Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), erfolgt anhand folgender Kriterien:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2018 bis 2020 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %. Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
— Gesamtumsatz ≥ 300 000 EUR/a (5 Punkte),
— Gesamtumsatz < 300 000 EUR/a und ≥ 250 000 EUR/a (4 Punkte),
— Gesamtumsatz < 250 000 EUR/a und ≥ 200 000 EUR/a (3 Punkte),
— Gesamtumsatz < 200 000 EUR/a und ≥ 150 000 EUR/a (2 Punkte),
— Gesamtumsatz < 150 000 EUR/a und ≥ 100 000 EUR/a (1 Punkt),
— Gesamtumsatz < 100 000 EUR/a (0 Punkte).
2. Angabe der Beschäftigten der letzten 3 Jahre von 2018 bis 2020 für das gesamte Büro des Bewerbers aufgeteilt in Berufsgruppen (Führungskräfte, Ingenieure, sonstige Mitarbeiter) (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %. Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
— durchschnittlich ≥ 5 Gesamtmitarbeiter (5 Punkte),
— durchschnittlich < 5 Gesamtmitarbeiter und ≥ 2 Gesamtmitarbeiter (2,5 Punkte),
— durchschnittlich < 2 Gesamtmitarbeiter (0 Punkte).
3. Darstellung von max. 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren von 2016 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht – Wichtung 90 %.
Referenzprojekte die vor 1. Januar 2016 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Folgende Anforderungen sollten durch die Referenzprojekte erfüllt sein:
— das Referenzprojekt wurde unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt (4 Punkte),
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Umbau- bzw. Sanierungsmaßnahme (5 Punkte),
— das Referenzprojekt wurde unter laufendem Betrieb realisiert (5 Punkte)
— das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Größenordnung vergleichbar (Kosten (Kgr. 440 + 450) ≥ 1 000 000 EUR brutto) (max. 4 Punkte),
— durch den Bewerber wurden mindestens die Anlagengruppen 4 und 5 (gem. § 53 HOAI) erbracht (max. 4 Punkte),
— durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 5-8 (gem. § 55 HOAI) erbracht (max. 4 Punkte),
— derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen (4 Punkte).
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung),
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Leistungszeit,
— Kosten (Kgr. 440 + 450, DIN 276) brutto,
— erbrachte Leistungsphasen.
Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Punkte für Gesamtumsatz + max. 5 Punkte für Mitarbeiterzahl + 3 x max. 30 Punkte für Referenzprojekte).
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer
Entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der „Anlage C – Kriterienkatalog“ aus den Vergabeunterlagen zu entnehmen.