Beschaffung von bis zu 15 batterie-elektrischen Triebfahrzeugen für den öffentlichen Schienenpersonennahverkehr und ggf. dazugehöriger Dienstleistungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Teilnetz Warnow II – BEMU
21FEF50177
Produkte/Dienstleistungen: Schienenfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von bis zu 15 batterie-elektrischen Triebfahrzeugen für den öffentlichen Schienenpersonennahverkehr und ggf. dazugehöriger Dienstleistungen.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schienenfahrzeuge📦
Ort der Leistung: Rostock, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über die Herstellung, Lieferung, Inbetriebsetzung und Zulassung von neuen, den anerkannten Regeln der Technik...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über die Herstellung, Lieferung, Inbetriebsetzung und Zulassung von neuen, den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden, funktionsfähigen, betriebsbereiten, komplett ausgestatteten, komfortablen und wirtschaftlich einsetzbaren batterie-elektrischen Triebfahrzeugen (BEMU) einschließlich Ersatzteilversorgung für Verkehre der Verkehrsausschreibung Teilnetz Warnow II – BEMU.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen (einschließlich ggf. dazugehöriger Dienstleistungen) sind in den weiteren Vergabeunterlagen beschrieben.
Ein von dem Aufgabenträger vorgegebenes Finanzierungsmodell kann Anwendung finden.
Die voraussichtliche Inbetriebnahme des Netzes ist für Dezember 2026 geplant.
Zusätzlich ermöglicht der Auftraggeber den Bietern, ein vom Auftraggeber vorgegebenes Finanzierungsmodell in Anspruch zu nehmen.
Die Bekanntmachung bzw. die Vergabe steht unter dem Vorbehalt der Beauftragung der entsprechenden Verkehrsleistung durch die Aufgabenträger.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-04-30 📅
Datum des Endes: 2039-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Bietereigenerklärung:
Der Bewerber legt die ausgefüllte Bietereigenerklärung (verfügbar auf der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Bietereigenerklärung:
Der Bewerber legt die ausgefüllte Bietereigenerklärung (verfügbar auf der Vergabeplattform der Deutschen Bahn AG: Teilnetz Warnow II-BEMU Bietereigenerklärung) vor.
2. Erklärung zur Liquidation/Insolvenz:
Der Bewerber versichert, dass auf sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Der Bewerber erklärt, dass er sich nicht in Liquidation befindet.
3. Erklärung Gewerbezentralregistereintrag:
Der Bewerber erklärt, ob für ihn im Gewerbezentralregister oder in einem vergleichbaren Register ein Eintrag verzeichnet ist. Darüber hinaus erklärt der Bewerber, ob derzeit ein Verfahren anhängig ist, das zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister oder in einem vergleichbaren Register führen kann. Sollte eine Eintragung vorliegen, so hat der Bewerber einen Auszug des Gewerbezentralregisters oder des vergleichbaren Registers mindestens in Kopie vorzulegen.
4. Anmeldung Gewerbe:
Der Bewerber versichert und weist nach, dass er sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. Als Nachweis ist mindestens die Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 12 Monate) oder ein gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes (ggf. inklusive beglaubigter Übersetzung) in deutscher Sprache beizufügen.
Die unter Ziffer 1 bis 4 geforderten Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag hochzuladen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1.Testierte Jahresabschlüsse:
Der Bewerber legt Kopien der letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahre...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1.Testierte Jahresabschlüsse:
Der Bewerber legt Kopien der letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahre vor.
2. Umsatz mit Schienenfahrzeugen:
Der Bewerber weist nach, dass er in den letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahren mit der Herstellung und Lieferung von Schienenfahrzeugen einen Mindestumsatz in Höhe von jeweils 200 000 000 EUR p. a. erzielt hat. Die Erklärungen und Nachweise gem. Ziffer 1 bis 2 sind mit dem Teilnahmeantrag hochzuladen.
Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende unwiderrufliche Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich sind.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Der Bewerber muss nachweisen, in den letzten 5 Jahren in Deutschland, der EU oder der Schweiz...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Der Bewerber muss nachweisen, in den letzten 5 Jahren in Deutschland, der EU oder der Schweiz mindestens 2 unterschiedliche elektrische Triebfahrzeugtypen (Typen im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/797 und der Durchführungsverordnung (EU) 2018/545; EMU) für den Schienenpersonennahverkehr erfolgreich zugelassen zu haben.
2. Der Bewerber muss jeweils Referenzen über mindestens 2 erfolgreich abgeschlossene Projekte für elektrische Triebfahrzeuge (EMU) in der EU, Großbritannien oder der Schweiz vorlegen. Zwei Referenzprojekte müssen zusammen eine Anzahl von mindestens 15 Fahrzeugen umfassen.
3. Der Bewerber muss mindestens ein SPNV-Projekt mit BEMU- bzw. EMU-Fahrzeug mit Batterie als Energiespeicher (als Hybrid) erfolgreich beauftragt bekommen haben.
4. Der Bewerber muss nachweisen, dass er über die zur Fertigung der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere im Hinblick auf das Energiespeichersystem, erforderliche technische und infrastrukturelle Ausrüstung verfügt.
5. Der Bewerber muss nachweisen, dass er über ein branchenübliches Fertigungs- und Qualitätssicherungssystem wie bspw. nach ISO verfügt. Entsprechende Zertifikate sind vorzulegen.
Die unter Ziffer 1 – 5 geforderten Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag hochzuladen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende unwiderrufliche Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-02-22
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-02-25 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-11-30 📅
“Für den Teilnahmewettbewerb gelten die in der Bekanntmachung aufgeführten Teilnahmebedingungen. Die dort geforderten Informationen und Nachweise sind vom...”
Für den Teilnahmewettbewerb gelten die in der Bekanntmachung aufgeführten Teilnahmebedingungen. Die dort geforderten Informationen und Nachweise sind vom Bewerber über die e-Vergabeplattform einzureichen. Die in Ziffer IV.2.2 aufgeführte Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge ist unbedingt einzuhalten; eine verspätete Abgabe führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages. Es gelten darüber hinaus die gesetzlichen Ausschlussgründe. Der Auftraggeber berücksichtigt im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 142 Nr. 2 GWB im Rahmen des ihm zustehenden Ausschlussermessens.
Der Bewerber kann seinen Teilnahmeantrag nur bis zum Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag ändern, berichtigen oder zurücknehmen. Eine Änderung muss zweifelsfrei sein. Die Änderung eines Teilnahmeantrags erfolgt durch Neueinstellung des geänderten Teilnahmeantrags auf der Vergabeplattform. Nach Prüfung der Teilnahmeanträge wird der Auftraggeber die ausgewählten Unternehmen zur Abgabe von Angeboten auffordern. Die Unternehmen, die nicht ausgewählt werden, erhalten eine Mitteilung, dass sie nicht weiter am Verfahren beteiligt werden.
Für die Form der Teilnahmeanträge gilt Folgendes: Der Bewerber nutzt für die Einreichung der Teilnahmeunterlagen das Portal der e-Vergabeplattform, um die mit dem Teilnahmeantrag geforderten Angaben zu machen und erforderliche Begleitdokumente und Anlagen hochzuladen. Alle von den Bietern eingereichten elektronischen Dokumente sind in einem gängigen Datenformat zu erstellen und müssen mit einer Standardsoftware (z. B. PDF) gelesen werden können. Als Komprimierungsprogramm ist ausschließlich WIN-ZIP zugelassen. Die Dateinamen sind auf max. 25 Zeichen zu begrenzen.
Der Auftraggeber kann den Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 51 Abs. 2 SektVO).
Die weiteren Teile der Vergabeunterlagen sind vertraulich. Der Auftraggeber stellt diese Unterlagen daher nicht bereits sofort mit Beginn des Vergabeverfahrens zum Download zur Verfügung. Die Unterlagen werden vielmehr erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs lediglich den ausgewählten geeigneten und zuverlässigen Unternehmen zur Verfügung gestellt.
