Teilberäumung eines Abfalllagers

Landesamt für Umwelt (LfU)

Teilberäumung lagernder Abfälle (Ballenstapel) aus einer ehemaligen Anlage zur Herstellung von Ersatzbrennstoffen (EBS).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-01-14 Auftragsbekanntmachung
2021-01-28 Ergänzende Angaben
2021-02-11 Ergänzende Angaben
2021-06-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-01-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Referenznummer: VB-20-510
Kurze Beschreibung:
Teilberäumung lagernder Abfälle (Ballenstapel) aus einer ehemaligen Anlage zur Herstellung von Ersatzbrennstoffen (EBS).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Elbe-Elster 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Umwelt (LfU)
Postanschrift: Seeburger Chaussee 2
Postleitzahl: 14476
Postort: Potsdam, OT Groß Glienicke
Kontakt
Internetadresse: https://lfu.brandenburg.de 🌏
E-Mail: michaela.holz@lfu.brandenburg.de 📧
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YY4R6V9/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YY4R6V9 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-14 📅
Einreichungsfrist: 2021-02-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 012-025209
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 130-319892
ABl. S-Ausgabe: 12
Zusätzliche Informationen
I) Zum Kostenkriterium (Bewertung: 100 Punkte): Im vorliegenden Vergabeverfahren wird das sog. Maximalprinzip angewendet. Das bedeutet, dass sich die Prüfung des wirtschaftlich günstigsten Angebotes an der angebotenen Entsorgungsmenge orientiert. Die Bewertung der Entsorgungsmenge erfolgt nach der sog. Interpolationsmethode (Mengenpunkte = Mp + (Mi – Mmax)/Mmax * Mp) Die höchste angebotene Entsorgungsmenge wird von der zu bewertenden angebotenen Entsorgungsmenge abgezogen und dann durch die höchste angebotene Entsorgungsmenge dividiert. Das Ergebnis wird mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Entsorgungsmenge multipliziert und anschließend mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Entsorgungsmenge addiert. Bei Annahme einer Maximalpunktzahl i. H. v. 100 Punkten ergibt sich folgende Berechnungsformel in diesem Verfahren: Mengenpunkte = 100 Punkte + (Mi – Mmax)/Mmax * 100 Punkte Die Formel entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix – Zuschlagskriterien, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. II) Zu den Qualitätskriterien: Zeitraum (Bewertung: 20 Punkte): Die Bewertung des benötigten Zeitraumes erfolgt nach der nachfolgenden Methodik: Kann der Abschluss der Entsorgung innerhalb von 4 Monaten nach der Auftragserteilung angeboten werden, erhält der Bieter 100 % der Maximalpunktzahl. Für die Berechnung des Fristendes gilt § 188 Abs. 2 BGB. Jeder weitere Tag führt zu einem Abzug der Maximalpunktzahl i. H. v. 0,3 %. Entsorgungskonzept (Bewertung: 30 Punkte): Die Bewertung des Entsorgungskonzeptes erfolgt nach der Bewertung der folgenden, einzeln gewichteten Konzeptbestandteile: 1. Das Entsorgungskonzept muss den Entsorgungsweg sinnvoll und nachvollziehbar beschreiben. Maximal können hierfür 9 Punkte (30 % von 30 Punkten) vergeben werden. 2. Es müssen alle ggf. notwendigen Zwischenschritte der Abfallbehandlung aufgeführt werden. Maximal können hierfür 7,5 Punkte (25 % von 30 Punkten) vergeben werden. 3. Subunternehmer müssen benannt und ihr Stellenwert im Rahmen des Konzepts dargelegt werden. Maximal können hierfür 4,5 Punkte (15 % von 30 Punkten) vergeben werden. 4. Die Art und Weise der Nachweisführung über die Entsorgung der Abfälle ist detailliert darzustellen. Maximal können hierfür 9 Punkte (30 % von 30 Punkten) vergeben werden. Die Bewertung je Bestandteil des Konzepts ergibt sich aus der folgenden Bewertungsmethode: — 100 % – Gut strukturierte Angaben, weit überdurchschnittliche Ausführungen, die eine besonders gute Leistung erwarten lassen; insgesamt sehr gut, — 80 % – Strukturierte und nachvollziehbare Angaben, die eine gute Leistung erwarten lassen; insgesamt gut, — 60 % Durchschnittliche Angaben, die einzelne Lücken und/oder Ungereimtheiten aufweisen können und eine durchschnittliche Leistung erwarten lassen; insgesamt befriedigend, — 40 % – Angaben weisen Lücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen Schwächen bei der Leistung erwarten oder sind deutlich schlechter als in anderen Angeboten; insgesamt ausreichend, — 20 % – Angaben weisen erhebliche Lücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen erhebliche Schwächen bei der Leistung erwarten oder sind erheblich schlechter als in anderen Angeboten; insgesamt mangelhaft, — 0 % – Keine verwertbaren Aussagen; insgesamt ungenügend. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix – Zuschlagskriterium, zu finden im Dokumentenbereich der Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 798289.27 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Vom o. g. Lagerort sind folgende Abfälle (Mengen geschätzt) bevorzugt zur thermischen Abfallentsorgung zu beräumen:
— ca. 30 000-35 000 Tonnen EBS-Ballen Material, AS 19 12 10, 19 12 12,
