Beschreibung der Beschaffung
Beschreibung der Beschaffung:
Das Heinrich-Pette-Institut, Leibniz-Institut für Experimentelle Virologie (HPI) widmet sich der Erforschung der Biologie humaner Virusarten, der Pathogenese von Viruserkrankungen, der Abwehrreaktion des Organismus und damit zusammenhängender Probleme. Ziel der Forschungsarbeiten am Heinrich-Pette-Institut ist es, virusbedingte Erkrankungen zu verstehen und neue Ansatzpunkte für verbesserte Therapien bei Viruserkrankungen und virusassoziierten Tumorerkrankungen zu erkennen. Um dabei immer auf dem aktuellen Stand der Technik zu sein, werden die Räumlichkeiten und Laboranlagen im Heinrich Pette Institut regelmäßig erweitert bzw. erneuert um auf dem aktuellen Stand der Technik zu sein- So wird die Wettbewerbsfähigkeit des HPI auf dem Gebiet der Erforschung von Viren und deren Wirkungsweise nachhaltig gesichert. Die Arbeiten finden in drei Häusern statt, die zusammen die Liegenschaft des Heinrich Pette Instituts bilden.
Um einen reibungslosen und betrieblich sicheren Ablauf der Prozesse zu gewährleisten, müssen sich die Gebäudeteile und die technische Gebäudeausrüstung der Gebäude des Heinrich-Pette-Instituts in mangelfreien Zustand sein. Bei einer Unterbrechung der Forschungsarbeiten durch Defekte bzw. Mängel am Gebäude, die baulich behoben werden müssen, kann es neben wirtschaftlichen Nachteilen auch zu Nachteilen im Wettbewerb kommen.
Deshalb möchte das HPI eine Technical-Due-Diligence-Prüfung zur Untersuchung der Gebäudesubstanz und der darin enthaltenen technischen Gebäudeausrüstung durchführen lassen. Darüber hinaus soll im Zuge der TDD die Funktionsfähigkeit und der technische und der bauliche Zustand der kompletten Gebäude überprüft, analysiert, festgestellt und beschrieben werden. Im Rahmen der Technical-Due-Diligence sollen auch die Übereinstimmung des Istzustandes mit den brandschutztechnischen Anforderungen der bisherigen Genehmigungen und die Einhaltung brandschutztechnischer Schutzziele durch einen Brandschutzsachverständigen für vorbeugenden Brandschutz, sowie die Standfestigkeit und Gebrauchstauglichkeit des Tragwerks durch einen eingetragenen Tragwerksplaner überprüft und bewertet werden. Darüber hinaus ist zu überprüfen und zu bewerten, inwiefern bei den 3 Gebäuden die Barrierefreiheit gemäß Bauprüfdienst 2019-2 „Barrierefreies Bauen“ eingehalten ist. Sofern für die einzelnen Kosten- bzw. Anlagengruppen keine verwertbaren Bestandsunterlagen in Form von Grundrissen, Ansichten und Schnitten bestehen, sind diese im Rahmen der Technical Due-Diligence durch den Anbieter zu erstellen. Die Technical Due Diligence wird auf Grundlage der dem Eigentümer und der Genehmigungsbehörde vorliegenden Bestands- und Genehmigungsunterlagen durchgeführt. Die Umsetzung der Genehmigungen ist in den Gebäuden hinsichtlich ihrer hochbaulichen, gebäudetechnischen, brandschutztechnischen und tragwerksplanerischen Übereinstimmung zu überprüfen. Für eine vollständige Erfassung der Bestandsunterlagen ist im Rahmen der TDD eine Bauakteneinsicht durchzuführen. Im Hinblick auf den Fertigstellungstermin ist die Beantragungsfrist für eine Bauakteneinsicht bei der Genehmigungsbehörde zu berücksichtigen. Abweichungen von den Genehmigungs- bzw. Bestandsunterlagen sind zu dokumentieren und in den Planunterlagen einzutragen. Ziel der Technical-Due-Diligence-Prüfung ist es, Abweichungen zu den Bestandsunterlagen, Mängel und mögliche Risiken an den drei Gebäuden festzustellen und in entsprechenden Berichten und Fotodokumentationen zu