Erforderlich ist zudem, dass die Unternehmen dem Auftraggeber die vertrauliche Behandlung der Unterlagen mittels einer vom Unternehmen unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung (Anlage zu dieser Bekanntmachung: „Warnow II-BEMU Verpflichtungserklärung“) zugesichert haben. Sie ist mit einer eingescannten Unterschrift zu versehen (z. B. PDF, JPG) und mit dem Teilnahmeantrag hochzuladen.
Der Bewerber wird gebeten, das Datenblatt BEMU Simulationsparameter (verfügbar auf der Vergabeplattform der Deutschen Bahn AG: Warnow II Datenblatt BEMU Simulationsparameter) für das batterie-elektrische Triebzugkonzept auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag hochzuladen, auf dessen Basis ein späteres Fahrzeugangebot erfolgen soll. Hinweis an Bewerber: Hat keinen Einfluss auf das Ergebnis der Eignungsprüfung.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 016-037524 (2021-01-20)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2022-09-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: DB Regio AG, Regio Nordost
Postanschrift: Babelsberger Straße 18
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Kontaktperson: Vanessa Riedel
E-Mail: vanessa.riedel@deutschebahn.com📧
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Zusätzliche Fahrzeuge für SPNV Leistungen im Verkehrsvertrag Warnow II
Kurze Beschreibung:
“Erweiterung der Beschaffung Warnow II um 5 batterie-elektrischen Triebfahrzeugen für den öffentlichen Schienenpersonennahverkehr und ggf. dazugehöriger...”
Kurze Beschreibung
Erweiterung der Beschaffung Warnow II um 5 batterie-elektrischen Triebfahrzeugen für den öffentlichen Schienenpersonennahverkehr und ggf. dazugehöriger Dienstleistungen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Vergabe ist eine Erweiterung des Auftrags Warnow II (ABI: 2021/S 016-037524) über die Herstellung, Lieferung, Inbetriebsetzung und Zulassung...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Vergabe ist eine Erweiterung des Auftrags Warnow II (ABI: 2021/S 016-037524) über die Herstellung, Lieferung, Inbetriebsetzung und Zulassung von neuen, den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden, funktionsfähigen, betriebsbereiten, komplett ausgestatteten, komfortablen und wirtschaftlich einsetzbaren batterie-elektrischen Triebfahrzeugen (BEMU) einschließlich Ersatzteilversorgung für Verkehre der Verkehrsausschreibung Darßbahn im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB um zusätzliche fünf baugleiche batterie-elektrischer Fahrzeuge des Typs FLIRT.
Die voraussichtliche Inbetriebnahme des Netzes ist für Dezember 2025 geplant. Damit setzt der Auftraggeber fahrzeugseitig den mit freiwilliger ex-ante-Bekanntmachung der VMV - Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH vom 14.09.2022 unter der Nummer 2022/S 177-502155 veröffentlichten Auftrag zur Erbringung von Verkehrsleistungen zur Beförderung der Allgemeinheit im öffentlichen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) einschließlich dazugehöriger Nebenleistungen auf der Eisenbahninfrastruktur der Usedomer Bäderbahn GmbH, der DB Netz AG und der DB Station&Service AG, Nachbestellung von SPNV-Leistungen der Linie RB25 Barth - Velgast - Stralsund ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2025 im H-Netz (Hybridnetz in batterieelektrischer Traktion) des Verkehrsvertrags für das Teilnetz Warnow II um.
Verfahren Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Die Beschaffung fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Die Beauftragung zusätzlicher 5 batterie-elektrischer Fahrzeuge des Typs FLIRT unter dem Liefervertrag Warnow II ist vergaberechtlich zulässig. Es handelt...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Die Beauftragung zusätzlicher 5 batterie-elektrischer Fahrzeuge des Typs FLIRT unter dem Liefervertrag Warnow II ist vergaberechtlich zulässig. Es handelt sich um eine gerechtfertigte wesentliche Auftragsänderung im Sinne des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB, da zusätzliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungen erforderlich geworden sind, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren, und ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre.