— die Ballen sind zu 4,-4,8 m hohen Pyramidenstümpfen (je 20 x 20 m bzw. 28 x 15 m) gestapelt, welche gleichmäßig auf einer asphaltierten Fläche gelagert sind,
— das Ablagerungsgebiet der EBS ist nochmals mit einem Wall aus EBS-Ballen umringt. Die Höhe entspricht der Höhe einer EBS Einheit (ca. 1m). Zusätzlich wurde der Bereich mit einem Wildzaun umgeben,
— zu entsorgen sind gepresste, mit undurchsichtiger Folie umwickelte Ersatzbrennstoffballen mit Kunststoff, Plastik, Gummi und dergleichen,
— Vereinzelt wurden Dachpappenreste (enthaltene Asbestfasern nicht ausgeschlossen) und Styropor in den Ballen identifiziert (Volumenprozent wahrscheinlich < 1 %). Vom Vorhandensein sonstiger Fehlwürfe ist auszugehen, der Anteil insgesamt wird auf < 5 % geschätzt. [lt. Gutachten von CDM Smith aus 2019]
Mehr anzeigen
Beim Vor-Ort-Termin am 23.6.2020 in der 1. Ausschreibungsrunde konnten trotz intensiver Suche an beschädigten Ballen Störstoffe nicht gefunden werden.
Der Anteil zu erwartende Fehlwürfe wird als nicht relevant eingeschätzt, so dass bei der Kostenschätzung (s. dort) nur die Entsorgung von AVV 19 12 10 und 19 12 12 betrachtet wird.
— durch Beschädigungen der Umwickelung und das Eindringen von Niederschlagswasser besteht vermehrter Bewuchs auf den Ballen. Damit einhergehend kann es zu Hitzeentwicklungen bei der Zersetzung organischen Materials kommen.
Ergänzende Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 798289.27 EUR 💰
Dauer: 12 Monate
Zusätzliche Informationen:
I) Zum Kostenkriterium (Bewertung: 100 Punkte):
Im vorliegenden Vergabeverfahren wird das sog. Maximalprinzip angewendet. Das bedeutet, dass sich die Prüfung des wirtschaftlich günstigsten Angebotes an der angebotenen Entsorgungsmenge orientiert.
Die Bewertung der Entsorgungsmenge erfolgt nach der sog. Interpolationsmethode
(Mengenpunkte = Mp + (Mi – Mmax)/Mmax * Mp)
Die höchste angebotene Entsorgungsmenge wird von der zu bewertenden angebotenen Entsorgungsmenge abgezogen und dann durch die höchste angebotene Entsorgungsmenge dividiert. Das Ergebnis wird mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Entsorgungsmenge multipliziert und anschließend mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Entsorgungsmenge addiert.
Mehr anzeigen
Bei Annahme einer Maximalpunktzahl i. H. v. 100 Punkten ergibt sich folgende Berechnungsformel in diesem Verfahren:
Mengenpunkte = 100 Punkte + (Mi – Mmax)/Mmax * 100 Punkte
Die Formel entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix – Zuschlagskriterien, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
II) Zu den Qualitätskriterien:
Zeitraum (Bewertung: 20 Punkte):
Die Bewertung des benötigten Zeitraumes erfolgt nach der nachfolgenden Methodik: Kann der Abschluss der Entsorgung innerhalb von 4 Monaten nach der Auftragserteilung angeboten werden, erhält der Bieter 100 % der Maximalpunktzahl. Für die Berechnung des Fristendes gilt § 188 Abs. 2 BGB. Jeder weitere Tag führt zu einem Abzug der Maximalpunktzahl i. H. v. 0,3 %.
Mehr anzeigen
Entsorgungskonzept (Bewertung: 30 Punkte):
Die Bewertung des Entsorgungskonzeptes erfolgt nach der Bewertung der folgenden, einzeln gewichteten Konzeptbestandteile:
1. Das Entsorgungskonzept muss den Entsorgungsweg sinnvoll und nachvollziehbar beschreiben. Maximal können hierfür 9 Punkte (30 % von 30 Punkten) vergeben werden.
2. Es müssen alle ggf. notwendigen Zwischenschritte der Abfallbehandlung aufgeführt werden. Maximal können hierfür 7,5 Punkte (25 % von 30 Punkten) vergeben werden.
3. Subunternehmer müssen benannt und ihr Stellenwert im Rahmen des Konzepts dargelegt werden. Maximal können hierfür 4,5 Punkte (15 % von 30 Punkten) vergeben werden.
4. Die Art und Weise der Nachweisführung über die Entsorgung der Abfälle ist detailliert darzustellen. Maximal können hierfür 9 Punkte (30 % von 30 Punkten) vergeben werden.
Die Bewertung je Bestandteil des Konzepts ergibt sich aus der folgenden Bewertungsmethode:
— 100 % – Gut strukturierte Angaben, weit überdurchschnittliche Ausführungen, die eine besonders gute Leistung erwarten lassen; insgesamt sehr gut,
— 80 % – Strukturierte und nachvollziehbare Angaben, die eine gute Leistung erwarten lassen; insgesamt gut,
— 60 % Durchschnittliche Angaben, die einzelne Lücken und/oder Ungereimtheiten aufweisen können und eine durchschnittliche Leistung erwarten lassen; insgesamt befriedigend,
— 40 % – Angaben weisen Lücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen Schwächen bei der Leistung erwarten oder sind deutlich schlechter als in anderen Angeboten; insgesamt ausreichend,
— 20 % – Angaben weisen erhebliche Lücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen erhebliche Schwächen bei der Leistung erwarten oder sind erheblich schlechter als in anderen Angeboten; insgesamt mangelhaft,
— 0 % – Keine verwertbaren Aussagen; insgesamt ungenügend.
Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix – Zuschlagskriterium, zu finden im Dokumentenbereich der Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Abfallzwischenlager der ehemaligen Firma Sonne Recycling GmbH Industriegebiet Hennersdorf
Finsterwalder Chaussee 17a
03253 Doberlug Kirchhain OT Hennersdorf

