Prüfung des Jahresabschlusses der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung der Stadt Rheine „Technische Betriebe Rheine“; Testierung jeweils bis spätestens Mitte Juni des Folgejahres.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: TBR – Prüfung Jahresabschluss
21/Verg/2549
Produkte/Dienstleistungen: Erstellung von Bilanzabschlüssen📦
Kurze Beschreibung:
“Prüfung des Jahresabschlusses der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung der Stadt Rheine „Technische Betriebe Rheine“; Testierung jeweils bis spätestens Mitte...”
Kurze Beschreibung
Prüfung des Jahresabschlusses der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung der Stadt Rheine „Technische Betriebe Rheine“; Testierung jeweils bis spätestens Mitte Juni des Folgejahres.
1️⃣
Ort der Leistung: Steinfurt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Technische Betriebe Rheine
Am Bauhof 12
48431 Rheine
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Technischen Betriebe Rheine verwenden für ihre Buchführung SAP ERP 6.0. Die Buchführung und der Jahresabschluss erfolgen durch die Energie- und...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Technischen Betriebe Rheine verwenden für ihre Buchführung SAP ERP 6.0. Die Buchführung und der Jahresabschluss erfolgen durch die Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH. Der Jahresabschluss wird nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung aufgestellt.
Der Auftrag umfasst die jährliche Prüfung diese Jahresabschlusses inkl. testiertem Prüfbericht und die mündliche Berichterstattung in einem Gremium. Die Prüfung beginnt jeweils im März des Folgejahres und muss bis Mitte Juni abgeschlossen sein.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation des Prüferteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Musterprüfberichts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): Preis je Jahresabschluss
Kostenkriterium (Gewichtung): 50
Dauer
Datum des Beginns: 2021-10-01 📅
Datum des Endes: 2024-06-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftrag umfasst zunächst die Jahresabschlussprüfung für die Jahre 2021, 2022 und 2023.
Er verlängert sich automatisch um die Jahresabschlüsse 2024 und...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Auftrag umfasst zunächst die Jahresabschlussprüfung für die Jahre 2021, 2022 und 2023.
Er verlängert sich automatisch um die Jahresabschlüsse 2024 und 2025, wenn er nicht mit einer Frist von 12 Monaten zum 30.6.2024 gekündigt wird.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Bescheinigung der Berufszulassung bzw. der beruflichen Befähigung des Inhabers/Geschäftsführers der Gesellschaft und der zuständigen Prüfer.
2. Aktueller...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Bescheinigung der Berufszulassung bzw. der beruflichen Befähigung des Inhabers/Geschäftsführers der Gesellschaft und der zuständigen Prüfer.
2. Aktueller Auszugs (nicht älter als 3 Monate) aus dem Handelsregister des Sitzes des Bieters, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
3. Eigenerklärung des Bieters ob und auf welche Art er wirtschaftlich mit Unternehmern verknüpft ist, und ob und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet.
Bei Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaftserklärung mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters (von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschrieben einzureichen)
Bei Nachunternehmern:
Benennung der vorgesehenen Nachunternehmer mit Angabe der betreffenden Nachunternehmerleistungen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“4. Eigenerklärung des Bieters darüber, dass keine Ausschlussgründe im Sinne des § 123 Abs. 1, Ziff. 1. bis 10 und Abs. 4 Ziff. 1 und 2 GWB oder des § 124...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
4. Eigenerklärung des Bieters darüber, dass keine Ausschlussgründe im Sinne des § 123 Abs. 1, Ziff. 1. bis 10 und Abs. 4 Ziff. 1 und 2 GWB oder des § 124 Abs. 1 Ziff. 1 bis 9 GWB vorliegen.
5. Eigenerklärungen des Bieters über den Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“6. Eigenerklärung über die Anzahl der Beschäftigten jeweils für die letzten 3 Jahre und jeweils gegliedert nach Berufsgruppen.
