Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Angabe der beruflichen Qualifikation des Projektleiters und des Stellvertretenden Projektleiters:
Die berufliche Qualifikation des Projektleiters und des Stellvertretenden Projektleiters ist durch persönliche Referenzen und einschlägige Berufserfahrung nachzuweisen. Zudem haben der Projektleiter und der Stellvertretende Projektleiter einen Nachweis der Berufsbefähigung einzureichen.
Die persönlichen Referenzen dürfen nicht älter als 4 Jahre alt sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist.
Zwingend erforderlich ist, dass sowohl der Projektleiter als auch der Stellvertretende Projektleiter mindestens eine der Tätigkeiten durch eine persönliche Referenz nachweist.
Die persönlichen Referenzen des Projektleiters müssen dabei in der Funktion als Projektleiter erbracht worden sein. Die persönlichen Referenzen des Stellvertretenden Projektleiters müssen in der Funktion als Stellvertretender Projektleiter oder Projektleiter erbracht worden sein.
Im Rahmen der Vorlage der persönlichen Referenzen des Projektleiters und des Stellvertretenden Projektleiters ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Erbringung aller geforderten Beratungsleistungen jeweils in einer einzelnen Referenz nachgewiesen wird. Vielmehr ist auch möglich, dass die Tätigkeiten durch mehrere Referenzen abgedeckt werden.
Angaben der beruflichen Qualifikation des Projektleiters:
— Benennung des Projektleiters und Nachweis der Berufsbefähigung des Projektleiters als Architekt oder als Ingenieur der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen bzw. eine vergleichbare Fachrichtung.
— Einreichung eines Lebenslaufs des Projektleiters, aus dem sich mindestens eine fünfjährige einschlägige Berufserfahrung ergibt.
— Mind. eine persönliche Referenz des Projektleiters über die Tätigkeit als Projektleiter in einem Projekt mit der Erbringung technischer Beratungsleistungen bei einem ÖPP-Hochbauprojekt aus dem Bereich Bürogebäude, Verwaltungsgebäude oder Bildungsbau mit einem Projektvolumen von mind. 10 Millionen EUR netto.
Angabe der beruflichen Qualifikation des Stellvertretenden Projektleiters:
— Benennung des Stellvertretenden Projektleiters und Nachweis der Berufsbefähigung des Stellvertretenden Projektleiters als Architekt oder als Ingenieur der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen bzw. eine vergleichbare Fachrichtung.
— Einreichung eines Lebenslaufs des Stellvertretenden Projektleiters aus dem sich mindestens eine dreijährige einschlägige Berufserfahrung ergibt.
— Mind. eine persönliche Referenz des Stellvertretenden Projektleiters über die Tätigkeit als Stellvertretender Projektleiter oder Projektleiter in einem Projekt mit der Erbringung technischer Beratungsleistungen bei einem ÖPP-Hochbauprojekt aus dem Bereich Bürogebäude, Verwaltungsgebäude oder Bildungsbau mit einem Projektvolumen von mind. 10 Millionen EUR netto.
— Mindestens 3 Referenzprojekte des Bewerbers, die folgende 4 Unterkriterien erfüllen:
—— Erstellung mind. einer funktionalen Leistungsbeschreibung für Planungs- und Bauleistungen für ein ÖPP-Hochbauprojekt aus dem Bereich Bürogebäude, Verwaltungsgebäude oder Bildungsbau mit einem Projektvolumen von mind. 10 Millionen EUR netto.
—— Erstellung mind. einer funktionalen Leistungsbeschreibung für technisches Gebäudemanagement, die insbesondere die Beschreibung von Leistungsgütevereinbarungen, die Bereitstellung oder Entwicklung geeigneter und bewährter Bonus-Malus-Systematik und die Entwicklung eines Qualitätsmanagement zum Gegenstand hat, für ein ÖPP-Hochbauprojekt aus dem Bereich Bürogebäude, Verwaltungsgebäude oder Bildungsbau, das ein Investitionsvolumen der Bauleistungen von mind. 10 Millionen EUR netto aufweist.
—— Planungs- und baubegleitendes Controlling bei der Realisierung eines ÖPP-Hochbauprojekts oder eines vergleichbar komplexen Hochbauprojekts mit einem Projektvolumen von mind. 10 Millionen EUR netto.
—— Begleitung von Vergabeverfahren bei der Realisierung eines ÖPP-Hochbauprojekts aus dem Bereich Bürogebäude, Verwaltungsgebäude oder Bildungsbau mit einem Projektvolumen von mind. 10 Millionen EUR netto (Verhandlungsverfahren oder wettbewerblicher Dialog) von der Auftragsbekanntmachung bis zum Abschluss des Verfahrens aus technischer Sicht.
Die bauliche Fertigstellung des jeweiligen Referenzprojekts darf nicht vor dem 1. Januar 2016 erfolgt sein.
Im Rahmen der Vorlage der Referenzprojekte ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Erbringung aller 4 vorgenannten Unterkriterien innerhalb jeweils einer Referenz nachgewiesen wird. Die 4 Unterkriterien müssen aber durch die 3 Mindestreferenzen nachgewiesen werden. Insoweit ist es möglich, dass einzelne Referenzen nur ein oder nur einzelne geforderte Unterkriterien abdecken.
Die Bewerber dürfen auch mehr als 3 Referenzprojekte einreichen. Die Auftraggeberin wird jedoch höchstens 5 Referenzprojekte (d. h. 3 Mindestreferenzprojekte und 2 weitere Referenzprojekte) bewerten.