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Mindeststandards:
I. Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung:
Der Bieter/Bewerber muss eine aktuelle Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung nachweisen, wobei die Deckungssumme bei Personenschäden je Schadensfall mind. 1,5 Mio EUR und bei Sachschäden je Schadensfall mind. 1,5 Mio EUR betragen muss.
Der Nachweis erfolgt durch eine Versicherungspolice und eine aktuelle Deckungsbestätigung der Versicherung.
— Nachweis der aktuellen Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb (durch aktuelles und gültiges Zertifikat),
— ggf. erforderliche Genehmigungen (BImSchG o. ä.) für Behandlung/Lagerung (in Verbindung mit dem Entsorgungskonzept), soweit Behandeln und Lagern im Entsorgungskonzept vorgesehen wird.
Der Nachweis erfolgt durch ein aktuelles und gültiges Zertifikat bzw. durch eine aktuelle Genehmigung.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-04-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-02-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:00
Ort des Eröffnungstermins: Landesamt für Umwelt (LfU), Raum 1.13, Von-Schön-Straße 7, 03050 Cottbus
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote erfolgt im Vier-Augen-Prinzip durch 2 Vertreter der Zentralen Vergabestelle des Landesamtes für Umwelt.
Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV nicht zugelassen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Entsorgungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auftragszeitraum
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Kostenkriterium (Name): Entsorgungsmenge
Kostenkriterium (Gewichtung): 100

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat S6 – Zentrale Vergabestelle
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YY4R6V9/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Wichtige Hinweise –Bitte beachten:
I) Für das hiesige Vergabeverfahren muss, sofern nicht bereits am 23.6.2020 nachweislich schriftlich eine Teilnahme erfolgt ist, ein Vor-Ort-Termin wahrgenommen werden. Dieser findet am 3.2.2021 an dem o. g. Lagerungsort statt. Ergänzende Informationen zum Ablauf des Termins entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Mehr anzeigen
II) Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/Bieter.
Mehr anzeigen
III) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z. B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Mehr anzeigen
IV) Für etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die vergabeunterlagen beachten Sie bitte die Nutzungsbedingungen für den elektronischen Vergabemarktplatz Brandenburg (VMP-BB), zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Mehr anzeigen
V) Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
Mehr anzeigen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4R6V9