Die Vergabe des Auftrags im Wege einer neuen Ausschreibung an ein neues Unternehmen wäre aus technischer Sicht unvernünftig, ohne gleichzeitig einen wirtschaftlichen Mehrwert für den Auftraggeber zu bringen. Sie würde dazu führen, dass der Auftraggeber mehr Fahrzeuge zu einem höheren Fahrzeugpreis und mit längeren Lieferzeiten kaufen müsste und Synergien und Skaleneffekten bei Wartung und Instandhaltung, Personaldisposition, Vertrieb und Overhead durch den Auftraggeber nicht gehoben werden könnten.
Durch die umlauftechnische Integration der für den Betrieb der Darßbahn vorgesehenen Fahrzeuge in den VV Warnow II, kann der zusätzliche Bedarf an Fahrzeugen für die Erbringung der Verkehrsleistung auf fünf Fahrzeuge reduziert werden, da durch den gemeinsamen Betrieb Synergieeffekte erzielt werden können. Diese ergeben sich aber nur dann, wenn die zusätzlichen fünf Fahrzeuge mit den bereits bestellten Fahrzeugen des Typs FLIRT kuppelbar sind.
Die Lieferung kuppelbarer Fahrzeuge verschiedener Hersteller erhöht die Rechtsunsicherheit z.L. des Auftraggebers sowohl hinsichtlich der technischen Leistungserfüllung als auch der zeitlichen Leistungserfüllung. Gerade im Fall von Leistungsstörungen und Verzug wäre die Vertragsdurchsetzung angesichts von zwei beteiligten Herstellern deutlich erschwert.
Die Lieferung einer Kleinserie von Fahrzeugen, insbesondere von kuppelbaren Fahrzeugen mit der Lieferflotte aus dem Fahrzeugliefervertrag Warnow II, welche erst in Monaten oder einem Jahr beauftragt würde, lässt zudem einen sprunghaften Anstieg des Lieferpreises gegenüber dem bestehenden Lieferpreis erwarten. Die Möglichkeit einer preisgünstig wirkenden Einphasung der Fertigung der Kleinserie bei der Stadler Deutschland GmbH in die laufende Fertigung des Fahrzeugliefervertrags Warnow II bestünde nachträglich nicht mehr.
Eine Betriebsaufnahme mit batterie-elektrischen Fahrzeugen zum Fahrplanwechsel 12/2026 – so wie vom Aufgabenträger VMV gefordert – ist realistisch nur mit Fahrzeuglieferungen in Verbindung mit dem bereits im Wege des Vergabeverfahrens Warnow II geschlossenen Fahrzeugliefervertrag mit der Stadler Deutschland GmbH erreichbar. Eine verlässliche Lieferzusage insbesondere für mit den Fahrzeugen aus dem Lieferauftrag Warnow II kuppelbare Fahrzeuge würde Lieferzeiten von deutlich über 36 Monaten nach sich ziehen zuzüglich der Dauer für den Abschluss des Vergabeverfahrens des Auftraggebers und die Beauftragung des Auftraggebers durch den Aufgabenträger VMV.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 016-037524
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-09-14 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Stadler Deutschland GmbH
Postanschrift: Lessingstraße 102
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13158
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
URL: www.stadlerrail.com🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“1) Die rechtsverbindliche Beauftragung der beabsichtigte Auftragsänderung erfolgt nicht vor Ablauf von 10 Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser...”
1) Die rechtsverbindliche Beauftragung der beabsichtigte Auftragsänderung erfolgt nicht vor Ablauf von 10 Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser freiwilligen ex-ante Bekanntmachung (§ 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
2) Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) geben nicht den tatsächlichen Wert des Auftrags an. Der tatsächliche Wert liegt weit unterhalb von 50 % des Wertes des ursprünglichen Auftrags. Die Angaben sind nur zur Wahrung der Vertraulichkeit erfolgt, weil die Eingabemaske im Supplement zum EU-Amtsblatt hier eine Angabe verlangt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es sind die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zu beachten, insbesondere die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB.
Gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es sind die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zu beachten, insbesondere die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB.
Gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 3 S. 1 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein, wenn – wie hier –
- der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
- der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
- der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, geschlossen wurde.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (§ 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Satz 3 GWB).
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Quelle: OJS 2022/S 180-510798 (2022-09-14)