Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), erfolgt anhand folgender Kriterien:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren von 2018 bis 2020 (in Anlehnung an § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 10 %
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
— Jahresmittel ≥ 400 000 EUR/a (5 Punkte),
— Jahresmittel < 400 000 EUR/a und ≥ 300 000 EUR/a (2,5 Punkte),
— Jahresmittel < 300 000 EUR/a (0 Punkte).
2. Angabe der Beschäftigten der letzten 3 Jahre von 2018 bis 2020 für das gesamte Büro des Bewerbers, aufgeteilt in Führungskräfte, Ingenieure, sonstige technische Mitarbeiter (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
— durchschnittlich ≥ 4 Ingenieure und technische Mitarbeiter (5 Punkte),
— durchschnittlich < 4 Ingenieure und technische Mitarbeiter (0 Punkte).
3. Darstellung von maximal 3 abgeschlossenen (d. h. in Betrieb genommenen) Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren ab 1. Januar 2016 und dem Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2), aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (in Anlehnung an § 75 Abs. 5 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Deutlicher Hinweis: Die Referenzprojekte müssen in diesem Zeitraum in Betrieb genommen worden sein, sonst werden sie bei der Wertung nicht berücksichtigt. – Wichtung 80 %
Für die Maximalpunktzahl hat jedes der geforderten Referenzprojekte folgende Anforderungen zu erfüllen:
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubaumaßnahme.
| ja: 7 Punkte, nein: 0 Punkte
— Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 200-700 ≥ 20,0 Mio. EUR brutto.
| max. 7 Punkte interpoliert
— Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-6 gemäß § 51 HOAI erbracht.
| max. 6 Punkte interpoliert
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung),
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefon- und Faxnummer),
— Leistungszeitraum (von – bis),
— Projektkosten Kgr. 200-700, DIN 276 in EUR brutto,
— erbrachte Leistungsphasen.
Es können maximal 20 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden.
Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 10 Punkte für Gesamtumsatz + max. 10 Punkte für Mitarbeiterzahl + 4 x max. 20 Punkte für Referenzprojekte).
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.