bebauungsplans sowie einer Sanierungssatzung der Stadt Achim, deren Vorgaben im Rahmen der Planung zu beachten sind.
Für die Baumaßnahmen der Bauabschnitte 1 bis 3 der SWA wird ein Generalplaner für die Planungsleistungen Gebäude und Innenräume, Freianlagen, die Tragwerksplanung, die Technische Gebäudeausrüstung, die Bauphysik sowie für den Brandschutz und die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) gesucht. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Für die Planung und Realisierung ist ein maximales Budget 6.950.000,00 EUR vorgegeben, das zwingend einzuhalten ist.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Stadtwerke Achim AG (SWA) hat in mehreren Schritten die Bestandsgebäude erneuert und erweitert. Aktuell ist die Erweiterung in drei weiteren Bauabschnitten geplant.
Für die Baumaßnahmen der Bauabschnitte 1 bis 3 der SWA wird ein Generalplaner für die Planungsleistungen Gebäude und Innenräume, Freianlagen, die Tragwerksplanung, die Technische Gebäudeausrüstung, die Bauphysik sowie für den Brandschutz und die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) gesucht. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Für die Planung und Realisierung ist ein maximales Budget 6.950.000,00 EUR vorgegeben, das zwingend einzuhalten ist.
Für die Baumaßnahmen der Bauabschnitte 1 bis 3 der SWA wird ein Generalplaner für die Planungsleistungen Gebäude und Innenräume, Freianlagen, die Tragwerksplanung, die Technische Gebäudeausrüstung, die Bauphysik sowie für den Brandschutz und die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) gesucht. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Für die Planung und Realisierung ist ein maximales Budget 6.950.000,00 EUR vorgegeben, das zwingend einzuhalten ist.
Ausschreibungsgegenstand sind die Generalplanungsleistungen zur umfassenden Erweiterung der Bestandsgebäude, eines Neubaus sowie Außenanlagen in drei Bauabschnitten.
Die ausgeschriebenen Leistungsinhalte sind in der als Anlage beigefügten Leistungsbeschreibung dargestellt.
- Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI)
- Freianlagen (§ 39 HOAI)
- Technischen Gebäudeausrüstung (§ 55 HOAI)
- Tragwerksplanung (§ 51 HOAI)
sowie die zur funktionsfähigen Planung erforderlichen Fachplanungsleistungen wie
- Brandschutzplanung,
- Bauphysik
- die Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators (SiGeKo) gem. Baustellenverordnung,
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtwerke Achim AG Gaswerkstr. 7 28832 Achim
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität und Schlüssigkeit des Projektablauf- und Terminplans sowie eingereichten Planungskonzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Architektonische und funktionale Qualität und Schlüssigkeit des eingereichten Umsetzungs- und Planungskonzeptes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Referenzen der Projektleitungsteams
Preis (Gewichtung): 65
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Regierungsvertretung Lüneburg
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung.Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedesUnternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach§97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass demUnternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zuentstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung.Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedesUnternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach§97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass demUnternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zuentstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor EinreichendesNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor EinreichendesNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über denNamen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenenNichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrerBewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an diebetroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über denNamen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenenNichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrerBewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an diebetroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossenwerden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf denTag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossenwerden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf denTag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerbwegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträgekönnen öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oderden Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzugbehindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnenbeeinträchtigen könnte.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerbwegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträgekönnen öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oderden Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzugbehindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnenbeeinträchtigen könnte.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Regierungsvertretung Lüneburg
Quelle: OJS 2021/S 240-633917 (2021-12-06)