Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1.) Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlgr. 1, 2, 3, 7, 8
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5 Punkte: ab 600.000 EUR Umsatz / Jahr
3 Punkte: ab 500.000 EUR Umsatz / Jahr
1 Punkt: ab 400.000 EUR Umsatz / Jahr
(Zwischenpunkte werden nicht vergeben)
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1.2) Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlgr. 1, 2, 3, 7, 8 im Bereich Krankenhausbauten
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5 Punkte: ab 400.000 EUR Umsatz / Jahr
3 Punkte: ab 300.000 EUR Umsatz / Jahr
1 Punkt: ab 200.000 EUR Umsatz / Jahr
(Zwischenpunkte werden nicht vergeben)
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2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, Ingenieure / Techniker im Mittel der letzten 3 Jahre
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5 Punkte: ab 5 Ingenieuren
3 Punkte: ab 4 Ingenieuren
1 Punkt: ab 3 Ingenieuren
(Zwischenpunkte werden nicht vergeben)
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2.2.) Bürokapazität / Personalstärke, Bauleiter (Mitarbeiter des Büros, die ausschließlich oder hauptsächlich mi der Objektüberwachung betraut werden) Mittel der letzten 3 Jahre
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5 Punkte: ab 3 Bauleitern
3 Punkte: ab 2 Bauleitern
1 Punkt: ab 1 Bauleiter
(Zwischenpunkte werden nicht vergeben)
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2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Gebäude aus dem Bereich Therapie- oder Rehabilitationseinrichtungen / Gesundheit
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Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2012 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
Die Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Gesamtschau bedeutet, dass alle eingereichten Referenzen in einer wertenden Gesamtschau bewertet werden, d. h. es wird nicht jede Referenz mathematisch bewertet und dann wird das arithmetische Mittel errechnet, sondern es wird verglichen, inwieweit der Bewerber anhand aller seiner vorgelegten Referenzprojekte insgesamt erwarten lässt, die hier ausgeschriebene Aufgabe zu erfüllen. Dabei findet auch eine Wertung im Vergleich zu den von den Mitbewerbern eingereichten Referenzen statt. Vergeben werden 0 bis 5 Punkte. (0, 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkte).
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
Die Gesamtschau orientiert sich an den insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen. Es können jedoch auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet.
Eine Punktzahl von 5 Punkten kann (begrenzt nach oben) ab 3 insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen erreicht werden. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen. Sollte kein Bewerber über 3 insgesamt sehr gut vergleichbare Referenzen verfügen, so erhält derjenige Bewerber die Höchstpunktzahl, dessen Portfolio in der Gesamtschau am besten ist.
Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
- Anzahl der Referenzen
- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
- Therapie- oder Rehabilitationseinrichtungen (sehr gut vergleichbar)
- Sonstige Gebäude aus dem Bereich Gesundheit (gut vergleichbar)
- Generalsanierung (sehr gut vergleichbar)
- Neubauten, Umbauten und Erweiterungsbauten (gut vergleichbar)
- Bauen im lfd. Betrieb (sehr gut vergleichbar)
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- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1, 2, 3, 7, 8 (sehr gut vergleichbar, wenn je Anlagengruppe insgesamt mind. 80 Prozent der Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind). Hinsichtlich der erbrachten Leistungen zu Anlagengruppe 7 ist auf Badetechnische Anlagen KG 476 (DIN 276 Ausgabe 2008) abzustellen.
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MINDESTKRITERIUM:
Die Leistungserbringung (mind. 80 Prozent der Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI) muss für jede Anlagengruppe des Auftrages durch mindestens ein Referenzprojekt belegt werden. Die Leistungen können in unterschiedlichen Referenzprojekten erbracht worden sein.
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- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 200-700) von ca. 60 Mio. EUR brutto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 15 Mio. EUR oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein, bzw. 10 Mio. EUR aufweisen, um gut vergleichbar zu sein.