Beschreibung der Beschaffung
Hier ausgeschrieben werden die Leistungen der technischen Ausrüstung, Anl.-Gr. 1 bis 3 und 8.
Parallel werden auch Leistungen der Objektplanung Gebäude, TA (Anl.-Gr. 4-6), Tragwerksplanung und Projektsteuerung ausgeschrieben.
Die Stadtverordnetenversammlung hat aufgrund des dringenden Handlungsbedarfs in einem Grundsatzbeschluss der Generalsanierung der technischen Anlagen im neuen Rathaus zugestimmt. Es wurde beschlossen, dass nach LPH 2 eine vertiefte Kostenermittlung inkl. Variantenuntersuchung vorliegen soll. Auf dieser Basis soll dann der endgültige Sanierungsumfang festgelegt werden.
Erneuert werden müssen die Technik der Wärme- und Kälteversorgung sowie der Lüftung inkl. der entsprechende Regelung/Automation für alle Anlagen. Das Rathaus wurde 2020 an das städtische Fernwärmenetz angeschlossen. Ebenfalls betroffen sind die Anlagen für die Trinkwasserversorgung. Ein weiterer Aspekt ist die Ausstattung einiger Räume (u. a. des großen Sitzungssaals) mit Medientechnik nach aktuellem Stand und jeweiliger Erfordernis.
Die sicherheitstechnische Gesamtsituation soll neu geplant werden. Derzeit besteht keine Zugangskontrolle/-beschränkung, dies soll geändert werden. Ein konkretes Konzept ist zu erarbeiten und umzusetzen.
Da auch eine weitere Aufzuganlage (derzeit angedacht im Innenhof) geplant werden soll, ist die gesamte Zugangssituation neu zu bewerten.
Über die notwendige Sanierung der technischen Anlagen hinaus sollen auch erforderliche hochbauliche Maßnahmen identifiziert und kalkuliert werden, insbesondere für den Stadtverordnetensitzungssaal, das Magistratssitzungszimmer, die Lobby und die Toilettenanlage im Bereich des großen Festsaals.
Aus Sicht des Brandschutzes besteht ebenfalls Handlungsbedarf, neben der Betrachtung des Rathauses selbst muss auch die unter dem Rathaus gelegene Gastronomie (Ratskeller) mit einbezogen werden, da die Abgrenzung hier derzeit nur ungenügend ist.
Ausgenommen von den Sanierungsmaßnahmen sind Fenster und Dach, diese sind jeweils noch in einem ausreichend guten Zustand. Die Fassade kann aufgrund des Denkmalschutzes ebenfalls nicht geändert/beplant werden.
Die Art der Umsetzung steht noch nicht fest. Im Zuge von LPH2 muss geklärt werden, ob die Sanierung im laufenden Betrieb in Bauabschnitten durchgeführt wird oder ob eine Teil- oder Komplettauslagerung erfolgen muss.
Aufgabe ist die Planung und Umsetzung der technischen Anlagen in den Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, wobei die Einbindung in den besonderen Kontext (Denkmalschutz) hier eine große Rolle spielt, auch bezogen auf die gestalterische Integration der technischen Anlagen. Diese sollen sich baulich und gestalterisch möglichst in das bestehende Gesamtbild einfügen.
Im Wesentlichen sind folgende Anlagen Auftragsgegenstand:
— Erneuerung Wärmeversorgung (Fernwärme),
— Konzeptionierung Einzelraumtemperierung,
— Erneuerung Kältetechnik,
— Erneuerung Lüftungsanlage(n),
— Erneuerung komplette Regelungstechnik,
— Erneuerung Trinkwassernetz,
— Rückbau inaktiver Leitungen und Trassen.
Leistungsumfang:
Leistungen der technischen Ausrüstung Anl.-Gr. 1 bis 3 und 8 gem. §§ 53 ff. HOAI LPH 1-9.
Besondere Leistungen:
— Vorgezogene vertiefte Kostenermittlung in LPH 2 inkl. der Bauablauf-Varianten.
Projektzeitraum:
LPH 1+2 ca. 1 Jahr inkl. besondere Leistungen.
Dann umfassender Sitzungszyklus um weiteres Vorgehen zu beschließen, zu plausibilisieren und freizugeben, Dauer ca. 6 Monate.
LPH 3 ca. 6 Monate.
Evtl. weitere Beschlussrunde, Dauer ca. 3 Monate.
LPH 4-7 ca. 9 Monate inkl. Bauantrag.
LPH 8 in drei BA ca. 3 Jahre.
Projektkosten (alle in netto):
Nach einer groben Schätzung aus dem Jahr 2018 werden die Baukosten derzeit mit ca. 2,1 Mio. EUR KG 300 bzw. ca. 5,9 Mio. EUR KG 400 veranschlagt.
(KG 410 – 650 000 EUR, KG 420 – 455 000 EUR, KG 430 – 2 795 000 EUR, KG 480 – 156 000 EUR).