Beschreibung der Beschaffung
Hier ausgeschrieben werden die Leistungen der Tragwerksplanung.
Parallel werden auch Leistungen der Objektplanung Gebäude, Technischen Ausrüstung und Projektsteuerung ausgeschrieben.
Die Stadtverordnetenversammlung hat aufgrund des dringenden Handlungsbedarfs in einem Grundsatzbeschluss der Generalsanierung der technischen Anlagen im neuen Rathaus zugestimmt. Es wurde beschlossen, dass nach LPH 2 eine vertiefte Kostenermittlung inkl. Variantenuntersuchung vorliegen soll. Auf dieser Basis soll dann der endgültige Sanierungsumfang festgelegt werden.
Darüber hinaus wurde festgelegt, einen Sanierungsausschuss zu bilden, bestehend aus Vertreter/-innen der Verwaltung und der Fraktionen. Dieser Ausschuss soll die Planung über die gesamte Projektlaufzeit begleiten.
Erneuert werden müssen die Technik der Wärme- und Kälteversorgung sowie der Lüftung inkl. der entsprechende Regelung/Automation für alle Anlagen. Das Rathaus wurde 2020 an das städtische Fernwärmenetz angeschlossen.
Ebenfalls betroffen sind die Anlagen für die Trinkwasserversorgung. Ein weiterer Aspekt ist die Ausstattung einiger Räume (u. a. des großen Sitzungssaals) mit Medientechnik nach aktuellem Stand und jeweiliger Erfordernis.
Die sicherheitstechnische Gesamtsituation soll neu geplant werden. Derzeit besteht keine Zugangskontrolle/-beschränkung, dies soll geändert werden. Ein konkretes Konzept ist zu erarbeiten und umzusetzen.
Da auch eine weitere Aufzuganlage (derzeit angedacht im Innenhof) geplant werden soll, ist die gesamte Zugangssituation neu zu bewerten.
Über die notwendige Sanierung der technischen Anlagen hinaus sollen auch erforderliche hochbauliche Maßnahmen identifiziert und kalkuliert werden, insbesondere für den Stadtverordnetensitzungssaal, das Magistratssitzungszimmer, die Lobby und die Toilettenanlage im Bereich des großen Festsaals.
Für diese repräsentativen Bereiche sollen auch Maßnahmen zur Aufwertung/Attraktivierung aufgezeigt werden.
Aus Sicht des Brandschutzes besteht ebenfalls Handlungsbedarf, neben der Betrachtung des Rathauses selbst muss auch die unter dem Rathaus gelegene Gastronomie (Ratskeller) mit einbezogen werden, da die Abgrenzung hier derzeit nur ungenügend ist.
Ausgenommen von den Sanierungsmaßnahmen sind Fenster und Dach, diese sind jeweils noch in einem ausreichend guten Zustand. Die Fassade kann aufgrund des Denkmalschutzes ebenfalls nicht geändert/beplant werden.
Die Art der Umsetzung steht noch nicht fest. Im Zuge von LPH2 muss geklärt werden, ob die Sanierung im laufenden Betrieb in Bauabschnitten durchgeführt wird oder ob eine Teil- oder Komplettauslagerung erfolgen muss.
Aufgabe ist die Tragwerksplanung für alle erforderlichen Eingriffe. Der genaue Umfang lässt sich beim aktuellen Stand noch nicht abschätzen. Da im Zuge der Sanierung aber auch Eingriffe in die Bausubstanz notwendig werden, ist hier eine entsprechende Betrachtung der Tragstrukturen und Bewertung der Eingriffe erforderlich.
Es ist eine enge Abstimmung insbesondere mit dem Architekten notwendig, um die bestmögliche Lösung zu finden.
Leistungsumfang:
Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI LPH 1-6 vermutlich jeweils in Teilleistungen, zzgl. Besondere Leistungen:
— Nachweise zum konstruktiven Brandschutz,
— ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks,
— Mitwirkung bei einer vorgezogenen vertieften Kostenermittlung in LPH 2 inkl. der Bauablauf-Varianten.
Projektzeitraum:
LPH 1+2 ca. 1 Jahr inkl. besondere Leistungen.
Dann umfassender Sitzungszyklus um weiteres Vorgehen zu beschließen, zu plausibilisieren und freizugeben, Dauer ca. 6 Monate.
LPH 3 ca. 6 Monate.
Evtl. weitere Beschlussrunde, Dauer ca. 3 Monate.
LPH 4-7 ca. 9 Monate inkl. Bauantrag.
LPH 8 in 3 BA ca. 3 Jahre.
Projektkosten (alle in netto):
Nach einer groben Schätzung aus dem Jahr 2018 werden die Baukosten derzeit mit ca. 2,1 Mio. EUR KG 300 bzw. ca. 5,9 Mio. EUR KG 400 veranschlagt.