Beschreibung der Beschaffung
Hier ausgeschrieben werden die Leistungen der Objektplanung Gebäude.
Parallel werden auch Leistungen der Technischen Ausrüstung, Tragwerksplanung und Projektsteuerung ausgeschrieben.
Die Stadtverordnetenversammlung hat aufgrund des dringenden Handlungsbedarfs in einem Grundsatzbeschluss der Generalsanierung der technischen Anlagen im neuen Rathaus zugestimmt. Es wurde beschlossen, dass nach LPH 2 eine vertiefte Kostenermittlung inkl. Variantenuntersuchung vorliegen soll. Auf dieser Basis soll dann der endgültige Sanierungsumfang festgelegt werden.
Darüber hinaus wurde festgelegt, einen Sanierungsausschuss zu bilden, bestehend aus Vertreter/-innen der Verwaltung und der Fraktionen. Dieser Ausschuss soll die Planung über die gesamte Projektlaufzeit begleiten.
Erneuert werden müssen die Technik der Wärme- und Kälteversorgung sowie der Lüftung inkl. der entsprechende Regelung/Automation für alle Anlagen. Das Rathaus wurde 2020 an das städtische Fernwärmenetz angeschlossen.
Ebenfalls betroffen sind die Anlagen für die Trinkwasserversorgung. Ein weiterer Aspekt ist die Ausstattung einiger Räume (u. a. des großen Sitzungssaals) mit Medientechnik nach aktuellem Stand und jeweiliger Erfordernis.
Die sicherheitstechnische Gesamtsituation soll neu geplant werden. Derzeit besteht keine Zugangskontrolle/-beschränkung, dies soll geändert werden. Ein konkretes Konzept ist zu erarbeiten und umzusetzen.
Da auch eine weitere Aufzuganlage (derzeit angedacht im Innenhof) geplant werden soll, ist die gesamte Zugangssituation neu zu bewerten.
Über die notwendige Sanierung der technischen Anlagen hinaus sollen auch erforderliche hochbauliche Maßnahmen identifiziert und kalkuliert werden, insbesondere für den Stadtverordnetensitzungssaal, das Magistratssitzungszimmer, die Lobby und die Toilettenanlage im Bereich des großen Festsaals.
Für diese repräsentativen Bereiche sollen auch Maßnahmen zur Aufwertung/Attraktivierung aufgezeigt werden.
Aus Sicht des Brandschutzes besteht ebenfalls Handlungsbedarf, neben der Betrachtung des Rathauses selbst muss auch die unter dem Rathaus gelegene Gastronomie (Ratskeller) mit einbezogen werden, da die Abgrenzung hier derzeit nur ungenügend ist.
Ausgenommen von den Sanierungsmaßnahmen sind Fenster und Dach, diese sind jeweils noch in einem ausreichend guten Zustand. Die Fassade kann aufgrund des Denkmalschutzes ebenfalls nicht geändert/beplant werden.
Die Art der Umsetzung steht noch nicht fest. Im Zuge von LPH2 muss geklärt werden, ob die Sanierung im laufenden Betrieb in Bauabschnitten durchgeführt wird oder ob eine Teil- oder Komplettauslagerung erfolgen muss.
Aufgabe ist die Planung und Umsetzung der gesamten Sanierung inkl. der mit allen Maßnahmen einhergehenden baulichen Anpassungen. Grundsätzlich müssen die Eingriffe dem besonderen Kontext (Denkmalschutz) Rechnung tragen, hier sind auch die technischen Gewerke entsprechend gestalterisch zu begleiten und einzubinden. Alle technischen Anlagen sollen sich baulich und gestalterisch möglichst in das bestehende Gesamtbild einfügen.
Die Interimsplanung wird u. U. Teil des Auftrages, wenn sich hier eine entsprechende Notwendigkeit ergibt.
Leistungsumfang:
Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI (2021) LPH 1-9, zzgl. Besondere Leistungen:
— Vorgezogene vertiefte Kostenermittlung in LPH 2 inkl. der Bauablauf-Varianten, u. a. in Abhängigkeit der nutzbaren Ausweichquartiere.
Projektzeitraum:
—— LPH 1+2 ca. 1 Jahr inkl. besondere Leistungen.
Dann umfassender Sitzungszyklus um weiteres Vorgehen zu beschließen, zu plausibilisieren und freizugeben, Dauer ca. 6 Monate,
—— LPH 3 ca. 6 Monate.
evtl. weitere Beschlussrunde, Dauer ca. 3 Monate,
—— LPH 4-7 ca. 9 Monate inkl. Bauantrag,
—— LPH 8 in drei BA ca. 3 Jahre.
Projektkosten (alle in netto):
Nach einer groben Schätzung aus dem Jahr 2018 werden die Baukosten derzeit mit ca. 2,1 Mio. EUR KG 300 bzw. ca. 5,9 Mio. EUR KG 400 veranschlagt.