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1610 📞
Fax: +49 331866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des §160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist:
Mehr anzeigen
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftragsgeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
Postleitzahl: 14467
Telefon: +49 331866-7232 📞
Fax: +49 331866-7248 📠
Internetadresse: www.mluk.brandenburg.de 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2021/S 012-025209 (2021-01-14)
Ergänzende Angaben (2021-01-28)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle 📦

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postort: Potsdam

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-28 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 022-053630
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 012-025209
ABl. S-Ausgabe: 22
Zusätzliche Informationen
Die Änderungen beruhen auf einen bestehenden Abstimmungsbedarf zwischen den Fachabteilungen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat S6 - Zentrale Vergabestelle
Quelle: OJS 2021/S 022-053630 (2021-01-28)
Ergänzende Angaben (2021-02-11)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-11 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 032-080529
ABl. S-Ausgabe: 32
Zusätzliche Informationen
Die Änderungen sind die Konsequenz aus dem Abstimmungsbedarf zwischen den Fachabteilungen und dem daraus resultierenden Ersatztermin für die Vor-Ort-Besichtigung.
Quelle: OJS 2021/S 032-080529 (2021-02-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 798289.27 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 114-300330
ABl. S-Ausgabe: 114
Zusätzliche Informationen
I. Zum Kostenkriterium (Bewertung: 100 Punkte): Im vorliegenden Vergabeverfahren wird das sog. Maximalprinzip angewendet. Das bedeutet, dass sich die Prüfung des wirtschaftlich günstigsten Angebotes an der angebotenen Entsorgungsmenge orientiert. Die Bewertung der Entsorgungsmenge erfolgt nach der sog. Interpolationsmethode (Mengenpunkte = Mp + (Mi - Mmax) / Mmax × Mp) Die höchste angebotene Entsorgungsmenge wird von der zu bewertenden angebotenen Entsorgungsmenge abgezogen und dann durch die höchste angebotene Entsorgungsmenge dividiert. Das Ergebnis wird mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Entsorgungsmenge multipliziert und anschließend mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Entsorgungsmenge addiert. Bei Annahme einer Maximalpunktzahl i. H. v. 100 Punkten ergibt sich folgende Berechnungsformel in diesem Verfahren: Mengenpunkte = 100 Punkte + (Mi - Mmax) / Mmax × 100 Punkte. Die Formel entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix - Zuschlagskriterien, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. II. Zu den Qualitätskriterien: Zeitraum (Bewertung: 20 Punkte): Die Bewertung des benötigten Zeitraumes erfolgt nach der nachfolgenden Methodik: Kann der Abschluss der Entsorgung innerhalb von 4 Monaten nach der Auftragserteilung angeboten werden, erhält der Bieter 100 % der Maximalpunktzahl. Für die Berechnung des Fristendes gilt § 188 Abs. 2 BGB. Jeder weitere Tag führt zu einem Abzug der Maximalpunktzahl i. H. v. 0,3 %. Entsorgungskonzept (Bewertung: 30 Punkte): Die Bewertung des Entsorgungskonzeptes erfolgt nach der Bewertung der folgenden, einzeln gewichteten Konzeptbestandteile: 1. Das Entsorgungskonzept muss den Entsorgungsweg sinnvoll und nachvollziehbar beschreiben. Maximal können hierfür 9 Punkte (30 % von 30 Punkten) vergeben werden. 2. Es müssen alle ggf. notwendigen Zwischenschritte der Abfallbehandlung aufgeführt werden. Maximal können hierfür 7,5 Punkte (25 % von 30 Punkten) vergeben werden. 3. Subunternehmer müssen benannt und ihr Stellenwert im Rahmen des Konzepts dargelegt werden. Maximal können hierfür 4,5 Punkte (15 % von 30 Punkten) vergeben werden. 4. Die Art und Weise der Nachweisführung über die Entsorgung der Abfälle ist detailliert darzustellen. Maximal können hierfür 9 Punkte (30 % von 30 Punkten) vergeben werden. Die Bewertung je Bestandteil des Konzepts ergibt sich aus der folgenden Bewertungsmethode: 100 % - Gut strukturierte Angaben, weit überdurchschnittliche Ausführungen, die eine besonders gute Leistung erwarten lassen; insgesamt sehr gut. 80 % - Strukturierte und nachvollziehbare Angaben, die eine gute Leistung erwarten lassen; insgesamt gut 60 % Durchschnittliche Angaben, die einzelne Lücken und / oder Ungereimtheiten aufweisen können und eine durchschnittliche Leistung erwarten lassen; insgesamt befriedigend. 40 % - Angaben weisen Lücken und / oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen Schwächen bei der Leistung erwarten oder sind deutlich schlechter als in anderen Angeboten; insgesamt ausreichend. 20 % - Angaben weisen erhebliche Lücken und / oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen erhebliche Schwächen bei der Leistung erwarten oder sind erheblich schlechter als in anderen Angeboten; insgesamt mangelhaft 0 % - Keine verwertbaren Aussagen; insgesamt ungenügend. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix - Zuschlagskriterium, zu finden im Dokumentenbereich der Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— ca. 30 000 - 35.000 Tonnen EBS-Ballen Material, AS 19 12 10, 19 12 12,