7. Eigenerklärung des Bieters...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
6. Eigenerklärung über die Anzahl der Beschäftigten jeweils für die letzten 3 Jahre und jeweils gegliedert nach Berufsgruppen.
7. Eigenerklärung des Bieters über Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen (Prüfung Jahresabschluss) in den letzten 3 Geschäftsjahren (Angabe von Auftraggeber, Leistungszeitraum, Leistungsumfang).
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Zugelassener Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfger gem. Wirtschaftsprüferordnung, eingetragen bei der Wirtschaftsprüferkammer.” Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-08-26
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-10-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-08-25
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Digital
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Keine
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅ Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Es wird darauf hingewiesen, dass zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bieterbezogen...”
Es wird darauf hingewiesen, dass zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bieterbezogen unternehmens- und personenbezogene Daten sowohl durch die unter Ziff. I dieser Bekanntmachung angeführte Vergabestelle als auch den dort genannten öffentlichen Auftraggeber erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, um den vergaberechtlichen Vorgaben zur Bieterbeteiligung und -information sowie Wertung etc. nachzukommen. Diese Daten werden während der Dauer der Verfahrensdurchführung sowie der für die Vergabe- und Vertragsakten bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verarbeitet und gespeichert. Der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung dieser Daten kann widersprochen werden. Dies führt jedoch dazu, dass eine Einhaltung der vergaberechtlichen Verpflichtungen, u. a. im Hinblick auf Information während des Verfahrens nicht mehr sichergestellt werden kann und damit die Beteiligung und Wertbarkeit infrage gestellt wird. Es besteht nach den Bestimmungen der DSGVO ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung. Widerspruch und auf Datenübertragbarkeit gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, ebenso ein Beschwerderecht gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNYR6WK
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 251411-2165 📠
URL: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unwirksam, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unwirksam, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 146-387841 (2021-07-27)
Ergänzende Angaben (2021-07-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: TBR - Prüfung Jahresabschluss
21/Verg/2549
Kurze Beschreibung:
“Prüfung des Jahresabschlusses der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung der Stadt Rheine "Technische Betriebe Rheine"; Testierung jeweils bis spätestens Mitte...”
Kurze Beschreibung
Prüfung des Jahresabschlusses der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung der Stadt Rheine "Technische Betriebe Rheine"; Testierung jeweils bis spätestens Mitte Juni des Folgejahres.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 146-387841
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Bedingung für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2021-08-25 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2021-08-26 📅
Zeit: 12:00
Quelle: OJS 2021/S 149-397909 (2021-07-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 66800.00
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 213600.00
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Technische Betriebe Rheine Am Bauhof 12 48431 Rheine
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 146-387841
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 21/Verg/2549
Titel: Prüfung Jahresabschluss TBR
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 10
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: PwC/ WIBERA
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Anlage 35-37
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 240 000 💰
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 66800.00
Höchstes Angebot: 213600.00
“Es wird darauf hingewiesen, dass zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bieterbezogen...”
Es wird darauf hingewiesen, dass zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bieterbezogen unternehmens- und personenbezogene Daten sowohl durch die unter Ziff. I dieser Bekanntmachung angeführte Vergabestelle als auch den dort genannten öffentlichen Auftraggeber erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, um den vergaberechtlichen Vorgaben zur Bieterbeteiligung und -information sowie Wertung etc. nachzukommen. Diese Daten werden während der Dauer der Verfahrensdurchführung sowie der für die Vergabe- und Vertragsakten bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verarbeitet und gespeichert. Der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung dieser Daten kann widersprochen werden. Dies führt jedoch dazu, dass eine Einhaltung der vergaberechtlichen Verpflichtungen, u.a. im Hinblick auf Information während des Verfahrens nicht mehr sichergestellt werden kann und damit die Beteiligung und Wertbarkeit infrage gestellt wird. Es besteht nach den Bestimmungen der DSGVO ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung. Widerspruch und auf Datenübertragbarkeit gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, ebenso ein Beschwerderecht gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNYR945
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unwirksam, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unwirksam, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 206-538485 (2021-10-18)