dokumentieren. Hochbauliche Abweichungen und abweichende Leitungsverläufe der Gebäudetechnik, die bei den Begehungen festgestellt werden, sind in die Bestandspläne einzuzeichnen. In der Fotodokumentation sind sämtliche Brandschotts, Versorgungsschächte, bauliche Mängel, technischer Mängel, etc. zu dokumentieren. Die Zuordnung der Fotos erfolgt auf den Grundrissen des betreffenden Geschosses und in tabellarischer Form mit Beschreibung des Mangels. Für Abweichungen von brandschutztechnischen Anforderungen von den Genehmigungsunterlagen bzw. bei brandschutztechnischen Mängeln sind durch den Brandschutzsachverständigen Lösungskonzepte zu entwickeln, die, sofern es erforderlich ist, in den Grundrissen, Ansichten bzw. Schnitten des Gebäudes darzustellen sind. Daraus sollen jeweils geeignete kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zur Beseitigung der zuvor dokumentierten Mängel und Risiken erarbeitet werden. Die erarbeiteten Maßnahmen sind jeweils in einer eigenständigen Tabelle als kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen aufzulisten. Für die Maßnahmen ist deshalb innerhalb der Kostengruppen gemäß DIN 276 eine Kostenschätzung vorzunehmen. Die Kostenschätzung und die im Rahmen der Technical-Due-Diligence erstellten Pläne dienen als Grundlage für die später durchzuführenden Instandhaltungsmaßnahmen. Die Planunterlagen müssen in Form von Grundrissen, Schnitten, Ansichten, so ausgearbeitet sein, dass sie einer Vorplanung gemäß der Leistungsphase 2 der HOAI entsprechen. Statische Lösungsvorschläge für statisch relevante, beschädigte Bauteile sind im Rahmen der TDD durchzuführen.
Beschreibung der zu untersuchenden Gebäude- und Bauteile:
Die ausgeschriebenen Leistungen betreffen die Fachplanung, Hochbau, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Brandschutz und Barrierefreiheit. Dabei sind folgenden Kostengruppen gemäß DIN 276 zu prüfen.
— Kostengruppe 300: Bauwerk – Baukonstruktion,
— Kostengruppe 330: Außenwände Vertikale Baukonstruktionen, außen,
— Kostengruppe 340: Innenwände, Vertikale Baukonstruktionen, innen,
— Kostengruppe 350: Decken,
— Kostengruppe 360: Dächer,
— Kostengruppe 370: Infrastrukturanlagen,
— Kostengruppe 380: Baukonstruktive Einbauten,
— Kostengruppe 400: Bauwerk – Technische Anlagen,
— Kostengruppe 410: Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen,
— Kostengruppe 420: Wärmeversorgungsanlagen,
— Kostengruppe 430: Raumlufttechnische Anlagen,
— Kostengruppe 440: Elektrische Anlagen,
— Kostengruppe 450: Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen,
— Kostengruppe 460: Förderanlagen,
— Kostengruppe 470: Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen,
— Kostengruppe 480: Gebäude- und Anlagenautomation,
— Kostengruppe 500: Außenanlagen und Freiflächen,
— Kostengruppe 530: Oberbau und Deckschichten,
— Kostengruppe 540: Baukonstruktionen der Außenanlagen,
— Kostengruppe 550: Technische Anlagen,
— Kostengruppe 560: Einbauten in Außenanlagen und Freiflächen.
Die einzelnen Bauteile der Kostengruppen sind im Rahmen der TDD so zu untersuchen und die Maßnahmen derart vorzusehen, dass die Nutzung der Liegenschaft nach Durchführung der Untersuchung bzw. der daraus abgeleiteten Ertüchtigungen technisch und wirtschaftlich uneingeschränkt möglich ist.
Die TDD ist inklusive Inhaltsverzeichnis in 8-facher (achtfacher) Ausführung in Papierform sowie in digitaler Form zu Übergeben. Die im Zuge der TDD erstellten Planunterlagen sind in der digitalen Version in einem bearbeitbaren Format (z. B. als dwg-Datei) anzuhängen.