— Die Ballen sind zu 4,4 - 4,8 m hohen Pyramidenstümpfen (je 20 x 20 m bzw. 28 x 15 m) gestapelt, welche gleichmäßig auf einer asphaltierten Fläche gelagert sind,
— Das Ablagerungsgebiet der EBS ist nochmals mit einem Wall aus EBS-Ballen umringt. Die Höhe entspricht der Höhe einer EBS Einheit (ca. 1 m). Zusätzlich wurde der Bereich mit einem Wildzaun umgeben,
— Zu entsorgen sind gepresste, mit undurchsichtiger Folie umwickelte Ersatzbrennstoffballen mit Kunststoff, Plastik, Gummi und dergleichen,
— Vereinzelt wurden Dachpappenreste (enthaltene Asbestfasern nicht ausgeschlossen) und Styropor in den Ballen identifiziert (Volumenprozent wahrscheinlich < 1 %). Vom Vorhandensein sonstiger Fehlwürfe ist auszugehen, der Anteil insgesamt wird auf < 5 % geschätzt. [lt. Gutachten von CDM Smith aus 2019].
Mehr anzeigen
— Durch Beschädigungen der Umwickelung und das Eindringen von Niederschlagswasser besteht vermehrter Bewuchs auf den Ballen. Damit einhergehend kann es zu Hitzeentwicklungen bei der Zersetzung organischen Materials kommen.
Zusätzliche Informationen:
I. Zum Kostenkriterium (Bewertung: 100 Punkte):
(Mengenpunkte = Mp + (Mi - Mmax) / Mmax × Mp)
Mengenpunkte = 100 Punkte + (Mi - Mmax) / Mmax × 100 Punkte.
Die Formel entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix - Zuschlagskriterien, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
II. Zu den Qualitätskriterien:
100 % - Gut strukturierte Angaben, weit überdurchschnittliche Ausführungen, die eine besonders gute Leistung erwarten lassen; insgesamt sehr gut.
80 % - Strukturierte und nachvollziehbare Angaben, die eine gute Leistung erwarten lassen; insgesamt gut
60 % Durchschnittliche Angaben, die einzelne Lücken und / oder Ungereimtheiten aufweisen können und eine durchschnittliche Leistung erwarten lassen; insgesamt befriedigend.
40 % - Angaben weisen Lücken und / oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen Schwächen bei der Leistung erwarten oder sind deutlich schlechter als in anderen Angeboten; insgesamt ausreichend.
20 % - Angaben weisen erhebliche Lücken und / oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen erhebliche Schwächen bei der Leistung erwarten oder sind erheblich schlechter als in anderen Angeboten; insgesamt mangelhaft
0 % - Keine verwertbaren Aussagen; insgesamt ungenügend.
Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix - Zuschlagskriterium, zu finden im Dokumentenbereich der Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Abfallzwischenlager der ehemaligen Firma Sonne Recycling GmbH Industriegebiet Hennersdorf, Finsterwalder Chaussee 17 a

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-08 📅
Name: Recon GmbH
Postort: Schwedt/Oder
Land: Deutschland 🇩🇪
Uckermark 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 798289.27 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat S6 — Zentrale Vergabestelle

Referenz
Zusätzliche Informationen
Wichtige Hinweise — Bitte beachten:
I. Für das hiesige Vergabeverfahren muss, sofern nicht bereits am 23.6.2020 nachweislich schriftlich eine Teilnahme erfolgt ist, ein Vor-Ort-Termin wahrgenommen werden. Dieser findet am 3.2.2021 an dem o. g. Lagerungsort statt. Ergänzende Informationen zum Ablauf des Termins entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Mehr anzeigen
II. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber / Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber / Bieter.
Mehr anzeigen
III. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
IV. Für etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die vergabeunterlagen beachten Sie bitte die Nutzungsbedingungen für den elektronischen Vergabemarktplatz Brandenburg (VMP-BB), zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Mehr anzeigen
V. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL / B) ist in diesem Fall zu beachten.
Mehr anzeigen
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4R9YE.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist:
Mehr anzeigen
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
Dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftragsgeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 114-300330 (2021-06-10)