Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
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Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projektbeauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG /verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich Abhängigkeit besteht.
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Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
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Beteiligte Unternehmen (Los 1-3):
1. IGS Ingenieure GmbH & Co. KG (Los 1)
2. SSF Ing. AG (Los 1)
3. DB Engineering & Consulting GmbH – Umwelt, Geotechnik & Geodäsie (Los 1)
4. Haumann & Fuchs Ingenieure AG (Los 1)
5. ISB Rhein-Main GmbH (Los 1)
6. DB Kommunikationstechnik GmbH (Los 2)
7. Afry GmbH (Los 3)
8. TÜV Rheinland LGA Bautechnik GmbH (Los 1)
9. MKP GmbH (Los 1)
10. Dr. Spang GmbH (Los 1)
11. Möhler + Partner Ingenieure AG (Los 1)
12. Pfeil Sicherung GmbH (Los 1)
13. Konstruktionsgruppe Bauen AG (Los 1)
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Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
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Erklärung, dass im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch./Ing.-Leistungen erbracht worden sind.
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Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung:
Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen:
- BÜB OB/KIB (Los 1)
- BÜB TK (Los 2)
- BÜB E (Los 3)
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Allgemeine Hinweise:
Lebensläufe haben mindestens folgende Angaben zu enthalten:
Name, Geburtsjahr, dzt. Beschäftigung, Sprachkenntnisse, Liste der persönlichen Referenzpro-jekte innerhalb der nachzuweisenden Berufserfahrung mit Zeitraum der Projektbearbeitung und Funktion.
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Angaben zum Bauüberwacher Bahn OB/KIB (Los 1):
- Abschluss: Technisches Studium oder vergleichbare Ausbildung in der Fachrichtung Ingenieurbau (Dipl.-Ing./Dipl.-Ing.(FH)/M.Sc./B.Sc. oder vergleichbar)
- mind. 4 Jahre Berufserfahrung als Bauüberwacher Bahn OB/KIB
- Als Nachweis sind Urkunde, Lebenslauf sowie eine Kopie des Befähigungsausweises nach Ril.809.0810V03 beizulegen.
- 2 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 3 Jahre mit der Lph 8 vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als Bauüberwacher Bahn OB/KIB tätig war.
- Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind: Bauüberwachung der Erneuerung von 2 Eisenbahnbrücken die mit der Lph 8 abgeschlossen wurden
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Angaben zum Bauüberwacher Bahn TK (Los 2):
- Abschluss als Elektroingenieur oder vergleichbare Berufsaus-bildung mit Fachrichtung zum BÜB TK
- mind. 2 Jahre Berufserfahrung als Bauüberwacher Bahn TK
- Als Nachweis sind Urkunde, Lebenslauf sowie eine Kopie des Befähigungsausweises nach Ril.809.0810V03 beizulegen
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Angaben zum Bauüberwacher Bahn E (Los 3):
- Abschluss als Elektroingenieur oder vergleichbare Berufsausbildung mit Fachrichtung zum BÜB E.
- mind. 2 Jahre Berufserfahrung als Bauüberwacher Bahn E
- Als Nachweis sind Urkunde, Lebenslauf sowie eine Kopie des Befähigungsausweises nach Ril.809.0810V03 beizulegen
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Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich zusätzliche Angaben (Abschnitt VI.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/ Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
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Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
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Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
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2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
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Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.