Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Anhand der vorgelegten Lebensläufe, Qualifikationsbescheinigungen und Referenzen werden Punkte für gesammelte Erfahrungen und Qualifikationen in den folgenden Bereichen vergeben:
a) Qualifikation Projektleiter/Oberbauleiter
(1)
Einschlägiger Studienabschluss oder fachspezifischer Berufsabschluss (Bauingenieurwesen, Facharbeiter Rückbau oder vergleichbar) - 3 Punkte
(2)
Einschlägige Berufserfahrung von mehr als 10 Jahren im Rückbau-, Schadstoffsanierungs- und Entsorgungsgewerken - 3 Punkte
(3)
Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen der Steuerung/Koordination von Rückbau- und Abbruchmaßnahmen mit einem Auftragsvolumen > 5 Mio EUR (Kosten Abbruch und Entsorgung) - 3 Punkte
b) Qualifikation technisches Personal Rückbau
(1)
Einschlägige Berufserfahrung Bauleiter/Polier von mehr als 10 Jahren bei Abbruch- und Rückbaumaßnahmen, Entsorgung, Verwertung - 2 Punkte
(2)
Kenntnisse und Erfahrungen des Personals im Rahmen von Rückbaumaßnahmen mit Schadstoffbelastungen (Asbest, PCB, PAK, MKW, KMF, kontaminierte Böden) anhand einer Übersicht - 3 Punkte
(3)
Sachkundenachweis TRGS 519 Anlage 3 Großer Asbestschein oder vergleichbar (Mindestanforderung)
(4)
Sachkundenachweis TRGS 521 Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle oder vergleichbar (Mindestanforderung)
(5)
Sachkundenachweis Bauleiter für Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach DGUV Regel 101-004 Anlage 6B / TRGS 524 Anlage 2b (Mindestanforderungen)
Anhand von Unterlagen sind folgende Mindestanforderungen für die technische Leistungsfähigkeit des Unternehmens nachzuweisen:
c) Technische Leistungsfähigkeit des Unternehmens
(1)
Nachweis der projektbezogenen Verfügbarkeit von > 10 Mitarbeiter (Mindestanforderung)
(2)
Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EFB) gem. § 56 KrWG nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (Mindestanforderung)
Darüber hinaus werden anhand der vorgelegten Nachweise Punkte für die technische Leistungsfähigkeit des Unternehmens vergeben:
(3)
RAL Gütezeichen Abbrucharbeiten in folgenden Bereichen:
Hochbauabbruch bis 10m, Abbruch im Bestand, Abbruch in kontaminierten Bereichen, Recycling Baustoffe für den Straßenbau - jeweils 1 Punkt, d. h. gesamt 4 Punkte
(4)
SCC-Zertifizierung (Safety Certificate Contractor) - 2 Punkte
(5)
Zulassung des Unternehmens zum Transport von gefährlichen Abfällen nach §54 KrWG - 2 Punkte.
Die Qualifikationen und Kenntnisse können entweder durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft selbst oder durch ein im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung benanntes Nachunternehmen nachgewiesen werden.
d) Angaben/Beschreibungen zu den Arbeitsplätzen und zur technischen Ausstattung:
(1)
Angaben/Beschreibungen zu den Geräten und der technischen Ausstattung für Rückbau und Abbruch, sowie Bunkerabbruch (Mindestanforderung)
(2)
Angaben/Beschreibungen zu den Geräten und der technischen Ausstattung für Schadstoffsanierungsarbeiten (Mindestanforderung)
(3)
Emissionsnachweise für Baumaschinen, RAL ZU-53, gleichwertige Gütezeichen oder Prüfberichte (Mindestanforderung) mit Schallleistungspegeln
e) Vergleichbare Leistungen innerhalb der letzten 5 Jahre. Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte nachzuweisen. Vergleichbare Referenzprojekte sind:
(1)
Gebäude- oder Industrierückbaumaßnahmen mit einem Auftragsvolumen >3 Mio EUR (Kosten Abbruch, Erdarbeiten, Schadstoffsanierung, Entsorgung, Verwertung), (Mindestanforderung)
sowie
(2)
mindestens 1 Referenzprojekt Abbruch eines Bunkers oder eines bunkerähnlichen Gebäudes innerhalb der letzten 5 Jahre (Mindestanforderung)
Darüber hinaus werden für weitere, neben den 3 Mindestreferenzen angegebenen Rückbaumaßnahmen Punkte vergeben für:
(3)
Bis zu drei zusätzliche Gebäude- oder Industrierückbaumaßnahmen mit einem Auftragsvolumen ab 2 Mio EUR (Kosten Abbruch, Erdarbeiten, Schadstoffsanierung, Entsorgung, Verwertung) - jeweils 1 Punkt für 2-3 Mio EUR, zusätzl. je 1 Punkt für jede weitere Millionen Auftragsvolumen bis 8 Mio EUR, maximal 6 Punkte möglich je zusätzliche Referenz.
Die wesentlichen Projektleistungen der Referenzen müssen während der letzten 5 Jahre (d.h. seit dem 01.11.2016) erbracht und innerhalb dieses Zeitraums (d.h. bis zum 31.10.2021) abgeschlossen sein.